Trotzdem gibt es an verschiedenen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Das im BTHG enthaltene Budget für Arbeit ist für die Inklusion behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt grundsätzlich ein ganz wichtiger Fortschritt; denn damit können die notwendigen Hilfsmittel und Assistenzleistungen für behinderte Arbeitnehmer und ein Minderleistungsausgleich für die Arbeitgeber finanziert werden. Allerdings beträgt die Höhe des vom Bund finanzierten Budgets für Arbeit maximal 1.190 Euro; das reicht gerade zur Refinanzierung des Mindestlohns. Die Länder haben die Möglichkeit, dieses Budget für Arbeit aufzustocken. Bayern macht davon Gebrauch, stockt den Betrag des Bundes aber lediglich um 8 % bzw. maximal 238 Euro auf. Mit diesem Zuschuss von gerade einmal 8 % bleibt das Modell für einen nicht unerheblichen Teil der behinderten Menschen unattraktiv. Eine deutliche Erhöhung des Budgets für Arbeit durch den Freistaat Bayern, was übrigens auch die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung fordert, würde diesem wichtigen Argument zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt Gewicht verleihen und einen Papiertiger zu einer erfolgreichen Maßnahme zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen machen. Wir fordern deshalb eine deutliche Erhöhung des Budgets für Arbeit durch den Freistaat.
Im Ausschuss werden wir auch darüber reden müssen, wie eine wirklich unabhängige Teilhabeberatung aussehen könnte. Der jetzige Plan, diese Teilhabebe
ratung über die von mir hoch geschätzte offene Behindertenarbeit machen zu lassen, ist nicht befriedigend; denn wenn die Beratung letztlich über die Verbände erfolgt, die gleichzeitig auch die wichtigsten Leistungsanbieter im Bereich der Eingliederungshilfe sind, ist die Unabhängigkeit der Beratung nicht quasi automatisch gegeben.
Als letzten Punkt möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass eine einzurichtende Arbeitsgruppe die Kontrolle über die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ausüben soll. Frau Ministerin, da liegt es doch auf der Hand, dass die Landtagsfraktionen eingebunden werden müssten. Die Umsetzung und Weiterentwicklung von Gesetzen zu begleiten, ist doch unsere ureigene Aufgabe. Auch darüber werden wir in den Ausschüssen noch reden müssen und hoffentlich konstruktive Lösungen finden.
Danke schön. – Die Aussprache ist nun geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (Drs. 17/18399) - Erste Lesung
Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit für die Fraktion FREIE WÄHLER 10 Minuten. Ich eröffne zugleich die Aussprache und möchte noch die Gesamtredezeit von 24 Minuten in Erinnerung bringen. Erster Redner ist der Kollege Prof. Dr. Piazolo.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich – es ist ein bisschen her – an eine Diskussion in der Hochschule für Musik mit den Lehrbeauftragten dort. Ich glaube, Kollegin Zacharias war dabei und Frau Osgyan von den GRÜNEN. Von der CSU war, glaube ich, niemand dabei. Ich glaube, es war eine wissenschaftliche Mitarbeiterin dabei. Das zeigt vielleicht – ich will es aber
nicht überziehen –, wie dort die Situation der Lehrbeauftragten gesehen wird und wie man sich darum kümmert oder nicht kümmert. Ausnahmen bestätigen die Regel: Ich erwähne ausdrücklich Oliver Jörg und das, was er in Richtung Hochschule für Musik in Würzburg auf den Weg gebracht hat.
Was da zum Ausdruck kam, war ein herausragendes Engagement der Lehrbeauftragten bei kleinem Gehalt, einer minimalen Rente und – das war in jeder Wortmeldung zu spüren – mangelnder Wertschätzung durch den Freistaat Bayern. Die Situation, die damals geschildert wurde, die wir auch im Hochschulausschuss diskutiert haben, ist Beispiel für eine jahrelange Fehlentwicklung. Die Grundidee, meine sehr verehrten Damen und Herren, hinter den Lehrbeauftragten ist die Ergänzung des Lehrprogrammes. So ist es gedacht: Lehrbeauftragte sollen das Lehrprogramm ergänzen – in Teilbereichen, inhaltlich, wo sich die normalen Professoren und der Mittelbau vielleicht nicht ganz so gut auskennen, wo man einen Spezialisten braucht, in besonderen Lehrsituationen; junge Wissenschaftler sollen sich vielleicht auszeichnen, vielleicht sollte man auch mal den einen oder anderen Emeritierten einladen. Das sind die Ideen.
Wie aber ist die Situation seit vielen Jahren? – Seit vielen Jahren werden große Teile der Lehre von Lehrbeauftragten bestritten, teilweise über 50 %. Seit 2003 ist die Anzahl der Lehrbeauftragten um mehr als 80 % angewachsen, von 6.800 auf 12.400. Immer mehr von ihnen verdienen damit ihren Lebensunterhalt.
