Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 17/16524)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf, Gudrun BrendelFischer, Volker Bauer u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 17/17222)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Ich darf als Erstem dem Kollegen Beißwenger das Wort für die CSU-Fraktion erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebensmittelsicherheit hat höchste Priorität. Unsere Verbraucher in Bayern haben ein Anrecht auf sichere Lebensmittel. Dazu gehört auch eine effiziente und in
tensive Lebensmittelüberwachung. Durch verschiedene Umstände – dies können Nachlässigkeit, Schlamperei, aber auch kriminelle Handlungen sein – kommt es immer wieder zu Mängeln. Wir können unseren Kontrolleuren sehr dankbar dafür sein, dass diese Mängel aufgedeckt werden, müssen aber auch feststellen, dass die Verbraucher durch Lebensmittelskandale natürlich äußerst sensibilisiert und auch verunsichert werden.
Hierbei darf man auf keinen Fall alles über einen Kamm scheren. Es ist ein großer Unterschied, ob es Hygienemängel in Bäckereien gibt, Verunreinigungen, die unappetitlich und ekelerregend sind, oder ob es Skandale wie Verunreinigungen mit Listerien gibt, die lebensbedrohliche Auswirkungen haben bzw. haben können. Der Unterschied besteht auch darin, dass die Nachforschungen wesentlich schwieriger sind. Um einen Listerienskandal aufzudecken und die ursächliche Kette der Verunreinigung festzustellen, bedarf es akribischer wissenschaftlicher Arbeit. Auch hier betone ich wieder meine Hochachtung davor, dass einiges aufgedeckt wurde und die Quellen abgestellt wurden.
Auf diese komplexen Herausforderungen müssen wir uns einstellen. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz legt hiermit den Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung vor. Der zentrale Punkt ist die Schaffung einer neuen Kontrollbehörde, die ab dem 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen soll. Sie wird bayernweit zuständig sein und ist dem LGL nachgeordnet. Sie wird mit über vier Millionen Euro ausgestattet. Im Doppelhaushalt 2017/2018 werden für diese Behörde allein 70 neue Stellen geschaffen. 20 zusätzliche Stellen werden aus dem LGL verlagert; das betrifft die Einheit für Geflügelgroßbetriebe.
Die Aufgabe der neuen Behörde ist die Überwachung der komplexen Betriebe durch interdisziplinäre Kontrollteams. Die neue Behörde übernimmt für alle Landkreise und elf kreisfreie Städte ohne eigenes Veterinäramt die volle Zuständigkeit für den Vollzug, die Überwachung und die Kontrolle, mit Ausnahme der Fleischhygieneuntersuchung und der Exportzertifizierung.
Die neue Behörde wird bayernweit für 700 bis 800 überregional tätige Betriebe zuständig sein. Dies ist allerdings nur die momentane Zahl. Da wir in Bayern sehr viele Unternehmen haben, wird diese Zahl in Zukunft mit Sicherheit variieren. Dazu gehören zum Beispiel große Schlacht- und Fleischzerlegebetriebe, Molkereien, Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge, Kinder und Kleinkinder
sowie alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Tierplätzen. Zusätzlich übernimmt die neue Behörde noch die sogenannte Grenzkontrollstelle am Flughafen München. Bisher hat das Landratsamt Erding diese Aufgabe übernommen; die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass der Arbeitsumfang der Behörde in der Nähe unseres größten Flughafens derart groß ist, dass es naheliegend war, die neue Behörde nach Erding zu setzen. Das Ganze werden wir nach zwei Jahren evaluieren. Wenn dann möglicherweise nachgesteuert werden muss, wird nachgesteuert – ganz klar.
Die Ergebnisse der Verbandsanhörung haben eine weitgehende Übereinstimmung mit Zielsetzungen und rechtlichen Ausgestaltungen der Reform ergeben. Die Einwände der Verbände betrafen insbesondere die Präzisierung der Schnittstellen zwischen neuer Kontrollstelle und Kreisverwaltungsbehörden. Diesen Einwänden wurde vor allem in der Gesetzesbegründung Rechnung getragen. Die Einführung der Reform wird außerdem mit detaillierten Vollzugshinweisen begleitet. Wichtige Partner waren der Landkreistag mit seinem Präsidenten Christian Bernreiter sowie der Bayerische Handwerkstag und auch der Bayerische Bauernverband.
