Der Kollege Fahn hat gesagt, der Freistaat Bayern lasse die kommunale Ebene im Regen stehen, wenn es um die Erwachsenenbildung geht. Das ist nicht der Fall. Die Bildungssolidarität wird gelebt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden nach der Kommunalwahl sehr genau beobachten, ob die Erwachsenenbildung in den Gemeinden, in denen es möglicherweise eine Mehrheit für die SPD oder die FREIEN WÄHLER gibt – ich hoffe, dass das nur eine überschaubare Zahl von Städten und Gemeinden sein wird -, in besonders herausragender Weise unterstützt und vorangebracht wird. Ich darf es auf den
Punkt bringen und zum dritten und letzten Mal feststellen: Wir lassen uns nichts schlechtreden, was hier weit besser läuft als im Rest der Republik. Wir werden in unserer Verantwortung für Bayern selbstverständlich weiterhin danach verfahren, dass auch in der Erwachsenenbildung das Bessere der Feind des Guten ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die Staatsregierung hat nun Herr Staatsminister Dr. Spaenle um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! In der Tat ist in unserem Land das Problem des funktionalen Analphabetismus sehr, sehr ernst zu nehmen.
Es handelt sich um Menschen, die in der Regel die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben erworben haben, aber aufgrund unterschiedlicher Themenstellungen, etwa der Digitalisierung oder des Umgehens mit dem Netz, die operative Kompetenz für das Lesen und Schreiben teilweise oder ganz verloren haben. Das muss man sehr, sehr ernst nehmen. Es gibt also die primären Analphabeten, die die Kulturtechnik nicht erworben haben. Dem Phänomen des Verlusts einer solchen Kompetenz müssen wir uns stellen. Das tut Bayern in besonderem Maße. Bayern ist noch bis 2015 in der Lage, mit ESF- und Landesmitteln ein entsprechendes Programm aufzulegen. Wir sind hier in sehr enger Kooperation; denn die klassischen Schulen sind für Menschen, die diese Fähigkeiten im Laufe ihres Lebens verloren haben, nur noch bedingt die Institutionen, wo ein solcher nachträglicher Kompetenzerwerb bzw. die Wiederbelebung dieser Fähigkeit und das Auffrischen dieser Kompetenzen stattfinden kann. Wir arbeiten hier mit den Trägern der Erwachsenenbildung sehr eng zusammen und werden das auch in Zukunft tun, wenn diese ESF-Mittel ab 2015 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wie schon 2013 wird das Kultusministerium mit der Hanns-Seidel-Stiftung, in der diese Expertise zusammengeführt wird, in diesen Tagen einen zweiten Alphabetisierungsfachkongress durchführen. Wir sind mit den Trägern der Erwachsenenbildung in engster Abstimmung, um landesweit entsprechende Kurse und Möglichkeiten anzubieten, ausgehend von den Städten München und Nürnberg sowie den hier tätigen Volkshochschulen.
Die Situation der Erwachsenenbildung in Bayern ist eine besondere. Wir haben das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, das es so in keinem anderen Bildungsbereich in dieser Form gibt. Deswegen ist die
Frage einer Novellierung zwischen den Trägern der Erwachsenenbildung und dem Staat in besonderer Weise zu diskutieren. Das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz garantiert für diesen Bildungsbereich einen finanziellen Mindestsockel. Die von Ihnen angesprochenen Kürzungen in der Wahlperiode von 2003 bis 2008 sind längst wieder kompensiert. Zu Beginn der letzten Wahlperiode lag der Haushaltsansatz für die Erwachsenenbildung bei 15,8 Millionen Euro, heute liegt er bei 19,3 Millionen Euro. Hinzu kommt noch eine halbe Million Landesmittel für die Nachholung des Hauptschulabschlusses und 200.000 Euro, die wir ebenfalls für die Alphabetisierungsstrategie einsetzen.
