Mein Appell lautet somit: Einigen wir uns heute auf eine starke und gemeinsame Botschaft für mehr Lebensmittelsicherheit. Einigen wir uns heute auf dieses Gesetz. Einigen wir uns heute auf einen Quantensprung für gute und sichere Lebensmittel bei uns im Land. Ich bitte herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Außerdem bitte ich um die Zustimmung zum Änderungsantrag der CSU. Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai dieses Jahres Rechnung. Erstens gewährleisten wir damit auch in Zukunft die Finanzierung der Tierseuchenbekämpfung und der Tierkörperentsorgung in Bayern, und zweitens ermöglichen wir weiterhin die reibungslose Auszahlung von Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse an unsere Landwirte.
Ich wiederhole es gerne: Nach zwei Jahren werden wir evaluieren, ob und wie die Reform nachgesteuert werden muss. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Mir liegt eine Meldung des Kollegen von Brunn zur Zwischenbemerkung vor.
Sehr geehrte Frau Ministerin, in meiner Rede habe ich mich auf die Äußerungen des jetzigen Ministerpräsidenten vom April 2007 nach dem Gammelfleisch-Skandal bezogen. Er glaubt, die Nennung eines Namens habe eine bessere präventive Wirkung bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht als das Ordnungswidrigkeiten- oder das Strafrecht. Sie haben mit uns in Berlin einen Koalitionsvertrag geschlossen, in dem steht, dass wir § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches reformieren wollen, um die Kontrollergebnisse insbesondere bei Verstößen, die nicht unerheblich sind, zu veröffentlichen.
Frau Scharf, deswegen stelle ich Ihnen jetzt die Gretchen-Frage: Wie halten Sie es mit der Transparenz? Sind Sie als Staatsregierung und als Ministerin bereit, mit uns zusammen diese Reform anzugehen, damit die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen, wie beispielsweise bei Hygieneskandalen der Großbäckereien, veröffentlicht werden können? Sind Sie dazu bereit oder nicht?
Herr Kollege von Brunn, vielen Dank für diese Frage. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass Sie die Antwort sehr wohl kennen. Sie wissen ganz genau, dass der Bund im Jahr 2012 ein Gesetz erlassen hat, das unsere bayerischen Gerichte im Jahr 2013 einkassiert haben. Ich nenne das Stichwort "HygienePranger". Seitdem warten wir, was das Bundesverfassungsgericht macht. Die Normenkontrollklage ist anhängig. Solange das Gericht und der Bundestag keine neuen Entscheidungen getroffen haben, können wir keine Kontrollergebnisse veröffentlichen, die unterhalb der Schwelle der gesundheitlichen Gefährdung liegen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/16103, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/16515, 17/16524 und 17/17222 sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 17/17419 zugrunde.
Kolleginnen und Kollegen, vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/16515 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/16524 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfra
gen stimmt bei seiner Endberatung mit der Maßgabe, dass durch weitere Änderungen in § 8 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen durch die Bayerische Tierseuchenkasse geschaffen wird, ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 10 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2017" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "31. Juli 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 17/17419.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag der Abgeordneten der CSU-Fraktion auf der Drucksache 17/17222 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis. Vielen Dank, Kolleginnen und Kollegen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern (Drs. 17/16131) Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Landesstraf und Verordnungsgesetz (Drs. 17/16530)
Änderungsantrag der Abgeordneten Franz Schindler, Horst Arnold, Alexandra Hiersemann u. a. (SPD) (Drs. 17/16607)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarungen im Ältestenrat 24 Minuten. Ich darf jetzt als Erstem das Wort Herrn Kollegen Heike für die CSU-Fraktion erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Bei der Endberatung dieses Gesetzentwurfs über Verbote der Gesichtsverhüllung in den Ausschüssen und auch hier im Plenum in der Ersten Lesung haben wir uns lang und breit darüber unterhalten, dass im Interesse der Sicherheit unserer Bürger eine Notwendigkeit besteht, in gewissen Bereichen die Gesichtsverhüllung nicht zuzulassen. Der bayerische Innenminister hat in seiner Einführung eigentlich alles gesagt, was notwendig ist. Er hat Folgendes erklärt – ich zitiere aus dem "Bayerischen Rechts- und Verwaltungsreport" vom 6.04.2017-: "Zu unserem freiheitlich-demokratischen Werteverständnis gehören ein offener Dialog, Blickkontakt und eine Kultur der offenen Kommunikation. Ein kommunikativer Austausch findet aber nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Das ist die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders…". Deshalb wird eine Gesichtsverhüllung von uns nicht hingenommen. Die Kommunikation ist in unserer Gesellschaft wichtig. Wir müssen unser Gegenüber sehen, um zu erkennen, was es uns sagen will. Folglich ist es neben der sprachlichen Erklärung wichtig, sich durch Blickkontakt, aber eben auch durch Mimik und Gestik zu verständigen. Die Körpersprache ist also etwas Wichtiges. Dazu gehört, dass man das Gesicht des Gegenübers sehen und daraus Schlüsse ziehen kann.
