Protokoll der Sitzung vom 13.02.2014

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hier sind die Maßstäbe verloren gegangen. Ehrenkodex? – Fehlanzeige.

Das trifft auch auf die Sparkassen zu. Sie sind kommunale Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, aber 70.000 Euro für ein Geburtstagsfest auszugeben, ist für eine Sparkasse nicht angebracht – Kundenbindung hin oder her.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unter "Sparen" verstehen wir zumindest in Schwaben etwas anderes. Wir als Sparer bringen das Geld zur Sparkasse, damit sie das Geld zusammenhält und nicht verprasst, damit sie die Kommunen, den Mittelstand und kommunale Einrichtungen unterstützt und die Bürger mit günstigem Geld versorgt sowie Überschüsse für soziale Zwecke und kulturelle Aufgaben verwendet. Es ist längst überfällig, dass auch für die Sparkassen angemessene Verhaltensregeln formuliert werden und sich die Sparkassen bei aller lokalen Eigenständigkeit daran halten.

Es gibt auch ein Beispiel, das uns betrifft: Es gibt den Beirat für sparkassenpolitische Grundsatzfragen. In diesem Gremium sitzen 24 Landtagsabgeordnete. Es gibt hierfür 5.000 Euro plus Reisekosten für zwei Sitzungen. Wir halten das nicht für angemessen und wohnen deshalb diesem Gremium nicht bei.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In einer Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung ist es sehr schön formuliert, liebe Kolleginnen und Kollegen: "Politiker sind moralisch keine besseren oder schlechteren Menschen als der Durchschnitt der Bevölkerung." Weiter heißt es: "Gleichwohl ist auch der Politiker der wesenhaften Unvollkommenheit des

Menschen unterworfen." Ja, unvollkommen sind Politiker, und deswegen brauchen sie Regeln.

Herr Kreidl schadet mit seinem Verhalten allen kommunalen Mandatsträgern und allen Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am 16. März. Das sind über alle Listen hinweg durchweg engagierte Leute, gute Leute, ehrenwerte Leute, und wir sind alle froh, dass sie kandidieren, und Einzelne wie der Kreidl und Konsorten schaden den 98 % der Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf diese Art und Weise.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und wegen dieser 98 % brauchen wir Verhaltensregeln, brauchen wir Transparenzregeln, um ein falsches Bild von kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Durch Kreidl und andere entsteht dieses Bild der Spezlwirtschaft, durch die Verflechtung zwischen kommunalem Amt und anderen wirtschaftlichen Interessen. Dann schaut es so aus, als ob man sich gegenseitig etwas schuldig wäre und als ob die eine Hand die andere waschen würde.

Deshalb stellen wir den Antrag auf Veröffentlichung von Einkünften aus Nebentätigkeit für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte und fordern Sie auf, das Gesetz entsprechend zu ändern. Allein Landrat Kreidl hat über 20 Nebentätigkeiten. Er ist zum Beispiel Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse, im Verwaltungsrat des Sparkassenverbandes, im Beirat der Immobiliengesellschaft der Kreissparkasse, Präsident des Landkreistages, im Verwaltungsrat der BayernLB, im Rundfunkrat usw.

Es geht uns hierbei nicht nur um Kreidl, sondern es geht wirklich um die Nebentätigkeiten und um die Ämter, die richtig und wichtig sind, die oft Folge eines Landrats- oder Bürgermeisteramtes sind und zu denen zum Beispiel auch die Aufsichtsräte in kommunalen Betrieben und Einrichtungen gehören.

Wir wissen auch, dass ein Teil dieser Einkünfte abgeführt werden muss, aber nicht in allen Fällen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Transparenz und darauf, zu wissen, für wen der Bürgermeister oder Landrat neben seinem Hauptamt sonst noch zuständig ist und was er dafür bekommt. Übrigens sind diese Grenzen der zulässigen Nebeneinkünfte für kommunale Wahlbeamte in den letzten Jahren deutlich erhöht worden. Auch die Ablieferungsfreibeträge sind deutlich erhöht worden. Wir fordern daher nichts anderes als eine gesetzliche Neuregelung für kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, wonach deren Einkünfte aus Nebentätigkeiten zu veröffentlichen sind, wenn diese im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder im Jahr den

Betrag von 10.000 Euro übersteigen. Natürlich wird dann auch angegeben, was abgeführt wird.

