Protokoll der Sitzung vom 17.10.2017

zestext als auch bei der Entstehung wurde vieles gut gemacht, beispielsweise was die umfangreiche Beteiligung der Verbände und der Selbsthilfegruppen im ersten Halbjahr 2017 anbelangt. In diesem Rahmen wurden viele Anregungen und Forderungen aus diesen Reihen berücksichtigt. Zuletzt wurden am Wochenende zwei weitere Anregungen eingearbeitet.

Im Bundesteilhabegesetz haben wir einen Paradigmenwechsel vorgenommen. Nicht die Behinderung ist im Blickwinkel, sie ist nicht mehr der Maßstab für die Zuwendung, sondern es geht nun ausschließlich darum, was ein Mensch mit Behinderung braucht, um sein Leben möglichst selbstständig führen zu können und um auch an der Gesellschaft teilhaben zu können. In diesem Sinne haben wir einen gewaltigen Paradigmenwechsel, der große Anforderungen dahin gehend stellt, dieses Gesetz von Anfang an so gut umzusetzen, dass sich die betroffenen Menschen darauf verlassen können; denn sie sind darauf angewiesen, dass die Unterstützung gut funktioniert.

(Beifall bei der SPD)

An dieser Stelle möchte ich allerdings auf einige Punkte hinweisen, die wir in dem verbleibenden Prozess noch übernehmen und mit denen wir uns näher beschäftigen müssen. Da steht zum einen in der Präambel: keine finanziellen Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger, Leistungsträger und Kostenträger, und nur eine geringe finanzielle Mehrbelastung des Staatshaushalts soll dabei geschehen. – Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen: Inklusion ist ein Grundrecht. Inklusion muss es uns wert sein, dass wir das gelingend umsetzen, dass wir das gut umsetzen.

(Beifall bei der SPD – Horst Arnold (SPD): Das ist gute Pflicht!)

Darum kann Teilhabe, wenn sie gelingen soll – wir wollen für die Betroffenen Verbesserungen erreichen –, nicht ohne zusätzliche finanzielle Ressourcen erfolgen.

(Volkmar Halbleib (SPD): So ist es!)

Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Sonst ist es nur eine halbe Sache.

Außerdem ist in diesem Entwurf die Frage der Assistenzen noch nicht geklärt, jedenfalls noch nicht so, dass man vernünftig damit umgehen kann. Es gibt bei der Finanzierung von außerschulischen Assistenzen keine Klärungen in Bezug auf erforderliche Qualifikationen oder die Entgeltbereiche. Das gilt im Übrigen zum großen Teil auch für die schulischen Assistenzen. Wir erleben schon seit Jahren, wie Inklusion in der Schule zwar beabsichtigt sein mag, aber wie sie

schlecht umgesetzt wird. Die mangelhafte Umsetzung der Inklusion in der Schule basiert auf unzureichender personeller Ausstattung, die Inklusion oft verhindert. Wir brauchen in der Schule, um bei dem Beispiel zu bleiben, mehr qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen, die die Kinder in kleinen Gruppen entsprechend fördern können; aber das Kultusministerium stellt keine ausreichenden Ressourcen bereit und spart sich damit letztendlich das Geld. Die Eltern greifen in ihrer Not auf die Möglichkeit zu, über Schulbegleitungen die Unterstützung zu bekommen, damit ihre Kinder in der Schule entsprechend gefördert werden. Diese schulischen Assistenzen fallen aber in den Bereich des Teilhabegesetzes. Deswegen brauchen wir hier noch eine ausführliche Debatte. Es bleibt dabei: Diese Assistenzen müssen von Anfang an in Bezug auf Qualifikation und Entgelt klarer definiert werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zu einem weiteren Punkt, nämlich den Bezirken als allzuständige Träger der Leistungen. Das ist von den Verbänden so begrüßt und gewünscht worden. Aber wenn das gelingen soll, dann muss diese gewaltige Aufgabe von Anfang an gut gelingen. Das heißt, das ist eine Frage der personellen Ausstattung und der Umstrukturierung im Bereich der Bezirke. Man hat dem Rechnung getragen, dass das eine große Aufgabe ist, und in den Entwurf reingeschrieben, dass die Bezirke Aufgaben noch bis zum 01.03.2018 an die bisherigen Träger delegieren können. Aber ich möchte auf Folgendes hinweisen. Ich wurde von mehreren Seiten angesprochen und darf hier Isabell Zacharias zitieren, die mir gesagt hat, dass sie auf Anfragen an die Bezirke hin weder einen Vermerk bekommen hat, dass man diese Anfrage überhaupt bekommen hat, noch eine Antwort oder eine befriedigende Lösung, weil offensichtlich eine Überforderungssituation da ist. Das dürfen wir uns nicht leisten. Wir müssen die Bezirke so ausstatten, dass sie ihre Aufgabe wahrnehmen können.

