Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

bricht sein Studium ab, bei einzelnen Klausuren sind es sogar 60 bis 80 %.

Wir hatten – das ist schon verschiedentlich gesagt worden – eine Landtagsanhörung am 5. November 2014, bald drei Jahre her, zur Studienerfolgsquote, und diese Anhörung brachte das damals traurige und für viele auch erschreckende Ergebnis, dass es keine belastbaren Zahlen, keine Studienverlaufsstatistiken gibt. Im Jahr 2014 war das nach mehreren Jahren Hochschulpolitik einer Bayerischen Staatsregierung ein Armutszeugnis. Das muss man ganz deutlich sagen. Man muss sich auch die Frage stellen, wie man Hochschulpolitik vernünftig gestalten kann, ohne solche Statistiken zur Verfügung zu haben.

Es gibt viele Unterscheidungen. Es gibt Studienabbrecher, es gibt Studienwechsler, es gibt Ortswechsler, es gibt Hochschulwechsler in der gleichen Stadt. All das muss man berücksichtigen, und all das ist in einen Topf geworfen worden. Das ist ärgerlich – auch das ist erwähnt worden – für die Studierenden, weil man ihnen nicht helfen kann beim Studienerfolg, weil man nicht genau weiß, wo die Probleme liegen. Es ist ärgerlich für die Hochschulen, weil sie keine Vergleichszahlen haben, und es ist natürlich ärgerlich für den Steuerzahler, weil er dafür aufkommen muss und jeder Studienabbrecher noch zusätzlich Geld kostet.

Insofern begrüßen wir, dass es jetzt endlich auch auf Anregung des Bundes zu einem solchen Gesetz zur Hochschulstatistik kommt. Darin ist einiges sinnvoll, zum Beispiel die Abfrage von Daten und auch, dass man die Promotion und auch – das hat der Herr Staatssekretär Sibler erwähnt – nichtstaatliche Hochschulen mit hineinnimmt, und ich finde auch den frühen Einstieg gut.

Aber es gibt auch offene Fragen, die wir im Ausschuss sicherlich zu klären haben.

Erstens. Sind alle Datenschutzregeln beachtet, und gilt die Datensicherheit? Auch das ist angesprochen worden. Da müssen wir genau nachhaken.

Zweitens. Was ist mit dem Datenaustausch zwischen den Bundesländern, zwischen einzelnen Hochschulen, und wie sieht es in der EU aus? Ist dieser Datenaustausch gewährleistet, und auf der Basis welcher Techniken?

Ich stelle mir die Frage bezüglich der Löschung: 12 Jahre, 18 Jahre – warum eigentlich eine so lange Speicherung? Wir müssen auch diskutieren: Warum bleiben die Daten so lange hier im Hochschulbereich?

Für mich wird die wichtigste Frage ganz unauffällig im Gesetzestext beantwortet. Da steht nämlich: " … im

Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel." Da sage ich: Nein! Ein solches Gesetz macht mehr Arbeit, und seine Umsetzung wird Stellen und Geld erfordern. Dieser mantraartige Automatismus, in jedes Gesetz hineinzuschreiben "nur ohne Stellenmehrung, ohne mehr Geld" nimmt den meisten Gesetzen schon viel von ihrer Wirkung. Insofern wird entscheidend sein, darüber zu reden.

Wenn wir es einführen, wenn wir den Hochschulverwaltungen mehr zumuten, dann brauchen wir Stellen und mehr Geld. Das ist unsere Forderung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ansonsten sage ich bei der Bewertung nur: Es wäre schon länger notwendig gewesen, es ist aber gut, wenn man jetzt auf der Strecke dazu kommt. Insofern sind wir grundsätzlich positiv und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und vielleicht auch hier wieder im Plenum.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Frau Kollegin Osgyan das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Hochschulstatistikgesetz war, soweit mir bekannt war, zumindest auf Bundesebene unumstritten. Es war auch dringend notwendig, dass der Bundestag gehandelt hat und das Hochschulstatistikgesetz angepasst hat.

Herr Piazolo, im Gegensatz zu Ihnen glaube ich, dass speziell die datenschutzrechtlichen Bedenken sehr wohl Gehör gefunden haben. Diese Bedenken haben wir, die GRÜNEN, immer wieder eingebracht. Wir können aber gerne noch einmal über die genaue Ausführung sprechen und beispielsweise auf die Datensicherheit eingehen. Da sollten wir ganz genau hinschauen. Dieses Thema muss vor Ort umgesetzt werden. Dennoch denke ich, dass das Anpassungsgesetz, über das wir jetzt sprechen, notwendig ist. Ohne dieses Gesetz können wir das Bundesgesetz nicht einführen. Aus diesem Grund werden wir dem Gesetz natürlich zustimmen.