In der letzten Legislaturperiode gab es übrigens im Rahmen der Diskussion das Gegenargument des Kollegen Bausback, der damals noch nicht Minister war, dass das nicht möglich sei, weil es für die Landtagsabgeordneten nichts Ähnliches gebe. Mittlerweile liegt diese Regelung vor. Die von uns vorgeschlagene Regelung für Nebeneinkünfte kommunaler Wahlbeamter und Wahlbeamtinnen entspricht der unlängst hier im Bayerischen Landtag für die Mitglieder des Landtags vorgenommenen Regelung. Wir sind davon überzeugt, dass das, was für die Landtagsabgeordneten richtig ist, auch für die kommunalen Wahlbeamter richtig ist. Die Veröffentlichungspflicht dient auch dazu, dass die Nebentätigkeit kommunaler Wahlbeamter nicht negativ besetzt wird. Sie macht aber auch deutlich, wo sich Einzelne maßlos und schamlos bereichern und ihre öffentlichen Aufgaben missbrauchen. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger bei Kreidl und Konsorten die Möglichkeit, am 16. März das zu tun, wozu sie in der Demokratie die Macht haben, nämlich abzuwählen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Gehring. Nächster Redner ist Herr Max Gibis. Bitte schön, Herr Gibis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag ist tatsächlich nichts Neues. Das wurde auch von Herrn Gehring gesagt. Ich habe gehört, wie Sie argumentiert und diesen Antrag auch mit dem Vorfall begründet haben. Ich muss sagen: Wenn das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, schon Gültigkeit hätte, dann hätte dies im aktuellen Fall keine Auswirkungen gehabt, weil es hier um etwas ganz anderes geht. Andere Anträge wurden bereits in der letzten Legislaturperiode im Rahmen des KWBG eingebracht, aber abgelehnt, weil damals kein Bedarf für eine solche Regelung bestand. An dieser Tatsache hat sich bis heute nichts geändert. Auch heute besteht keinerlei Veranlassung, überzogene und schnell formulierte Neuregelungen einzuführen. Wegen dieser fehlenden Notwendigkeit muss man diesen Antrag und seine Begründung durchaus als einen etwas undurchdachten und unausgereiften Schnellschuss bezeichnen.

Jetzt, fünf Wochen vor der Kommunalwahl, den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl zu vermitteln, dass sich unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Landrätinnen und Landräte mit irgendwelchen Nebeneinkünften finanziell bereichern, ist meines

Erachtens zum einen ein Angriff auf die Arbeit unserer Kommunalpolitiker. Zum anderen ist dies ein Versuch, sie pauschal unter Generalverdacht zu stellen.

Eine Regelung zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften ist weder erforderlich noch sinnvoll, schon gar nicht mit diesem aus der Hüfte geschossenen Dringlichkeitsantrag; denn Nebentätigkeiten der kommunalen Wahlbeamten müssen ebenso wie die aller anderen Beamten im Sinne des Beamtengesetzes grundsätzlich genehmigt werden. Für die Genehmigung solcher Nebentätigkeiten ist eben das kommunale Entscheidungsgremium zuständig und verantwortlich, also Gemeinderat, Stadtrat oder Kreisrat. Wenn diese Gremien das Gefühl haben sollten, dass das dienstliche Interesse durch diese Nebentätigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt wird, dann werden sie die Genehmigung in Eigenverantwortung versagen. Insoweit besteht hier auf politischer Ebene in Bezug auf die Nebeneinkünfte der kommunalen Wahlbeamten durchaus Transparenz.

Zudem sollte man hier den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Es besteht keine Rechtfertigung dafür, dass kommunale Wahlbeamte ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen müssen. Auch die anderen Beamten unterliegen keiner solchen Veröffentlichungspflicht. Wer eine praktische kommunale Erfahrung hat, weiß, dass man als Bürgermeister oder Landrat schon aufgrund seines Amtes zahlreiche zusätzliche Aufgaben bei kommunalrelevanten Institutionen und Verbänden, also kraft seines Amtes, bekommt. Sicherlich ist dieses Amt oft mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung verbunden. Aber in keinem Fall setzt der Bürgermeister oder Landrat die Höhe der Aufwandsentschädigung für sich selbst fest. Auch in diesen Fällen wird die Aufwandsentschädigung immer von den legitimierten Aufsichts- und Verbandsgremien festgesetzt. Hier ist also eine ausreichende Transparenz gegeben.