(Beifall bei der SPD)

Insofern kündige ich hier zwei Änderungsanträge an. Es sind zwei weitere Punkte, und zwar einmal zum Artikel 66b Absatz 2. Wir möchten einen Änderungsantrag zur Erhöhung beim Budget für Arbeit einbringen. Es ist richtig: Wir haben hier statt 40 % 48 % der Referenzgröße eingetragen; aber gleichzeitig steht drin, dass die Assistenzleistungen auch aus diesem Budget bezahlt werden sollen. Das führt zu einer Überforderung des Budgets. Unser Antrag lautet, dass die Assistenzleistungen zusätzlich finanziert werden müssen.

Der zweite Änderungsantrag betrifft den Artikel 41e: Hier wollen wir, dass die Schiedsstellen durch Mitglieder von Werkstatträten und Frauenbeauftragten ergänzt werden. Sie sollen nicht nur mitberaten, sondern auch mitbestimmen dürfen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Prozess der Umsetzung weiterhin so konstruktiv verlaufen möge und auch unsere Anträge Gehör finden mögen.

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende?

Das ist mein letzter Satz. – Wir möchten, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen dieses Bayerischen Teilhabegesetzes I und dann folgend in II gut gelingt, von Anfang an zum Wohle der betroffenen Menschen mit Behinderung.

(Beifall bei der SPD – Volkmar Halbleib (SPD): Sehr gute Rede!)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Unterländer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich der Freude Ausdruck verleihen, dass wir überhaupt Gelegenheit haben, uns mit diesem Thema so auseinanderzusetzen, wie wir dies tun, weil es nämlich gelungen ist, mit Inkrafttreten im vergangenen Jahr das Bundesteilhabegesetz zu schaffen. Das war nicht selbstverständlich, wenn man daran denkt, welche Hürden und welche Hindernisse da waren, was teilweise von verschiedenen Kostenträgern blockiert worden ist und was Beteiligte und Betroffene teilweise an Forderungen hatten, die zunächst als schwer realisierbar erschienen sind. Deswegen bin ich froh, dass dieses Bundesteilhabegesetz als Grundlage für das Bayerische Teilhabegesetz ein Ausdruck dafür ist, dass anerkannt wird und der Verfassungsauftrag umgesetzt wird, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gleichberechtigt beteiligt werden, dass ein Nachteilsausgleich erfolgt und dass die Zielsetzungen der EU-Behindertenrechtskonvention entsprechend umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahrzehnten gab es in der Eingliederungshilfe zweifellos Defizite, was die ganzen Verschiebebahnhöfe anbelangt. Die Staatsministerin hat angesprochen, dass zwischen Eingliederungshilfe und Pflegekasse und zwischen Eingliederungshilfe und kommunalen Kostenträgern Probleme entstanden sind. Deshalb ist dieses Bundesteilhabegesetz ein Erfolg. Deshalb ist es im Gleichklang mit dem Bundesteilhabegesetz richtig und sinnvoll, dass in Bayern in zwei zeitlichen Schritten das Teilhabegesetz I zum 01.01.2018 und das