Wir sind mit den Trägern der Erwachsenenbildung im intensiven Dialog. Ich bin dem Parlament sehr dankbar, dass es sich dieses wichtigen Bildungsbereichs angenommen hat. Wir werden nach den Gegebenheiten den Weg einer vorwärts orientierten Finanzierungsstrategie weitergehen, auch was die Frage der Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen angeht. Wir pflegen einen intensiven Austausch mit den Trägern der Erwachsenenbildung, zum einen mit den Volkshochschulen, die natürlich flächendeckend vorhanden, gemeinwohlorientiert und zertifiziert sind, zum anderen mit den weiteren großen Trägern der Erwachsenenbildung, seien es die kirchlich geprägten, die Gewerkschaften oder die Wirtschaft. Mit diesen kompetenten Partnern stehen wir in sehr intensivem Austausch, um den Menschen, die im Laufe ihres Lebens die Kompetenz zum Lesen und Schreiben verloren haben, bundesweit circa 6 Millionen, zu helfen und diese Kulturkompetenzen zur Bewältigung des Alltags wieder zu vermitteln.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib, HansUlrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER),
Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 17/789) - Erste Lesung
Auf eine Begründung des Gesetzentwurfes wurde verzichtet. Ich eröffne die Aussprache und darf hierzu als Erstem für die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Zellmeier das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der interfraktionelle Gesetzentwurf ist eine Folge der Diskussionen um die sogenannte Verwandtenaffäre im vergangenen Jahr, die dem Ansehen des Parlaments sicherlich geschadet hat. Deshalb haben das Präsidium, stellvertretend die Präsidentin, und die Mitarbeiter des Amtes, aber auch die Fraktionen schnell und konsequent gehandelt. Dafür sage ich allen Beteiligten ein großes Vergelt’s Gott; denn die Grundstruktur der Regelungen ist in der letzten Legislaturperiode schon erfolgt.
Bayern verfügt jetzt über eines der schärfsten Abgeordnetengesetze. Mit der vorliegenden Änderung werden bei der Beschäftigung von Mitarbeitern weitere Einschränkungen aufgenommen. Verträge mit Kapital- und Personengesellschaften, an denen der Abgeordnete wesentlich beteiligt ist, sind künftig nicht mehr möglich. Ebenso wenig sind Personalgestellungsverträge mit Parteigeschäftsstellen oder mit Personen, die im Unternehmen des Abgeordneten beschäftigt sind, machbar.
Dabei darf man eines nicht vergessen – ich möchte das extra nochmals in Erinnerung bringen -: Artikel 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes erfährt ebenfalls eine Änderung. Dort wird die Bindung der Abgeordneten an das Gewissen betont, daraus folgend natürlich auch die möglichst freien Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausübung des Mandates. Auch das ist wichtig. Wir haben unterschiedliche Kreativität im Kollegenkreis. Wir haben unterschiedliche Schwerpunkte in den Inhalten und unterschiedliche Anforderungen in den Stimmkreisen. Diese sollen und müssen natürlich auch berücksichtigt werden. Deshalb sollten wir natürlich auch darauf achten, dass wir uns bei den notwendigen Änderungen nicht selbst zu sehr in der Ausübung des Mandats beschränken.
Ich begrüße die Umbenennung der Diätenkommission, aber auch die Erweiterung des Aufgabenspektrums und die Vergrößerung des Gremiums. Ebenso notwendig ist eine Regelung zur Prüfungstätigkeit und
Ich bin auch für die seit vielen Jahren geltende Regelung dankbar, in Bayern jeweils zu Beginn der Legislaturperioden die Entschädigung der Abgeordneten nach den durchschnittlichen Erhöhungen für die Beschäftigten festzulegen und damit die Diskussion zu vermeiden, dass der Landtag sich seine Diäten selbst erhöhe. Diese sinnvolle Regelung wird nun auch vom Deutschen Bundestag übernommen. Diese Regelung wird für die angebrochene Legislaturperiode in diesem Gesetz erneuert.
Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Ansehen der bayerischen Volksvertretung zu stärken, und dazu trägt dieser Gesetzentwurf bei. Wir sollten aber auch darauf achten, dass wir uns vor falschen Verdächtigungen oder Missverständnissen schützen. Darunter haben in der Vergangenheit manche von uns gelitten.
Ich sage der Frau Präsidentin auch dafür Danke schön, dass sie sehr dazu beigetragen hat, das Ansehen der Kollegen in diesem Haus zu schützen.
Vielen Dank. - Nächste Wortmeldung für die SPD Fraktion: Herr Kollege Halbleib. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können die Reform und die Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes, das wir heute in Erster Lesung behandeln, unter die große Überschrift stellen: Wir wollen Transparenz schaffen. Wir brauchen und wollen Transparenz über die parlamentarischen Angelegenheiten. Das ist für die weiter notwendigen Änderungen des Abgeordnetengesetzes und die Regelungen des Parlamentsrechts die große Leitorientierung. Wir sind ein selbstbewusstes Parlament und selbstbewusste Parlamentarier, aber auch ein selbstkritisches Parlament und selbstkritische Parlamentarier. Deshalb lautet das Schlagwort "Transparenz", das mit Leben erfüllt werden soll. Wir legen den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über die Verwendung der von ihnen aufgebrachten Mittel für das Parlament und die Demokratie ab und machen das Ganze transparent. Transparenz wird an drei Stellen dieses Abgeordnetengesetzes deutlich:
Erstens. Wir schreiben das, was wir in den Richtlinien des Landtags festgehalten haben und nach schwierigen und kritischen Erfahrungen des letzten Jahres neu regeln mussten, als wesentliche Regeln in das Abgeordnetengesetz. Wir wollen, dass der Bürger auf den ersten Blick sieht: Das ist geregelt, und das gilt
für die Mitglieder des Bayerischen Landtags. Es ist der richtige Weg, das Wesentliche, das den Parlamentsbetrieb und die Rechte des Abgeordneten regelt, direkt in das Gesetz zu schreiben.
Zweiter Punkt: Ich glaube, es ist wegen der Transparenz auch wichtig, den Blick von außen auf die Regelungen, die sich das Parlament selbst gibt, zuzulassen. Es gibt dabei sowohl kritische als auch wohlwollende und fürsorgliche Blicke auf das Parlament. Ich denke, wir brauchen beides. Einen fürsorglichen Aspekt erreichen wir, wenn wir die Kompetenzen der Diätenkommission erweitern, also diese nicht nur bei anstehenden Gesetzesänderungen anhören, sondern auch die Möglichkeit schaffen, die Diätenkommission unter dem erweiterten Begriff der Abgeordnetenrechtskommission mit der dort vorhandene Kompetenz, Einschätzungen sowie Einblick zu nutzen, um uns umfassend beraten zu lassen.
Der andere Blick von außen tut manchmal weh – das betrifft den Obersten Rechnungshof. Ich glaube, es ist gut, dass wir explizit die Möglichkeiten des Obersten Rechnungshofes im Abgeordnetengesetz festschreiben. Das betrifft auch die Aufgabe, Ausgaben, die unmittelbar für die Abgeordneten im Staatshaushalt hinterlegt sind, konkret zu prüfen – natürlich mit der entsprechenden Klausel, wie wir sie auch im Fraktionsgesetz haben, was den Kern der politischen Arbeit anbetrifft. Es versteht sich von selbst, dass der Kern der politischen Arbeit geschützt werden muss. Es ist ein gutes Zeichen, dass dieses Parlament dazu steht und einem kritischen Blick standhält.
Der dritte Punkt: Wir waren bisher als Mitglieder des Bayerischen Landtags bereits gut beraten - und zwar so gut beraten, dass der Deutsche Bundestag die Regelung des Bayerischen Landtags nachvollzieht - bei einer transparenten, nachvollziehbaren Festlegung der Diäten. Das ist ein wichtiger Punkt. Natürlich befinden wir uns in einem Spagat, da wir einerseits die Verantwortung für die Festlegung der Diäten – dies muss durch Gesetz geschehen – nicht abgeben können. Manche werden sagen "leider", aber es ist so. Auf der anderen Seite müssen wir eine transparente, nachvollziehbare Regelung finden. Dieser Herausforderung werden wir gerecht, und es ist wichtig, dass wir diese gute Tradition und dieses gute System auch in der 17. Legislaturperiode fortsetzen.