Der Grundsatz der gebührenfreien Regelkontrolle bleibt unangetastet. Auch sind keine Änderungen im Kostenrecht beabsichtigt, und – besonders wichtig für die Landwirtschaft – die beratende Tätigkeit der Veterinärverwaltung kann im Zusammenhang mit der Hauptaufgabe, der Überwachung, weiter durchgeführt werden.
Zum Änderungsantrag der CSU: Wir wollen, dass das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in einem "Omnibusverfahren" der neuen Rechtsprechung angepasst und eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen durch die Bayerische Tierseuchenkasse geschaffen wird. Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Praxis der Beitragserhebung durch die Tierseuchenkasse ist damit nicht verbunden.
Damit komme ich zu den weiteren Änderungsanträgen. Ich möchte zunächst etwas zum Änderungsantrag der GRÜNEN sagen. Zum Änderungsantrag der SPD wird meine Kollegin Tanja Schorer-Dremel nachher Stellung beziehen.
Der Antrag der GRÜNEN zielt darauf ab, dass die Kontrollbehörde, die dem Umweltministerium nachgeordnet ist, nach dem Vorbild der Gewerbeaufsichtsämter an allen Bezirksregierungen als selbstständige Einheit eingerichtet werden soll. Wir lehnen dies ab. Der Änderungsantrag enthält keine Begründung, so
In dem ORH-Gutachten vom Februar 2016 wurden verschiedene Modelle vorgeschlagen. Modell 1: Der Status quo und die Realisierung der im Gutachten aufgezeigten Empfehlung. Modell 2: Eine Sonderverwaltung. Modell 3: Schwerpunkt Landratsämter. Modell 4: Eine Teilverlagerung. Modell 5: Eine Komplettverlagerung. Die einzelnen Modelle wurden sowohl durch eine interministerielle Arbeitsgruppe als auch durch eine Projektgruppe des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bewertet. Die anstehenden Änderungen wurden alle mit den Wirtschafts- und Berufsverbänden erörtert. Für das Modell 4, eine modifizierte Form des vom ORH vorgeschlagenen Modells, spricht Folgendes: Die Aufgaben im Bereich der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung werden immer komplexer. Daher kommt die Beibehaltung des, wenn auch verbesserten, Status quo nicht infrage. Das System der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung ist dort zu ändern, wo die gegenwärtige Aufgabenverteilung zwischen den Kreisverwaltungsbehörden, den Regierungen, dem Landesamt und dem Staatsministerium zugunsten einer effizienteren Überwachung im Sinne einer Optimierung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Verbesserungsbedarf aufweist. Soweit sich die bisherigen Strukturen der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung dagegen bewährt haben, ist die Überwachungstätigkeit unverändert zu belassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Worten der zuständigen Ministerin haben die Staatsregierung und die bayerischen Behörden bei BayernEi, bei Sieber und bei den Großbäckereien keine Fehler gemacht. Wir haben im Grunde das Gleiche vorgestern bei der Vorstellung des Berichts des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gehört: Beim Verbraucherschutz in Bayern sei alles gut, heile Welt.
Heute diskutieren wir in Zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung. Lassen Sie mich an dieser Stelle festhalten: Obwohl angeblich alles gut ist, sieht diese Staatsregierung dennoch erheblichen Reformbedarf. Diesen wiederum sollten Sie uns heute vielleicht erklären. In Wirklichkeit wissen Sie doch ganz genau, was schief
gelaufen ist, zum Beispiel bei Bayern-Ei oder bei den Großbäckereien. Sie wollten aber diese Probleme lange Zeit nicht anpacken, weil Sie damit implizit Fehler einräumen müssten. Das will Ihre Klientel nicht. Dass Sie sich jetzt zu dieser Reform durchgerungen haben, mühsam und langwierig, ist unserem hartnäckigen Einsatz zu verdanken. Ohne den Einsatz der SPD-Fraktion, der gesamten Opposition, der Zivilgesellschaft und der Medien hätte es diese Reform nicht gegeben, und Sie hätten sich beim Verbraucherschutz in Bayern keinen Zentimeter bewegt.
