Dann soll der bisherige LGL-Beirat abgeschafft und stattdessen ein neuer Landesbeirat für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschaffen werden, der vom Landtag bestimmt werden soll. Der Gesetzentwurf behält den schon bislang bestehenden LGL-Beirat bei. Die Einführung eines Landesbeirats für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist aus unserer Sicht nicht notwendig und würde dem Gedanken der Entbürokratisierung widersprechen.
Die gute Arbeit des LGL, die am Dienstag in einem sehr ausführlichen Bericht vorgestellt worden ist, unterstreicht das auch.
Dann geht es um die Einrichtung der neuen Dienststellen. Die geplante Regelung des Sitzes in Kulmbach und einer Dienststelle in Erding ist das Ergebnis der Verteilung der zu überwachenden Betriebe in Bayern und der Notwendigkeit, die flächendeckenden Kontrolltätigkeiten der zentralen Kontrollbehörde zu organisieren. Für den Standort Erding im Süden spricht die verkehrstechnisch zentrale Lage zu den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberbayern und Schwaben aufgrund einer guten Infrastrukturanbindung und die Übernahme der Aufgabe der Grenzkontrollstelle am Flughafen im Erdinger Moos. Der Flughafen liegt nun einmal da, wo er liegt, den können wir nicht verlegen.
Die SPD will die Möglichkeit der Rückübertragung von Aufgaben bezüglich der Fleischhygiene und Schlachttieruntersuchung von der Kontrollbehörde auf die Kreisverwaltungsbehörden streichen. – Der Verbleib der Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden ist in eng begrenztem Umfang zwingend erforderlich, um einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten. Ich darf dazu aus der Verordnungsbegründung zitieren:
Für bestimmte … zugelassene Betriebe (insbe- sondere Schlachthöfe, Wildbearbeitungsbetriebe, Zerlegungsbetriebe, Fleischbe- oder -verarbei- tungsbetriebe, Hackfleischbetriebe, Be- und Ver- arbeitungsbetriebe von Mägen und Därmen) soll die amtliche Überwachung, die den Herstellungs-, Zerlege- oder Bearbeitungsprozess begleitet, den Kreisverwaltungsbehörden rückübertragen werden können. Dies gilt insbesondere für die Aufgaben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in den Schlachthöfen,
die in kurzen Abständen (ggf. arbeitstäglich) durchzuführen sind und in der Regel von amtlichen Tierärzten, die als (Tarif-) Beschäftigte der Kommunen diese staatliche Aufgabe wahrnehmen, oder von beliehenen Unternehmen ausgeführt werden.
Dieses System der Fleischhygieneuntersuchung hat sich … grundsätzlich bewährt und soll daher unverändert bleiben.
Die ursprüngliche Fassung des Artikels 19 GDVG – Veterinäraufgaben – soll wieder hergestellt werden. – Dieser Artikel regelt systematisch die Zuständigkeiten von Behörden, jedoch nicht die Aufgaben von Berufsgruppen. Die Überarbeitung der Regelung erfolgt deshalb aus strukturellen Gründen. Die Änderung des Artikels 19 GDVG hat keine inhaltlichen Auswirkungen. Das heißt, es werden keine Zuständigkeitsbereiche der Veterinärüberwachung gestrichen. Die im Antrag aufgeführten drei Punkte – Mitwirkung beim Schutz der Bevölkerung, bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten, bei der Entwicklung und Erhaltung eines gesunden, leistungsfähigen Bestands an Nutztieren – bleiben inhaltlich erhalten. Die Überarbeitung dient der Beseitigung von Auslegungs- und Abgrenzungsproblemen, die sich in der Vergangenheit aufgrund der Begriffe "Veterinäraufgaben" und "Mitwirkung" ergaben. Die Regelung kann daher nicht isoliert werden. Ich erspare mir jetzt, den Gesetzentwurf zu zitieren; denn diesen haben Sie vorliegen.
Ferner soll eine neue Zuständigkeit der Kontrollbehörde für die Futtermittelüberwachung geschaffen werden. – Eine solche Zuständigkeit haben wir bereits. Für die Futtermittelüberwachung ist mit der Regierung von Oberbayern bereits heute eine zentrale Behörde zuständig. Diese Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern hat sich bewährt. Die Abspaltung eines Teils der Zuständigkeit – Futtermittel für Lebensmittel liefernde Tiere – ist absolut nicht zielführend.
