Jedoch bereitet uns der Artikel 23b LStVG starke Bauchschmerzen. Hier wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, damit Gemeinden an bestimmten Orten, bei Versammlungen oder Vergnügungen Gesichtsverhüllungen verbieten können. Damit wird das Thema in unsere Gemeinderäte und Stadträte getragen. Dort kann es natürlich auch politisch instrumentalisiert werden, was zu Unfrieden führen würde. Wir, die FREIEN WÄHLER, halten die Regelung für überflüssig; denn ein strafbewehrtes Vermummungsverbot für öffentliche Versammlungen gibt es bereits. Herr Schindler sagte bereits, dass der Gemeinde- und der Städtetag und das Katholische Büro diese Regelung nicht für zielführend erachtet haben. Der Ge
meindetag hat sogar vom Schwarzen Peter gesprochen, der den Gemeinden von der Landesebene zugeschoben wird, damit sie diese Suppe auslöffeln müssen.
Darüber hinaus bestehen große Schwierigkeiten und ein Prozessrisiko für die Gemeinden. Eine derartige Verordnung muss justiziabel und gerichtsfest sein. Ich bezweifle gerade im Hinblick auf die kleineren Gemeinden, dass dies der Fall sein wird. Es ist zweifelhaft, ob die kleineren Gemeinden mit ihren Möglichkeiten solche Verordnungen schaffen können. Bei einer Klage werden diese Gemeinden sehenden Auges einem Prozessrisiko ausgesetzt. Wird in einem bestimmten Einkaufszentrum ein Burkaverbot erlassen, dann kommt dies einem generellen Verbot sehr nahe. Damit kommen wir in Konflikt mit dem Grundgesetz. Daher stellt sich die Frage, ob die Staatsregierung in ihrer Güte und Weisheit Mustersatzungen für die kommunale Ebene erlassen könnte. Eine derartige Handreichung mit Verordnungen sollte vorhanden sein. Das wird aber nicht so einfach werden; also viel Spaß dabei. Meiner Meinung nach ist das Risiko für die Gemeinden sehr hoch. Deswegen sind wir gegen diesen Punkt.
Wir bitten um die Unterstützung unseres Änderungsantrags und des Antrags der SPD, der in dieselbe Richtung geht. Anders als die SPD werden wir dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen. Er geht nämlich in die richtige Richtung.
Herr Kollege Streibl, kommen Sie bitte noch einmal zurück ans Rednerpult. Frau Kollegin Gote hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.
Herr Kollege Streibl, Sie haben in sehr deutlichen und analysierenden Worten beschrieben, was Sie grundsätzlich von der Gesichtsverhüllung halten. Ich kann Ihnen hier auch weitgehend zustimmen. Ich sehe das eigentlich ganz ähnlich. Sie haben die Sache sehr ausführlich beschrieben. Außerdem sind Sie katholischer Theologe, und wir haben ein ähnliches Alter. Mich würde Folgendes interessieren: In meiner Jugend habe ich beim Besuch katholischer Schweigeklöster Frauen und Nonnen gesehen, von denen ich, wenn überhaupt, nur die Augen sehen konnte. Ich weiß nicht, ob das heute noch der Fall ist. Mancher Nonnenhabit kommt dem, was wir hier diskutieren, sehr nahe.
Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren, als Bischof Marx Kardinal wurde. Aus diesem Anlass waren wir mit einer größeren Delegation in Rom. Wir konnten schön beobachten, wie einige Frauen aus unserer Delegati
on und noch mehr Frauen aus der spanischen Delegation ihr Gesicht mit einem weißen oder schwarzen Spitzenschleier komplett verhüllt haben. Man sieht mitunter auch Gattinnen von Regierungschefs oder von Ministerpräsidenten, die sich bei einer Audienz beim Papst komplett verhüllen. Würden Sie dies genauso wie Burka und Niqab bewerten? Sie haben das ja anfangs ausgeführt.
Sehr geehrte Frau Kollegin Gote, das ist sicher eine interessante Frage. Ich meine aber, zwischen einem Schleier und einer Burka besteht immer noch ein gewisser qualitativer Unterschied.
Bei den meisten Schleiern, die ich von Nonnentrachten kenne, ist das gesamte Gesicht erkennbar, es ist also keine Vollverhüllung.
Was die protokollarischen Gepflogenheiten des Vatikans betrifft, sollte man sich lieber an die Nuntiatur in Berlin wenden und dort einmal nachfragen. Allerdings muss ich auch sagen: In der katholischen Kirche hat sich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil einiges geändert, gerade auch im Bereich der Nonnentrachten; das ist sehr viel offener geworden. Ich meine, dass man diese Dinge nicht eins zu eins vergleichen darf.
Nein! In der katholischen Kirche oder in der christlichen Lehre halten wir es immer noch für eine Theologie der Befreiung, und letztlich soll es eine Freiheit sein. Man ist hier auf einem großen Weg. Man verlangt nicht von allen Gläubigen, dass sie so etwas tragen, sondern das tun nur diejenigen, die sich freiwillig dafür entscheiden, dann aber auch nur in einer ganz abgeschwächten Form. Daher sollte man im wahrsten Sinne des Wortes die Kirche im Dorf lassen und trotzdem Grenzen ziehen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Kollegin Gote das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sehen wir GRÜNE die Burka und den Niqab in der Bewertung ganz ähnlich wie der Kollege Streibl. Auch für uns ist das Ausdruck eines patriarchalischen, frauenfeindlichen Gesellschaftsbildes, das wir ablehnen und auch verurteilen.
