Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Jetzt noch kurz zu den beiden Nachziehern. Die CSU hat einen Nachzieher eingebracht, der sich dahin gehend – ich sage fast – verliert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen. Ich sage es ganz offen: Im Grunde ist dieser Antrag nichtssagend und undifferenziert. Müsste die CSU-Fraktion selbst über diesen Antrag abstimmen, müsste sie ihn wegen mangelhafter Fassung und mangelhafter Darstellung ablehnen. Wir werden diesen Dringlichkeitsantrag nicht ablehnen, weil er ein Stück weit in die richtige Richtung geht. Ich sage ganz deutlich: Dieser Antrag erkennt zwar das Thema, aber er beschreibt es nicht.

Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ist inhaltlich im Wesentlichen mit dem Dringlichkeitsantrag der SPD identisch und sehr stark an diesem Antrag orientiert. Einen gravierenden Unterschied gibt es jedoch: Der Antrag der GRÜNEN tritt für eine nicht praxisgerechte Beliebigkeit ein. Die Leute sollen nach freiem Ermessen 30 oder 40 Stunden arbeiten dürfen. Kolleginnen und Kollegen, das ist praxisfremd. Hier kommt eine fehlende Erfahrung im beruflichen und betrieblichen Leben zum Ausdruck; denn ein Betrieb muss sich organisieren und vernünftig planen und arbeiten können. Er muss wissen, welche Mitarbeiter da sind und welche nicht da sind.

Der Betrieb muss eine klare Perspektive haben. Es spricht nichts dagegen, dass Mitarbeiter 30 Stunden, 25 Stunden oder 35 Stunden arbeiten, sofern diese Arbeitszeit verlässlich ist und der Betrieb damit kalkulieren kann. In Ihrem Antrag fordern Sie jedoch eine Wahlfreiheit, bei der sich die Bediensteten entscheiden können, ob sie diese Woche so und in der nächsten Woche anders arbeiten. Das hat keinen Sinn. Deshalb werden wir diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Frau Kollegin Rauscher hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Herr Kollege Häusler, Sie haben erklärt, Sie würden unserem Dringlichkeitsantrag vom Grundsatz her zustimmen, wenn wir die kleinen Betriebe erwähnen würden. Wir formulieren hier eine Grundsatzposition zu einem großen Thema. Als Landespolitiker wollten wir es uns nicht anmaßen, den Bundespolitikern genau vorzuschreiben, wie die Details zu regeln sind. Sie haben vorhin Frau Kollegin Andrea Nahles von der Bundesebene genannt. Sie hat, um kleine und kleinste Betriebe zu schützen, in den Verhandlungen die Mitarbeiterzahl von 15 eingebracht. Über diese Frage ist man sich noch nicht richtig einig geworden.

Sie sagen, Sie könnten unseren Antrag nicht unterstützen, weil er zu wenig detailgenau formuliert sei. Unsere Absicht war es, diesen Antrag eben nicht detailverliebt zu formulieren, da wir die inhaltlichen Verhandlungen der Bundesebene überlassen wollen.

Frau Kollegin Rauscher, wir hatten im Vorfeld versucht, uns abzustimmen. Leider kam es nicht zu einem Einlenken Ihrerseits. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie diesen Antrag generell halten und nicht näher spezifizieren wollen. In der Vergangenheit war nämlich von 15 bis zu 100 Mitarbeitern die Rede. Wenn man sich diese

Breite ansieht, weiß man, dass das schwierig ist. Deshalb habe ich versucht, eine Brücke zu bauen und einen Zwischensatz einzuschieben, wonach die kleinen und die kleinsten Betriebe im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden sollten. Diese Maßgabe haben Sie leider abgelehnt. Das ist der Grund, weshalb wir diesem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Staatsregierung hat sich Frau Staatsministerin Müller zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir stimmen alle darin überein, dass jemand, der wegen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen beruflich kürzer tritt, seine Arbeitszeit auch wieder aufstocken können soll. Teilzeitarbeit darf nicht zur Sackgasse werden, darin sind wir uns einig. Deshalb unterstützen wir eine erleichterte Rückkehr zur früheren Arbeitszeit bzw. zur Vollzeit.

Längere Arbeitszeiten sind mit höheren Rentenansprüchen und einer besseren Altersvorsorge verbunden. Auch angesichts des Fachkräftemangels, von dem schon mehrfach gesprochen worden ist, ist eine leichtere Rückkehr zur Vollzeit grundsätzlich sinnvoll. Deshalb hat sich die CSU in den Koalitionsverhandlungen im Jahre 2013 aktiv für die Weiterentwicklung des Teilzeitrechtes und dessen Verankerung im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD eingesetzt.