Teilhabegesetz II zum 01.01.2020 realisiert werden sollen. Es handelt sich auch – die Frau Kollegin Deckwerth hat das zu Recht angesprochen – um einen beispielgebenden und beispielhaften Dialogprozess, Frau Staatsministerin, den Ihr Haus mit den Verbänden, mit den Interesseninitiativen, mit den Selbsthilfegruppen und mit den Kostenträgern durchgeführt hat. Es hat in dem Diskussionsprozess niemals einen Zeitpunkt gegeben, zu dem irgendein Teil der Betroffenen nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt worden ist. Deshalb denke ich, dass wir an dieser Stelle – wir kritisieren ja oft genug – dem Sozialministerium und Ihnen, Frau Staatsministerin, für diesen Dialogprozess von diesem Haus aus ein herzliches Dankeschön zurufen sollten.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben uns im sozialpolitischen Ausschuss wiederholt sowohl mit dem Bundesteilhabegesetz als auch mit den Zielsetzungen eines Bayerischen Teilhabegesetzes auseinandergesetzt, sodass wir hierauf aufbauen können. Die Bündelung der Zuständigkeiten für die Leistungen der Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege sowohl ambulant als auch teilstationär sowie grundsätzlich die existenzsichernden Leistungen erfolgt bei den Bezirken. Ich halte das so für ausgesprochen gut. Ich denke, dass dort die Kompetenz vorhanden ist.

Ich glaube, da wir beim Dank sind, ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass die kommunalen Spitzenverbände, der Städtetag und der Landkreistag, sich konstruktiv in diese Richtung mitbewegt haben. Ich begrüße außerordentlich das Ziel der Kooperationspflicht der verschiedenen kommunalen Gebietskörperschaften in Bezug auf eine sozialraumorientierte Wahrnehmung der resultierenden Aufgaben, die verankert wird. Das ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass zwar die Zuständigkeit nur bei einem Kostenträger liegt, aber auch alle anderen, die in der Praxis, im Alltag damit zu tun haben, mit eingebunden sind, weil sonst die Beteiligung nicht ausreichend erfolgt.

Es ist gut, dass die interdisziplinären Frühförderstellen, auf denen in Bayern ein besonderes Augenmerk liegt, die Einzelvergütungssysteme weiterführen können. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt.

Frau Kollegin Celina hat zwar noch nicht gesprochen, aber ich weiß, dass sie kritisieren wird, dass der maximale Zahlbetrag beim Budget für Arbeit zu gering ausfällt. Ich glaube aber, dass die 48 % als monatliche Bezugsgröße realistisch errechnet worden sind. Diese 48 % sind deckungsgleich mit dem Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, der maximal gewährt wird, und sie sind deckungsgleich mit der Höhe der Zahlun

gen an die Werkstätten. Ich glaube, dass hier der richtige Weg gegangen wird und dieser Weg allgemein, von allen Beteiligten, akzeptiert werden kann.

Die Assistenzleistung unterstütze ich nachhaltig wie Sie, Frau Kollegin Deckwerth. Wenn sich in der Praxis bei der Assistenzleistung ein zusätzlicher Bedarf ergibt, muss man sehen, wo man ansetzt. Das muss nicht zwangsläufig bei dem maximal gezahlten Betrag der Fall sein.

Ich begrüße für meine Fraktion außerordentlich auch, dass die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE als Dachverband der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern sowie an den Beratungen der Schiedsstelle im Bereich des SGB IX mitwirkt. Die Regelungen zur Gestaltung der Schiedsstellen sind übrigens ein großes Thema, das uns in der Vergangenheit in der Praxis, im Alltag immer wieder beschäftigt hat. Die Schiedsstellenfähigkeit ist sehr wichtig, damit es bei Entwicklungen von Vergütungsvereinbarungen keine Blockaden mehr gibt, sondern dass wir hier weiterkommen. Das ist ganz notwendig; daran gilt es in der Praxis weiterzuarbeiten. Wir müssen uns insgesamt damit befassen, wie sich der Vollzug des Gesetzes entwickelt. Diese Entwicklung müssen wir als Abgeordnete des Bayerischen Landtags begleiten.

Dass die Integrationsämter in Zukunft Inklusionsämter heißen werden, ist auch ein wichtiges Signal, wie insgesamt dieses Gesetz im Interesse der Menschen mit Behinderung ein großer Aufschlag ist, den wir positiv begleiten und unterstützen sollten. Meine Fraktion wird dies tun.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Schmidt.

