Das ist das Wichtigste, damit möchte ich es bewenden lassen. Ich befürworte den Antrag der SPD. Die FREIEN WÄHLER werden ihn mittragen.
Jetzt aber! – Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es vorab: Wir werden diesem Antrag zustimmen und unterstützen ihn. Das Anliegen kommt aus Baden-Württemberg; Baden-Württemberg ist ein gut regiertes Land, und von dort kommt sehr viel Gutes.
Was mit dem Antrag gefordert wird, haben die Vorredner von SPD und FREIEN WÄHLERN schon gut herausgearbeitet. Ich möchte an dieser Stelle noch auf den dringenden Handlungsbedarf, den wir in diesem Zusammenhang gerade im Freistaat Bayern haben, hinweisen und einige Zahlen zur Umweltsituation nennen, was Luftschadstoffe und PM10-Feinstaub anbelangt. Diese Zahlen findet man auf der Homepage des Landesamts für Umwelt. Diese Zahlen haben also nicht wir ermittelt. Das Problem Feinstaub haben wir nach wie vor in erheblichem Umfang. Ich habe die Zahlen vom 1. Januar bis 23. Februar 2014, also bis vorgestern, herausgeholt. Die Grenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Feinstaub PM10 haben wir in Ingolstadt an der Rechbergstraße bereits sechsmal überschritten, in München an der Landshuter Allee ebenfalls sechsmal, in Nürnberg an der Von-derTann-Straße ebenfalls sechsmal, in Oberaudorf an der Inntal-Autobahn sechsmal. Extrapoliert man diese Messwerte aufs Jahr, kommen wir in den Bereich dessen, was gerade noch erlaubt ist, oder darüber hinaus. Wir haben auch in München am Stachus Überschreitungen, und wir haben auch in Neustadt an der Donau, in Eining, also auf dem flachen Land, ebenfalls bereits fünf Überschreitungen. Das Problem PM10 tritt also nicht nur in den Industriezentren und in den Städten auf.
Zu den Stickoxiden habe ich mir die Daten des Landesamts für Umwelt aus dem Internet geholt. Der Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter bei Stickoxiden wurde letztes Jahr an sieben verkehrsrei
chen Straßen überschritten. An 22 Messstationen konnte im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Abnahme der mittleren Belastungen festgestellt werden, an sechs Messstationen blieb die Belastung unverändert, und an acht Messstationen ist die Belastung mit Stickoxiden im vergangenen Jahr gestiegen. Wir haben die Stundenmittelwerte beispielsweise in München an der Landshuter Allee in 27 Fällen überschritten.
Wir haben also beim Feinstaub und bei den Stickoxiden enormen Handlungsbedarf; aber auch beim Kohlendioxid, und darauf zielt dieser Antrag zur Elektromobilität bzw. zu Fahrzeugen mit besonders geringem Schadstoffausstoß ab. Das von der Staatsregierung bei der Firma Intraplan in Auftrag gegebene Gutachten zur Verkehrsplanung in Bayern zeigt, dass über 42 % des Kohlendioxidausstoßes in Bayern aus dem Straßenverkehr stammen. Dieser Wert ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland; der Durchschnitt liegt in Deutschland bei unter 20 %. Wir haben also einen doppelt so hohen Prozentsatz wie die anderen Bundesländer, einen enorm hohen Ausstoß an Kohlendioxid. Das Gutachten, das die Staatsregierung in Auftrag gegeben hat, kommt zum Ergebnis, dass die Kohlendioxid-Emissionen aus dem Verkehr bis 2025 nur um 0,25 % sinken. Das ist eine Schande; hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion zeigt einen Weg auf, den wir gehen könnten. Er ist sinnvoll, und wenn im Bundesrat hierzu schon debattiert worden ist – okay. Geben wir doch mit einer Zustimmung zu diesem sinnvollen Antrag Rückenwind für die Beratungen in Bundesrat und Bundestag, damit bei der Luftbelastung endlich etwas weitergeht und damit wir den Leuten in den Städten nicht ständig Grenzwertüberschreitungen zumuten. – Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich ganz ehrlich bin, sage ich Ihnen: Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mir gedacht: Was haben’s denn? – Denn der Antrag ist, wie er hier steht, auf eine Zustimmung zum Antrag aus Baden-Württemberg und aus Hamburg im Bundesrat ausgerichtet. Ich kann bloß sagen: Das haben wir erledigt, das haben wir in Ihrem Sinne gemacht. Aber in der jetzigen Debatte ist einiges gesagt worden, das weit darüber hinausgeht. Sie haben ver
sucht, den Eindruck zu erwecken, als ob die Bayerische Staatsregierung auf dieses Problem bisher überhaupt nicht gestoßen wäre. Ich muss Ihnen entgegnen: Es ist nicht nötig, uns darauf zu stoßen. Die Problematik ist uns wohl bewusst. Die Zahlen, die Sie, Kollege Magerl, genannt haben, rechtfertigen es nicht, "Passt so!" zu sagen; Sie müssen aber zugeben, dass sie besser geworden sind. Wir sind auf dem richtigen Weg. Um aber unser Ziel zu erreichen, bedarf es einer Technologiewende hin zur Elektromobilität. Die Bayerische Staatsregierung kann auch insoweit durchaus Aktivitäten vorweisen; das ist der Grund, warum ich mich noch einmal zu Wort gemeldet habe.