Das ist die Wahrheit! Bei Ihrer Überheblichkeit fehlt Ihnen einfach die Größe, das zuzugeben. Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass Sie mit dieser Reform wirklich die Weichen für die Lebensmittelüberwachung der Zukunft stellen, wie das die Ministerin erklärt hat. Das wird sich tatsächlich erst in der Zukunft zeigen. Folgendes möchte ich schon vorab sagen: Diese Reform wird nichts daran ändern, dass das Verhalten dieser CSU-Staatsregierung in Sachen Verbraucherschutz komplett intransparent ist. Sie schafft keinen klaren Vorrang für den Schutz der Bevölkerung und für den Vorrang des Vorsorgeprinzips vor den Profitinteressen der Lebensmittelindustrie.
Diese Reform wird nicht verhindern, dass auch in Zukunft Ministerinnen und Minister der CSU versuchen werden, Verbraucherschutzskandale wie bei BayernEi zu vertuschen und unter den Teppich zu kehren. Sie löst auch nicht das Problem der manipulierten oder wirkungslosen Eigenkontrollen. Sie trägt auch nicht dazu bei, dass künftig schneller Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ergriffen werden können. Außerdem schafft sie keine Transparenz für die Menschen, egal ob es um Hygieneskandale bei Großbäckereien oder um mineralölbelastete Adventskalender geht.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, was Horst Seehofer, damals Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister, im April 2007 nach dem Gammelfleischskandal gesagt hat. Ich zitiere; der Ministerpräsident hat gesagt: "Ich glaube, dass die Nennung eines Namens, wenn jemand gegen das Lebensmittelrecht verstoßen hat, mehr präventive Wirkung hat als das ganze Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht." – So weit der jetzige Ministerpräsident. Wir sehen das genauso; aber dann handeln Sie endlich in diesem Sinne!
Ihr momentan in Berlin verantwortlicher Minister, Herr Schmidt, hat eben nicht für mehr Transparenz gesorgt, obwohl er sich laut Koalitionsvertrag dazu ver
pflichtet hat. In diesem Koalitionsvertrag der aktuellen Großen Koalition steht nämlich auf Seite 127: Das "Verbraucherinformationsgesetz und § 40 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden dahingehend geändert, dass die rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten, nicht unerheblichen Verstößen unter Reduzierung sonstiger Ausschluss- und Beschränkungsgründe möglich ist." –Herr Schmidt hat das nicht nur nicht umgesetzt, im Gegenteil, er hat diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag hintertrieben und abgelehnt. Sie legen heute hier im Bayerischen Landtag ein Reformgesetz vor, das die Ergebnisse des Obersten Rechnungshofs nicht ausreichend umsetzt und – das muss man auch sagen –Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zusätzlich verwischt, anstatt sie beherzt herzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es bleibt dabei: CSU-Minister sollen auch in der Zukunft aus der politischen Haftung sein, wenn wieder etwas faul ist im Freistaat Bayern.
Ein weiterer Kritikpunkt Ihrer Reform ist aus unserer Sicht, dass die wichtigsten Fragen nicht im Gesetzentwurf geregelt werden, sondern in der Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz, über die der Landtag nicht diskutiert und nicht beschließt. Diese Verordnung regelt, welche Betriebe überhaupt von der neuen Behörde kontrolliert werden; sie regelt die Kontrollzuständigkeiten und die Fachaufsicht, wer unter welchen Umständen die Öffentlichkeit informiert oder, siehe Bayern-Ei, die Öffentlichkeit eben nicht informiert; sie regelt auch, wo der zweite Dienstsitz der Kontrollbehörde ist, nämlich in Erding, im Stimmkreis von Frau Scharf.
Die Staatsregierung und die CSU-Mehrheit schaffen eine neue Behörde. Sie haben die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber schon festgelegt, bevor sie überhaupt wussten, wie viele Betriebe diese neue Behörde kontrollieren soll. Es gab keine Aufgabenbeschreibung und keine Aufgabenkritik für die Lebensmittelüberwachung, auf deren Basis eine transparente Personalbedarfsanalyse hätte durchgeführt werden müssen, wie das der Oberste Rechnungshof gefordert hat. Auch für den Laborbetrieb beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gab es keine Personalbedarfsanalyse. Auch das hatte der Oberste Rechnungshof gefordert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, interessant ist auch, dass komplexe Großbetriebe in vielen kreisfreien Städten nicht von der neuen Behörde kontrolliert werden. Das kann man so machen. Dann müssen Sie aber auch für einheitliche Kontrollbedingungen sor
gen, damit diese Betriebe auch in den Städten von den viel beschworenen interdisziplinären Kontrollteams kontrolliert werden können. Gemäß dem Konnexitätsprinzip müssen Sie die Städte dafür mit den notwendigen Mitteln ausstatten.