Es gibt bereits Regelungen, wonach Einkünfte aus Nebentätigkeiten ohnehin nach oben gedeckelt sind. Diese Grenzen sind in der letzten Legislaturperiode angehoben worden. Man muss aber fairerweise dazusagen: Diese Grenzen sind angehoben worden, weil sie seit 1974 nicht mehr erhöht worden sind. Somit bestand auch hier Handlungsbedarf. Durch diese Deckelung und die Abführungspflicht ist gewährleistet, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht ausufern und in irgendwelche Höhen steigen, die nicht mehr vertretbar sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass dann, wenn es für eine Neuregelung tatsächlich Bedarf gäbe, zuallererst das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht werden muss; denn wir können dieses

Thema nicht auf Grundlage eines Dringlichkeitsantrags ohne Beratung mit den kommunalen Spitzenverbänden beschließen.

(Beifall bei der CSU)

Mit diesem Antrag haben Sie wieder einmal unter Beweis gestellt, wie Sie sich die Zusammenarbeit mit unseren Kommunen vorstellen, nämlich in ständigem Misstrauen. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: die CSU macht Politik mit und für die Kommunen, Sie leider ohne sie.

(Beifall bei der CSU)

Das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass Sie heute bei den Kommunen so wenig Vertrauen genießen. – Aus den genannten Gründen, auch wegen der beschriebenen fehlenden Notwendigkeit, werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Gibis. Ich darf die Gelegenheit nutzen, Ihnen zum Geburtstag und zu Ihrer ersten Rede im Hohen Haus gratulieren. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei der CSU)

Der nächste Redner ist Dr. Herbert Kränzlein, bitte schön.

(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Tat soll dieser Antrag, den Herr Gehring für die GRÜNEN vorgetragen hat, nach der hier gebrauchten Wortwahl wohl eher eine Art Lex Kreidl werden. Das wäre für diesen Landrat, dessen Namen die CSU, wie ich glaube, inzwischen wieder vergessen hat, zu viel der Ehre.

(Beifall bei der SPD)

Im Übrigen ist es ein Stück Themaverfehlung, alles damit zu begründen, was der Herr Kreidl bei dieser Geburtstagsfeier falsch gemacht hat; denn ich vermute, bei Ihrem Antrag geht es um ungefähr 3.000 kommunale Wahlbeamte. Diesen Wahlbeamten soll man gerecht werden, wenn man solch einen weitreichenden Antrag einbringt.

Wir haben natürlich ein Problem, das schon angesprochen werden muss. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung von einer "Paragrafenbremse" gesprochen. Er will keine Gesetzesänderungen und am Ende der Legislaturperiode nicht mehr Gesetze und Verwaltungsvorschriften als heute. Man muss vorweg sagen: Diese Einlassung des Minister

präsidenten führt offensichtlich dazu, dass von den Kollegen der CSU auf der rechten Seite alles, was in diese Richtung geht, abgelehnt wird. Das ist ungefähr so intelligent, wie wenn der BMW-Vorstand beschließen würde, ab heute keine neuen Modelle in Auftrag zu geben und an vorhandenen Fahrzeugen keine Veränderungen vorzunehmen, weil noch genügend alte Fahrzeuge unterwegs sind.

(Beifall bei der SPD)

Es ist die vornehmste Aufgabe eines Parlaments, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, und es ist die Aufgabe der Regierung und der Ministerialbürokratie, damit zu arbeiten. Hier wird etwas angestrebt, das völlig gegen das ist, womit wir zu tun haben. Ich sage das an dieser Stelle deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil man aus der Ministerialbürokratie hört, wenn man genau hinhört – Sie müssten es eigentlich besser hören als wir –, dass auf Dauer überhaupt keine vernünftige Arbeit mehr möglich sein wird. Dieser Antrag könnte von Ihnen schon zum Anlass genommen werden, darüber nachzudenken, was wir im Parlament überhaupt zu machen haben; aber sei es darum.

Um es vorwegzunehmen: Wir stimmen dem Antrag der GRÜNEN zu, wobei die konkrete Ausgestaltung der Änderung des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes natürlich noch genau durchdacht werden muss und einiges zu bedenken ist, zum Beispiel, wo wir veröffentlichen. Veröffentlichungen alleine führen ja noch nicht zu mehr Transparenz.

