Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

Sie sind aber voll auf den Zug der ÖPP-Projekte aufgesprungen. Sie sehen darin das Heil, aber der Steuerzahler muss letztendlich das Risiko tragen. Sie haben – das müssen Sie sich jetzt als vielleicht zukünftige Koalitionspartner anhören – einer Bundesautobahngesellschaft zugestimmt. Unsere Autobahndirektionen in Bayern Nord und Süd haben eine große Zahl von Bauprojekten mit leistungsfähigem Personal durchgeführt und damit für Bayern wirklich Großes geleistet. Wir konnten über staatliche Aufträge viel für die Autobahn leisten. In Zukunft wird die Autobahngesellschaft noch mehr ÖPP-Projekte durchführen. Wie gesagt, der Steuerzahler wird die Suppe auslöffeln. Der Mittelstand in Bayern wird keine Aufträge bekommen, und die Leistungsfähigkeit der Autobahndirektionen wird geschmälert werden. Sie werden dafür sorgen, dass es in Bayern keinen weiteren Autobahnbau geben wird. Diese Nachteile werden Sie auch den Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen.

Wie gesagt, setzen Sie nicht weiter auf ÖPP-Projekte, die eindeutig nicht wirtschaftlich und nicht effizient sind, wie der Rechnungshof nachgewiesen hat, die den Steuerzahler nur sehr viel Geld kosten und durch die sich der Staat am Schluss erpressbar macht. Deshalb die klare Forderung der Fraktion der FREIEN WÄHLER: keine weiteren ÖPP-Projekte im Autobahnbau, sondern eine starke Auftragsverwaltung mit unseren Autobahndirektionen für unseren Mittelstand. Schaffen Sie ordentliche Rahmenbedingungen. Nehmen wir als Vorbild ein Schweizer Modell der Vertragsvergabe und der Ausschreibungen: Streichen wir den teuersten und den billigsten Anbieter weg, schaffen wir Anreize für die Erfüllung von Aufträgen, und schaffen wir in unseren Verträgen ordentliche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Termine. Dann ist

der Staat immer privaten Trägern ebenbürtig. Deshalb wollen wir keine weiteren ÖPP-Projekte.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Roos das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht täglich, aber doch mehrfach grüßt das Murmeltier. Das hatten wir doch schon. Auch wenn es noch so häufig gefordert wird, wollen wir ÖPP-Projekte beim Autobahnbau nicht generell stoppen, sondern für uns kommt es immer darauf an, wie man es macht.

(Zustimmung des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Da nickt sogar Kollege Aiwanger. Warum sollen wir die ÖPP-Projekte endgültig stoppen?

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Weil sie zu viel kosten!)

Der Staat muss nicht nur auf Augenhöhe agieren, sondern er muss auch das Primat der Politik wahren. Darum geht es. Das Primat der Politik bedeutet, dass die Wirtschaft in diesem Korridor läuft, aber dass die Wirtschaft uns nicht die Konditionen diktiert. Das ist der Kern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): So ist es! – Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER): Wirtschaftlichkeit!)

Ähnlich wie beim Beton kommt es bei den ÖPP-Projekten darauf an, was man daraus macht. Nicht jeder findet Beton schön. Wenn eine Betonfassade aber trefflich gestaltet und armiert ist, wenn die besten Konzepte und die besten Rohstoffe dafür verwendet werden, dann kann etwas Wunderbares daraus entstehen. So ist es bei ÖPP-Projekten auch.