Ein echter Skandal ist es aber, dass durch diese Reform keine wirklich tiefgreifenden Veränderungen bei der Information der Öffentlichkeit eingeführt werden. Dürfen wir also, wie bei Bayern-Ei, auch in Zukunft damit rechnen, dass es keine Lebensmittelwarnungen gibt, auch wenn das rechtlich geboten wäre? Die Aufteilung der Informationsverantwortung, der Verantwortung für eine öffentliche Lebensmittelwarnung nach geografischer Bedeutung, die Sie vornehmen, ist äußerst fragwürdig und birgt große Risiken für die Verbraucher. Sie bürden damit den Landkreisen eine schwere Verantwortung auf; denn es ist ein gewaltiger Unterschied, ob sich ein Landkreis oder der Freistaat, ein Landrat oder der Freistaat bei einer Lebensmittelwarnung in die juristischen Untiefen begeben muss.
Hier drückt sich das Ministerium, und hier drücken Sie sich, Frau Scharf, vor der Verantwortung für solche Warnungen. Der Grund ist uns klar: Es gilt das Prinzip, dass CSU-Ministerinnen und CSU-Minister nicht die politische Verantwortung übernehmen müssen. Das ist der Grund. Das hat bei Ihnen Methode.
Wir fordern mit unserem Änderungsantrag das Gegenteil: Wir wollen, dass das zuständige Ministerium vollständig die Verantwortung für die Information der Öffentlichkeit übernimmt.
Ein weiteres Thema sind die Schlachthöfe. Klar ist hier nur, dass gar nichts klar ist. Hier werden die Verantwortlichkeiten durch die neue Reform verwischt. Sie begründen das auch noch vor dem Hintergrund – das muss man sich einmal vorstellen! – der Schlachthofskandale der letzten Zeit damit, dass sich die bisherigen Zuständigkeiten bewährt hätten.
Ich wiederhole es – ich habe es bereits während der Ersten Lesung gesagt –: Erklären Sie dieses Konstrukt dem Bayerischen Landtag. Wer ist in Zukunft wofür zuständig? Wer vor allem trägt die Verantwortung dafür, dass Vorfälle wie im Schlachthof Coburg, im Schlachthof Landshut und in vielen anderen Schlachthöfen nicht mehr vorkommen können?
Wir jedenfalls lehnen die Rückübertragung von Kompetenzen der neuen Kontrollbehörde auf die Kreisverwaltungsbehörden ab und haben deswegen in unserem Änderungsantrag festgelegt, dass eine
Aufgabenübertragung bei Betrieben, die besondere spezialisierte Fähigkeiten voraussetzen und die besonders risikobelastet sind und die überregional tätig sind, nicht stattfinden darf. Dazu zählen für uns auch die Schlachthöfe.
Schließlich frage ich, warum Sie nicht auch die Verantwortung für die Futtermittelkontrolle regeln. Warum bekommt die neue Behörde dafür keine Zuständigkeiten? Sie wissen doch noch ganz genau, was die Ursache von BSE war und wie es – da blicke ich jetzt auf Frau Aigner – zum Dioxinskandal gekommen ist.
Auch das steht in unserem Änderungsantrag: Wir wollen, dass auch die Herstellung von Futtermitteln für die Tiere, die oder deren Produkte zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, von der neuen Kontrollbehörde überwacht und kontrolliert werden.
Unser Fazit lautet: Diese Reform stellt nicht die Weichen für die Zukunft. Es fehlt die wichtigste Voraussetzung im System, nämlich die Herstellung von Transparenz für die Öffentlichkeit und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Es fehlt in Bayern eine objektive und unabhängige Instanz, die sich für den Verbraucherschutz ohne falsche Rücksichtnahme einsetzt. Wir vermissen einen Anwalt der Verbraucherinnen und Verbraucher, einen unabhängigen Beauftragten für den Verbraucherschutz, wie wir ihn in unserem Antrag vorschlagen, der vom Bayerischen Landtag gewählt wird und diesem Bericht erstattet, so wie es auch der Datenschutzbeauftragte macht.