Ich weiß, dass nachher Herr Goppel zu dem Thema reden wird. – Sie waren damals verantwortlich, aber damals waren die Zeiten noch ein bisschen anders. Ihre beiden Nachfolger haben es versäumt, bei den Lehrbeauftragten nachzubessern und eine Entwicklung einzuleiten, damit nicht so viel Verantwortung, so viel Lehrverantwortung auf den Lehrbeauftragten liegt. Über 12.000 Lehrbeauftragte in Bayern, das ist unter den Bedingungen – auf die werden wir gleich noch eingehen – einfach zu viel.
Das Problem, das wir haben, ist folgendes: auf der einen Seite ein hohes Anforderungsprofil, eine hohe fachliche Qualifikation, häufig Promotion, vielfach Habilitation, hohes Engagement, häufig eine 25-jährige Ausbildung, große Verantwortung – es geht um die Bildung junger Menschen und um die Erziehung. Auf der anderen Seite steht eine schwache Gegenleistung des Staates: ein geringer Lohn, zum großen Teil weniger als 40 Euro pro Stunde einschließlich Vor- und Nachbereitung; da verdienen viele Taxifahrer, Kellner usw. mehr, keine soziale Absicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ganz geringe Renten, für die sie auch noch selber sorgen müssen, und – da
kommen wir jetzt ganz intensiv zum Gesetzentwurf – keine Mitbestimmung, keine Mitgestaltungsmöglichkeit in der Hochschule. Davor verschließt die Staatsregierung in dem reichen Staat Bayern seit Jahren die Augen.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf nur einen Teilaspekt berücksichtigt; aber dabei wird es nicht bleiben. Es liegen Anträge der GRÜNEN vor, es liegen Anträge von uns vor, und die SPD ist schon aktiv und wird etwas tun. Insofern gibt es also genügend.
Jetzt sind wir bei unserem Gesetzentwurf, und uns geht es darum, dass der, der in der Hochschullandschaft nachhaltig tätig ist, dort auch mitbestimmen können soll. Wir sprechen im Gesetz von mindestens zwei Jahren und mindestens vier Stunden. Darüber kann man diskutieren; das können wir in der Debatte tun. Aber unter diesen Umständen sollen die Lehrbeauftragten wie die wissenschaftlichen Mitarbeiter behandelt werden. Das bedeutet eine Aufnahme in das Hochschulgesetz und in das Personalvertretungsgesetz. Das ist, wie gesagt, nur ein erster Schritt. Es wirkt sich nicht auf den Geldbeutel aus, aber es wirkt sich auf das Selbstverständnis der Lehrbeauftragten aus; denn denjenigen, die sich hier einbringen, wird deutlich: Ich bin wichtig für die Hochschule, ich bin ein Teil der Hochschule, ich kann mitbestimmen, und ich kann auch mitgestalten.
Wir fordern die Staatsregierung auf, unserem Vorschlag zuzustimmen und nicht auf die Hochschulautonomie zu verweisen oder zu sagen: An Lehrbeauftragte wird von uns nur vorübergehend gedacht; sie springen ein und tragen nur einen kleinen Teil der Lehre. Ich glaube – nein, ich bin ganz sicher –, dass Lehrbeauftragte – und nicht nur sie – ein ganz entscheidender Teil unserer Hochschullandschaft sind. Ich will hier den Mittelbau mit einschließen, aber natürlich auch die Studierenden. Wenn wir diejenigen nehmen, die angestellt sind – das sind der Mittelbau, die wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Lehrbeauftragten –, kommt dem Staat die Verantwortung zu, mit diesen hochqualifizierten, gut ausgebildeten und wichtigen Mitarbeitern auch angemessen umzugehen.
Dieser Vorbildfunktion wird der Staat nicht gerecht. Was der Freistaat Bayern mit den Lehrbeauftragten und dem Mittelbau macht, könnte sich kein einziger Betrieb in Bayern leisten. Es ist – ich sage es ganz deutlich – eine Schande, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie der Staat hier agiert. Wir haben heute, gerade auch mit dem BLLV, über das Thema "Haltung zählt" und über die Demokratie gesprochen. Auch hier geht es um eine Haltung: Wie verhalte ich mich gegenüber denjenigen, die unsere
Zum Abschluss sage ich ganz deutlich: Es geht um die Achtsamkeit. Wir sollten mit diesen Mitarbeitern achtsam umgehen. Wir sollten den Lehrbeauftragten die Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen, und ihnen den Respekt entgegenbringen, den sie verdienen. Da ist es am allereinfachsten, sie mitbestimmen zu lassen und sie im Bereich der Hochschule mitwirken zu lassen. Das ist der Ansatz, den wir mit dem Gesetz gewählt haben.