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf für ein Bayerisches Teilhabegesetz. Sie erfolgt nach dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes, das wir FREIE WÄHLER sehr kritisch gesehen haben. Vielleicht war es der GroKo geschuldet, dass viele soziale Ansätze verloren gingen. Vielleicht ist der Gesetzentwurf dem Umstand geschuldet, dass viele Besonderheiten Bayerns bei der Beratung des Bundesteilhabegesetzes verloren gingen.

Wir begrüßen die Art und Weise, wie das Bayerische Teilhabegesetz vorbereitet wurde, und die dabei erfolgte Einbindung der Verbände. Wir freuen uns, dass

die Leistungen aus einer Hand sein sollen und dass unnötige Doppelstrukturen, die es noch oft gibt, abgebaut werden sollen. Wir freuen uns wie der Landesverband Bayern des Caritasverbandes über die Stärkung der Selbsthilfeorganisationen, über das Wahlrecht der Menschen mit Behinderung zwischen einer Werkstatt und anderen Arbeitsanbietern sowie über mehr Flexibilität und mehr Arbeitsintegration.

Jetzt kommen aber die Knackpunkte, Stichwort andere Leistungsanbieter. Wir wollen die Qualität beibehalten und stellen uns die Fragen, wie wir Qualitätsstandards setzen und wie wir die Bereithaltung von Werkstätten honorieren. Menschen mit Behinderung müssen nämlich flexibel sein und sich am Arbeitsmarkt austesten können. Der Vorteil ist die künftige Kleinteiligkeit. Wir werden von den großen Einheiten wegkommen.

Aber es geht garantiert nicht – und das hat uns von Anfang an nicht gefallen –, dass es günstiger werden soll. Wie kann man denn auf Bundesebene eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung am tagtäglichen Leben fordern und erwarten, wenn man zugleich sagt, dass es nicht mehr als fünf Milliarden kosten darf? – Keiner von uns trägt ein Preisschild, auf dem steht, wie viel sein Leben kostet und wie hoch der Aufwand dafür ist. Aber hier bekommen Menschen mit Behinderung ein solches Preisschild angehängt und einen Deckel verpasst. Liebe Kollegin Deckwerth, ich hoffe, dass ihr von der SPD als Oppositionspartei in Berlin dafür kämpft, dass man an diesem Deckel schrauben kann, wie ihr das ursprünglich einmal vorhattet. Wir müssen erst prüfen, was das denn ausmachen würde und wo das Geld gebraucht wird. Wir schaffen ganz neue Strukturen und sicher auch einen Konkurrenzkampf zwischen Werkstätten; und wir nehmen vielleicht Anbieter vom Markt, die manchen Kampf nicht aushalten können. Generell stehen wir FREIE WÄHLER aber auch zu unserem bewährten Werkstattsystem.

Es ist ein riesiges sozialpolitisches Vorhaben. Aber jetzt kommen unsere nächsten Bedenken. Der Herr Josef Mederer sagt, in den Bezirken müssen nach diesem neuen Verteilvorhaben wieder die Gemeinden und die Landkreise Umlagediskussionen führen und betteln gehen. Unsere Kritik am Bundesteilhabegesetz besagte ja gerade, dass wir in Bayern darin die besondere Struktur der bayerischen Bezirke nicht eingearbeitet finden und die Bezirke, die die besten auf diesem Gebiet sind, nicht fester einbezogen haben, liebe Ilona. Wenn sie jetzt wieder um Leistungen betteln müssen, die wir versprochen haben, und wenn die Verantwortung wieder auf Städte und Gemeinden zurückfällt, dann haben wir beim Teilhabegesetz etwas falsch gemacht. Ich hoffe, dass es nicht so aus

geht wie beim Teilblindengeld, bei dem man seit Jahren um jeden Cent betteln muss.

Ich möchte Ihnen noch eines mitgeben. Es ist nicht eine Entschädigung für das Leben, sondern Menschen mit Behinderung haben es einfach verdient, dass sie sich den Mehrkostenaufwand, der für die Betreuung und technische Geräte entsteht, genauso leisten können und dass sie genauso teilhaben können. Sie sollen nicht verarmen, bloß weil sie eine Behinderung haben. Es ist keine Entschädigung, sondern die Übernahme eines Lebensmehraufwandes, um den wir uns in dieser Gesellschaft kümmern müssen. Ich hoffe auf einen guten Weg.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Celina.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Joachim, ich weiß nicht, ob du Bingo spielst, aber wenn ja, dann hättest du jetzt wirklich gewonnen. Ich weiß nicht, ob das daran liegt, dass ich so leicht durchschaubar oder so klar in meiner Linie bin. Aber wie auch immer, das Thema werde ich nachher anbringen.

