Wir sehen: Es wird eine Menge getan. Es ist eine Menge in der Pipeline. Es ist aber klar, dass noch nicht alles fertig ist. Das dauert eben noch. Allein im Jahr 2017 hat der Freistaat 47,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Liebe Frau Kollegin Zacharias, das bleibt auch so. In den nächsten Jahren werden wir dafür round about pro Jahr etwa 50 Millionen Euro ausgeben.
Natürlich muss diese Summe angepasst werden. Das ist richtig. Aber lieber Herr Kollege Lotte, als ehemaliger Kollege im Münchner Rathaus wissen Sie, wie schwierig es ist, im Großraum München geeignete Flächen zu finden. Die Bebauungsplanverfahren dauern in München zwei bis drei Jahre. Das sollten Sie einmal Ihrer Stadtbaurätin sagen.
Ich halte es für einen Wahnsinn, dass die Landeshauptstadt München eine Prioritätenliste erstellt, die 500 Wohneinheiten nicht unterschreiten darf, weil sie sonst nicht realisiert werden kann. Andernfalls würde sie auf Platz 100 der Prioritätenliste landen und damit nicht weiterkommen. Das ist auch ein Problem des Studentenwerks. Unterhalten Sie sich einmal mit den Leuten dort. Sie sagen: Wir bauen immer Einheiten von 150 bis 200 Plätzen. In der Landeshauptstadt brauchen wir, um die Wohnraumfürsorge überhaupt in den Griff zu kriegen, große Pakete. Die kleinen Einheiten bleiben dabei auf der Strecke. Heute steht im "Münchner Merkur" der Artikel "‘Wohnen für alle‘ wird angepasst": 3.000 Wohnungen wurden versprochen. Dann stellt sich heraus, im privaten Bereich gibt es keine Nachfrage. Kein Bauträger will das übernehmen. Das ist ein völliger Flop.
Eines unterscheidet den Freistaat Bayern von der Stadt München: Der Freistaat Bayern verspricht nur etwas, was er auch umsetzen kann. Die Stadt München macht immer große und blumige Versprechungen, was sie alles bauen will. Am Schluss kommt nichts dabei heraus. Das steht heute im "Münchner Merkur" auf der Seite 1.
Noch ein Satz zu den Hochschulstandorten: Die Studentenwerke haben mitgeteilt, dass es in München die längsten Wartezeiten mit drei bis vier Semestern gibt. An den anderen Standorten sind die Leute froh, wenn sie im Sommersemester ihre Zimmer vollbekommen.
Im Sommersemester, in dem nur wenige Studiengänge starten, sind die Plätze gerade einmal zu knapp 100 % gefüllt. Diese Zahl widerspricht dem Drama, das hier gezeichnet wurde. Der Freistaat ist auf einem guten Wege. Wir werden weiter an diesem Thema arbeiten. Natürlich muss noch viel getan werden. Wir befinden uns aber auf dem richtigen Weg.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Attraktivität der bayerischen Hochschulen für junge Menschen aus Bayern, aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland ist erfreulicherweise dank der bekannt hohen Qualität der hiesigen Hochschulen ungebrochen. Das ist auch gut so; denn wir brauchen hervorragend ausgebildete Absolventen für die Zukunft unseres Landes.
Diese Studierenden brauchen natürlich nicht nur gute Hörsäle, Seminarräume und Bibliotheken; sie müssen auch wohnen. Der Wohnungsmarkt ist in vielen Hochschulstädten angespannt. Mit dem rapiden Anstieg der Studierendenzahlen kann die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum trotz aller Anstrengungen nur schwer Schritt halten, wie das vor allem in den letzten zwei bis drei Jahren der Fall gewesen ist.
Deshalb hat der Freistaat Bayern für die Schaffung von Wohnraum für Studierende ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Dank unserer Förderung gibt es in Bayern schon mehr als 37.000 günstige Wohnplätze für Studierende. Die Studentenwerke engagieren sich hier sehr stark. Die Wohnplatzquote für Studierende liegt bayernweit derzeit bei rund 10 %. Wir wünschen uns, dass diese Quote wieder steigt, dass wir also parallel zu dem enormen Wachstum der Studentenzahl einen stärkeren Aufwuchs bei den Wohnheimplätzen für Studenten bekommen.