Ich gestehe, dass es Erfahrungen gibt, die nicht zum Jubeln Anlass geben. Dennoch werden wir euren Antrag ablehnen, weil ihr behauptet, dass die Infrastrukturgesellschaft des Bundes zu stoppen sei, weil sie die Privatisierung – "schleichend" steht da, aber wahrscheinlich meint ihr galoppierend – befördern soll. Nein, das ist definitiv nicht so. Das haben wir in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern dargestellt. Der Staatssekretär, der jetzt so eifrig telefoniert,

(Inge Aures (SPD): Das Telefonieren im Plenarsaal ist doch nicht erlaubt!)

kann bestätigen, dass wir, die SPD-Fraktion, im Land und im Bund dafür gesorgt haben, dass das Grundgesetz beachtet wird und dass kein Einfallstor für fremdes Kapital entsteht. Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn sich fremdes Kapital beteiligt, dann aber nur mit Krediten. Die Verträge müssen dann auch so gestaltet werden, dass die öffentliche Hand die Oberhand behält. Wir haben auch immer dafür gekämpft, dass die höchst leistungsfähige Straßenbauverwaltung in Bayern mit der Obersten Baubehörde und den Autobahndirektionen Nord und Süd erhalten bleibt und dass der Freistaat Bayern diese Kompetenz, die gegenüber manch anderen Bundesländern höher angesiedelt ist – es tut mir fast schon leid, dass ich das sagen muss –, erhält. Auch das haben wir geregelt und gesichert. Deswegen sehe ich keinen Grund, das ÖPP-Projekt komplett zu eliminieren.

Man muss mir schon erklären, warum diese Option in Zeiten günstigster Zinsen, in denen der Staat die besten Möglichkeiten hat, sich an den Kreditmärkten zu finanzieren, nicht genutzt wird. Es ist genug Geld am Markt. Die Unternehmen, die Fonds, suchen händeringend gute Optionen, und deshalb kann man das auch nutzen.

Jetzt bin ich bei dem, was in der Vergangenheit schiefgelaufen ist. Ein Unternehmen, wie im Fall der A 1, sagt nach neun Jahren, es rentiere sich nicht, und bittet den Staat, in die Bresche zu springen. Noch krasser ist es im Fall der A 8, in dem die PANSUEVIA GmbH den Freistaat Bayern verklagt und circa 35 Millionen Euro fordert – wenn dem so sein sollte, wie es die FREIEN WÄHLER angegeben haben –, weil die Auslastung auf der A 8 angeblich nicht so hoch ist. Mein persönlicher Eindruck von der A 8 ist ein anderer: sehr viel Lkw-Verkehr und dementsprechend hohe Zahlungen an Lkw-Maut. Übrigens fällt mir gerade dazu ein: Österreich klagt gegen die Pkw-Maut – sinnvollerweise.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer verdient denn, bitte schön, daran? Auch das müssen wir regeln. Die Vertragswerke müssen so gestaltet werden, dass nicht Freshfields und Co. als internationale Anwaltskanzleien dem Steuerzahler das Fell über die Ohren ziehen. Das geht nicht. Diesbezüglich verlange ich mehr Genauigkeit, und ich verlange mehr Vorsorge seitens der Juristinnen und Juristen in den Ministerien und in den beratenden Anwaltskanzleien. So kann es nicht gehen.

Auch der Bundesrechnungshof hat deswegen seine Bedenken. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen. Er lässt offen, dass wir ÖPP sinnvoll einsetzen können. Wir wissen nicht, wie sich die Finanzsituation entwickelt. Derzeit können wir aus dem Vollen schöpfen,

aber wer weiß, wie lange. Diese Option darf man sich nicht verbauen. Den Antrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Rotter das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag unternehmen die FREIEN WÄHLER einen weiteren ungeeigneten Versuch, gegen ÖPP-Projekte pauschal zu polemisieren. Sie waren von Anfang an dagegen und meinen jetzt, die Klage bezüglich des A-1-Ausbaus zwischen Hamburg und Bremen – weil uns das in Bayern natürlich besonders zu interessieren hat – müsse jetzt Anlass für diesen erneuten Antrag sein.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Natürlich, weil wir das mitbezahlen müssen! – Zuruf: Bundeshaushalt!)

Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen – insofern zitiere ich jetzt den Kollegen Glauber – ein Heil darin, eine Möglichkeit, um zu neuen oder erweiterten Bundesfernstraßen zu kommen, und zwar in guter Qualität und möglichst zeitnah. Insoweit bin ich beim Kollegen Roos. Es ist eine Möglichkeit und nicht so, dass wir nur noch den Bundesfernstraßenbau im Rahmen von ÖPP-Projekten betreiben, sondern das wird hin und wieder in nahezu allen Bundesländern gemacht. Bayern macht das auch.

Wenn Sie von den FREIEN WÄHLERN den beteiligten Firmen Gewinnmaximierung vorwerfen und sagen, dass das nicht dem öffentlichen Wohl entspreche, dann passt das überhaupt nicht damit zusammen, dass Sie bei der jetzt eingereichten Klage sofort einknicken, den Schwanz einziehen und sagen: Jetzt müssen wir sofort aussteigen. Sie müssen uns erst einmal erklären, wie das zusammenpasst.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Das ist selbsterklärend!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wirtschaftsstandort Bayern profitiert in hohem Maße von einem gut ausgebauten Straßennetz. Um auch in Zukunft diese prognostizierten Verkehrszuwächse – die Prognosen sind immer noch übertroffen worden – bewältigen zu können, ist der bedarfsgerechte und zügige Ausbau insbesondere des Bundesfernstraßennetzes dringend erforderlich. Die Beschaffungsvariante ÖPP ist ein Ansatz für eine zeitnahe Realisierung einzelner, besonders wichtiger Infrastrukturmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau und zu einem Zeitpunkt ge

wählt worden, als über die reguläre Haushaltsfinanzierung kaum mehr etwas gelaufen ist.

Die Erwartungen an ÖPP haben sich in Bayern bisher überwiegend erfüllt, insbesondere ergeben sich in der Bauphase Vorteile im Hinblick auf Termintreue und Bauqualität. Daher ist die Realisierung von Bundesfernstraßenprojekten im Rahmen von Betreibermodellen für uns weiterhin eine Alternative zu herkömmlichen Bauverträgen, über die dann jeweils projektspezifisch zu entscheiden ist.

Derzeit läuft in Bayern das Ausschreibungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 3 im Abschnitt Biebelried – Fürth/Erlangen als sogenanntes Verfügbarkeitsmodell. Dieser Bauabschnitt soll mit dem künftigen Betreiber voraussichtlich im Jahr 2019 beginnen.

Auf der A 8 – das ist eine Erfolgsgeschichte gewesen – zwischen Augsburg und München hat die Bayerische Straßenbauverwaltung mit dem ersten Betreibermodell im Bundesfernstraßenbau Pionierarbeit geleistet. Der sechsstreifige Ausbau der Autobahn, die bauliche Erhaltung, der Betriebsdienst und die Finanzierung wurden dem privaten Partner übertragen. Im Gegenzug erhält dieser die Lkw-Maut aus diesem Abschnitt und eine geringe Anschubfinanzierung aus dem Bundeshaushalt. Die Bauarbeiten begannen bekanntlich im Jahr 2007 und sind Ende 2010 erfolgreich abgeschlossen worden. Im Anschluss ist der Ausbau der A 8 zwischen Augsburg und Ulm fast nahtlos mit einem weiteren Betreibermodell fortgesetzt worden. Baubeginn dort war im Jahr 2011. An einigen Stellen wurde das Modell weiterentwickelt, ansonsten wurde an das bisherige Modell angeknüpft. Dieser Ausbau wurde im Jahr 2015 abgeschlossen.

Wenn das nicht über das ÖPP-Modell gelaufen wäre, hätten wir heute noch eine zweibahnige Autobahn in schlechtestem Bauzustand, mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, Staus und hoher Unfallhäufigkeit. Von daher war es ein Segen, dass das so schnell über das ÖPP-Modell gebaut werden konnte.

