Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Einführung eines Ehrenzeichens für 50-jährigen aktiven Dienst in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Drs. 17/20424) - Erste Lesung
Den Gesetzentwurf begründet Herr Staatsminister Joachim Herrmann. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren, in den freiwilligen Hilfsorganisationen und im Technischen Hilfswerk zu unterstützen, heißt nicht nur, deren Ausstattung optimal zu fördern. Vielmehr gehört es sich auch, dass der Freistaat den helfenden Frauen und Männern den ihnen gebührenden Dank sichtbar zuteilwerden lässt. Deshalb ehren wir seit jeher Persönlichkeiten, die sich über 25 oder 40 Jahre bei Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und im THW aktiv engagiert haben, mit einem Ehrenzeichen. Diese Ehrenzeichen sind wichtige äußere Zeichen der Anerkennung für einen solch großartigen ehrenamtlichen Einsatz.
Wegen der Anhebung der Altersgrenze im Bayerischen Feuerwehrgesetz, die der Landtag im Juni letzten Jahres beschlossen hat, wird es bald Feuerwehrdienstleistende geben, die sogar ihr 50-jähriges Dienstjubiläum erreichen. Um ihr jahrzehntelanges Engagement angemessen zu würdigen, wollen wir ein neues "Großes Ehrenzeichen" für 50-jährige Dienstzeit schaffen. Bei den freiwilligen Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk sind solch lange Dienstzeiten ohnehin schon seit Langem möglich. Selbstverständlich soll daher auch für sie ein Großes Ehrenzeichen geschaffen werden.
Den Bürgerinnen und Bürgern, die ein solches Engagement über ein halbes Jahrhundert hinweg an den Tag legen, gebührt in der Tat unser besonderer Dank. Diese Menschen sind die Stütze unseres hervorragenden bayerischen Systems der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr. Diese Menschen erweisen unserer Gesellschaft insgesamt einen enormen Dienst.
Aus diesem Grund wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein neues staatliches Ehrenzeichen eingeführt, das zu den bisherigen Ehrenzeichen für 25-jährige Dienstzeit, dem Ehrenzeichen zweiter Klasse und, für 40-jährige Dienstzeit, dem Ehrenzeichen erster Klasse, hinzukommt. Das neue Ehrenzeichen bekommt den Namen "Großes Ehrenzeichen". In der Gestaltung lehnt sich das Große Ehrenzeichen an die bisherigen Ehrenzeichen an und wird mit einem zu
sätzlichen Lorbeerkranz, der die jeweiligen Kreuze mittig umläuft, ausgestaltet. Auch weiterhin werden die Logos der Hilfsorganisationen und des THW sowie bei der Feuerwehr das kleine bayerische Staatswappen auf dem Ehrenzeichen prominent platziert sein; denn das Ehrenzeichen soll nicht nur die Verdienste des Trägers anzeigen, sondern auch die Bedeutung der jeweiligen Organisation für unsere Gesellschaft betonen. Alle betroffenen Organisationen und der Landesfeuerwehrverband sind in die Gestaltung der Ehrenzeichen eingebunden worden und befürworten die Entwürfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das neue Große Ehrenzeichen ist ein schöner und angemessener Weg für den Freistaat Bayern, seine Dankbarkeit und seine Anerkennung für gesellschaftliches Engagement auszudrücken. Auch an dieser Stelle allen Mitwirkenden bei unseren Feuerwehren, bei unseren freiwilligen Hilfsorganisationen und dem THW für ihren großartigen Einsatz herzlichen Dank! – Ich bitte Sie um eine möglichst zügige und positive Beratung dieses Gesetzentwurfs.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Als Nächster hat der Kollege Schuster von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in Erster Lesung über ein Gesetz zur Einführung eines Ehrenzeichens für 50-jährigen aktiven Dienst in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Wir haben im letzten Jahr parteiübergreifend das Bayerische Feuerwehrgesetz geändert. Damit können die Feuerwehrleute bis zum 65. Lebensjahr ihren Dienst versehen. In der Folge ergibt sich, dass jemand, der bereits vom zwölften Lebensjahr an in der Jugendfeuerwehr Dienst geleistet hat, auch eine Dienstzeit von 50 Jahren erreichen kann.