Die Quote liegt auch in der Landeshauptstadt bei über 10 %. Wir versuchen hier gemeinsam, ein Problem zu lösen. Deshalb sollten wir versuchen, uns in der Wortwahl nicht zu übernehmen. Der Statistik des Deutschen Studentenwerks ist zu entnehmen, dass die Quote in Berlin bei 5,3 %, in Bremen bei 6,2 % und in Hamburg bei 7,7 % liegt. Ich nehme alle Vorschläge, was wir besser machen könnten, gerne entgegen. Sie bleiben aber die Beweisführung dafür schuldig, dass
überall dort, wo sozialdemokratische oder grüne Vorschläge umgesetzt werden, alles besser ist. Diesen Beweis bleiben Sie in den Ländern, in denen Sie die Verantwortung tragen, schuldig. Wir haben nicht vor, Ihnen diese Beweisführung im Land Bayern zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, wir möchten, dass mithilfe unserer Förderung von den Studentenwerken und anderen Investoren noch mehr Wohnraum für unsere Studierenden geschaffen wird. Die Staatsregierung hat deshalb die Mittel für die Studentenwohnraumförderung massiv erhöht. Diese Mittel lagen noch vor ein paar Jahren bei 17,5 Millionen Euro pro Jahr. Schon im Haushalt 2017/2018 wurden diese Mittel auf 32,5 Millionen Euro erhöht. Der Haushaltsausschuss und der Landtag insgesamt haben es dankenswerterweise ermöglicht, dass wir darüber hinaus auf jeweils 15 Millionen Euro aus der allgemeinen Wohnraumförderung zugreifen können. Damit erreichen wir die gerade schon genannten bis zu 47,5 Millionen Euro im Jahr.
Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Sie werden nicht viele Bundesländer finden, die in der Relation von Bevölkerungszahl und Studierendenzahl nur annähernd so viel Geld für den Studentenwohnheimbau zur Verfügung stellen, wie wir das in Bayern tun. Wir haben damit im vergangenen Jahr die Entstehung von 1.610 neuen Wohnplätzen erreicht. Das ist ein Rekordergebnis. Wir ruhen uns aber darauf nicht aus. Diese Entwicklung soll fortgesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben vorhin das Deutsche Studentenwerk genannt. Sie sollten dann aber auch die Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerks vom 10. Mai dieses Jahres lesen, in der der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks erklärte:
Leuchtendes Vorbild bei der Wohnraumförderung ist der Freistaat Bayern mit 32.000 Euro faktischem Zuschuss pro Platz.
Mit Zuschüssen auf diesem Niveau könnten die Studentenwerke auch bei Neubauten sozialverträgliche Mieten realisieren, die sich an der BAföG-Wohnpauschale von 250 Euro orientieren.
So weit das Deutsche Studentenwerk. Von unseren Förderprogrammen könnten sich Länder, die ohnehin nur mit zinsgünstigen Darlehen fördern und keine Zuschüsse zur Verfügung stellen, eine Scheibe abschneiden. Klar ist, dass ausreichende Bereitstellung
von geeigneten Bauflächen die Grundvoraussetzung zur Schaffung des so dringend benötigten Wohnraums ist. Das Bauland muss aktiv von den Kommunen bereitgestellt werden. Der Freistaat hat hier einen zusätzlichen wichtigen Ansatz geschaffen: Wir haben an mehreren Hochschulstandorten auf den vorhandenen Hochschulcampi Flächen mobilisiert, auf denen die Studentenwohnheime wesentlich preisgünstiger errichtet werden können, als wenn das Bauland auf dem freien Markt erworben werden müsste. Damit haben wir in Würzburg begonnen. In Erlangen haben wir dieses Modell fortgesetzt. Jetzt geschieht das auch in Großhadern. Das ist ein vielversprechender Ansatz, den wir auch auf anderen Hochschulcampi in Bayern realisieren werden.
Ich möchte hier nicht auf andere Schuldige zeigen. Allerdings war die Frage des Herrn Kollegen Prof. Dr. Piazolo, was die Landeshauptstadt München und andere Städte für die studentische Wohnraumversorgung tun, nicht ganz falsch. Ich möchte darüber gar nicht weiter reden. Sie haben das aber sehr einseitig dargestellt. Die Bayerische Verfassung sagt nach wie vor, dass sowohl das Land als auch die Kommunen für die Wohnraumversorgung in unserem Land die Verantwortung tragen. Es gibt keine Sonderregelung, nach der für die Studenten nur das Land zuständig wäre und die Kommunen für sie keine Zuständigkeit hätten. Davon steht nichts in der Verfassung oder in anderen Rechtsvorschriften. Darauf möchte ich nur hinweisen.