Im Gesetzentwurf sind viele wichtige Bausteine wie eine Promovierendenstatistik enthalten. Über internationale Studierende und deutsche Studierende, die im Ausland studieren oder dorthin wechseln, soll mehr erfahren werden. Das ist sehr wichtig. Es bietet auch einige andere Möglichkeiten, die bei Problemen, die wir im Landtag bereits diskutiert haben, weiterhelfen könnten.

Wir haben bereits gehört, dass insbesondere die Datenlage zu den Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern ein brisantes Thema ist. Bereits 2014 hat es dazu eine Anhörung gegeben. Wir haben im Wissenschaftsausschuss sehr lange mit den Sachverständigen über das Thema gesprochen. Die Diskussion hat sich damals in weiten Teilen darum gedreht, dass zu wenige Zahlen und Daten auf dem Tisch liegen und eine Studienverlaufsstatistik notwendig ist. Durch das neue Gesetz wird es die Möglichkeit geben, mehr Längsschnitte anzufertigen. Das ist wichtig, um beispielsweise herauszufinden, wie die Zahlen zum Studienerfolg wirklich aussehen. Bisher galt in den meisten Fällen jemand, der den Studienort gewechselt hat, automatisch als Studienabbrecher. Das ist natürlich gar nicht der Fall. Das kann die Statistiken verfälschen, und das soll natürlich nicht sein. Wir müssen genau erfassen können, um wie viele Personen es sich wirklich handelt. Daher unterstützen wir das Anpassungsgesetz. Wir denken, dass wir dadurch an der einen oder anderen Stelle noch mehr erfahren werden.

Nichtsdestoweniger geht es eigentlich, wenn Daten gesammelt und ausgewertet werden, immer um die wesentlich weitreichendere politische Frage: Wie gehen wir zum Schluss mit den Daten um? Ein Ergebnis der Anhörung ist gewesen, dass wir nicht genau wissen, um wie viele Personen es sich handelt. Aber die Hochschulen wissen schon jetzt relativ viel über ihre Studierenden. So wissen sie beispielsweise auch, wie und wohin die Studierenden abgehen und in welche Studienmodule gewechselt wird. Meiner Meinung nach sind diese Erkenntnisse noch nicht hinreichend ausgewertet worden. Auch gibt es bisher schon viele Erkenntnisse über die Gründe von Studienabbrüchen, aber keine Lösungsmöglichkeiten. Dazu haben wir auch in der Anhörung sehr viel gehört. Hier muss angesetzt werden. Da hätten wir eigentlich seit Langem handeln können. Viele Hochschulen sind in dieser Hinsicht bereits tätig. Die Hochschulen brauchen aber an dieser Stelle wesentlich größere Unterstützung vom Freistaat. Wir haben gehört, dass ein Drittel der Studienabbrecher das Studium abbricht, weil sie sich im Vorfeld nicht hinreichend informiert gefühlt haben. Manche brechen ab, weil das Studium nicht passgenau den Erwartungen entspricht. Hier kann ganz einfach an einer Verbesserung der Beratung angesetzt werden. Das ist aber eine Frage des Geldes, wie bereits vorhin von der Kollegin Zacharias angesprochen. Hier könnte der Freistaat ansetzen. Noch viel gravierender ist, dass ein Drittel der Studienabbrecher als Grund für den Abbruch soziale Faktoren angibt. Dies können die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie, Geldsorgen oder schlechte Studienbedingungen sein. Für den Freistaat Bayern ist das ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Auch das zu niedrige BAföG ist zu nennen. In diesem Punkt kann die Staatsregierung auf den Bund einwirken, dass er endlich vorangeht und das BAföG elternunabhängig gewährt. Des Weiteren fehlen Wohnheimplätze. Bayern nimmt in diesem Bereich wahrlich keine Vorbildfunktion ein. In den letzten Jahren ist die Zahl der Wohnheimplätze sogar anteilsmäßig gesunken. Außerdem gibt es zu wenig psychosoziale Beratung und eine mangelnde Unterstützung von kranken und behinderten Studierenden. Die Liste könnte ewig weitergeführt werden: Auch die unzureichende Förderung der Studierendenwerke ist zu nennen. Diese ist real, auf die Anzahl der Studierenden heruntergebrochen, gesunken. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis. Die schlechten Rahmenbedingungen setzen sich natürlich auch fort, zumal die Regelstudienzeiten in Bayern kaum eingehalten werden können. Dazu liegen genügend Zahlen vor. Das wirkt sich natürlich auch auf die Lage der Studierenden aus, da sie dann häufig aus sozialen Leistungen herausfallen, wenn diese an die Regelstudienzeit gekoppelt sind.