Im Gesetzentwurf ist eindeutig festgelegt, in welchen Bereichen eine Gesichtsverhüllung nicht möglich ist. Entsprechende Verbote sollen in das Polizeiaufgabengesetz – PAG –, in das Landesstraf- und Verordnungsgesetz und in die Landeswahlordnung aufgenommen werden. Sie gelten für den öffentlichen Dienst, für das Hochschulrecht, das Schulrecht, für Kindertageseinrichtungen, für die Tagespflege. Das alles sind Bereiche, für die man sagen muss: Hier gehört es einfach dazu, dass man sich entsprechend darstellen und auseinandersetzen kann.
Meine Damen und Herren Kollegen, stellen Sie sich vor – Sie alle könnten in die Situation kommen –, Sie stehen irgendwo für eine kommunale Wahl zur Verfügung. Dann kommt jemand mit verhülltem Gesicht und möchte wählen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Da fehlt es an jeder Möglichkeit der Identifikation. Das ist ganz einfach nicht möglich. Oder vor Gericht: Woher weiß der Richter, ob der vor ihm stehende Zeuge oder auch Angeklagte wirklich das meint, was er äußert? Wenn ich das Gesicht, wenn ich die Gestik nicht sehen kann, habe ich auch erhebliche Schwierigkeiten, zu einer vernünftigen Würdigung der Einlassungen des jeweiligen Dritten zu gelangen.
Auf die anderen Fragen antworte ich: Selbstverständlich ist es im öffentlichen Dienst notwendig, dass die Menschen miteinander kommunizieren und dies auch mit Blicken tun können. Wir sind deshalb zusammenfassend der Ansicht, dass dieses Gesetz notwendig ist. Wir werden es auch unterstützen. Die beiden alternativen Änderungsanträge können wir in diesem Fall leider nicht unterstützen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Heike, es ist gut, dass heute bei der Zweiten Lesung im Gegensatz zur Ersten Lesung nicht mehr der Eindruck erweckt worden ist, als ginge es hier nicht nur um Burka und Niqab, sondern auch um das Kopftuch. Nein, es geht ausschließlich darum, die Vollverschleierung zu verhindern. Es geht nicht um das Kopftuch oder um andere religiöse Symbole. Meine Damen und Herren, ich habe es schon bei der Ersten Lesung gesagt und möchte es noch einmal wiederholen: Staaten sollten sich tunlichst mit Bekleidungsvorschriften zurückhalten. Es ist immer schlecht, wenn ein Staat, egal welcher, Vorschriften darüber verhängen möchte, was die Bürgerinnen und Bürger anziehen dürfen oder sollen und was nicht. Das gilt umso mehr dann, wenn ein Kleidungsstück auch als Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung gemeint sein kann. Dies gilt für Saudi Arabien genauso, wie für die Bundesrepublik.
Meine Damen und Herren, zwischen den Fraktionen besteht offensichtlich Einigkeit, dass das Tragen einer Burka oder eines Niqab in der Öffentlichkeit nicht hingenommen werden soll. Das gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen herrscht offensichtlich Einigkeit darüber,
dass die Burka und auch der Niqab ein Symbol der Unterdrückung von Frauen sind, das ihnen jegliche Identität raubt. Ja, sie sind gerade das Symbol einer maximalen Trennung von der Gesellschaft und ein Symbol der maximalen Verweigerung der Integration. Ja, sie sind sogar ein Ausdruck der Verweigerung der Kommunikation mit allen anderen um sich herum. Dennoch bin ich persönlich der Meinung, dass das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit, außerhalb des öffentlichen Dienstes, also nicht bei Beamten, aber beispielsweise auf der Maximilianstraße, mit Gelassenheit ertragen werden muss. Darum geht es aber heute nicht.