Eine Regelung zu einheitlichen Kontrollbedingungen für die Lebensmittelüberwachung gibt es bereits. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Verbindliche Vorgaben enthält insoweit bereits heute die EU-Kontrollverordnung, welche unmittelbar anwendbar ist und europaweit gilt.
Das Nächste ist das Konnexitätsprinzip, die Schaffung einer allgemeinen Kostentragungspflicht für die Umsetzung der Kontrollen durch den Freistaat Bayern, um die Kommunen, die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen, nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten. – Da wurde der Gesetzentwurf anscheinend nicht gelesen. Das Konnexitätsprinzip ist überhaupt nicht betroffen, da keine Aufgabenübertragung auf die Landratsämter und kreisfreien Städte und damit keine Mehrbelastung erfolgt. Vielmehr werden Aufgaben von den Landratsämtern und kreisfreien Städten auf die neue Kontrollbehörde verlagert, ohne dass dabei Personal von den Landratsämtern und kreisfreien Städten auf die neue Kontrollbehörde verlagert wird. Ich verstehe wirklich nicht, wo da das Konnexitätsprinzip berührt wird.
Was die Schaffung eines unabhängigen Landesbeauftragten für Verbraucherschutz angeht, ist die Frage, warum eine weitere Ebene eingeführt werden soll. Die Kontrolle der Verwaltung obliegt den Gerichten und uns, dem Landtag, in Wahrnehmung unserer Befugnisse. Die Einführung eines Landesbeauftragten schreit wieder nach mehr Bürokratie. Wir dagegen wollen entbürokratisieren.
Für die SPD erschöpft sich Verbraucherschutz in Forderungen nach zusätzlichen Arbeitsebenen, nach mehr Bürokratie und mehr Berichtspflichten. Mir würde ein Veterinär leidtun, wenn wir diese Regelung umsetzen würden; denn dieser hätte keine Freizeit mehr. Wir können nicht erkennen, dass Ihnen an einer Optimierung des Vollzugs oder der Stärkung der Betriebe etwas gelegen ist.
Wir wollen auch mit Blick auf das Ergebnis der Verbandsanhörung – Herr Kollege Beißwenger hat das schon ziemlich ausführlich dargestellt – die Schlagkraft der Behörden erhöhen, die Überwachungsbehörden stärken und den Betrieben eine fachlich fundierte und am Wohle des Verbrauchers orientierte Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung geben. Das wird Rückmeldungen zufolge vor Ort geschätzt. Deswegen lehnen wir den Antrag der SPD ab.
Frau Kollegin, danke schön, dass Sie ans Rednerpult zurückkommen. Zwischenbemerkung: Kollege von Brunn, bitte.
Sehr geehrte Frau Kollegin Schorer-Dremel, ich habe noch eine Frage zur Information der Öffentlichkeit. Sie haben gesagt, es wäre zweckdienlich, wenn bei lokalen Mahnungsfällen, also bei Gesundheitsgefahren, die Landratsämter, bei bezirksbezogenen Gefahren die Bezirksregierungen und darüber hinaus die Staatsregierung warnten. Da es bei Gesundheitsgefahren um Salmonellen, Listerien und E.coli-Bakterien geht, muss eine Warnung schnell erfolgen. Wie entscheiden Sie dann, ob es sich um eine lokale oder um eine auf den Bezirk bezogene Warnung handelt? Wie laufen dann die Prozesse ab? Müssen wir damit rechnen, dass es nochmals ein paar Tage länger dauert, bis der Abstimmungsprozess, wie die Gefahr einzuordnen ist, abgeschlossen ist? Was machen Sie beispielsweise, wenn ein Hesse in einer unterfränkischen Metzgerei gesundheitsgefährdende Fleischprodukte einkauft, es sich aber Ihres Erachtens nur um einen lokalen Fall handelt und das Landratsamt daher nur lokal warnt? – Ihre Vorschläge passen also hinten und vorne nicht. Deswegen fordern wir eine Information durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, nicht durch irgendwelche Ebenen, auf denen Prozesse und Abläufe unklar sind.
