Unser Fazit lautet: Diese Reform stellt nicht die Weichen für die Zukunft. Es fehlt die wichtigste Voraussetzung im System, nämlich die Herstellung von Transparenz für die Öffentlichkeit und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Es fehlt in Bayern eine objektive und unabhängige Instanz, die sich für den Verbraucherschutz ohne falsche Rücksichtnahme einsetzt. Wir vermissen einen Anwalt der Verbraucherinnen und Verbraucher, einen unabhängigen Beauftragten für den Verbraucherschutz, wie wir ihn in unserem Antrag vorschlagen, der vom Bayerischen Landtag gewählt wird und diesem Bericht erstattet, so wie es auch der Datenschutzbeauftragte macht.
Es ist über diese Reform hinaus auch kein Wille der Staatsregierung erkennbar, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um zum Schutz der Bevölkerung schneller und entschlossener handeln zu können und dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit Vorrang vor Profitinteressen zu geben.
Es ist auch nicht erkennbar, dass Sie sich dafür einsetzen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft offen und transparent über Hygienemängel und über mögliche Gesundheitsgefahren informiert werden und die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen erfahren.
Ich ergänze zum Schluss: Wir werden Ihrem Gesetzesvorschlag und dem Änderungsantrag der CSU aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Wir werden sie ablehnen. Das gilt leider auch für den Änderungsantrag der GRÜNEN, der aus unserer Sicht einer weiteren Kontrollzersplitterung Vorschub leisten und
mehr bürokratischen Aufwand bedeuten würde, ohne die Kontrollen zu verbessern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten zwei Jahren seit dem Beginn des Falles Bayern-Ei viel darüber diskutiert, wie das System der Lebensmittelüberwachung verbessert werden kann. Dass es besser gemacht werden muss, hat sich in dieser Zeit leider immer wieder durch neue Vorfälle bestätigt, ob in den Schlachthöfen oder ganz aktuell in den industriellen Bäckereibetrieben.
Die Reaktion von Ministerin Scharf war fast immer die gleiche: Es wurde ein neues Sonderkontrollprogramm ausgerufen – für Geflügelgroßbetriebe, für Schlachthöfe und jetzt für die Bäckereien. Ich bin gespannt, wie sich das neue Sonderkontrollprogramm von den Schwerpunktkontrollen in den Bäckereien unterscheiden wird, die es bereits seit 2008 gibt.
Ich weiß nicht, ob es bei diesen Sonderkontrollprogrammen geblieben wäre, wenn die Opposition im Landtag bei diesem Thema nicht so hartnäckig gewesen wäre. Wer weiß, ob wir dann ein ORH-Gutachten bekommen hätten, das die Schwachstellen im System offenlegt, und wer weiß, ob wir, wie jetzt, eine umfangreiche Reform und die Chance auf Verbesserungen erreicht hätten. Ich glaube nicht.
Aber zurück zum Thema. Das Grundproblem im System der Lebensmittelkontrolle ist schnell deutlich geworden. Viele Betriebe haben eine Größe und eine Komplexität, die mit den bestehenden Strukturen nicht zu bewältigen sind. Bayern-Ei war ein Paradebeispiel: ein Betrieb mit großen Produktionsstätten, verteilt auf verschiedene Landkreise und Bezirke mit enorm verzweigten Vertriebswegen.
Für die Behörden vor Ort war das nicht zu stemmen; denn diese haben eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Produzenten in ihrer Zuständigkeit, wie es sie Gott sei Dank in Bayern immer noch gibt, auch wenn es immer weniger werden. Gerade bei den vielen kleinen und regionalen Bäckereien ist der Ofen ausgegangen. Geschuldet ist dieses Strukturproblem den vielen, immer höheren Auflagen, die in der Vergangenheit für diese Betriebe zum Problem wurden.
Jetzt haben wir immer mehr Großbetriebe, die stetig weiterwachsen. Deshalb ist der Ansatz, die Behörden in den Landkreisen von der Kontrolle dieser Unternehmen zu entlasten, absolut richtig. Genauso richtig ist
es, dass sie die Zuständigkeit für die kleinen und mittleren Betriebe behalten. Diese schätzen es nämlich, dass die Kontrolleure nicht nur kontrollieren, sondern auch beraten und Hilfestellung leisten. Das können sie, weil sie die Betriebe gut kennen.
Wir FREIEN WÄHLER haben von Anfang an klargemacht, wie wichtig das ist. Da sind wir auch von den Landräten bestätigt worden. Das Ministerium wollte es zunächst anders. Daran darf man ruhig einmal erinnern.
Frau Ministerin Scharf, Respekt! Sie haben auf unsere Kritik reagiert. Zusammen haben wir einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Sinn macht, auch wenn Nachbesserungsbedarf vorhanden ist. Bei der Transparenz muss nachgelegt werden. Wir tragen die Lösung mit den neuen Kontrollbehörden mit und unterstützen den Gesetzentwurf.