Ein umfangreiches Gesetzeswerk mit 48 Seiten liegt vor. Es ist kompliziert, zumindest für diejenigen, die sich bisher mit der Materie nicht befassen mussten. Genau deswegen, weil sich das Bayerische Teilhabegesetz eben nicht auf drei Seiten zusammenfassen lässt, werden die Details in den Kreisen der Betroffenen und betroffenen Gremien ausführlich diskutiert werden. Weil es so kompliziert ist, taugt das Gesetz auch nicht für eine emotionale parteipolitische Debatte. Ich bin davon überzeugt, dass es hier eine sehr lange, detaillierte und intensive sachliche Debatte über die einzelnen noch strittigen Punkte, zu denen auch dieser gehört, im Fachausschuss geben wird. Hoffentlich wird es auch die eine oder andere Nachbesserung geben, insbesondere bei den Punkten Budget für Arbeit, unabhängige Teilhabeberatung und Einbeziehung weiterer Akteure in die AG Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.

Das Bayerische Teilhabegesetz regelt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, mit dem eine große sozialpolitische Reform in Angriff genommen wurde. Damit konnten viele Details für die Betroffenen aber nicht zufriedenstellend gelöst werden, was unter anderem auch dem Zeitdruck geschuldet war, dieses Gesetz noch in der vergangenen Legislaturperiode zu verabschieden. Im Nachhinein war allen klar: Hätte man auf Bundesebene die Erarbeitung dieses Gesetzes früher in Angriff genommen und konsequenter

verfolgt, wäre wohl ein besseres Gesetz herausgekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt ist es aber so, wie es ist, und der Gesetzgeber in Bayern wie in den anderen Bundesländern muss bei der Umsetzung die Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Die Staatsregierung und die Mitarbeiter im Ministerium haben uns dazu relativ zeitnah eine sehr umfangreiche Vorlage vorgelegt und die Interessenvertretungen umfangreich beteiligt. Das lief sehr gut. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ministeriums, zum Beispiel bei Frau Sell, dafür bedanken, dass das Verfahren so transparent und nachvollziehbar abgelaufen ist.

Wir Oppositionsabgeordnete wurden, anders als ich es aus vergangenen Gesetzgebungsverfahren kenne, frühzeitig über die vorliegenden Referentenentwürfe und über die Gespräche zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes informiert. Das sollte für die Zukunft Standard werden; in anderen Bundesländern klappt das schließlich auch.

Trotzdem gibt es an verschiedenen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Das im BTHG enthaltene Budget für Arbeit ist für die Inklusion behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt grundsätzlich ein ganz wichtiger Fortschritt; denn damit können die notwendigen Hilfsmittel und Assistenzleistungen für behinderte Arbeitnehmer und ein Minderleistungsausgleich für die Arbeitgeber finanziert werden. Allerdings beträgt die Höhe des vom Bund finanzierten Budgets für Arbeit maximal 1.190 Euro; das reicht gerade zur Refinanzierung des Mindestlohns. Die Länder haben die Möglichkeit, dieses Budget für Arbeit aufzustocken. Bayern macht davon Gebrauch, stockt den Betrag des Bundes aber lediglich um 8 % bzw. maximal 238 Euro auf. Mit diesem Zuschuss von gerade einmal 8 % bleibt das Modell für einen nicht unerheblichen Teil der behinderten Menschen unattraktiv. Eine deutliche Erhöhung des Budgets für Arbeit durch den Freistaat Bayern, was übrigens auch die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung fordert, würde diesem wichtigen Argument zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt Gewicht verleihen und einen Papiertiger zu einer erfolgreichen Maßnahme zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen machen. Wir fordern deshalb eine deutliche Erhöhung des Budgets für Arbeit durch den Freistaat.