Ich selbst werde nicht informieren. Sie waren wohl am Dienstagnachmittag bei der Darstellung des LGL-Berichts anwesend. Dr. Zapf hat sehr ausführlich gezeigt, wie intensiv hier die Behörden ermitteln, was das LGL leistet und, vor allen Dingen, wie es auf europäischer Ebene informiert. Ich finde dieses System und den Weg, den wir gehen, gerade nach dem Bericht von Herrn Dr. Zapf richtig. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Herrn Dr. Zapf das nächste Mal besser zuzuhören. Er hat das gut dargestellt.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt hat für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Scharf ums Wort gebeten. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist auch auf ein Geschehen zurückzuführen, bei dem Menschen zu Schaden gekommen sind. Das muss uns vor allem als politische Wettbewerber veranlassen, Haltung und Sachlichkeit zu bewahren. Es geht in dieser Frage nicht um uns, sondern um das Wohl der Menschen im Lande.
Der Gesetzentwurf steht auch an – nehmen Sie das bitte zur Kenntnis –, weil wir es in der Branche der Lebensmittelhersteller immer auch mit einem Wandel zu tun haben; denn Produktionsbedingungen, Maschinen und Techniken sowie Größen und Komplexität verändern sich. Daher ist es immer wieder notwendig, die bestehenden Regelungen neuen Bedingungen anzupassen. Ich habe die Worte meines Amtsvorgängers noch im Ohr, der gesagt hat, Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle hätten sich immer gewandelt und müssten sich stets an neue Bedingungen anpassen.
Ich möchte zunächst allen danken, die uns bei dieser Reform geholfen und die sehr viel Zeit und "Hirnschmalz" eingebracht haben, an erster Stelle den Vertretern der Wirtschafts-, Landwirtschaft- und Berufsverbände, aber insbesondere auch der kommunalen Spitzenverbände, mit denen wir intensiv und produktiv gearbeitet haben.
Danken möchte ich auch dem Bayerischen Landkreistag mit Christian Bernreiter an der Spitze. Durch die intensive und wirklich gute Zusammenarbeit konnten wir den heutigen Gesetzentwurf in dieser Form vorlegen. Dieser Gesetzentwurf kommt sowohl den kommunalen Bedürfnissen als auch den kommunalen Möglichkeiten entgegen.
Ich bedanke mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen, vor allem bei meinen Fraktionskollegen. Die Diskussion über dieses Gesetz wurde immer sehr offen und engagiert geführt. Das zeigen auch die Änderungsanträge. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Ringen um die beste Lösung.
Weiter bedanke ich mich bei der Fraktion der FREIEN WÄHLER, die in allen Ausschüssen dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Herr Kollege Zierer, Sie sind jetzt mit uns in einer Koalition der Verantwortung, was dieses Gesetz anbelangt.
(Volkmar Halbleib (SPD): Jetzt wird es ernst, Herr Kollege Zierer! Viel Spaß bei dieser Koalition! )
Wir haben uns gefragt: Wie können wir die Lebensmittelüberwachung weiterentwickeln? Wie entsprechen wir den Anforderungen der Lebensmittelproduktion, die heute vielfach in überregional tätigen Betrieben stattfindet? Wo müssen wir unsere bestehenden Systeme verbessern und möglicherweise ein neues System etablieren? – Alle diese Fragen haben wir gestellt, erörtert und schließlich beantwortet. Das Ergebnis ist sehr gut geworden. Ich bin überzeugt, dass wir hiermit in der Geschichte der bayerischen Lebensmittelüberwachung einen Meilenstein setzen. Das Ergebnis ist die verbesserte, fortentwickelte Form eines Modells, das der Oberste Rechnungshof vorgeschlagen hat. Diese Entscheidung wurde im Hohen Haus von der Opposition mehrfach kritisiert, weil wir uns das Modell des ORH nicht eins zu eins zu eigen gemacht haben. Aber der ORH selbst hat darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Staatsregierung sei, die dargestellten Modelle und Varianten eigenständig und umfassend zu bewerten. Wir haben uns mit den Landräten sehr intensiv ausgetauscht und genau geprüft, wo sich die bisherigen Strukturen bewährt haben, also beibehalten werden können, und wo wir besser werden, also etwas ändern müssen.