Auch wenn man zu manchen Details unterschiedlicher Meinung sein kann, glaube ich doch, dass sich das Parlament bei den Eckpunkten zusammengerauft hat und – insbesondere, was die Mitarbeiterbeschäftigung angeht – auch wichtige Dinge gemeinsam auf den Weg gebracht hat.
Ich sage allen Dank, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben – von der Präsidentin des Landtags bis hin zu den vielen, die sich in den Fraktionen Gedanken gemacht haben. Wir haben es geschafft, einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist ein gutes Zeichen für den Bayerischen Landtag.
Abschließend sage ich, dass ich auch Herrn Kollegen Bocklet für die Anregung dankbar bin, das, was in der Bayerischen Verfassung über die Aufgaben und die Rechtsstellung der Abgeordneten steht, in das Abgeordnetengesetz aufzunehmen. Das rundet diese Änderung gut ab. "Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden." Diesem Spannungsbogen, die Verfassungsrechtsstellung und damit den Verfassungsauftrag einerseits immer wieder mit Leben zu erfüllen und auf der anderen Seite die notwendigen Maßnahmen transparent für die Öffentlichkeit darzustellen, wird dieser Gesetzentwurf gerecht. Ich kann für die SPD-Fraktion Zustimmung signalisieren. Es wird bei dem einen oder anderen Punkt noch Veränderungen geben. Aber derartigen Änderungen soll auch der Diskussionsprozess im Parlament dienen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein alter Spruch von Seneca lautet: Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand. Danach sollte man immer handeln, aber die Verwandtenaffäre im letzten Jahr hat uns etwas anderes gezeigt. Von daher musste man handeln, und es ist gut, dass das Haus als Ganzes gehandelt hat. An alle Vertreter der Fraktionen und das Präsidium ein Dank! Mein Dank geht auch an das Landtagsamt, das an dieser Umsetzung beteiligt war.
Es ist sinnvoll, wenn wir dem Abgeordnetengesetz den Satz dieser Verfassung voranstellen, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind. Der Begriff "ganz" steht zwar nicht in der Verfassung, aber es ist interessant, dass er hier auftaucht. Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land – eine Verantwortung nicht nur für die Gesetzgebung, sondern auch eine gewisse moralische Verantwortung. Wir haben letztlich eine Vorbildfunktion zu erfüllen, und diese Vorbildfunktion rechtfertigt es, an uns andere und größere Maßstäbe anzulegen. Diese Maßstäbe werden verletzt, wenn der Verdacht entsteht, wir würden nicht für das Ge
meinwohl handeln und arbeiten, sondern mehr für das Eigenwohl. Dieses Verdachts müssen wir uns immer wieder erwehren; denn dieser Verdacht ist politik- und demokratieschädlich. Es wäre schädlich, wenn sich der Verdacht immer mehr festsetzen würde, wir würden nicht für das Allgemeinwohl handeln.
Deswegen haben wir uns das Gesetz gegeben, das uns zwingt, strengere und die in Deutschland strengsten Maßstäbe anzulegen, was zum Beispiel die Mitarbeiterbeschäftigung angeht. Unsere Regelungen gehen weiter, als dies sonst der Fall ist. Dies betrifft zum Beispiel den Sachverhalt, dass Verwandte dritten Grades nicht beschäftigt werden dürfen – egal von welchem Mitglied dieses Hauses. Die Diätenkommission soll mit größeren Kompetenzen, mehr Rechten und mehr Möglichkeiten ausgestattet werden. Bisher erschien die Kommission eher als zahnloser Tiger, der bei Bedarf gerufen wird, aber nicht beißen kann. Wir müssen die Kommission mit mehr Kompetenz ausstatten und mehr Mut aufbringen, müssen die Kommission aktiv einbeziehen, um strittige Fragen zu lösen und Probleme anzugehen.