Wie bereits gesagt: Wir begrüßen jetzt eine Studienverlaufsstatistik, um sie im Hinblick auf bessere Möglichkeiten auszuwerten. Aber der Ansatz steht und fällt damit, dass man in diesem Bereich dann auch tätig wird. Wir wissen bereits heute schon, dass viel getan werden kann, um Studienabbrüche zu verhindern. Ich bitte Sie alle: Helfen Sie mit, damit das auch getan wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 17/18161) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird auch von Herrn Staatssekretär Sibler begründet. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zur letzten Wortmeldung möchte ich noch kurz etwas sagen.

Das Deutsche Studentenwerk mit Sitz in Berlin weist immer darauf hin, dass wir im Hinblick auf das studentische Wohnen vorbildlich sind. Diese Spitzenstellung sollen wir natürlich verteidigen.

Zum Gesetzentwurf ist zu sagen, dass die Hochschulen bisher mit dem Ziel der Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Qualitätssicherung mit Abweichungsverordnungen agieren konnten. Die Hochschulen haben vor Ort vielfältige Bedürfnisse. Im Gesetzentwurf sind Spezialregelungen dafür entwickelt worden. Das wesentliche Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, im Praxistest langjährig erprobte Regelungen aus den Abweichungsverordnungen als Rahmenregelungen ins Gesetz zu übernehmen und diese letztlich in ein übliches Verfahren umzugestalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir möchten den Hochschulen diese Ausgestaltung im gesetzlichen Rahmen letztlich auf Satzungsebene ermöglichen. Wir wissen, dass das dort gut aufgehoben ist. Damit geht viel Selbstständigkeit einher. Deshalb führt dieser Gesetzentwurf auch zu einer echten und nachhaltigen Deregulierung und setzt ein Zeichen des Vertrauens in die Hochschulen. Zugleich erfährt das Hochschulgesetz durch die Ausweitung der Satzung zunächst auf Hochschulebene eine deutliche Öffnung. Letztendlich werden es die Hochschulen künftig spürbar leichter haben, in den Hochschulsatzungen spezifische Besonderheiten vor Ort abzubilden. In einem zweiten Schritt werden wir elf Abweichungsverordnungen in einer Abweichungsverordnung für alle Hochschulen des Freistaates zusammenfassen. Damit werden wir den tatsächlichen Regelungsumfang auf der Ordnungsebene erheblich reduzieren. Dies ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Verteilung von mehr Verantwortung auf die entsprechenden Ebenen. Der Erprobungscharakter der Hochschulabweichungsverordnungen entfällt damit. Befristete abweichende Bestimmungen gelten künftig unbefristet. Anders ausgedrückt: Die Dinge haben sich in der Praxis bewährt. Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird das Hochschulrecht insgesamt übersichtlicher und transparenter. Deshalb darf ich Sie an dieser Stelle um die Unterstützung des Gesetzentwurfs bitten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Jetzt kommen wir zur Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Frau Zacharias das Wort. Btte schön.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Werte Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen,

Hohes Haus! Ja, wir wollen die Autonomie der Universitäten und Hochschulen, der Hochschullandschaft in Bayern. Autonomie bedeutet, dass viel mehr selbstständig gemacht werden kann und nicht mehr so viel vom Salvatorplatz in München, von der Zentrale verordnet wird. Jede Universität und jede Hochschule kann das selber. Deswegen waren ich und die SPDLandtagsfraktion immer sehr für die Autonomie. Wie sehr wir die Autonomie schätzen, sehen wir an diesem Gesetzentwurf. Ich schätze sie in jedem Fall, Sie vielleicht.

Im ersten Teil sieht man deutlich, dass die Autonomie geschätzt wird. Einige Dinge sind vor Ort gut erprobt worden. Dies wurde versteckt oder im Geheimen gemacht. Man hat vor Ort erprobt und festgestellt, dass da viele gute Praktiken und Instrumente sind, die jetzt zu Recht in ein Gesetz aufgenommen werden. Das finde ich gut. Alles, was im Gesetz steht, kann auch eingeklagt werden. Ein Gesetz hat Relevanz, und der Inhalt ist in Stein gemeißelt. Ich finde das gut. Hier sieht man, dass wir den Universitäten und Hochschulen durchaus trauen können.