Heute geht es darum, ob Beamtinnen und sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes, ob Hochschullehrer, ob Studentinnen an der Universität, eine Erzieherin im Kindergarten oder eine Lehrerin an der Schule, ein Wahlleiter oder auch ein Wähler sich das Gesicht total verhüllen dürfen. Ich meine, da kann die Antwort nur lauten: Nein, und zwar aus mehreren Gründen: Zum einen ist es in der Tat eine Selbstverständlichkeit, dass in einer offenen Gesellschaft auch die Kommunikation offen zu erfolgen hat, dadurch dass man sich wechselseitig in das Gesicht schauen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn der Staat mit seinen Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert, sei es als Beamter, als Wahlvorstand oder als Erzieherin oder was auch immer. Die andere Selbstverständlichkeit, die ich auch nennen möchte, ist, dass der Staat selbstverständlich die Möglichkeit haben muss, wenn es darauf ankommt, jemanden zu identifizieren. In diesem Fall muss er von dem Betreffenden oder der Betreffenden verlangen können, eine Gesichtsverhüllung abzunehmen. Es stellt sich nur die Frage, ob hierfür wirklich ein eigenes Gesetz erforderlich ist; denn entsprechende Vorschriften gibt es bereits im PAG und im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Außerdem ergibt sich das aus Grundsätzen, die man gar nicht in das Gesetz schreiben muss.
Ich halte den Einwand, dass es sich hierbei um Symbolgesetzgebung handelt, nicht für gänzlich falsch. Andererseits bin ich mit meiner Fraktion der Meinung, dass eine Symbolgesetzgebung gelegentlich nicht schadet, sogar sein muss. Zwar ist es richtig, dass wir nur sehr wenige Burkaträgerinnen in Bayern haben, gleichwohl ist es richtig, dieses symbolische Zeichen zu setzen, um deutlich zu machen, dass wir das in unserer offenen Gesellschaft nicht haben wollen. Wir, die SPD-Fraktion, stimmen den §§ 1 bis 5 und auch den §§ 8 bis 11 des Gesetzentwurfs aus Überzeugung zu. Schließlich steht dort nichts anderes als das, was auch auf Bundesebene für den dort zu regelnden Bereich bereits geregelt worden ist. Als problematisch sehen wir Ihren Vorschlag an, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz zu ändern und einen neuen Arti
kel 23b in das LStVG einzufügen. Danach sollen Gemeinden ermächtigt werden, bei Vergnügungen und Ansammlungen und sogar außerhalb von Vergnügungen und Ansammlungen an bestimmten Orten zur Verhütung rechtswidriger Taten und zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit, Sittlichkeit oder Sachgüter durch Verordnung generell oder durch Anordnung für den Einzelfall das Verhüllen des Gesichts zu verbieten. Das erscheint uns problematisch, aber nicht nur uns. Ich verweise auf die Stellungnahme des Städtetags und des Gemeindetags. Diese lehnen eine derartige Vorschrift ab. Zum einen wird diese Vorschrift schwer handhabbar sein, zum anderen wird sie die Probleme in die Gemeinden verlagern.
Hinzu kommt, dass eine allgemeine Anordnung, in der Öffentlichkeit, beispielsweise in einem Einkaufszentrum oder wo auch immer, das Gesicht nicht verhüllen zu dürfen, schon in die Richtung eines generellen Verbots des Tragens dieser Bekleidungsstücke geht. Das ist verfassungsrechtlich außerordentlich problematisch. Wir, die SPD-Fraktion, haben versucht, den Gesetzentwurf zu retten. Wir haben beantragt, den § 6 des Gesetzentwurfs zu streichen. Dies haben auch die FREIEN WÄHLER gefordert. Leider sind Sie dieser Bitte nicht nachgekommen. Dies führt dazu, dass wir dem Gesetzentwurf, obwohl wir dem überwiegenden Teil zustimmen, letztlich doch nicht zustimmen können. Mit § 6 wird ein Fass aufgemacht, das uns nicht glücklich machen wird. Deswegen enthalten wir uns bei diesem Gesetzentwurf mit aller Entschiedenheit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht nun der Kollege Streibl. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! "Die einzige Sprache, die jeder versteht, ist die Sprache des menschlichen Gesichts." Das sagt Ernst Bloch. Das ist ein guter Ausspruch, der für jede freiheitliche, offene und liberale Gesellschaft stehen kann.