Es geht um die Offenlegung von Nebentätigkeiten. Damit soll etwas klar sein: Wir haben unter den kommunalen Wahlbeamten Ehrenamtliche und Hauptamtliche. Die Ehrenamtlichen leben in der Regel von einem anderen Beruf. Wenn wir von Nebeneinkünften sprechen, sind damit Angaben zu den Einkünften aus diesem Beruf nicht erfasst. So viel zu den Nebenamtlichen.

Es geht darum, was man als hauptamtlicher Bürgermeister, Landrat oder eventuell Stadtrat angeben muss. Heute schon besteht die Anzeigepflicht – das wurde gesagt – gegenüber dem Dienstherrn. Bei Überschreitung der Freigrenzen ist ein großer Teil der Gelder dem Dienstherrn abzugeben. Was der Hauptamtliche behalten darf, behält er nur unter Berücksichtigung von steuerlichen Freigrenzen, und bei der Einkommensteuererklärung muss er alles darüber Hinausgehende versteuern. Das heißt: Geben wir in der Öffentlichkeit nur an, welche Nebeneinkünfte dieser Bürgermeister oder Landrat hat, würde ein ziemlich falscher Eindruck entstehen. Die Summen sind nicht deckungsgleich mit dem Betrag, den er am Ende be

halten darf. Die Veröffentlichung müsste also ziemlich aufgefächert erfolgen, damit man überhaupt ein richtiges Bild bekommt.

Angesichts der Situation muss man schon sagen: Es gibt keine Berufsgruppe, keinen Stand außer offensichtlich dem der Politiker, der alles so weit offenlegen muss wie hier gefordert. Ich erinnere mich: Als ich vor 25 Jahren Amtsrichter war, fand die Volksbefragung statt. Die GRÜNEN standen an der Spitze der Bewegung, die schon die harmlosesten Fragen zum Haushalt als unzulässig erachtet hat. Von daher ist der Gesinnungswandel, der jetzt eingetreten ist, schon interessant, indem man meint, Politiker müssten alles jederzeit offenlegen.

Da ich selber Bürgermeister war, habe ich Verständnis und meine, dass die Bürgermeister bei diesem neuen Gesetz nicht ganz unberechtigte Sorgen haben könnten; denn aus der Veröffentlichung von Nebenverdiensten erwachsen in der Regel – das ist zwar unvernünftig, aber es passiert – Neid und Missgunst, und meistens sind sich Stammtische und Medienkommentare, die ins gleiche Horn stoßen, einig, wenn sie das Lied vom überbezahlten und überversorgten Politiker anstimmen und breitgewalzte Vorurteile weiter walzen. Gerechterweise muss man nämlich sagen, dass es in der Tat – dies wurde angesprochen – verdammt wenig schwarze Schafe unter den kommunalen Wahlbeamten gibt. Wenn das eine schwarze Schaf – der Begriff "schwarz" ist durchaus zweideutig – jetzt zu dem heutigen Antrag führt, wenn es also eine unanständige Selbstbedienung bei einem war, soll man nicht unbedingt sagen: Weil das so ist, müssen wir befürchten, dass es viele machen, und damit sie es nicht machen, gehen wir in die Öffentlichkeit.

Ich nehme an, dass die GRÜNEN vielleicht auch deswegen vorgeprescht sind, weil sie bis heute, soweit ich weiß, kaum Bürgermeister stellen und sie die Situation, die dort auftritt, auch nicht face to face besprechen können. Man ist dann immer leicht mit Forderungen da. Uns fällt das nicht so leicht, weil das die Kollegen sicher auch als ein gewisses Misstrauen unsererseits empfinden. Das hat die CSU ja angemerkt.

Die CSU macht etwas immer falsch. Sie kommt immer zu spät, nämlich dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen und wenn der Skandal eingetreten ist. Das Schlimmste, was momentan passieren kann – das zeigt doch die Erfahrung der letzten Jahre und vor allem des letzten Jahres –, ist Geheimniskrämerei. Geheimniskrämerei ist das am wenigsten geeignete Mittel, um der öffentlichen Kritik an vermuteten hohen Nebeneinkünften von Politikern zu begegnen. Diese Geheimniskrämerei führt nur dazu, dass die

Fantasie blüht und dass Fantasievorstellungen in der Bevölkerung die Runde machen.