Dieses Gesetz soll für diese Dienstzeit eine Ehrungsmöglichkeit schaffen; denn bisher gibt es nur Ehrungen für 25-jährige Dienstzeit und 40-jährige Dienstzeit. Dieses Gesetz ermöglicht, eine noch längere Dienstzeit, nämlich eine Dienstzeit von 50 Jahren, zu ehren. Ich kann heute, bei der Ersten Lesung, schon sagen, dass wir die Entstehung dieser Möglichkeit für sehr gut halten. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nur die Zahlen der Feuerwehr kurz ausführen. Wenn ich die Zahlen des Rettungsdienstes, der von dem Gesetz auch betroffen ist, ebenfalls vortragen würde,
würde das insgesamt den Rahmen sprengen. Die bayerischen Feuerwehren sind im letzten Jahr 212.000-mal ausgerückt. Im Grunde rückt alle zweieinhalb Minuten eine Feuerwehr aus. Im letzten Jahr konnten die Feuerwehren 1.124 Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Bränden retten. Über Feuerwehrleitern wurden zusätzlich 1.197 Personen gerettet. Leider kam für 58 Opfer jede Hilfe zu spät. Durch technische Hilfeleistung und bei Verkehrsunfällen konnten die Feuerwehrleute 10.413 Bürgerinnen und Bürger retten. Bei First-Responder-Einsätzen, also bei der organisierten Ersten Hilfe, konnten 8.859 Personen von den Feuerwehren gerettet werden. Die Zahlen zu den Hilfsdiensten gehen noch weit darüber hinaus.
Dieses Engagement der vielen Helfer, die selbstlos und oft unter Einsatz ihrer Gesundheit oder auch ihres Lebens ihren Dienst für die Gemeinschaft verrichten, hat auch seinen Preis. So wurden im Berichtsjahr 2017 nach Angaben der Kommunalen Unfallversicherung Bayern fast 2.000 Feuerwehrleute im Dienst oder bei Übungen verletzt. Glücklicherweise war kein tödlicher Unfall dabei.
Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen zeigen, mit welchem Engagement die Helfer agieren, wodurch sie eventuell auch ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Deshalb möchte ich allen Helferinnen und Helfern von hier aus sehr herzlich danken. Es ist richtig, diese Menschen zu ehren. Das trifft ganz besonders nach einer 50-jährigen Dienstzeit zu. Wie gesagt, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Dünkel von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst in Bayern ruhen in großen Teilen auf den Schultern von ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen. In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Personen aktiven Feuerwehrdienst. Hiervon sind über 310.000 ehrenamtlich tätig.
Mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes haben wir 2017 die Nachwuchsarbeit der Gemeinden durch Kinderfeuerwehren gestärkt. Künftig können Kindergruppen für Minderjährige ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr gebildet werden. Zudem wurde die gesetzliche Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 65 Jahre angehoben, sodass feuerwehrdiensttaugliche Personen in unseren Feuerwehren noch länger einen wichtigen Beitrag leisten können. Dies ist ent
sprechend zu würdigen. Die wertvolle und wichtige Bereitschaft, jahrzehntelang – nun auch über fünf Jahrzehnte – dem Gemeinwohl zu dienen, wollen wir durch ein neues Ehrenzeichen würdigen und besonders hervorheben.
Das Gesetz schließt auch den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz mit ein. Für die hohen Sicherheitsstandards in Bayern sorgen nicht nur unsere Polizeibeamtinnen und -beamten. Es sind vor allem auch die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen und – das möchte ich bewusst mit einbinden – unser Technisches Hilfswerk, die mit ihren rund 470.000 Einsatzkräften, Männern und Frauen, Mitmenschen in der Not helfen. Hiervon engagieren sich rund 450.000 ehrenamtlich. Eine aktive Bürgergesellschaft, ein sehr starker freiwilliger Einsatz für die Gemeinschaft ist nicht selbstverständlich und findet sich kaum in einem anderen Land der Bundesrepublik. Wir können uns glücklich schätzen, in Bayern ein solch gut aufgestelltes Gefahrenabwehr- und Hilfeleistungssystem zu haben.
Unsere Welt ist komplexer geworden. Die Herausforderungen, die es zu meistern gilt, sind enorm. Auch im Laufe des letzten Jahres standen die Einsatzkräfte immer wieder vor Großschadensereignissen, die es in dieser Art und in dieser Intensität in der Vergangenheit nicht gegeben hat. Daher ist es beruhigend zu wissen, dass es in Bayern ein solch starkes Netzwerk aus Freiwilligen Feuerwehren, dem THW und der Polizei gibt, die mit den Katastrophenschutzbehörden eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Durch das Gesetz vom 27. Juni 2017 wurde Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geändert. In der Folge ergibt sich, dass nun mit einem Dienst in der Jugendfeuerwehr, der seit 1998 ab dem 12. Lebensjahr möglich ist, eine Dienstzeit von über 50 Jahren erreicht werden kann. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass wir bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Werksfeuerwehren und den freiwilligen Hilfsorganisationen sowie beim THW Ehrenzeichen für 25jährige Dienstzeit, das sogenannte Ehrenzeichen zweiter Klasse in Silber, und für 40-jährige Dienstzeit, das Ehrenzeichen erster Klasse in Gold, übergeben können.