Aber, Herr Kollege Sibler, dann trauen wir den Universitäten und Hochschulen einmal wirklich etwas zu. Die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften können es auch. Wir dürfen vielleicht auch einmal über den Globalhaushalt sprechen. Wir können doch einmal darüber nachdenken, wie es wäre, wenn man das Geld – den Batzen XY – jeweils obendrauf legen würde. Ich würde Sie gerne dahingehend beraten. Wir haben im kommenden Jahr die Landtagswahl. Da könnte diese Überlegung eine bestimmte Relevanz bekommen: jedem ein kleines Stückchen. Wir sollten das ganz hinüberschieben. Jede Hochschuleinrichtung, jede Universität sollte selbst entscheiden können, ob sie mit dem Geld Sachkosten oder Personalkosten deckt, ob eine neue Strategie überlegt wird oder ob ein Schwerpunkt gesetzt werden soll. Das können wir den einzelnen Hochschulen durchaus zumuten. Ich denke, das wäre eine spannende Debatte, und dazu könnten Sie von mir auch Aktionen erwarten.

Ein anderes finde ich geradezu bemerkenswert, Herr Staatssekretär Sibler. Ich glaube, Sie haben die Zeichen der Zeit nicht ganz verstanden und das haben Sie bei diesem Gesetzentwurf ganz schön verschwiegen. Welche Rolle kommt wohl den Studierendenvertretungen zu? – Die Verfasste Studierendenschaft ist für Sie etwas ganz, ganz Schlimmes. Pflichtabgabe, das ist schlimme Mitsprache, das ist Demokratisierung.

Für die SPD-Fraktion ist die autonome Hochschule nicht ohne Demokratisierung möglich. Ich meine die

Demokratisierung auf allen Ebenen. Die Studierenden – das ist die größte Gruppe aller Frauen und Männer an den Hochschulen – nehmen Sie in Ihrem Gesetzentwurf kaum wahr. Hier weht wieder Ihr Geist und Ihre Meinung: Das können die ja gar nicht. Und wenn sie es nicht gut machen oder gar rechtswidrig handeln, müssen wir ihnen das Geld wegnehmen.

Kolleginnen und Kollegen, wenn das der Geist der CSU ist, wenn Sie immer noch glauben, junge Menschen könnten ihren Job in der Verfassten Studierendenschaft nicht richtig wahrnehmen, dann haben Sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen die Mitsprache. Sie sehen doch, dass die politische Kultur härter und straffer wird; es wird kälter werden. Wir brauchen engagierte junge Studierende, die ihr politisches Mandat auch in den Hochschulen und Universitäten wahrnehmen dürfen und nicht so ein bisschen eingeordnet werden nach dem Motto: Wir gehen mal in die Gremien und schauen, was da so läuft.

Kollege Sibler, geben Sie sich einen Ruck! Wir brauchen die Verfasste Studierendenschaft in der Hochschulleitung. Trauen Sie sich. Wir führen doch die Debatte, versuchen Sie es. Geben Sie doch einmal einer mittleren, einer größeren oder einer ganz großen Universität die Chance, das auszuprobieren. Wenn Sie zugestehen, dass andere Dinge funktionieren können, dann probieren Sie es doch auch einmal ein paar Jahre aus, und lassen Sie dann eine Evaluierung folgen. 15 Bundesländer können das schon. Ich bin überzeugt, Bayern könnte das auch.

Aus diesem Grund wird die SPD-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Wir sind der festen Überzeugung, eine autonome Hochschule bedeutet gleichzeitig einen Demokratisierungsprozess. Wenn Sie diesen Weg nicht mitgehen wollen, werden wir auch den Hochschulgesetzentwurf nicht mittragen können.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion erteile ich jetzt dem Kollegen Westphal das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen – wir haben es gerade vom Herrn Staatssekretär gehört – Regelungen, die Teile von Abweichungsverordnungen waren, in das Hochschulgesetz übernommen werden. Bislang konnten aufgrund von Artikel 106 Absatz 2 des Hoch

schulgesetzes einzelne Hochschulen befristet hochschulorganisationsrechtliche Sonderregelungen treffen, und zwar um Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und um Qualität zu sichern. Davon ist vielfältig Gebrauch gemacht worden. Nunmehr sollen erfolgreiche und bewährte Regelungen – sogenannte Best-Practice-Modelle – ins Gesetz übernommen werden. Wir wollen damit unser erfolgreiches Hochschulrecht weiterentwickeln.

Was sind nun die wichtigsten Punkte dieser Gesetzesänderungen? – Tatsache ist: Künftig kann die Grundordnung bereits Forschungsdekane vorsehen. Somit können wir die Bündelung der Forschungsaktivitäten auf der Fakultätsebene organisatorisch unterstützen.