(Beifall bei der CSU)

Nachdem Sie das Betreibermodell A 94, Isentalautobahn, Forstinning – Marktl angesprochen haben, möchte ich darauf hinweisen, dass die anteiligen Baukosten dieses ÖPP-Projektes – Herr Glauber, Sie wissen das auch – nach wie vor 440 Millionen Euro betragen und es im Zuge der Bauabwicklung in diesem Projekt bislang zu keinen Kostensteigerungen gekommen ist. Die in den Medien zu lesende Summe von 770 Millionen Euro bezieht sich auf den im Jahr 2016 vom Bund aufgestellten Bundesverkehrswegeplan 2030, worin die anteiligen Gesamtkosten für das

ÖPP-Projekt A 94 über die gesamte Bundesverkehrswegeplanlaufzeit, das heißt bis zum Jahr 2030, einschließlich eines fünfjährigen Überhangs, genannt worden sind. Die Kosten für den Bau, den Betrieb und die Erhaltung bis zum Jahr 2035 sowie die dazugehörigen Finanzierungskosten betragen 770 Millionen Euro. Man sollte sich zuerst einmal informieren, und dann erweist sich manches, was in den Zeitungen steht, nicht unbedingt als zutreffend.

Die zueinander in Bezug gesetzten Zahlen sind nicht miteinander vergleichbar, da es sich in einem Fall um die Baukosten und im anderen Fall um die Vergütung des Auftragnehmers für den gesamten Leistungsumfang des ÖPP-Projektes handelt.

Dann gibt es natürlich auch noch haushaltsfinanzierte Bau- und Erhaltungsmodelle. Bei diesen übernimmt der private Partner die Ausführungsplanung, den Bau und die Erhaltung. Den Betriebsdienst leistet dann jeweils der Staat. Die Finanzierung erfolgt über einen konventionellen Bauvertrag aus dem staatlichen Haushalt. Den Ausbau der A 6 zwischen der Anschlussstelle Roth und dem Autobahnkreuz NürnbergSüd hat die Autobahndirektion Nordbayern mit einem derartigen haushaltsfinanzierten Bau- und Erhaltungsmodell umgesetzt. Demgegenüber handelt es sich bei dem von Ihnen herangezogenen Projekt zwischen Bremen und Hamburg in rechtlicher Hinsicht und mit Blick auf die finanzielle Tragweite um einen Einzelfall. Er liegt in der Auftragsverwaltung des Landes Niedersachsen, der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau. Der Konzessionsnehmer hatte eine Anpassung der vertraglichen Regeln zur Vergütung verlangt. Genau das kann nicht sein. Die SPD-Fraktion weist zu Recht darauf hin, dass man, wenn man bereit war, das Risiko zu übernehmen, hinterher, wenn man sich womöglich verkalkuliert hat, nicht sagen kann: Jetzt verlange ich bitte soundso viel nach. Dagegen ist Klage eingereicht worden. Für solche Streitfälle gibt es die Gerichte, und die werden darüber entscheiden. Lieber Kollege Roos, ich kann Sie beruhigen, der Bund hat natürlich Klageabweisung beantragt. Daher ist Ihr Dringlichkeitsantrag nicht nötig.

Hinsichtlich des zweiten Absatzes Ihres Antrags ist Folgendes zu sagen: Sie haben auf die Konzessionsnehmerin PANSUEVIA hingewiesen. Sie ist Konzessionsnehmerin des im September 2015 fertiggestellten Betreibermodells an der A 8 zwischen Ulm und Augsburg. Sie hat Ansprüche auf Mehrvergütung für verschiedene, ihrer Meinung nach außerhalb ihrer Risikosphäre liegende Sachverhalte erhoben. Zwischenzeitlich ist wegen angeblicher Mehrkosten in Höhe von 35 Millionen Euro Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht worden.