Wir sind der Meinung, dass niemand Frauen vorschreiben darf, was sie aus religiösen Gründen anzuziehen haben; es darf ihnen aber auch niemand vorschreiben, was sie auszuziehen haben.
Wer Frauen dazu zwingt, eine Burka zu tragen, verletzt diese in ihrer Menschenwürde, und er missachtet die Menschenrechte von Frauen.
Wir sind auch der Meinung, dass in unseren Schulen keine Burka und kein Niqab getragen werden sollten; das ist völlig klar. Wir sind auch der Meinung, dass man mit Schülerinnen und Schülern darüber reden muss, falls Schülerinnen und Schüler mit Kopftuch oder im schlimmsten Fall auch mit Burka – die Fälle gab es bei uns bisher gar nicht – auftreten, dass das für unsere Gesellschaft ein Thema ist, dass wir für Frauenrechte und für Freiheiten von Frauen kämpfen müssen.
Zu dieser Diskussion und gesellschaftlichen Debatte – "Befreiung" hat mir gut gefallen –, zu dieser Freiheitsfrage trägt dieses Gesetz gar nichts bei. Mich ärgert ein bisschen, dass wir auch in den Ausschüssen nichts dazu gehört haben, warum dieses Gesetz überhaupt notwendig ist; denn es ist mit dem Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bereits geregelt,
Bereits jetzt gibt es für die Identitätsfeststellung von Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel durch Sicherheitskräfte oder durch die Polizei, Regeln, die die Personen zwingen, die Burka oder den Niqab abzulegen. Insofern sind die Beispiele, die Kollege Heike hier gebracht hat, schlichtweg falsch. Was er hier suggeriert, dass jemand mit Burka wählen gehen könnte und man die Person nicht dazu bringen könnte, ihre Identität durch Ablegen der Burka klarzumachen, ist schlichtweg falsch. Ich ärgere mich, dass hier im Parlament mit falschen Argumenten argumentiert wird. Das ist einfach nicht richtig. Das ist Angstmacherei
Auch in Gerichtsverfahren, haben wir gehört, ist es dem Richter natürlich unbenommen, nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Das geht alles jetzt schon. Das Polizeiaufgabengesetz habe ich schon genannt. Also alles, was Sie hier eigentlich regeln wollen, ist bereits geregelt. Es gibt keinen Regelungsbedarf. Es gibt auch keinen Handlungsbedarf, weil wir in unserer Öffentlichkeit das Problem überhaupt nicht haben, außer hier auf der Maximilianstraße. Sie sind übrigens jetzt wieder da. Sonst sieht man doch überhaupt keine Burka und keinen Niqab. Sie suggerieren aber mit diesem Gesetz, dass wir hier tatsächlich ein Problem hätten. Das ist ärgerlich, und das stört den gesellschaftlichen Frieden.
Dieses Gesetz ist völlig überflüssig und redundant, und jeder Jurist sollte sich eigentlich dafür schämen, so etwas vorzulegen. Es verursacht noch ganz andere Kollateralschäden.
Sie schüren nämlich nur alle Vorbehalte und Vorurteile gegenüber dem Islam insgesamt. Sie helfen den Frauen damit überhaupt nicht, ganz im Gegenteil: Sie drängen sie damit noch in eine Situation, in der es ihnen umso schwerer gemacht wird, sich dagegen aufzulehnen. Das ist das Fatale an diesem Gesetz. Es gibt das Problem eigentlich nicht; das Gesetz ist überflüssig, und insgesamt führt es nur dazu, dass Sie die Vorurteile gegenüber dem Islam schüren. Das ist das Letzte, was wir im Moment hier gebrauchen können. Deshalb werden wir dieses Gesetz ablehnen.
Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatssekretär Eck zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es wie bei den vorherigen Beiträgen ebenfalls ganz kurz halten. Ich will mich zunächst ganz herzlich für die in den meisten Beiträgen festzustellenden sachlichen und guten Argumente bedanken. Ich will
Ich will nur eines feststellen: Wir zwingen niemanden, etwas auszuziehen, sondern wir wollen festlegen, dass verschiedene Dinge erst gar nicht angezogen werden. Ich meine, das ist ein ganz großer Unterschied.
Inhaltlich gibt es dem Beitrag vom Kollegen Heike nichts mehr hinzuzufügen. Zu sagen, dass das schlichtweg falsch sei, ist an dieser Stelle absolut verfehlt. Ich will das unterstreichen.
Ich will Kollegen Schindler an dieser Stelle ansprechen. Herr Kollege Schindler, Sie haben gesagt, die kommunalen Spitzenverbände hätten sich dagegen ausgesprochen. Das ist richtig. Jetzt muss man aber sofort fragen, warum. – Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dagegen ausgesprochen, weil sie das viel schärfer haben wollten. Sie wollten wennschon, dann ein vom Staat ausgesprochenes Verbot. Wir sind der Meinung, dass das verfassungsrechtlich sehr schwierig sein wird. Deshalb haben wir genau diese Form gewählt, wollten aber trotzdem, dass die Kommunen für besondere Fälle, Großveranstaltungen, Sportveranstaltungen, was es immer so geben kann, ein Werkzeug, eine Handlungsmöglichkeit bekommen. Darum geht es, und das ist uns wichtig. Deshalb bitte ich an dieser Stelle abschließend darum, dass man sich die Enthaltung wirklich noch einmal überlegt. Es wäre eine gute und sicherlich richtige Gesetzgebung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/16131, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/16530 und 17/16607 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/17404 zugrunde. Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/16530 – das ist der Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Fraktion der FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Claudia Stamm. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.