Wir haben noch das Thema – wir behandeln es im Hochschulausschuss –, wie wir diesen Personen, die in der dritten Phase ihres Lebens finanziell schlecht dastehen, eine Rente sichern können. Es gibt auch Anträge von anderen. Wir werden uns des Themas intensiv annehmen. Aber in einem ersten Schritt geht es um Mitbestimmung und um Respekt denjenigen gegenüber, die hier eine hervorragende Arbeit leisten.
Vielen Dank, Herr Prof. Piazolo. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Goppel. Bitte schön, Herr Dr. Goppel.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Der Gesetzesänderungsantrag, der hier gestellt wird, ist die Folge einer langen Diskussion, an der viele von uns schon länger beteiligt sind, andere ganz kurz. Angefangen hat es 1974 – da war ich gerade in den Landtag gekommen – mit der Feststellung: Wir wollen Lehrbeauftragte haben, um den ausfallenden Unterweisungsanteil im universitären Bereich – Fachhochschulen gab es noch gar nicht; das darf man nicht vergessen – abzudecken. Wir wollten sicherstellen, dass dann, wenn ein Professor geht, jemand im Übergang fünf, sechs, zehn Stunden Vorlesungen hält, damit das weiter funktioniert. Wir haben den Berufsstand eingeführt und in diesem Zeitrahmen den Mittelbau zu großen Teilen abgebaut, durch C2-, C3- und C4-Professoren in allen Gehaltsstufen ersetzt. Diese Entwicklung haben wir dann plötzlich in andere Form gebaut und gesagt: Da sitzt jemand nicht nur, um dem sonst drohenden Ausfall von Unterricht, Unterweisung und Seminaren zu begegnen, sondern da sitzt jemand wirklich im vollen Einsatz. Nicht zuletzt müssen – insbesondere bin ich so besonders an dem Thema interessiert, weil ich heute die Musik vertreten darf – in Fächern wie Musik, Sport und Kunst ganz viele von außen mitarbeiten, weil wir einen Lehrstuhl im eigentlichen Sinne da nicht vorsehen. Gerade bei den drei musischen Fächern ist solcher Einsatz zwingend erforderlich.
Dass die Lehrbeauftragten bisher unterdurchschnittlich bezahlt worden sind, ist mir auch immer schon ein Dorn im Auge. Wir haben darüber viel diskutiert. Eine bessere Bezahlung war immer mit Verweis auf den Haushaltsausschuss und diejenigen, die dort tätig sind, nicht möglich. Gegenüber dem Ministerium wurde festgestellt: An dieser Stelle werden nur kurzfristig eingesetzte Hilfskräfte tätig, und für sie können wir die volle Sozialversicherung nicht bezahlen.
Kollege Piazolo, diese Geschichte muss man vorab erzählen. Sie waren noch gar nicht auf der Welt, als wir das so gemacht haben.
Sie wissen, was ich damit meine. Ich wollte leicht überziehen. – Herr Kollege Fahn, Sie waren schon auf der Welt. Ich wollte nur darauf verweisen, woher wir in dieser Frage kommen; dann lässt sich leichter beurteilen, wohin wir wollen. Von daher lässt sich auch beurteilen, warum Sie mit Ihrem Antrag wahrscheinlich Schiffbruch erleiden. Denn Sie beantragen etwas, was nicht berücksichtigt, dass wir eine andere Grundvorgabe haben, und tun so, als ob wir im Finanz-Aufwuchs der Lehrbeauftragten nur eine Aufbesserung bräuchten. Das wird es nicht geben. Es wird nicht so sein, dass wir jemanden, der mit zwei oder drei Stunden mithilft, den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, in jedem Fall als vollwertig einstellen können. Dass wir uns in den Fällen, in denen wirklich jemand den Professor ersetzt, mehr einfallen lassen müssen, ist aber richtig.