Ich habe vorhin bereits darauf hingewiesen, dass das Merkmal von ÖPP-Projekten im Vergleich zu herkömmlichen Bauverträgen eine wesentlich stärkere Übertragung von Risiken auf die private Seite ist. Dies wird von privater als auch von öffentlicher Seite grundsätzlich als Vorteil von ÖPP-Projekten gesehen. Im konkreten Fall ist der wesentliche Streitpunkt die Übertragung von Risiken aus dem Bau. Ich kann Sie auch insoweit beruhigen: Es ist beantragt worden, die Klage abzuweisen. Ich bin ganz zuversichtlich, dass diese Klage auch abgewiesen werden wird, weil die Verträge zuvor entsprechend geschlossen worden sind. Daher können wir beide Anträge ablehnen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von der CSU: Ja- wohl!)

Herr Kollege Rotter, darf ich Sie bitten, zurück an das Rednerpult zu kommen? Der Kollege Aiwanger hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Herr Kollege Rotter, Ihr Gottvertrauen ist schon etwas putzig. Sie sagen, die A 1 zwischen Hamburg und Bremen interessiert uns nicht, weil sie nicht in Bayern liegt. Meinen Sie, dass diese Sache an der Bundeskasse vorbeigehen wird? Meinen Sie nicht, dass der bayerische Steuerzahler direkt oder indirekt in dieses Millionendesaster involviert ist? Ich kann nur den Kopf darüber schütteln, dass das zunächst schneller gehen soll, und später sieht man sich bei fast jedem Projekt vor Gericht wieder. Die Bundesrepublik Deutschland klagt anschließend gegen die Betreiber. Die Zeit, die man zuvor einspart, sitzt man später vor Gericht aus. Der Betreiber der A 1 hat angekündigt, die Schaufeln und die Bagger zu stoppen, wenn das Geld nicht ankommt. Der Betreiber wird dann Insolvenz anmelden. Am Ende steht dort eine Bauruine. Sie können gerichtlich nicht beschließen, dass die Straße fertig geteert sein muss. Das Straßenbauprojekt muss reell abgearbeitet werden. Meinen Sie wirklich, dass es uns in Bayern nicht interessieren muss, wenn die Autobahn im Norden Deutschlands ein paar hundert Millionen mehr kostet? Glauben Sie wirklich, dass es zeitliche Vorteile bringt, wenn man sich nach jedem Projekt, so auch bei der A 8, vor Gericht wiedersieht?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege Aiwanger, um mit Ihrem letzten Punkt zu beginnen: Auch wenn wir im Hinblick auf die A 8 einem Gerichtsverfahren entgegensehen müssen, bin ich zuversichtlich, dass es für den Bund positiv ausgehen wird. Die Straße ist in guter Qualität fertiggestellt, und der Verkehr rollt bereits darauf. Es gibt dort deutlich weniger Unfälle und

deutlich weniger Staus als zuvor. Auch wenn der Streit vor Gericht noch drei Jahre dauern sollte, wird der Verkehr weiter rollen. Dieser Vorteil ist schon einmal gegeben. Sie können mir nicht einreden, dass es andersherum geschickter gelaufen wäre.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Bei der A 1?)

Ich finde es schon interessant, dass Sie sich nun auch für Niedersachsen interessieren. Sie sind ja zumindest von der Kandidatur her Bundespolitiker. Klar sind wir vom Bundeshaushalt nicht losgelöst; das ist überhaupt keine Frage. Wir sollten uns im Bayerischen Landtag jedoch primär mit den Dingen beschäftigen, die in bayerischer Auftragsverwaltung gemacht oder im Rahmen von ÖPP-Projekten begleitet worden sind. Noch dazu loben Sie ja immer die Bayerische Straßenbauverwaltung. Hier stimmen wir Ihnen durchaus zu.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Die Sie verkaufen!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich dem Kollegen Ganserer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über ÖPP-Projekte, also öffentlich-private Partnerschaften, wurde in den letzten Jahren im Deutschen Bundestag, in der Öffentlichkeit, aber auch im Hohen Hause intensiv, umfangreich und kritisch diskutiert. Wir, die GRÜNEN, haben die Privatisierung öffentlicher Infrastruktur durch ÖPPProjekte vor allem wegen der massiven Kostenrisiken für den Steuerzahler von Anfang an entschieden abgelehnt.