Den Änderungsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab, obwohl wir anfangs durchaus Sympathien für die Verlagerung der Zuständigkeiten an die Bezirke hatten.
Auch über die Frage der Standorte muss man nicht bis zur letzten Patrone streiten. Die Frage, ob und warum der zweite Dienstsitz in Erding oder sonst wo angesiedelt ist, ist zweitrangig. Viel wichtiger ist, dass der Verbraucher mit gutem Gefühl die Eier, die Wurst und die Brezen kaufen kann, ohne dabei an Salmonellen, Listerien oder Kakerlaken zu denken.
Eine Sache, die mir mit Blick auf die neue Behörde noch im Magen liegt, ist das Personal. Bekanntlich wurde die Personalstärke festgelegt, bevor klar war, wie viele Betriebe zu überwachen sind. Mein Kollege hat das bereits erwähnt; das war nicht unbedingt glücklich. Es war vermutlich voreilig.
Die Frage ist, woher das Personal kommt. Wie werden die 70 zusätzlichen Stellen besetzt? Für die komplexen Betriebe braucht es erfahrene Veterinäre, Lebensmittelkontrolleure und Verwaltungsleute.
Mir hat einmal der Leiter eines Veterinäramtes gesagt, wenn man da die jungen Leute gleich nach der Ausbildung rausschicken würde, dann würden sie über den Tisch gezogen. Das darf nicht sein. Mich würde interessieren, wie der Stand beim Bewerbungsverfahren ist.
Über die Änderungsanträge haben wir uns in den Ausschüssen unterhalten und abgestimmt. Wie gesagt, werden wir auch hier den Antrag der GRÜNEN
ablehnen. Den Antrag der SPD lehnen wir ebenfalls ab, weil wir der Ansicht sind, dass es eines Landesbeirats für Lebensmittelsicherheit und eines Landesbeauftragten dafür nicht bedarf. Es ist bereits ein wissenschaftlicher Beirat beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL – vorhanden, und es gibt eine Verbraucherkommission. Man kann alles aufblähen und noch einmal aufblähen. Wichtig ist jedoch, dass die Leute dort vernünftig und zielorientiert arbeiten können.
Dem Änderungsantrag der CSU zur Tierseuchenkasse werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun Frau Kollegin Steinberger das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Positive zum Anfang: Es wird eine Reform der Lebensmittelkontrolle in Bayern geben. Es wird 70 neue Stellen für die Lebensmittelüberwachung geben. Dieser Schritt war überfällig, Frau Ministerin. Ich erinnere nur an die jüngsten Veröffentlichungen von Foodwatch. Die Missstände bei den Großbäckereien sind und waren nicht hinnehmbar. Im LGL-Bericht, der uns diese Woche vorgestellt wurde, wurde berichtet, dass bei 25 % der untersuchten Bäckereien nach wie vor gravierende Mängel festgestellt worden sind. Diesen Missstand stellen wir nun seit zehn Jahren durchgehend fest. Da stimmt doch etwas nicht. Das ist doch ein Beweis dafür, dass das System der Lebensmittelkontrolle in Bayern nicht so funktioniert, wie es sein sollte.
Bei diesen Erkenntnissen war es doch endlich überfällig, dass das System der Lebensmittelkontrolle in Bayern reformiert wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann tatsächlich einiges besser werden. Ich will das gar nicht bestreiten.
Jedes Gesetz ist aber nur so gut, wie der Vollzug des Gesetzes geregelt ist. Da haben wir noch einige Bedenken. Gut ist es, wenn die Kontrolle der großen Risikobetriebe von den Landratsämtern auf die neue Kontrollbehörde übergeht. Das Risiko liegt nämlich nicht nur in den Betrieben selbst, sondern in gewissem Umfang auch immer wieder in Interessenkonflikten an den Landratsämtern. Das kann keiner bestreiten. Ob die neue Kontrollbehörde mit ihrer
Kritisch sehen wir jedenfalls die große räumliche Entfernung der neuen Kontrollbehörde zu vielen Betrieben. Mit den beiden Standorten in Nord- und Südbayern erweisen Sie der Lebensmittelkontrolle in Bayern leider einen Bärendienst. Dadurch wird die Kontrolle nämlich ineffektiv. Die Wege sind zu weit. Die Kenntnis der Strukturen vor Ort ist nicht vorhanden. Richtig wäre es nach unserer Meinung gewesen, die Zuständigkeit für diese Kontrollen bei den jeweiligen Regierungen zu belassen. Dort hat man das nötige Knowhow, dort ist man mit den Strukturen vertraut, dort ist man aber von lokalen Interessen schon weit genug weg. Das ist ein wichtiger Aspekt.