Zu der Frage, wo die vielen Grundstücke sind, die die Stadt München für den Studentenwohnheimbau ausgewiesen hat, kann ich nur Folgendes sagen: Im Moment steht das Geld dafür zur Verfügung. Sollten wir in diesem Jahr noch einen Antrag von einem Studentenwerk bekommen, könnte er noch in diesem Jahr bewilligt werden. Meine Damen und Herren, im Moment fehlt es nicht am Geld. Ich bin gespannt, wann der nächste Förderantrag kommen wird. Wir stehen mit den Studentenwerken in einem guten Kontakt. Einer der wesentlichen Punkte – und den will ich noch einmal unterstreichen –, ist aber doch, dass dafür Bauland gebraucht wird. Auch das Münchner Studentenwerk, das wirklich tolle Arbeit leistet, kann sich Bauland nicht aus den Rippen schneiden. Deshalb ist doch die entscheidende Frage, wie viel Bauland zur Verfügung steht.
Bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende setzen wir uns dafür ein, dass die Fördermöglichkeiten nach dem SGB III. weitergeführt werden. Auf Veranlassung der CSU-Fraktion hat das Hohe Haus schon vor einem Jahr auf die große Bedeutung dieser Förderung hingewiesen. Diese Förderung soll noch attraktiver gestaltet werden. Wie bei unserer Förde
rung für Wohnplätze für Studierende soll es auch hier Zuschüsse geben. Herr Staatssekretär Hintersberger wird sich im Verwaltungsbeirat der Bundesagentur für Arbeit auch hier für eine Verbesserung einsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier haben wir sehr viel Arbeit vor uns. Frau Kollegin Zacharias, erlauben Sie mir an dieser Stelle aber eine Anmerkung. Sie haben auf Ihre eigenen Kinder hingewiesen, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Auch meine drei Kinder sind schrittweise zu Hause ausgezogen, um zu studieren. Ich glaube, wir sollten aber mit der Botschaft, die wir nach draußen geben, schon ein bisschen vorsichtig sein. Ich kann Ihre persönliche Situation nicht beurteilen, aber wenn eines meiner Kinder bei mir ausziehen will und sich im selben Ort, wo ich wohne, ein Zimmer sucht – sei es für die berufliche Ausbildung, für ein Studium oder dergleichen –, dann ist es wichtig, dass wir einen funktionierenden Wohnungsmarkt haben. Hier reden wir aber über die staatliche Wohnheimförderung. Wir reden, wohlgemerkt, über Steuergelder. Ich möchte dazu einladen, an diese Dinge etwas differenzierter heranzugehen. Jedenfalls wäre ich nicht auf die Idee gekommen, als meine Tochter bei mir zu Hause ausgezogen ist, um sich selbst zu verwirklichen, weil sie im selben Ort einer Ausbildung nachgeht, hier zu erklären, dass der Steuerzahler dafür zuständig ist, einen bezahlbaren Wohnraum für meine Tochter zu Verfügung zur stellen.
Ich rate uns allen deshalb: Wir müssen zwar an diesen Themen arbeiten und die Dinge weiter voranbringen. Ich bitte, dies aber mit Maß und Ziel zu tun, wenn es um die Frage geht, wer dafür zuständig ist. Wir wollen alles dafür tun, dass es mehr kostengünstige Wohnheimplätze für Studenten und für Auszubildende gibt. Dabei bitte ich Sie alle um Ihre tatkräftige Unterstützung. Insgesamt gesehen ist Bayern, so meine ich, auf einem guten Weg, aber zweifellos haben wir noch eine große Menge Arbeit vor uns.
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) (Drs. 17/18388) - Erste Lesung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat mit seiner Initiative für das Bundesteilhabegesetz eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte angestoßen. Das Bundesteilhabegesetz trägt die bayerische Handschrift. Wir haben die Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes in Werkstätten erreicht, und zwar von 26 Euro auf 52 Euro. Wir haben die Erhöhung des Vermögensschonbetrages im Sozialhilferecht erreicht, und zwar von 2.600 Euro auf 5.000 Euro. Außerdem ist es ein personenzentriertes Gesetz, das wir genau auf den Menschen mit Behinderung abgestimmt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Verhandlungen zum Bundesteilhabegesetz haben wir uns für die Verbesserung der Belange von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, ohne die kommunalen Finanzen aus dem Auge zu verlieren. Diesen Weg setzen wir jetzt mit den Bayerischen Teilhabegesetzen auf Landesebene konsequent fort. In einem groß angelegten Beteiligungsprozess, der von Januar bis April dieses Jahres dauerte, haben wir die künftigen Inhalte der Bayerischen Teilhabegesetze mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, den Leistungserbringern und den kommunalen Spitzenverbänden intensivst diskutiert. Dem Leitgedanken der Politik für Menschen mit Behinderungen "Nicht ohne uns über uns" haben wir so Leben verliehen.