Eine 50-jährige Dienstzeit wird bisher nicht geehrt. Der Bayerische Katastrophenschutz, das Feuerwehrwesen und der Rettungsdienst profitieren vom Engagement der ehrenamtlichen Helfer erheblich. Gleichzeitig leisten die Feuerwehren und Hilfsorganisationen einen bedeutenden Dienst für die Gesellschaft. Eine 50-jährige aktive Dienstzeit bedeutet, dass das ehrenamtliche Engagement während der Belastung eines gesamten Berufslebens aufrechterhalten wurde. Die
Verleihung eines Ehrenzeichens wird von den vielen ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren zu Recht als große Ehre empfunden. Wir sind nun dabei, solche Leistungen in besonderer Weise zu würdigen. Dem wird der Bayerische Landtag, wie sich abzeichnet, unisono Rechnung tragen.
Das neue Feuerwehr-Ehrenzeichen erhält zusätzlich das bisher in der jeweiligen Metallfarbe ausgeführte kleine bayerische Staatswappen, jedoch farbig ergänzt. Es wird dann als "Großes Ehrenzeichen" getragen.
In diesem Sinne wird die CSU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich freue mich sehr über diese Entwicklung. Die Kameradinnen und Kameraden draußen bei unseren Hilfsorganisationen und Feuerwehren werden damit ein weiteres Mal zu Recht und verdient in den Mittelpunkt gestellt. Wir sind hier auch nach der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ein weiteres Mal auf einem sehr guten Weg. Dieses Anliegen werden wir würdigend einbringen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Gottstein von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem uns vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei sehr unterschiedliche Themen abgehandelt. Mit beidem sind wir als FREIE WÄHLER einverstanden.
Im zweiten Bereich – ich ziehe ihn als nicht so wichtig vor – geht es um geänderte Abrechnungsmodalitäten in der Luftrettung. Hier ist ein deutlicher Bürokratieabbau erkennbar. In Zukunft soll die Abrechnung der Einsätze der Rettungshubschrauber über die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern vorgenommen werden. Das ist eine deutliche Vereinfachung. Wir reden von 54.444 Hubschraubereinsätzen im Jahr 2016, abzurechnen nach Flugminuten und nach Standorten. Eine zentrale Abrechnung ist eine Vereinfachung, der wir natürlich zustimmen.
Der zweite Änderungsbereich erscheint vielleicht im ersten Moment etwas unbedeutend. Er ist aber sehr wichtig, weil es, wie meine Vorredner schon gesagt haben, um die Bedeutung und die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit in der Feuerwehr geht. Deswegen begrüßen natürlich auch wir FREIEN WÄHLER die Einführung eines Ehrenzeichens für den 50-jährigen aktiven Dienst in der Feuerwehr, im Rettungsdienst und beim Katastrophenschutz. Es ist eine logi
sche Konsequenz der Gesetzesänderung vom letzten Sommer, dass, wie bereits angedeutet und erklärt worden ist, der Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr bis zum 65. Lebensjahr möglich ist.
Es sei mir die folgende Anmerkung gestattet: Wir FREIEN WÄHLER wären da noch gerne einen Schritt weiter gegangen und hätten uns die Angleichung an das Rentenalter, also die Möglichkeit gewünscht, hier bis zum 67. Lebensjahr Dienst zu tun. Wie gesagt, man hat sich auf das 65. Lebensjahr geeinigt. Das ist der Anpassung an die Wirklichkeit und dem demografischen Wandel geschuldet. Wenn ich mich hier umschaue, stelle ich fest, dass sich bereits einige in diesem Lebensalter befinden. Die gesundheitliche Verfassung erlaubt es in diesem Alter vielfach noch, diesen freiwilligen Dienst zu leisten. Viele wollen diesen Dienst noch gerne tun.
