Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

(Beifall bei der CSU)

Das geschieht, wenn man einen Vorgang mit Gewalt importiert und auf bayerisches Territorium zieht, von dem europäische Nachbarländer und, vor allen Dingen, zwei andere deutsche Bundesländer weit vor Bayern betroffen waren. Ich gebe meinem Kollegen Eric Beißwenger recht und bedanke mich für seine klaren Ausführungen, die ich gerne noch einmal zusammenfasse.

Erstens, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Ursprung, der Kern dieses Geschehens liegt in Belgien und den Niederlanden. Dort gibt es strafrechtliche Ermittlungen. Die Ermittler gehen von kriminellen Machenschaften aus.

Zweitens. Das Geschehen findet in ganz Europa und darüber hinaus statt. Über fünfzig Staaten sind betroffen.

Drittens. Die Schlüsselländer – man könnte wahrscheinlich auch sagen "die Haupt-Opferländer" – in Deutschland sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, nicht Bayern.

Fazit: Der Fipronil-Schwerpunkt liegt definitiv nicht in Bayern. Man sollte durch solche Anträge wie die vorliegenden nicht den Eindruck erwecken, als wäre dies der Fall. Der Fipronil-Skandal betrifft alle EU-Mitgliedstaaten. Deshalb ist es richtig und konsequent, dass die EU-Kommission prüft, welche Maßnahmen notwendig sind – aber bitte schön auf EU-Ebene und vor allen Dingen nach einheitlichen Standards. Deswegen schaut die EU auch in Niedersachsen, und nicht bei uns in Bayern, ganz genau hin.

(Beifall bei der CSU)

Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir in Bayern natürlich Maßnahmen ergriffen, die jeder heute und sofort nachlesen kann. Die Behörden haben die Vertriebswege der betroffenen Produkte ermittelt und an die zuständigen Stellen weitergegeben. Sie haben die Rücknahmen überwacht, sie haben die Printnummern der betroffenen Eier auf "Lebensmittel

warnung.de" eingestellt. Sie haben kontrolliert, ob das Desinfektionsmittel Dega-16 in bayerischen Geflügelgroßbetrieben zum Einsatz kam oder ob es Kontakte zu dem besagten niederländischen Unternehmen gab. Die Ermittlungen im August 2017 haben dazu keine Hinweise ergeben.

Was die verarbeiteten Produkte mit Ei betrifft – Teigwaren, Nudeln, Eierlikör etc. –, bitte ich, in den Anträgen keine Pauschalvorwürfe zu erheben. Die Behauptung, Bayern informiere nicht, während Niedersachsen das schon mache, lieber Herr von Brunn, ist schlichtweg falsch.

(Florian von Brunn (SPD): Das hab ich nicht gesagt!)

Sie, Frau Steinberger, haben das vor allen Dingen auch behauptet. Das ist eine Irreführung, eine Irreführung auf Kosten der Verbraucher. Sie wissen das. Sie wissen erstens ganz genau, dass wir in Bayern wie in Niedersachsen ein eigenes – ein eigenes! – Untersuchungsprogramm zu Verarbeitungsprodukten mit Ei gestartet haben, selbstverständlich zusätzlich zur Beteiligung am Bund-Länder-Programm.

Sie wissen zweitens auch, dass die Fipronil-Untersuchungen bei verarbeiteten Produkten künftig überall in Deutschland Standard sein werden. Ich gebe Ihnen also, wenn Sie an der Wahrheit interessiert sind, einen Lesetipp: Schauen Sie auf die Homepage des LGL, unseres Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Wie haben Sie es genannt? – "Wunderbehörde"?

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich verwahre mich gegen jegliche Verunglimpfung der Menschen, die hier bestens qualifiziert und nach bestem Wissen und Gewissen

(Beifall bei der CSU)

tagtäglich arbeiten. Schauen Sie auf die Homepage unseres LGL; dort können Sie die bisherigen Untersuchungsergebnisse schwarz auf weiß nachlesen. Behaupten Sie bitte nicht, wir würden das nicht veröffentlichen. Das stimmt schlichtweg nicht. Sie können schwarz auf weiß alles nachlesen; das ist für jedermann zu jeder Zeit zugänglich.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich möchte Ihnen nur den letzten Stand kurz darstellen. Sie behaupten, Herr von Brunn, dass Sie alle meine Pressemitteilungen lesen und auch zahlenmäßig festhalten; das ist schön. Da sehen Sie, was alles gemacht wird. Aber vielleicht sollten Sie auch feststel

len, was am 10. Oktober auf der Homepage des LGL zu finden war.

(Florian von Brunn (SPD): Das weiß ich!)

Dann müssen wir das der Kollegin Steinberger noch sagen; sie hat nämlich aus einer Pressemitteilung vom August zitiert.

Ich zitiere also aus der Pressemitteilung vom 10. Oktober: 88 Proben von verarbeiteten Produkten mit Eiern sind untersucht, 84 Proben sind nicht beanstandet. Beanstandet sind zwei Proben Flüssigei und zwei Proben Eipulver mit minimalen Werten zwischen 0,05 und 0,17 Milligramm pro Kilogramm Ei. Zur Ergänzung: Das Bundesinstitut für Risikobewertung, das BfR, ist in seiner Einschätzung hier klar: Eine gesundheitliche Gefährdung ist bei solchen Werten unwahrscheinlich.