In der Politik bedeutet "verantwortlich Handeln" nach meiner Vorstellung, im Dialog mit den Betroffenen nach den besten Lösungen zu suchen und sich vor allen Dingen die Mühe einer differenzierten und umfassenden Analyse zu machen. Wir haben uns diese Mühe gemacht und deswegen genau diesen Gesetzentwurf – und keinen anderen – formuliert. Wir starten hiermit eine Reform, die Bewährtes erhält und einzelne Punkte aus für jedermann nachvollziehbaren Gründen gezielt verbessert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen eine neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Ich möchte die Kernpunkte nennen. Die neue Behörde wird dem LGL nachgeordnet sein und ab 01.01.2018 ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird ihren Sitz in Kulmbach und eine weitere Dienststelle in Erding haben. Das ist bereits begründet worden. Erding liegt zwischen Neu-Ulm und Passau. Die Grenzkontrollstelle am Flughafen München war bisher beim Landratsamt angesiedelt und wird nun sinnvollerweise in die neue Behörde eingegliedert. Die neue Kontrollbehörde wird bayernweit 700 bis 800 komplexe Betriebe überwachen. Die kritische Frage, wie wir zu unserem Personal kommen, können wir auch beantworten. Sie wissen sehr genau, dass wir mit den
Landratsämtern eine grobe Schätzung vorgenommen haben. Wir kommen ziemlich gut mit dem geplanten Personal hin.
Die neue Behörde übernimmt von allen Landkreisen und kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die volle Zuständigkeit für den Vollzug, für die Überwachung und für die Kontrolle. Sie wird mit interdisziplinären Kontrollteams – Herr Kollege von Brunn, darüber können Sie noch so oft spotten – ausgestattet, die sich flexibel, je nach Betrieb und Kontrollzweck, aus den notwendigen Spezialisten zusammensetzen. Dazu zählen Veterinäre, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologen, Agraringenieure und viele mehr.
Natürlich erfolgen die Kontrollen – das sei der Vollständigkeit halber erwähnt – wie bisher auch unangemeldet.
Insgesamt stehen für die Reform vier Millionen Euro zur Verfügung. Im aktuellen Doppelhaushalt werden 70 neue Stellen bereitgestellt und 20 zusätzliche Stellen vom LGL verlagert.
Aus Sicht der Landräte bedeutet dies, dass die Landratsämter ihr Personal behalten. Sie werden aber von den Kontrollen komplexer Betriebe entlastet. Das ist nicht nur eine personelle, sondern auch eine qualitative Verbesserung. Wir schaffen mehr Luft für die Erfüllung der Aufgaben, die bei den Landratsämtern verbleiben. Gleichzeitig können die Landratsämter auf das Know-how des LGL zurückgreifen. Die neu errichtete Spezialeinheit wird die Landratsämter auch in Zukunft fachlich unterstützen. Das sind alles sinnvolle Entscheidungen zu den Fragen: Was läuft gut? Wo müssen wir uns verbessern? Die Entscheidungen sind im engen Miteinander mit den Landräten, auch mit SPD-Landräten, getroffen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, Sie stimmen nicht für die Ewigkeit. Vielleicht sollten Sie sich das zu Herzen nehmen, wenn Sie nachher Ihre Hand heben. Wir werden die Reform nach zwei Jahren evaluieren und prüfen, ob und wo wir nachsteuern müssen. Mein Ziel ist es, die Verordnung nach der Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause im Ministerrat einzubringen. Damit wären seit der Vorlage des ORH-Gutachtens
bis zum Abschluss der Normänderungsverfahren nicht einmal eineinhalb Jahre vergangen. Daran sehen Sie, dass wir schnell und vor allem gründlich handeln.
Mein Appell lautet somit: Einigen wir uns heute auf eine starke und gemeinsame Botschaft für mehr Lebensmittelsicherheit. Einigen wir uns heute auf dieses Gesetz. Einigen wir uns heute auf einen Quantensprung für gute und sichere Lebensmittel bei uns im Land. Ich bitte herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung.