Protokoll der Sitzung vom 14.11.2017

(Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

Ohne Frage: Es ist eine äußerst schwierige Situation für alle Menschen – und ich betone: alle –, wenn sie in ein Pflegeheim müssen. Das ist sehr umständlich, sehr unbequem, und damit sind viele Probleme verbunden. Diese Menschen müssen ihr vertrautes Umfeld verlassen, die sozialen Kontakte brechen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit zusammen. Sie müssen ihre eigenen vier Wände verlassen. Das gilt für alle Menschen, die in ein Pflegeheim umziehen.

Alle Menschen, die dann in einem Pflegeheim sind, bedürfen des besonderen Schutzes und der Fürsorge der Pflegekräfte, der Heimleitung und aller Mitarbeiter des Pflegeheims. Um dies auch rechtlich abzusichern, gibt es in Deutschland Diskriminierungsverbote als Ausfluss des Grundgesetzes. Darauf habe ich schon hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund ist ein Mehrwert des vorgeschlagenen Gesetzentwurfes für die FREIEN WÄHLER nicht zu erkennen. Darüber hinaus – und daran möchte ich noch besonders erinnern – stellen wir FREIEN WÄHLER als einen Mangel fest, dass Sie das dritte Geschlecht in Ihrem Gesetzentwurf völlig vergessen haben, und sehen auch, dass weitere Gruppen in der Bevölkerung wie Menschen mit Migrationshintergrund, Personen mit einer anderen Hautfarbe oder behinderte Menschen ebenfalls Probleme haben und im Gesetzentwurf der SPD keine Berücksichtigung finden. Das wird durch Ihr Gesetz nicht abgedeckt. Der vorgelegte Gesetzentwurf wäre der Rechtssicherheit nicht dienlich. Ich freue mich auf jeden Fall auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss. Ich hoffe, dass wir einen Schritt weiterkommen und die Probleme gemeinsam lösen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Celina.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Allein in München leben nach Schätzungen jetzt schon fast 6.500 homosexuelle Menschen, die 75 Jahre und älter sind. Viele von ihnen haben nicht nur größte Bedenken, sondern regelrecht Angst davor, von Fremden gepflegt zu werden. Es gibt viele individuelle Gründe, Angst davor zu haben, in ein Heim zu gehen. Homosexualität ist unbestritten einer davon. Es ist richtig und wichtig, ein Zeichen zu setzen und zu sagen: Ja, wir nehmen diese Ängste ernst. Herr Seidenath, Ihre Aussage, es werde ein Problem erfunden, greift definitiv zu kurz und wird den Ängsten der Betroffenen nicht gerecht.

(Bernhard Seidenath (CSU): Es ist schon geregelt!)

Wir dürfen auch nicht vergessen, unter welchen Umständen diese Menschen ihr Leben und ihre Sexualität gelebt haben oder – besser gesagt – verbergen mussten. Die SPD hat das in ihrer Begründung sehr gut ausgeführt. Das Thema wird sich nicht temporär erledigen. Klar ist: Die Zahl homosexueller pflegebedürftiger Menschen, die gute Pflege brauchen, wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten steigen, und zwar nicht nur in München, sondern in ganz Bayern. Das bedeutet, dass die Zahl derjenigen Menschen, die Angst haben, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung auch in der Pflege diskriminiert zu werden, steigen wird. Deswegen müssen wir das Thema jetzt aufgreifen. Wir sollten klarstellen, dass wir die Bedürfnisse dieser Menschen erkannt haben und uns dieser Thematik im Pflegealltag aktiv stellen.

Herr Seidenath, die zu Pflegenden sind vielfältig, so, wie die Menschen in München und Bayern eben sind. So, wie wir Abgeordnete uns im Landtag nicht nur von Fraktion zu Fraktion, sondern auch von Mensch zu Mensch unterscheiden und verschiedene Lebensstile pflegen, unterscheiden sich auch die Pflegebedürftigen. Alle haben den Bedarf an guter Pflege. Dazu gehört auch, auf die Verschiedenheit der Menschen in unserer regenbogenfarbenen Gesellschaft einzugehen. Dazu gehört auch, den schwulen, den lesbischen, den intersexuellen und den transidenten Menschen ihre Angst zu nehmen. Es kann nicht sein, dass in Bayern im Jahr 2017, in dem die Ehe für alle endlich Realität ist, nichts unternommen wird, um schwule, lesbische, transidente und intersexuelle alte und kranke Menschen zu unterstützen, damit sie keine Angst mehr vor Stigmatisierung haben müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lieber Herr Seidenath, wenn Sie dieses Problem nicht durch ein Gesetz lösen wollen, wie nehmen Sie den Menschen dann ihre Ängste? Was tun Sie konkret, um den Menschen ihre Ängste zu nehmen? Die Ängste dieser Menschen sind konkret. Die ureigenste Aufgabe des Staates ist es, dafür zu sorgen, dass sich alle Menschen in Bayern frei und sicher fühlen. Dazu gehört auch diese Gruppe von Menschen mit ihren vielfältigen Diskriminierungserfahrungen.

Gerade Pflege- und Wohnheime sollten doch ein geschützter Raum für Menschen und ihre Privat- und Intimsphäre sein. Deshalb brauchen wir Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften. Wir brauchen ebenfalls Verbesserungen in den gesamten Strukturen dieser Einrichtungen, um eine kultursensible Pflege für schwule, lesbische, transidente und intersexuelle Pflegebedürftige zu erreichen. Dieses Zeichen wird durch diese Gesetzesänderung gesetzt.

Wie in vielen Bereichen gibt es auch hier leuchtende Beispiele, die Vorbild und Anstoß für weitere Initiativen sein sollten. Seit dem Jahr 2012 gibt es in Berlin Europas erstes Mehrgenerationenhaus für Schwule und Lesben. Das Projekt ist für viele Menschen ein Segen und sehr gefragt. Auf der Warteliste stehen Hunderte Interessentinnen und Interessenten. Die Warteliste wäre nicht so lang, wenn alles in Ordnung wäre. In München gibt es seit dem Jahr 2009 ebenfalls von der "rosaAlter" eine Wohngemeinschaft für Schwule, Lesben und Transgender, die dort auch mit zunehmendem Alter ihre sexuelle Orientierung offen leben können. Sie können dort ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Dieses Projekt wäre auch nicht notwendig, wenn es für diese Menschen keine Gründe gäbe, Angst zu haben. Das Zertifikat "Regenbogenschlüssel", das von einer niederländischen Organisation an schwulen- und lesbenfreundliche Wohn- und Pflegeeinrichtungen vergeben wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen viel mehr dieser Initiativen.

Indem wir dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen, würden wir zeigen, dass wir dieses Thema ernst nehmen. Wir GRÜNE nehmen die Thematik ernst und werden dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen, um alles daranzusetzen, damit das Leben für alte und pflegebedürftige schwule, lesbische, trans- und intersexuelle Menschen nachhaltig verbessert wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Be

steht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (Drs. 17/18822) - Erste Lesung

Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit für die CSU-Fraktion 13 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Tomaschko.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist Sicherheitsland Nummer eins. Das betone ich immer sehr gerne. Die Menschen in Bayern fühlen sich sicher. Das liegt nicht nur an der polizeilichen Gefahrenabwehr, dem Verfassungsschutz und der Justiz, sondern auch an der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, mit der ein unverzichtbarer und wichtiger Beitrag geleistet wird. Gerade in Zeiten von Amok und Terror sind ein gut funktionierender Rettungsdienst und die großartige Arbeit der Feuerwehren, der Wasserwacht, der Bergwacht und des Technischen Hilfswerks von sehr großer und sehr wichtiger Bedeutung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ehrenamt ist eine fundamentale Stütze unserer Gesellschaftsordnung. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird dessen Bedeutung in Zukunft noch weiter zunehmen. Gerade die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in Bayern basiert wesentlich auf der Hilfsbereitschaft und Selbstlosigkeit der Menschen. Um dieses einzigartige ehrenamtliche Potenzial in Bayern weiter zu erhalten und auszubauen, bedarf es rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Ehrenamtlichen vor Nachteilen durch ihre Tätigkeit schützen und ihre rechtliche Stellung klar definieren.

Ich möchte daher auch heute wieder die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Rettungsdienstorganisationen und ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften in Bayern zu bedanken. Sie rücken bei jeder Tages- und Nachtzeit aus, um ihren Mitmenschen, um uns zu helfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2013 haben wir als CSU-Fraktion und die Staatsregierung mit einer Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes die Retterfreistellung erstmals auf den Weg gebracht. Zahlreiche freiwillige Helfer haben damit einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Ent

geltfortzahlung erhalten. Sie können Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber erheben und sich ihren Verdienstausfall erstatten lassen, wenn sie von der Integrierten Leitstelle während der Arbeitszeit zu einem Notfalleinsatz gerufen werden.