Wir haben gegenüber unserer Gesellschaft den Auftrag, als besonderes Vorbild voranzugehen und uns mit den Fesseln des Rechts selbst zu binden. Wir haben mit diesem Gesetz selbst das in Recht umgesetzt, was normalerweise der Anstand von jedem Einzelnen von uns fordern würde. Wir haben mit Bedacht die Festlegungen in ein Gesetz gegossen, das auch diejenigen fordert, denen der Anstand offenbar fehlt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnete und Politiker sind keine besseren Menschen, und deswegen brauchen auch Abgeordnete Regeln. Es macht Sinn, diesen Regeln in einem Gesetz Rechtsgültigkeit zu verleihen. Es ist in der Sache begründet, dass ein Abgeordnetengesetz von Abgeordneten beraten und besprochen werden muss. Es ist auch gut, dass wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen. Dieser kann in den Ausschüssen durchaus noch verändert werden. Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass ein Gesetz das Parlament anders verlässt, als es im Entwurf eingegangen ist. Das könnten wir uns auch für viele andere Gesetze im Hause wünschen.
Wenn wir die Fragestellungen gemeinsam in einem Gesetz regeln, dann heißt das nicht, dass wir unser Ding durchziehen. Ein Gesetz schafft die Voraussetzungen, dass die Angelegenheiten der Abgeordneten öffentlich dargestellt werden, dass dies nachvollzieh
bar und kritisierbar ist, in der Praxis nachkontrollierbar und somit politisch legitimiert ist. Ein Abgeordnetengesetz sorgt also für Transparenz und klare Regeln. Das ist Voraussetzung für das Vertrauen, das wir vonseiten der Bürgerinnen und Bürger für unsere Arbeit brauchen, das aber in der letzten Zeit erheblich gelitten hat.
In dem Gesetzentwurf wird die Rechtsstellung des Abgeordneten geklärt. Es wird von einem Vertreter des ganzen Volkes, nicht nur einer Partei gesprochen – vielleicht führt diese Notiz dazu, dass wir manchmal unsere Debatten etwas anders gestalten, als wir das sonst oft tun. Wichtig ist in dem Gesetzentwurf, dass Transparenz im Hinblick auf die Beschäftigung der Mitarbeiter geschaffen wird. Nach der Verwandtenaffäre war da einiges zu tun.
Wichtig ist, dass die Abrechnung der Gehälter und anderer Aufwendungen von der Landtagsverwaltung übernommen wird. Vielen Dank an die Mitarbeiter der Verwaltung für die Übernahme dieser Aufgabe und die Bereitschaft, das zu schultern und auf den Weg zu bringen! Die Regelungen in Bezug auf Verwandte sind bereits festgelegt worden. Das gilt auch für Verwandte dritten und vierten Grades. Schärfere Regelungen gelten auch für die Erstattung der Aufwendungen von Personen- und Kapitalgesellschaften, an denen Abgeordnete beteiligt sind. Die klare Zuordnung einer erstatteten Tätigkeit zu einem Abgeordneten wird deutlich. Es ist untersagt, dass eine Tätigkeit für einen Abgeordneten von einer Person ausgeführt wird, die zu einem Abgeordneten noch in einer anderen Arbeitsbeziehung steht. Verträge mit Parteigeschäftsstellen sind in Zukunft ebenfalls ausgeschlossen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Schlüssig ist, dass die Diätenkommission jetzt Abgeordnetenrechtskommission heißt. Das haben wir beschlossen. Wir könnten uns vorstellen, dass diese Abgeordnetenrechtskommission selbst mit Vorschlägen initiativ werden kann, nicht nur auf Aufforderung der Präsidentin. Wichtig ist, dass das Rechnungsprüfungsamt die finanziellen Aufwendungen der Abgeordnetentätigkeiten durchchecken kann.