Ich darf daran erinnern, dass wir für den Zeitraum 2011 bis 2015 Modellprojekte der Elektromobilität auf den Weg gebracht haben. Beispiele sind die Modellstadt für Elektromobilität Bad Neustadt an der Saale, das Projekt E-Wald und die Modellkommune für Elektromobilität Garmisch-Partenkirchen. Wir haben gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen im Rahmen des "Schaufenster"-Programms das Leuchtturmprojekt "Elektromobilität verbindet" auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das neue Fortbewegungssystem zu erproben und in die Praxis einzuführen sowie gegebenenfalls Dinge nachzuschieben.
Wir müssen uns zudem über Folgendes im Klaren sein: Die Markthochlaufphase für Elektromobile beginnt erst. Wer den Eindruck erweckt, es komme alles von selbst, wenn man nur entsprechende Privilegien schaffe, der übersieht, dass es noch nicht viele Fahrzeuge gibt, die tatsächlich für den Einsatz in der Praxis geeignet sind. Zudem sind diese Fahrzeuge noch sehr teuer. Die meisten Menschen werden vom Kaufpreis abgeschreckt. Wir finden erst ein bayerisches Produkt auf dem Markt, den i3 von BMW. Die Zahl dieser Fahrzeuge nimmt zu; das Umweltministerium bekommt übrigens auch eines.
Jetzt sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass man mit E-Mobilen auch vernünftig fahren kann. Dazu gehören ein Netz von Ladestationen, ein Parkraummanagement, Privilegierungen, zum Beispiel für Busfahrstreifen, und ein Parkgebührenverzicht. All diese Anliegen sind von der Bundesratsinitiative abgedeckt. Die Umsetzung muss erfolgen, aber von den privaten Investoren und den Kommunen. Wir stehen voll dahinter; das kann ich nur unterstützen.
Ich will meinen Redebeitrag nicht übermäßig ausdehnen. In summa: Die Bayerische Staatsregierung hat auch diesbezüglich ihre Hausaufgaben erledigt. Der Antrag ist zwar gut gemeint, aber überflüssig. Daher sollte sich dieses Parlament damit eigentlich nicht befassen müssen. Am gescheitesten wäre es, wenn Sie ihn zurückzögen; ansonsten wäre er abzulehnen.
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich rufe nun zur namentlichen Abstimmung den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/151 betreffend "Privilegierung besonders umweltschonender Fahrzeuge" auf; das ist der Antrag, den wir soeben unter Tagesordnungspunkt 10 behandelt haben. Die Abstimmungszeit beträgt fünf Minuten. Die Abstimmung ist eröffnet.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich bitte, die Stimmen außerhalb des Saales auszuzählen.
