Wenn Sie diese geschickte Lösung nicht anwenden wollen, ist das Ihre Schuld, und dafür müssen Sie nicht uns verantwortlich machen.
Sie haben als Zweites davon gesprochen, dass das ein kraftvolles Modell für die Gemeinden ist. Was ist denn daran kraftvoll? Wollen Sie denn, dass Gemeinden mit 2.000 Einwohnern 60.000 Euro für einen Mobilfunkmast bezahlen müssen?
Passen Sie auf! Ich muss Ihnen das Rechenmodell vormachen: 300.000 Euro kostet der Mast. Was sind dann 20 % von 300.000 Euro? – Das sind 60.000 Euro. Wer bezahlt diese 60.000 Euro? – Natürlich die Gemeinde.
Das steht in Ihrem Antrag. In Ihrem Antrag steht: 80 %. Andernfalls schreiben Sie andere Anträge! Dazu kommt, dass die Gemeinde den Mast bauen, betreiben und vermieten soll. Sie müssen Anträge schreiben, die klug sind. Dieser ist es nicht. Er benachteiligt Gemeinden und fördert sie nicht. Kollege Holetschek, Sie waren Bürgermeister und vertreten jetzt so etwas. Sprechen Sie einmal mit dem Gemeindetag! Man wird Ihnen etwas anderes erklären. Es ist eigentlich traurig, dass ein Bürgermeister hier so etwas vertritt.
(Vom Redner nicht autori- siert) Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie es die Art von uns Sozialdemokraten ist, nehmen wir sowohl die regierende Fraktion als auch die opponierenden Fraktionen – wie hat es geheißen? – fürsorglich an die Hand.
Frau Staatsministerin und lieber Erwin Huber, das machen wir. Bevor aber die Fürsorge so richtig Platz greift, möchte ich auf das Jahr 1981 verweisen; das ist schon einige Zeit her. Da hat das Kabinett Helmut Schmidt, SPD, beschlossen: bis 2015 Glasfaser in
Ich weiß natürlich, lieber Erwin Huber, dass das ein Breitbandthema und nicht ein Mobilfunkthema ist. Aber der Grundsatz, dass das Daseinsvorsorge wäre, sollte überall gelten. Wir hätten wahnsinnig viel Zeit gespart – seit 2008 diskutieren wir hier im Haus –, wenn wir das schon früher in großem Stil gemacht hätten und es nicht dem Markt überlassen hätten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Weiteres. Wir sprechen hier über den Mobilfunkstandard 4G. 5G brauchen wir für autonomes Fahren und für das Internet der Dinge. Im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beharren wir Sozialdemokraten darauf, dass das Gleiche im ländlichen Raum stattfinden muss, nicht nur in den Metropolen.
Ich darf meine Kollegin Annette Karl zitieren: "Leider hat die Bayerische Staatsregierung die lückenhafte Mobilfunkversorgung im Freistaat zu lange dem freien Spiel der Kräfte überlassen und suggeriert jetzt im Wahljahr Aktivität." Vielleicht ist es eine Showveranstaltung.
Funklöcher haben wir nicht nur im ländlichen Raum, sondern es gibt Stellen mitten in München, wo man keinen Mobilfunkanschluss hat und wo es Funklöcher gibt. Wir müssen nicht nur die ICE-Strecken ins Auge nehmen, sondern genauso die Regionalzugstrecken. Nicht nur die Autobahnen, sondern genauso die Bundesstraßen und die Staatsstraßen müssen vom Mobilfunk besser abgedeckt werden.
Jetzt blende ich auf das Jahr 2016 zurück. Wir haben nämlich zwei Jahre verloren. Damals haben wir den Antrag vorgelegt:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein neues Förderprogramm aufzulegen, welches die Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau und beim Betrieb einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung beseitigt. Dabei soll besonderer Wert darauf gelegt werden, dass die Gebiete mit einer Mobilfunkabdeckung versorgt werden, die aufgrund der verpflichtenden Netzabdeckung von 97 %
nicht ausgebaut werden oder bei denen aufgrund einer zu geringen Endkundenzahl oder schwieriger Topografie ein Ausbau nicht attraktiv ist.