Erste Erfahrungen mit der Retterfreistellung, insbesondere beim Zugunglück bei Bad Aibling, haben uns gezeigt, dass einige Einheiten bisher vom Rettungsdienstgesetz nicht erfasst waren, weshalb noch Bedarf für eine Erweiterung bei den begünstigten Personengruppen besteht. Wir, die CSU-Fraktion, haben deshalb gemeinsam mit der Staatsregierung sofort gehandelt und mit der zum 01.04.2017, also in diesem Jahr, in Kraft getretenen Änderung des Katstrophenschutzgesetzes die Retterfreistellung umfassend erweitert. Ich betone: umfassend. Es geht um die Personen, die – einfach ausgedrückt – alles stehen und liegen lassen müssen, um Menschenleben zu retten. Mit diesen klaren rechtlichen Rahmenbedingungen tragen wir dazu bei, dass das einzigartige Potenzial des Ehrenamtes in Bayern erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird.

Wie bereits bei der damaligen Plenardebatte von mir ausgeführt, wollen wir den privaten Arbeitgebern, die eine im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz tätige ehrenamtliche Einsatzkraft unter Fortgewährung des Arbeitsentgeltes – ohne gesetzliche Verpflichtung – für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung freistellen, das fortgezahlte Arbeitsentgelt ersetzen. Damals, im Frühjahr, war das noch nicht möglich, da erst im Nachtragsaushalt 2018 der dafür notwendige Deckungstitel geschaffen werden muss. Dieser Deckungstitel wird nun geschaffen.

Für die bayerische Sicherheitsarchitektur, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es von großer Bedeutung, dass die in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eingesetzten Helfer ihre Leistungen auch künftig auf hohem qualitativen Niveau erbringen können. Dafür ist aber Fortbildung nötig. Diese Fortbildung wird aber nicht nur am Wochenende, sondern auch während der Arbeitszeit stattfinden müssen. Deshalb ist es wichtig, die Bereitschaft der Arbeitgeber zu fördern, ihre Mitarbeiter für den Rettungsdienst oder Katastrophenschutz zu entbehren. Wir wollen sie, wie auch die Helfer selbst, vor Nachteilen und finanziellen Schäden schützen, die durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entstehen könnten. Das ist wichtig. Wenn wir das Ehrenamt unterstützen wollen, wenn wir das Ehrenamt fördern wollen, dann ist es wichtig, dass wir diesen Weg weiter beschreiten.

Mit der heute eingebrachten Änderung, mit der Neuregelung von Artikel 17 Absatz 3 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes wird nun für den

Fall der freiwilligen bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung geschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wird sichergestellt, dass weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern im Falle einer freiwilligen Freistellung für derartige Fortbildungen ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie deshalb um Zustimmung für diesen Weg. Wir werden den Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten. Für uns war es wichtig, beginnend ab dem Jahr 2013 eindeutige Rahmenbedingungen für unsere ehrenamtlich tätigen Helfer zu schaffen. Diese lassen alles stehen und liegen, wie ich bereits ausführte, um auszurücken, um Leben zu retten, um sich für uns einzusetzen. Uns, der CSU-Fraktion, und der Staatsregierung ist das wichtig; denn das trägt zum Zusammenhalt in Bayern bei. Ich bitte deshalb um Ihre Unterstützung und Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Wengert.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es einmal mehr um die Rettungshelfergleichstellung. Dabei geht es um die Menschen, die beispielsweise bei den Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes ehrenamtlich Dienst tun und bei Unglücksfällen tätig werden. Es sind etwa die Schnelleinsatzgruppen, die für die Versorgung mit Verpflegung zuständig sind. Es sind diejenigen, die mit Hundestaffeln ausrücken, oder diejenigen, die zu einem Kriseninterventionsteam gehören.

Lieber Herr Kollege Tomaschko, Bayern mag Sicherheitsland Nummer eins sein in Deutschland, aber es hat des Anstoßes der SPD-Fraktion bedurft, dass wir zur Rettungshelferfreistellung gekommen sind.

(Beifall bei der SPD)

Das, was Sie hier vorgetragen haben, ist 2013 nicht die Rettungshelfergleichstellung gewesen, sondern das war die Freistellung für die Menschen, die in zeitkritischen Notfällen im ersten Glied der Rettungskette tätig geworden sind. Das betrifft zum Beispiel ehrenamtliche Rettungsassistenten, die bei Notfalleinsätzen mit den Hauptberuflichen arbeiten. Das ist 2013 im Rettungsdienstgesetz durch die Einfügung des Artikels 33a geschehen. Heute reden wir aber über das zweite Glied in der Rettungskette, und da hat die SPD den parlamentarischen Anstoß gegeben, um diese Personen endlich gleichzustellen. Das war im März 2015.

(Zuruf von der CSU)

Lieber Herr Kollege, das ist so. Das kann man nachlesen; wir haben eine lückenlose Dokumentation im Bayerischen Landtag.