Außerdem erfolgt durch die Gesetzesänderung eine Angleichung an die Regelung des THW, die keine Altersbegrenzung kennt, auch nicht im Hinblick auf Ehrenzeichen. Wir freuen uns deshalb, dass wir – natürlich nicht wir, sondern der Freistaat über seine Ehrenordnung im Rahmen der Feuerwehr – in Zukunft als wichtiges Signal ein Ehrenzeichen zweiter Klasse in Silber für 25-jährige Dienstzeit, ein Ehrenzeichen erster Klasse in Gold für 40-jährige Dienstzeit und ein Großes Ehrenzeichen für 50 Jahre Dienstzeit überreichen können. Wenn es nach mir gegangen wäre, wäre Platin auch eine Idee gewesen. Aber gut, wir sind beim Gold geblieben.
Durch diese Ehrenzeichen können wir bedeutende Wertschätzung ausdrücken. Jeder und jede von uns war bereits bei der Verleihung von Ehrenzeichen anwesend. Ein Ehrenzeichen sieht auf den Oberkörpern ausgezeichneter Feuerwehrleute gut aus. Ich muss das geschlechtsneutral formulieren. Da muss man schon aufpassen. Beim 50-jährigen Dienstjubiläum sind in erster Linie Herren dabei. Natürlich sind auch Damen dabei. Wir freuen uns, dass wir jetzt die Möglichkeit haben, ein Dankeschön für 50 Jahre Tätigkeit auszudrücken. Wir FREIEN WÄHLER haben schon ausgerechnet, wer von uns dabei sein wird. Das haben die Kolleginnen und Kollegen von der CSU, der SPD und den GRÜNEN vielleicht auch schon getan. Ich möchte aber auf eines hinweisen: Mit einem warmen Händedruck, einem Ehrenzeichen oder großen Worten ist hier niemandem gedient. Wir gehen davon aus, dass auch noch Taten folgen werden.
Wir wissen, dass viel getan wird, zum Bespiel bei der Feuerwehrausstattung usw. Wir wissen aber auch, dass hier noch Luft nach oben vorhanden ist. Darauf möchte ich an dieser Stelle hinweisen. Auf jeden Fall ist es schön, dass es ein weiteres Ehrenzeichen gibt.
Danke schön, Frau Kollegin – Als Nächster hat Herr Kollege Mistol vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ehre, wem Ehre gebührt. Fast eine halbe Million Frauen und Männer sind im Freistaat rund um die Uhr zur Stelle, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder Natur- und Sachwerte zu schützen. Wir können es nicht oft genug sagen: Etwa 95 % unserer Einsatzkräfte bei Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk engagieren sich ehrenamtlich. Sie sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie haben Anerkennung und Unterstützung dafür verdient, dass sie viele Stunden ihrer Freizeit für andere opfern. Für dieses unverzichtbare und selbstlose Engagement möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen.
Kolleginnen und Kollegen, vor knapp einem Jahr haben wir in diesem Hause einer Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zugestimmt und damit das Feuerwehrrecht an die sich verändernden gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen angepasst. Insbesondere haben wir damit die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute von 63 auf 65 Jahre angehoben. Außerdem haben wir damit die Bestimmungen zur Einrichtung von Kinderfeuerwehren zur Nachwuchsförderung beschlossen. Das war ein wesentlicher Kern der Reform. An diese Reform knüpft der heute vorliegende Gesetzentwurf an, mit dem ein neues Ehrenzeichen für eine 50-jährige Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Werksfeuerwehr, bei freiwilligen Hilfsorganisationen oder dem Technischen Hilfswerk vorgesehen ist.
Kolleginnen und Kollegen, sich schon in jungen Jahren in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und ein Leben lang dabeizubleiben, zeugt von Idealismus, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Das verdient unser aller Wertschätzung; denn den Geehrten kommt die Aufgabe zu, als Vorbild für den Dienst am Menschen zu werben, damit die Kette der Hilfsbereitschaft auch künftig nicht abreißt. Diese Verantwortung tragen erfreulicherweise auch immer mehr Mädchen und Frauen. Bei den Ehrungen sind sie aber immer noch deutlich unterrepräsentiert. Deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass bei der aktiven Dienstzeit Unterbrechungen, die beispielsweise durch
Im Hinblick auf die Gewinnung und die Förderung von Nachwuchs halte ich es für angebracht, über die Einführung eines weiteren Ehrenzeichens für eine 15-jährige Dienstzeit nachzudenken, wie das in BadenWürttemberg auf Anregung des dortigen Landesfeuerwehrverbandes geschehen ist. Über diese beiden Aspekte sollten wir im Rahmen der weiteren Beratung im federführenden Ausschuss noch vertieft diskutieren.