Ich bitte darum, wieder Ruhe einkehren zu lassen, damit wir in die nächste Abstimmung eintreten können.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir fahren mit der nächsten namentlichen Abstimmung fort. Ich rufe den Antrag noch einmal ausdrücklich auf: Es ist der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Schweiger und andere und Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/244 betreffend "Haftpflichtfonds für Hebammen – Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung durch Hebammen!" Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist eröffnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmungszeit von drei Minuten ist um. Die Abstimmung ist geschlossen. Wir zählen wieder außerhalb des Saales aus. Wenn Sie wieder Platz nehmen, würde ich dann auch mit der Tagesordnung weitermachen. Ich darf darum bitten, Platz zu nehmen oder sich außerhalb des Saales zu unterhalten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürgerkriegsflüchtlinge schützen Landesaufnahmeanordnung für Familienangehörige von in Bayern lebenden syrischen Staatsangehörigen erlassen! (Drs. 17/168)
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Ich bitte die Kollegin Christine Kamm ans Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Not in Syrien und in den Nachbarländern erscheint das Kontingent von 10.000 Flüchtlingen, die Deutschland im Rahmen des Kontingentprogramms aufnehmen will, mehr als bescheiden. Noch bescheidener ist die Wirklichkeit: Gerade einmal 326 Flüchtlinge aus Syrien sind im Rahmen dieses Kontingents nach Bayern gekommen.
Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge ist ein Gebot der Menschlichkeit. Mehr als 1,5 Millionen Menschen haben das vom Bürgerkrieg tief gezeichnete Land verlassen.
Wir wollen besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge bei uns aufnehmen und der dramatischen Lage in Syrien Rechnung tragen.
Dann verweist er auf die 12.000 syrischen Asylbewerber, die nach Deutschland gekommen sind. Ja, möchte er denn allen Ernstes die Menschen, die dem Bürgerkrieg entflohen sind, über den gefährlichen Fluchtweg über das Meer nach Europa schicken?
Zu spät, zu langsam, zu bürokratisch, zu chaotisch! Syrische Kriegsflüchtlinge stranden im Kompetenzwirrwarr.
Seit 2011 tobt in Syrien der Bürgerkrieg. Weit über 6 Millionen Menschen haben ihre Wohnungen und Städte verlassen müssen und sind auf der Flucht. Während immer mehr Menschen in Not sind, scheint es immer schwieriger zu werden, als Flüchtling für das deutsche Schutzprogramm identifiziert zu werden.
Nach dem deutschen Aufnahmeprogramm sollen vorrangig Kinder, Frauen, Kranke und Angehörige religiöser Minderheiten zu uns kommen. Doch die Umsetzung durch UNHCR und deutsche Konsularabteilungen funktioniert offenbar nur unzureichend. Die deutschen Konsularabteilungen haben anscheinend zu wenig Personal, um die notwendigen Visa zu erteilen. Dazu sorgen die Behörden im Inland für Chaos.
Für bayerische Syrer oder syrische Bayern, die Verwandte nach Bayern holen wollen, verlangt Bayern, dass diese Verwandten für Lebensunterhalt, Unterkunft, Krankenversicherung und anderes bürgen und aufkommen müssen, und dies in den einzelnen Landkreisen in unterschiedlicher Art und Weise.
Zudem werden die Flüchtlinge beim Familiennachzug in das jämmerlich geringe bundesdeutsche Aufnahmekontingent eingerechnet, zu dem sich Deutschland verpflichtet hat. Deutschland hat sich zur Aufnahme von 10.000 Flüchtlingen verpflichtet, und die Familiennachzugsflüchtlinge werden in dieses Kontingent eingerechnet, obwohl die Familienangehörigen für diese Flüchtlinge aufkommen.
Die Länder haben über das Familiennachzugsprogramm mittlerweile weit mehr Anträge laufen, als in dieses geringe Bundeskontingent passt. Anträge auf Familiennachzug werden in Bayern bei den einzelnen Landkreisen derzeit einfach liegen gelassen, teilweise weil schikanöse Hürden aufgebaut wurden, teilweise weil Nachweise gefordert werden, die einfach nicht zu erbringen sind, weil die Dokumente aus dem Bürgerkriegsland nicht beigebracht werden können.
Das Kontingent muss deutlich erhöht werden. Es muss sichergestellt werden, dass alle Flüchtlinge, die im Zuge des Familienaufnahmeprogramms geholt werden wollen, auch geholt werden können. Die Stichtagsregelung zum 28. Februar 2014 muss verlängert werden, und zwar so lange, bis der Bürgerkrieg endlich auch beendet wird.
Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz des Bundes müssen umgesetzt werden. Diese Konferenz hatte beschlossen, dass bei Flüchtlingen, die über das Bundeskontingent kommen, auf die Erklärung zum Lebensunterhalt verzichtet werden kann. Trotzdem verlangen bayerische Ausländerbehörden weiterhin diesen Nachweis und lehnen es sogar ab, Men