Scheinbar müsste es ein Leichtes sein, dem Dringlichkeitsantrag der SPD zuzustimmen. Aber hier sind wir genau am entscheidenden Punkt: An der Begründung Ihres Dringlichkeitsantrags kann man sehen, dass Sie den Koalitionsvertrag anders auslegen, als er damals gemeint war. Den gleichen Fehler hat die ehemalige Bundesministerin Andrea Nahles mit ihrem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts gemacht. Statt praktikable Lösungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zu finden, gab es Vorschläge für Regelungen, die insbesondere kleine und mittlere Betriebe überfordert hätten, vor allem unsere Handwerksbetriebe.

Genau wie die ehemalige Bundesarbeitsministerin Nahles in ihrem Gesetzentwurf stellt die SPD eine völlig abwegige Anforderung an die Arbeitgeber: Erstens. Die Beweislastumkehr. Bei einem Aufstockungswunsch eines Teilzeitbeschäftigten oder einer Teilzeitbeschäftigten soll nicht mehr geprüft werden, ob er oder sie für einen freien Arbeitsplatz geeignet ist. Viel

mehr muss der Arbeitgeber beweisen, dass er keinen zum Aufstockungswunsch dieses Beschäftigten passenden Arbeitsplatz hat oder einrichten kann.

Ein zweites Beispiel: Die SPD fordert, dass der Anspruch schon in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gelten soll. Das führt häufig zu einer Überforderung kleiner Betriebe. Die Betriebe brauchen Planungssicherheit und nicht neue und unnötige Bürokratie. Das hilft niemandem. Leidtragende wären die anderen Beschäftigten. Sie müssten den Arbeitsausfall auffangen, wenn keine Vertretungskraft gefunden werden kann. Diese Punkte waren auch die Beweggründe dafür, dieses Gesetzesvorhaben auf Bundesebene nicht weiterzuverfolgen. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen praxisgerechte Lösungen und einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen der Wirtschaft und den Bedürfnissen aller Beschäftigten. In der heutigen Zeit ist es notwendig, den Arbeitszeitwünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig müssen wir den Betrieben eine verlässliche Personalplanung und flexible Arbeitsgestaltungen ermöglichen, vor allem den kleinen und mittleren Betrieben. Wir brauchen also Planungssicherheit für beide Seiten, nicht nur für eine Seite.

Ich gehe fest davon aus, dass das Rückkehrrecht aus der Teilzeit Thema der Sondierungs- bzw. der Koalitionsgespräche mit der SPD sein wird, wenn sie denn aufgenommen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich appelliere an Sie: Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Parteivorsitzenden und mit der ehemaligen Bundesministerin Andrea Nahles, damit praktikable Lösungen zustande kommen. Wir brauchen Regelungen mit Augenmaß und einen Blick auf die betriebliche Realität. Dafür werden wir uns bei künftigen Verhandlungen auf der Bundesebene einsetzen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/19615 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich

anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/19636 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Frau Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und Herr Kollege Muthmann (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag ebenfalls abgelehnt.

Ich lasse nun abstimmen über den CSU-Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/19637. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER und der Kollege Muthmann (frakti- onslos). – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen der Fraktion der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Claudia Stamm (fraktionslos) ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Ich darf darauf aufmerksam machen: Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/19616 mit 17/19622 sowie auf den Drucksachen 17/19638 mit 17/1941 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Weiterhin darf ich bekannt geben: Die Tagesordnungspunkte 21 mit 23 – das sind die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tiergerechte Mastgeflügelhaltung usw., auf den Drucksachen 17/18330, 17/18331 und 17/18493 – werden im Einvernehmen der Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und auf die Sitzung am 25. Januar 2018 verschoben.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 24 bis 27 auf:

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Ruth Waldmann, Ruth Müller u. a. (SPD) Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für Queer II: Regelmäßige Berichte über die Gesundheit von schwulen Männern, lesbischen Frauen und Transgendern (Drs. 17/17797)

und

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Martin Güll, Kathi Petersen u. a. (SPD) Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für Queer III: Lehrpläne für Altenpflegeschulen an queere Biografien anpassen (Drs. 17/17798)

und

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Angelika Weikert, Doris Rauscher u. a. (SPD) Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für Queer IV: Schluss mit der staatlichen Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Russland! (Drs. 17/17799)

und

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Ruth Waldmann, Ruth Müller u. a. (SPD) Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für Queer V: Maßnahmen gegen Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Altenpflegeheimen (Drs. 17/18139)

Es handelt sich dabei um das Antragspaket der Abgeordneten Zacharias, Waldmann, Ruth Müller und anderer betreffend das Themenpaket "Zeit für Gerechtigkeit. Zeit für Queer II bis V". Bezüglich der Unterbetreffs verweise ich auf die Tagesordnung und das Protokoll. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 36 Minuten. – Ich darf jetzt als Erster Frau Kollegin Zacharias das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, erschrecken Sie jetzt nicht, ich zitiere – nicht, dass Sie mich gleich rügen –: Du schwule Sau! – Das ist das meistgehörte Schimpfwort auf deutschen und auf bayerischen Schulhöfen. "Du schwule Sau" – also ein Schimpfwort, um eine Minorität – –

(Zuruf von der CSU: Das habe ich noch nie ge- hört!)

Haben Sie noch nie gehört? Dann waren Sie noch nie auf einem bayerischen oder deutschen Schulhof.

Worte wie "Du Schwuler", "Du schwule Sau" sind immer noch tagtäglich Teil der Diskriminierung, die junge Männer, junge Frauen an Schulen erleben müssen. Diskriminierung von schwulen und lesbischen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen ist an der Tagesordnung, Kolleginnen und Kollegen. Wir haben unsere Anträge auch deswegen noch einmal hochgezogen, weil ich erschrocken bin. Erschrocken ist jetzt noch harmlos formuliert. Ich bin überrascht, mit welcher Argumentation die CSU unsere Anträge ablehnt, und genauso erschrocken bin ich, mit welchen Argu

menten die FREIEN WÄHLER unsere Anträge ablehnen.

Ich will uns allen, Kolleginnen und Kollegen, noch einmal in Erinnerung rufen: Das Jahr 2017 war für die queere Szene – LGBTIQ – ein gutes Jahr, und es ist deswegen ein gutes Jahr, weil die SPD im Bund viel Gutes auf den Weg gebracht hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Genau, das ist einen Applaus wert.

Wir haben im Bund die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Wir haben den § 175 des Strafgesetzbuches abgeschafft. Auf dieser Grundlage wurden schwule Männer bis Anfang der 90er-Jahre diskriminiert, verfolgt; sie sind dafür in den 50er-, 60er-Jahren noch ins Gefängnis gekommen, und ihnen wurden Pensionsansprüche aberkannt. Das haben wir im Bund erledigt: Die Abschaffung des § 175 StGB war richtig! Kurz vor der Sommerpause haben wir außerdem die Ehe für alle verabschiedet. Das geschah auch mit Teilen der Stimmen der CSU, aber die SPD hat diesen Weg freigemacht.

Das alles ist gut, trotzdem müssen wir feststellen, dass diese Art der Diskriminierung immer noch Alltag ist, Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie in der CSU nicht erkannt haben, dass die Diskriminierung und die Herabwürdigung von Menschen – – Zu einer Minorität zu gehören, ist ein Menschenrecht. Wenn Sie das noch nicht kapiert haben, dann erklären Sie mir bitte heute, auch jetzt in der Vorweihnachtszeit, wo Ihr "C" eigentlich herkommt; deswegen auch unsere vier Anträge, die ich nur noch einmal staccatoartig vorstellen will, weil wir sie auch im Ausschuss für Gesundheit und Pflege intensiv diskutiert haben.

Bei einem Antrag handelt es sich um eine regelmäßige Gesundheitsberichtserstattung über den Gesundheitszustand von lesbischen, schwulen und transgender Menschen. Wir wissen aus einer sehr großen Studie aus den USA, dass genau jene Gruppe gesundheitlich deutlich schlechter aufgestellt ist. Deshalb möchten wir bei den Anfragen oder Umfragen, die das Robert-Koch-Institut durchführt, auch die Situation dieser Gruppe gesichtet wissen und dadurch Fragestellungen klarstellen. Wir wollen wissen, wie die Lebens- und vor allem die Gesundheitssituation von schwulen, lesbischen und transgender Menschen ist.

Sie wollen das nicht. Sie wollen das auch nicht, obwohl meine Kollegin im Ausschuss deutlich darauf hingewiesen hat, dass die Selbstmordrate – das ist durch Studien belegt – von jungen Menschen kurz vor oder nach ihrem Outing wesentlich höher ist als das

der gleichaltrigen Mitschülerinnen und Mitschüler. Wir wissen, dass die Selbstmordrate deutlich höher ist, und trotzdem wollen Sie nicht genauer hinsehen, um hier helfen zu können. Ich halte das für eine bemerkenswerte Feststellung. Auch die FREIEN WÄHLER wollen nicht mitmachen. Ich glaube, ihr disqualifiziert euch dadurch vollends. Es ist mir wirklich ein Rätsel.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜ- NEN)

Des Weiteren möchten wir, dass die Lehrpläne für die Altenpflegeschulen an die queeren Biografien angepasst werden. Stellen Sie sich doch einmal den Umstand vor: Ein älterer Pfleger muss einen alten Mann, schwul, pflegen. Dieser alte schwule Mann hat es noch erlebt, deswegen im Gefängnis zu sitzen, deswegen seine Pensionsansprüche aberkannt bekommen zu haben, deswegen verfolgt gewesen zu sein, und wird von jemandem gepflegt, der homophob ist – das ist jetzt der schlimmste Fall – oder der bestenfalls nicht damit umgehen kann. Können Sie sich vorstellen, welche Situation das für beide ist?