(Beifall bei der SPD)

Vor einem Dreivierteljahr ist es uns dann nach vielen Klimmzügen gelungen, einen ganz großen Schritt bei der Rettungshelfergleichstellung voranzukommen auf dem allerdings viel zu langen Weg, die Rettungshelfer ihren Kameradinnen und Kameraden bei der Feuerwehr gleichzustellen, was ihre Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit bei Einsätzen und den Ersatz von Schäden betrifft, die sie eventuell persönlich bei Einsätzen erleiden.

Wir sind aber noch nicht am Ziel, wir haben noch nicht die vollständige Rettungshelfergleichstellung erreicht, auch wenn das Herr Kollege Tomaschko hier immer wieder behauptet. Im Hinblick auf die Beanspruchung von Rettungshelfern außerhalb von Einsätzen, insbesondere bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, besteht noch immer eine Regelungslücke. Diese Lücke soll nun mit dem Gesetzentwurf der CSU-Fraktion geschlossen werden. Was zu lange währt, wird möglicherweise trotzdem am Ende nicht ganz gut; denn Ihr Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, krankt daran, dass es auch in Zukunft für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch für die Teilnahme an notwendigen Fortbildungsveranstaltungen geben wird, ganz anders als bei der Feuerwehr, deren Aktive die Freistellung nicht nur für Fortbildungs-, sondern auch für notwendige Ausbildungsveranstaltungen erhalten, und darüber hinaus auch für weitere Dienste, wie beispielsweise Sicherheitswachen oder Bereitschaftsdienste, wie das in Artikel 9 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes geregelt ist. Das ist auch in Ordnung so, das ist auch absolut richtig.

Sie setzen auf die freiwillig bezahlte Freistellung durch die jeweiligen Arbeitgeber. Ob aber auf diese Weise Rettungshelfern geholfen ist, das ist sehr fraglich; denn die Rettungshelfer werden zu Bittstellern gegenüber ihren Arbeitgebern. Sie müssen fragen, ob sie freigestellt werden oder nicht. Es gibt viele Lebenssachverhalte, wo wir schon heute an einer Hand abzählen können, dass das nicht funktionieren wird. Viele werden erst gar nicht fragen, weil sie annehmen, sowieso nicht freigestellt zu werden. Sie enthalten den Rettungshelfern die gesetzliche Freistellung vor, im Gegensatz zu den Aktiven bei der Feuerwehr.

Das passt aber so gar nicht zu den Ausführungen, die Sie bei der Problembeschreibung Ihres Gesetzentwurfs machen. Dort heißt es: "Gerade die nichtpolizei

liche Gefahrenabwehr in Bayern basiert wesentlich auf der Hilfsbereitschaft und Selbstlosigkeit der Menschen." Weiter heißt es dort: "Das Ehrenamt ist eine fundamentale Stütze unserer Gesellschaftsordnung...". – Dazu passt es nicht, wenn die Menschen dann ungleich behandelt werden.

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Ungleichbehandlung besteht im Hinblick auf den Umfang der Freistellung. Sie beschränkt sich auf Fortbildungsveranstaltungen, aber sie umfasst nicht die ebenfalls notwendigen Ausbildungsveranstaltungen, wie bei der Feuerwehr. Es gibt noch eine weitere Einschränkung. Die Fortbildungsveranstaltung muss vom Innenministerium anerkannt sein. Welche Veranstaltung geeignet ist, zu einer spürbaren Steigerung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit einer ehrenamtlichen Einsatzkraft zu führen – so die Begründung Ihres Gesetzentwurfs zur Neuregelung in Artikel 17 Absatz 3 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes –, entscheidet das Innenministerium. Das mag man als Formalie abtun. Man könnte darin aber auch Misstrauen gegenüber den bayerischen Hilfsorganisationen sehen, für die die Rettungshelferinnen und Rettungshelfer aktiv sind. Warum muss das denn sein? Ist das Ministerium tatsächlich sach- und fachkundiger in seiner Bürokratie als diejenigen, die diese Dienste in den Hilfsorganisationen wirklich leisten, und wissen, wofür sie fortgebildet werden müssen?

(Horst Arnold (SPD): So schafft man einen bürokratischen Wasserkopf!)

Diese Frage muss man schon ernsthaft stellen dürfen. Rechtfertigt sich die weiterhin bestehende Ungleichbehandlung etwa aus dem Umstand, dass die Gemeinden die Träger der Feuerwehren sind und damit für die Erstattungsansprüche von Arbeitgebern und Aktiven zuständig sind, während es für die Rettungshelferinnen und Rettungshelfer ihre jeweilige Hilfsorganisation ist, die die Kosten dafür wiederum vom Freistaat erstattet bekommt? Wir müssen das im Ausschuss diskutieren, warum diese Ungleichbehandlung vorhanden ist, warum die Fortbildungsmaßnahmen von der Anerkennung durch das Ministerium abhängig sind.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende. Sie bekommen dann noch zwei Minuten.