Es geht unter anderem um die Notrufe in ländlichen Räumen, die man schnell per Handy absetzen können muss.
Ein Förderprogramm für ein flächendeckendes Mobilfunknetz ähnlich der Breitbandinitiative werde von der CSU nicht unterstützt. Zunächst seien andere, für die Steuerzahler neutrale Möglichkeiten auszuschöpfen. Der vorliegende Antrag werde abgelehnt.
Da frage ich mich: Vor eineinhalb Jahren wurde das abgelehnt, und jetzt wird es gefordert. Ihr kommt immer wieder einmal zur Vernunft, aber zu spät. Das ist das Zentrale.
Ihr fallt damit auch Ilse Aigner, die vorher, denke ich einmal, schon die Ambition hatte, es schneller zu machen, in den Rücken. Das ist alles andere als fürsorglich eurer Ministerin gegenüber. Wenn ihr jetzt einen letzten Rest an Glaubwürdigkeit wiedergewinnen wollt, rege ich an, bei den Nachtragshaushaltsberatungen unserem Antrag zur Initiative Mobilfunk bei Kapitel 07 04 Titel 883 73 zuzustimmen, nämlich dass die bestehende Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 in Höhe von 20 Millionen Euro zumindest zur Hälfte scharf gestellt wird und heuer bereits 10 Millionen Euro fällig sind und investiert werden. Dann wird aus der Show wirklich eine glaubwürdige Geschichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der FREIEN WÄHLER unterstützen wir, fürsorglich wie wir sind, weil wir der Auffassung sind: Das ist keine Aufgabe der Kommunen. Sie haben auf die Freiwilligkeit abgestellt, und wenn man schon großzügig mit dem Füllhorn ist, kann man aus 80 % auch 100 % machen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Überall mobil telefonieren zu können und mobile Internetdienste mittels Smartphone zu nutzen, ist in der heutigen Zeit eine
Während die Versorgung in den Städten meistens hervorragend ist, obwohl es dort auch Versorgungsprobleme gibt – keine Lücken, sondern eher Netzüberlastungen –, ist die Versorgung im ländlichen Raum nicht gegeben, weil große Lücken existieren. Hier besteht auf jeden Fall politischer Handlungsbedarf.
Wir sollten uns aber die Zeit nehmen und eine Ursachenanalyse betreiben: Warum haben wir denn diesen politischen Handlungsbedarf? – Bei der Frequenzversteigerung haben die damalige Bundesregierung und insbesondere der damalige Digitalisierungsminister Dobrindt zuletzt bei der Digitalen Dividende II zu sehr auf hohe Einnahmen geschielt und dabei versäumt, den Netzbetreibern Vorgaben bezüglich der Versorgung des ländlichen Raums ins Lastenheft zu schreiben.
Daher ist nicht verwunderlich, dass die Netzbetreiber die hohen Investitionen für Mobilfunkmasten irgendwo in der freien Landschaft sowie die notwendigen Investitionen in Stromversorgung und Glasfaserausbau gern unterlassen. Diese schlechte Mobilfunkversorgung im Land ist ein Musterbeispiel für staatlich organisiertes Marktversagen.
Natürlich bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie die Mobilfunkbetreiber nachträglich in die Pflicht nehmen, um ihnen einen höheren Versorgungsgrad abzuringen. Das müssen wir insbesondere im Hinblick auf den Ausbau des Standards 5G ganz dringend beachten, damit wir eine flächendeckende Versorgung haben und die Netzabdeckung nicht nur ein paar Prozent beträgt. Gerade für das autonome Fahren brauchen wir eine flächendeckende Versorgung auch im ländlichen Raum.
Wie Kollege Glauber bin ich der Überzeugung, dass wir das Thema des nationalen Roamings noch weiter diskutieren müssen. Wir haben die Abwehrreaktionen der Mobilfunkbetreiber beim Auslands-Roaming gehabt. Dagegen haben sie sich auch mit Händen und Füßen gewehrt.
Es hieß, das sei zu teuer, das gehe nicht, das ruiniere den Wettbewerb. – Das ist mitnichten der Fall.