Aber Sie haben ja selbst gesagt: Das ist ein Einstieg. Ein Einstieg muss so durchdacht sein wie ein Ausstieg. Sonst kommen Sie nicht von dem einen bis zum anderen. Das ist hier zu befürchten. Ihr Antrag ist so nicht in Ordnung und auch nicht durchdacht. Er ist vor allem deswegen nicht durchdacht, weil Sie bei einem anderen Ansatz dabei waren, nämlich bei der Frage, ob der Universität zusätzliche Aufgaben und zusätzliche Zuständigkeiten zugeschrieben werden. Sie haben den Hochschulen in der Frage, wie die Lehrstühle und die Positionen besetzt werden, volle freie Fahrt gegeben. Sie erinnern sich vielleicht, ich war der Einzige, der dagegen gestimmt hat. Ich habe ausdrücklich dagegen gestimmt. Man kann nicht einfach Kompetenzen zuweisen, ohne vorher zu klären, wen man braucht, wie man bezahlt und wie man das miteinander macht, ohne vorher zum Beispiel zu klären, wie viele Stellen es werden, und ohne vorher sauber darüber zu reden, welche Stellen dann tatsächlich zugewiesen werden. Man kann bei eigener Urheberschaft für die Situation nicht nach drei Jahren kommen: Ätsch, jetzt muss die CSU dran glauben; denn das war etwas, was wir hätten gemeinsam bedenken
Ich will Ihnen ausdrücklich sagen, dass ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass wir sehr genau darauf achten müssen, welche Lehrbeauftragten wir haben. Sie können neue Bezahl- und Beschäftigungsparameter nicht so pauschal handhaben. Eine Menge Hochschulen haben 10 % oder 5 % Lehrbeauftragte. Anderswo sind es 50 %. Das hängt davon ab, wie die einzelne Hochschule in der Frage Geld einplant. Ich finde zum Beispiel, dass die Musikhochschule in Würzburg mit ihren 50 % Lehrbeauftragten wirklich weit überzogen hat. Da sind die Universitäten selbst gefordert. Wenn einer Universität vorgegeben wäre, sie müsse bei 10 oder 20 Lehrbeauftragten einen Lehrstuhl zusätzlich auszuweisen, bedeutet das eine Verschlechterung der Geldmitteleinsatzfreiheit, die dieser Landtag dann nicht zu verantworten hat. Sie muss das auch flexibel diskutieren, bevor neue Leute eingestellt und beschafft werden.
Ich bin jedes Mal entsetzt – ich sage das, weil wir uns da einig sind –, wenn jemand, der an der Musikhochschule acht Stunden unterweist, mit 20 Euro pro Stunde abgefunden wird, weil er Einzelunterricht erteilt. Das ist bei einer wissenschaftlichen Arbeit vergleichbar der Akzeptanz des Mindestlohns; das muss man ganz realistisch zugeben. Dass an dieser Stelle nicht sauber gehandelt wird, bestreiten auch wir nicht.
Die Lehrbeauftragten werden also zu Teilen falsch eingesetzt – sie gehören dort gar nicht hin –, weil sie Professoren ersetzen müssen, die nicht eingestellt werden, aber eigentlich dazu dienen, eine größere Bandbreite im Angebot zu haben. Der Wunsch nach einer sauberen und seriösen Versorgung der jeweiligen Fachbereiche kommt dann doch zu kurz.
Ausdrücklich möchte ich festhalten: Es wird notwendig werden, sich insgesamt darauf zu einigen, dass Lehrbeauftragte dort, wo sie eine eigenständige Aufgabe in einer Größenordnung und in einem Umfang, die von der Fachrichtung her sinnvoll sind, wahrnehmen, dementsprechend bezahlt werden. Das wird eine große Diskussion. Am Ende sollte eine Lösung stehen, die wir als Partei nicht isoliert verabschieden und einbringen, sondern es sollte sich um einen parteiübergreifenden und gemeinsam gefundenen Lösungsansatz handeln. Ich spreche bewusst nicht von einem Kompromiss, sondern von einem Lösungsansatz. Wir müssen miteinander diskutieren, wie wir mit den wirklich kritischen Fragen umgehen.
Ich möchte ebenso deutlich sagen: Dass meine Kollegen Nachfolger angeblich untätig waren, stimmt nicht. Man hat einen Beschluss gefasst und nicht bedacht,
was daraus wird. Dafür gibt es den alten LateinerSatz: … et respice finem, so endet er. – Dieser Satz gilt auch für unser heutiges Thema.
Ihr habt es im Beschluss nicht bedacht. Ich habe es von Anfang an realisiert und habe es aus dem Ministerium hierher schon mitgebracht. Es hat damals geheißen: Das stimmt nicht, und ich solle mich zurückhalten. – Das waren allerdings eher meine Kollegen; das will ich ausdrücklich zugestehen.
Unter diesen Vorgaben will ich Ihnen ausdrücklich sagen: Wir brauchen eine entsprechende Veränderung des Zustandes. Dann werden wir zusammenarbeiten können. Dem steht nichts entgegen, dass Sie die Diskussion beginnen. Wir werden diese Diskussion intensiv miteinander zu führen haben, aber nicht auf Ihrer Basis: Erst mal Sozialabgaben zahlen, erst mal jemandem ein Mitspracherecht geben, erst mal damit loslegen, auch wenn wir nicht wissen, wie sich das künftige Personal in Summe zusammensetzt. Dieses "Erst mal schauen, was es am Ende kosten könnte" kann derjenige, der für den Haushalt verantwortlich zeichnet, nicht unterschreiben.