Sie verschärfen damit auch einen Schwachpunkt der bisherigen Behördenstruktur: Sie zersplittern die Zuständigkeiten. Sie ziehen unnötigerweise eine neue Ebene ein. Viele Sachverständige haben diese Kritik in unserer Anhörung bestätigt. Diese neue Ebene wird die Bürokratie und den Zuständigkeitswirrarr nur noch verschärfen. Diesem Mangel möchten wir mit unserem Antrag abhelfen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Kritisch sehen wir auch die Tatsache, dass die kreisfreien Städte mit eigenem Veterinäramt nicht zum Einflussbereich der Kontrollbehörde gehören sollen. Das kann man sich bei einer Stadt wie München noch vorstellen. Dort ist sehr viel Personal vorhanden, und die Kapazität ist mit Sicherheit auch gegeben. Gilt das aber auch für Städte wie Bamberg, Ansbach oder Straubing? Dort wären die Kompetenzen der neuen Kontrollbehörde doch sicher auch gefragt. Sind die multidisziplinären Teams, die überall ausschwärmen sollen, tatsächlich auch in Straubing vorhanden? Daran habe ich Zweifel, und ich meine, dass dieser Regelung ein Spardiktat zugrunde liegt, weil dafür das Budget nicht mehr gereicht hat.
Neben den sicher gut gemeinten Ansätzen im Gesetzentwurf dürfen wir aber auch nicht übersehen, dass wir nicht nur eine bessere Kontrolle, sondern auch einen besseren Vollzug des Gesetzes brauchen. Was hilft es denn, wenn die Kontrolleure immer wieder Missstände feststellen, wie wir es auch beim LGL-Bericht gehört haben, diese aber einfach nicht behoben werden? Da muss man sich doch überlegen, welche Sanktionen effektiv sind, welche Geldbußen angebracht sind und welche Veröffentlichungspflichten erforderlich wären. Ich möchte nur an die Schlachthöfe erinnern, die immer wieder für Skandale Anlass geben. Immer wieder werden dort Missstände festge
stellt, aber anscheinend sind die Sanktionen nicht hart genug, oder die Landratsämter schauen nicht ganz genau hin. Deswegen muss der Vollzug unbedingt verbessert werden.
Großen Wert legen wir auch darauf, dass die Abläufe in den bestehenden Strukturen besser koordiniert werden. Die Fortbildung des Personals muss gewährleistet sein. Die Laborkapazitäten müssen erweitert werden und so weiter und so fort; denn es gibt nicht nur die Kontrollbehörde, sondern auch die Landratsämter arbeiten weiter. Wir werden auch ein Auge darauf haben, dass diese Mängel beseitigt werden.
Eines ist auch klar: Die weitaus größte Anzahl der Betriebe wird nach wie vor von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landratsämtern kontrolliert werden. Die dürfen wir auf keinen Fall im Regen stehen lassen, weil für sie möglicherweise kein Geld mehr vorhanden ist. Für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss Geld vorhanden sein.
Zu den Änderungsanträgen: Beim Änderungsantrag der CSU werden wir uns enthalten. Den Änderungsantrag der SPD unterstützen wir, obwohl wir eigentlich keine Notwendigkeit für einen Verbraucherschutzbeauftragten sehen. Bereits jetzt gibt es so viele Institutionen und Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in Bayern. Statten wir doch lieber diese ordentlich mit Mitteln und Kompetenzen aus. Damit wäre dem Verbraucherschutz in Bayern mehr gedient.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus, verehrte Gäste! Mein Part ist es nun, zum Änderungsantrag der SPD Stellung zu nehmen. Dort wird eine Zentralisierung der Zuständigkeit für die Information der Öffentlichkeit beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefordert. Aus unserer Sicht ist die jetzige Regelung sachgerecht, weil sie sich am Prinzip der Subsidiarität ausrichtet. Lokale Warnungen werden von den lokal zuständigen Kreisverwaltungsbehörden veranlasst, regionale Warnungen von der jeweils zuständigen Regierung, und bei überregionaler Betroffenheit werden die Warnungen vom Ministerium veranlasst.
Die Behauptung einer völlig unzureichenden Information der Öffentlichkeit in der Vergangenheit ist entschieden zurückzuweisen. Fälle wie Sieber zeigen, dass die Vorschriften über die Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln im Rahmen des rechtlich zulässigen und auch erforderlichen Umfangs zur Anwendung gekommen sind. Wenn eine Zentralisierung angestrebt wird, ist eine Zuständigkeit des LGL aufgrund seiner Tätigkeit als EU-Schnellwarnstufe und der damit verbundenen, bereits heute bestehenden Koordinationsaufgabe sinnvoll.
Die Zuständigkeit wurde bislang und wird auch zukünftig durch Verordnungen geregelt. Eine Überführung der Zuständigkeitsregelungen auf Gesetzesebene ist nicht erforderlich. Ich darf nur an die Gewaltenteilung erinnern.