Zusätzlich beteiligen wir uns übrigens auch an dem von der EU angestoßenen Untersuchungsprogramm zu Geflügelfleisch und Eiern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz koordiniert dieses Programm. Es soll bis Ende des Jahres zusammengestellt und fertig werden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Was die übrigen Punkte des SPD-Dringlichkeitsantrags angeht, sage ich: Ich schicke den Dringlichkeitsantrag zurück an den Absender. Der Empfänger ist falsch. Der richtige Empfänger sitzt in Berlin. Sie stellen hier einen Berichtsantrag an den Bundestag und an die Bundesregierung, und Sie tun dies zu Themen, von denen Sie genau wissen, dass sie in Berlin und in Brüssel verhandelt werden.

Noch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die GRÜNEN und die SPD wollen mit ihren Dringlichkeitsanträgen Bayern in den Mittelpunkt eines Geschehens rücken, das seinen Schwerpunkt woanders in Europa, woanders in Deutschland hat. Die SPD stellt Niedersachsen als Vorbild hin, verschweigt aber, dass Bayern mit genau derselben Intensität und vor allem mit derselben Transparenz vorgeht. Das ist insgesamt ein Beitrag mit vielen Nebelkerzen, ohne fachliche Richtigkeit und ohne weiterführende Substanz. Ich bitte Sie, diese Dringlichkeitsanträge abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt liegen mir zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor, die erste von Herrn Kollegen von Brunn. Bitte.

Sehr geehrte Frau Ministerin, jetzt stelle ich die Fragen noch einmal. Ich

denke, die Öffentlichkeit hat heute und hier ein Recht darauf, die Antworten zu erfahren. Welchen Rückstandshöchstgehalt legt der Freistaat Bayern bei Fipronil in verarbeiteten Produkten mit Eiern für Beanstandungen zugrunde? – Die zweite Frage: Haben Mitarbeiter am LGL den Hinweis erhalten, nicht so genau zu messen? Können Sie das ausschließen, oder wissen Sie davon?

Mitarbeiter erhalten keinen Hinweis, und Grenzwerte legt das BfR fest.

(Florian von Brunn (SPD): Eine sachkundige Aussage!)

Nächste Zwischenbemerkung: Herr Kollege Pohl, bitte.

Frau Staatsministerin, zunächst einmal möchte ich feststellen, dass die Zuständigkeit im administrativen Bereich immer noch beim Freistaat Bayern und nicht bei der Europäischen Union liegt. Deswegen ist es völlig berechtigt, dass wir diese Fragen hier diskutieren.

Zum Zweiten habe ich nirgendwo in den Anträgen gelesen, dass der Freistaat Bayern das Zentrum des Fipronil-Skandals ist. Hier werden Fragen gestellt, und es wird Aufklärung verlangt. Insbesondere finde ich nirgendwo eine Vorverurteilung. Von daher würde ich das, was Sie jetzt gesagt haben, als Ablenkungsmanöver bezeichnen. Ich stelle jetzt doch die Frage: Was spricht aus Ihrer Sicht als Abgeordnete des Bayerischen Landtags dagegen, dass der Bayerische Landtag über diese Fragen informiert wird?

(Unruhe)

Frau Staatsministerin, einen Augenblick, bitte. – Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe. Ich muss sagen, ich fühle immer mit den Rednerinnen und Rednern, wenn so gut wie niemand zuhört. – Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Ich bin auch gleich fertig. – Herr Kollege, ich glaube, dass ich alles beantwortet habe. Vor allen Dingen weise ich noch einmal darauf hin, dass Sie alle Daten, die ich Ihnen genannt habe, im LGL nachlesen können. Wenn hier so getan wird, als würden wir nicht alles tun – ich weise noch einmal auf unser gesondertes Untersuchungsprogramm hin –, ist das schlichtweg falsch. Wenn gesagt und in den Anträgen geschrieben wird, wir seien nicht transparent, kann ich nur empfehlen: Lesen Sie auf der Homepage, und lesen Sie unter "Lebensmittelwarnung.de".

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Für beide Anträge wurde namentliche Abstimmung beantragt.

Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/18465 abstimmen. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Fünf Minuten!

(Namentliche Abstimmung von 15.32 bis 15.37 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird im Anschluss bekannt gegeben.

Ich lasse jetzt, auch in namentlicher Form, über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/18483 abstimmen. Die Urnen stehen wieder bereit, und ich bitte, mit der Stimmabgabe zu beginnen. Drei Minuten, bitte.

(Namentliche Abstimmung von 15.38 bis 15.41 Uhr)

Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt. Das Ergebnis wird dann bekannt gegeben.

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit ich die Sitzung wieder aufnehmen kann. – Ich darf nochmals bitten, die Plätze einzunehmen, damit ich die Sitzung wieder aufnehmen kann. – Bitte die Plätze einnehmen.

Ich rufe jetzt zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen weiter vorantreiben (Drs. 17/18466)

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