Ein ganz wesentlicher Punkt in den Gesprächen war die Forderung aller Beteiligten nach Leistungen aus einer Hand. Das ist ein verständliches Anliegen, zumal die Abgrenzung von Eingliederungshilfe, Pflege und existenzsichernden Leistungen durch das Bundesteilhabegesetz und die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes noch komplizierter geworden ist. Sie alle kennen aber auch den seit mehr als zehn Jahre andauernden erbitterten Streit der kommunalen Spitzenverbände um die Zuständigkeiten für eben all diese Leistungen. Es ist daher ein großer Verhandlungserfolg meines Hauses, dass die Zuständigkeitsstreitigkeiten beigelegt und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Künftig werden die Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und die gleichzeitig gewährten existenzsichernden Leistungen grundsätzlich bei den Bezirken gebündelt. Im Gegenzug werden die Bezirke mit dem vorliegen
den Gesetzentwurf zu einer stärkeren interkommunalen Zusammenarbeit verpflichtet. Dies soll den Landkreisen und den kreisfreien Städten unter anderem auch Erleichterungen im Bereich der Sozialraumplanung bieten. Bei den Kommunen bleiben beispielsweise noch existenzsichernde Leistungen per se, ebenso in den Landkreisen.
Ich möchte die landesrechtliche Verbesserung beim Budget für Arbeit hervorheben. Laut dem Willen der Staatsregierung soll das Budget für Arbeit in Bayern um 20 % besser ausgestattet werden, als dies vom Bund vorgesehen ist. Wir wollen Menschen mit Behinderungen damit eine echte Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Dazu brauchen wir eine für Arbeitgeber attraktivere Finanzierung. Darüber hinaus soll das Bayerische Teilhabegesetz die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und den Grundsatz "Nicht ohne uns über uns" stärken. Die Menschen mit Behinderungen sollen künftig unter anderem bei den Verhandlungen der Schiedsstelle über Inhalte von Leistungsangeboten der Behindertenhilfe mit am Tisch sitzen und in der Arbeitsgruppe zur Bedarfsermittlung eine starke Stimme bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bayerische Teilhabegesetz I sollte bis Ende dieses Jahres im Landtag verabschiedet werden. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für den ersten Gesetzentwurf der Staatsregierung zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Ich bitte um Unterstützung für das Bayerische Teilhabegesetz I, weil ich glaube, die behinderten Menschen warten darauf, dass dieses Gesetz so schnell wie möglich in die Realität umgesetzt wird.
Danke schön. Ich eröffne jetzt die Aussprache und möchte darauf hinweisen, dass nach der Geschäftsordnung eine Redezeit von 24 Minuten vereinbart wurde. Als erste Rednerin bitte ich Frau Kollegin Deckwerth zum Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag! Das Bundesteilhabegesetz ist im Dezember 2016 verabschiedet worden, und zwar auf Initiative von Selbsthilfegruppen und Verbänden. Sie haben hier etwas in Bewegung gebracht, und auch die SPD hat es auf Bundesebene stark unterstützt. Folgerichtig sind wir auch hier in Bayern mit unserer Fraktion gerne dabei, den Prozess der Umsetzung auf die Länder zu unterstützen. Vorneweg darf ich ein Kompliment machen: Vieles an diesem Gesetzentwurf zum Bayerischen Teilhabegesetz I ist gut gelungen. Sowohl im Geset
zestext als auch bei der Entstehung wurde vieles gut gemacht, beispielsweise was die umfangreiche Beteiligung der Verbände und der Selbsthilfegruppen im ersten Halbjahr 2017 anbelangt. In diesem Rahmen wurden viele Anregungen und Forderungen aus diesen Reihen berücksichtigt. Zuletzt wurden am Wochenende zwei weitere Anregungen eingearbeitet.