Meine Damen und Herren, die Gesichtsverhüllung widerspricht unserer freiheitlichen, demokratischen und westlichen Wertekultur und verhindert eine offene Kommunikation. Sie ist ein Angriff auf die Identität und die Würde der menschlichen Person und passt daher nicht in unsere offene Gesellschaft. Sie ist darüber hinaus eine Diskriminierung gegenüber Frauen, aber auch gegenüber Männern. Hinter einer Gesichtsverhüllung stehen ein bestimmtes Gedankengut und bestimmte Inhalte. Hintergrund ist ein altes, überkommenes und sexistisches Ständedenken, das nicht in
unsere Kultur passt. Daher müsste generell das Tragen von Burka oder Niqab verboten werden. Leider kann in einer offenen Demokratie und Gesellschaft nicht alles verboten werden, was einem nicht passt. Manche Dinge muss man auch ertragen und erdulden können. Das kann unsere Gesellschaft auch sehr gut. Die allgemeinen persönlichen Rechte und die Religionsfreiheit sind elementare Grundrechte. Daher kann ein komplettes Verbot nicht durchgesetzt werden. Das wäre höchstwahrscheinlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb gibt es kein generelles Verbot. Jedoch können Verhüllungen in bestimmten öffentlichen Bereichen geregelt und verboten werden. Dort ist dies auch notwendig, und dann ist dieses Gesetz nicht nur ein Symbolgesetz. Wenn die Burka ein Symbol der Unterdrückung ist, dann ist ein Symbolgesetz auch gerechtfertigt.
Ein derartiges Gesetz ist wichtig, wenn es um die Neutralitätspflicht des Staates geht. Das Gesetz ist für die Beamtinnen und Beamten wichtig, die ihren Dienst in der staatlichen Bildung, in der Justiz oder bei der Polizei ausüben. Ein Verbot der Gesichtsverhüllung für Personen, die ihnen gegenübertreten, ist wichtig. Es ist richtig, dass die Gesichtsverhüllung teilweise schon mit den bestehenden gesetzlichen Mitteln unterbunden werden kann. Dennoch ist eine gesetzliche Regelung notwendig; denn es besteht eigentlich der Gesetzesvorbehalt. Für den Eingriff in Grundrechte wie die Religionsfreiheit brauchen wir eine Regelung durch ein Gesetz. Das schreibt das Grundgesetz vor. Diese gesetzliche Regelung ist notwendig, um Klarheit für alle Seiten zu schaffen. Es muss Klarheit gerade auch für unsere Beamtinnen und Beamten geschaffen werden, die möglicherweise in einen Konflikt zwischen Religionsfreiheit und Sicherheit, zwischen dem Anspruch auf Bildung und Religionsfreiheit geraten. Das Gesetz muss in solchen Fällen greifen. Daher stehen wir dem Gesetz positiv gegenüber. Das Gesetz hat viele gute Regelungsinhalte.
Jedoch bereitet uns der Artikel 23b LStVG starke Bauchschmerzen. Hier wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, damit Gemeinden an bestimmten Orten, bei Versammlungen oder Vergnügungen Gesichtsverhüllungen verbieten können. Damit wird das Thema in unsere Gemeinderäte und Stadträte getragen. Dort kann es natürlich auch politisch instrumentalisiert werden, was zu Unfrieden führen würde. Wir, die FREIEN WÄHLER, halten die Regelung für überflüssig; denn ein strafbewehrtes Vermummungsverbot für öffentliche Versammlungen gibt es bereits. Herr Schindler sagte bereits, dass der Gemeinde- und der Städtetag und das Katholische Büro diese Regelung nicht für zielführend erachtet haben. Der Ge