Dafür spricht leider auch, dass Sie sich beharrlich weigern, die Beratung Ihres Gesetzentwurfs zurückzustellen, um die Expertenanhörung im Bayerischen Landtag abzuwarten, die wir beantragt haben.
Ja, so ist es halt. Die Anhörung hat genau das zum Ziel, nämlich wirksame Instrumente gegen den Flächenverbrauch herauszuarbeiten. Das wäre solide Politik. Aber das Bohren von dicken Brettern passt offensichtlich nicht zu Ihrem Konzept.
Das, was Sie hier mit einem unsoliden und schlampig gemachten Gesetzentwurf wollen, hat schwere Nachteile. Es würde dazu führen, dass der Wohnungsbau verteuert wird.
Die ohnehin schon ungleichwertigen Lebensverhältnisse in Bayern würden dadurch noch verstärkt. Warum? – In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs schreiben Sie, man könne die nach der Obergrenze verbleibenden Flächen nach Bevölkerungszahl und Wachstumsprognose beispielsweise auf die Kommunen verteilen. Das würde jedoch die soziale Ungleichheit und die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in Bayern zementieren.
Das würde Ballungsräume und wirtschaftsstarke Regionen bevorzugen. Der einzig konkrete Vorschlag für ein Instrument, den Sie bisher gemacht haben, ist ein neoliberales Instrument. Der falsche Zauber heißt Flächenzertifikatehandel. Er ist für das Umweltbundesamt unter anderem vom Institut der deutschen Wirtschaft entwickelt worden. Sie halten weiterhin daran fest, auch wenn Sie es kurz vor knapp aus dem Gesetzentwurf streichen mussten, weil die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen.
Der Flächenzertifikatehandel blendet volkswirtschaftliche und wirtschaftsgeografische Kriterien komplett aus. Ungleiche Lebensverhältnisse würden so nicht nur zementiert, sondern sogar noch verstärkt. Es ist doch ganz klar, dass Kommunen in strukturschwachen Gebieten, die auch finanzielle Schwierigkeiten haben, diese Flächenzertifikate verkaufen müssten. Damit würde sich für diese Gemeinden die Möglich
keit verringern, Wohnungen zu bauen und Wirtschaftsbetriebe anzusiedeln. Das verstärkt die Abwärtsspirale noch weiter. Dagegen können wirtschaftsstarke Kommunen diese Zertifikate kaufen und sich in der Fläche ausbreiten. Das halte ich für einen gefährlichen Zuzugs-Turbo für die ohnehin schon aus allen Nähten platzenden Städte und Gemeinden.
Das würde zum Beispiel in München noch mehr Öl ins Feuer gießen. Zudem wollen Sie im Gesetzentwurf – im Volksbegehren nicht – alleine den Kommunen die Verantwortung dafür aufbürden. Im Gesetzentwurf steht kein Wort zum Freistaat oder dem Bund. Diese tragen beispielsweise durch den Straßenbau auch zum Flächenverbrauch bei. Diesen Irrweg gehen wir nicht mit. Wir wollen den Flächenverbrauch reduzieren, ohne strukturschwache Regionen und ländliche Kommunen zu benachteiligen und ohne die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verteuern und zu erschweren. Ich kündige an, dass wir auf der Expertenanhörung aufbauen werden. Herr Huber, jetzt wird es für Sie unangenehm. Wir werden im Landtag eigene und praktikable Vorschläge vorlegen. Als Erstes werden wir die Lockerung des Anbindegebots durch Markus Söder rückgängig machen.
Wir werden ein Konzept für ein echtes Flächenmanagement vorlegen, das dem Prinzip "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" folgt, das Brachflächen aktiviert und für Flächenrecycling sorgt. Jedoch müssen die Kommunen dafür ausreichend Personal und das richtige Rüstzeug haben.
Wir setzen auf interkommunale Gewerbegebiete. Wir werden prüfen – auch das ist ein kritischer Punkt, aber an den muss man ran –, ob die Neuausweisung von Gewerbegebieten von echtem Bedarf abhängig gemacht werden kann. Schließlich setzen wir auf eine Verkehrswende hin zu umweltfreundlichem öffentlichem Verkehr. Auch das kann zum Flächensparen beitragen. Das ist vielleicht insgesamt weniger gefällig. Das ist vielleicht kein Wahlkampfschlager, aber es ist ein seriöser Vorschlag zur Problemlösung, und darum geht es doch.
Kollege von Brunn, ich möchte auf die letzte Bemerkung zum LEP eingehen. Dass sich die Opposition in der Polemik dagegen festgelegt hat, ist Ihnen möglicherweise entgangen. Hinsichtlich der Lockerung des Anbindegebots sind während der Beratungen im Hohen Haus erhebliche Veränderungen vorgenommen worden.
Es gibt nur dann eine Lockerung vom Anbindegebot, wenn es keinen angebundenen Standort gibt. Außerdem ist das Orts- und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Das ist die eine Sache.
Hören Sie also auf, falsche Dinge zu behaupten. Zweitens. Beim Flächenverbrauch wundert mich Ihr Argument noch sehr viel mehr. Wenn ich ein Gewerbe- oder Industriegebiet ausweise, dann ist es für den Flächenverbrauch unerheblich, ob sich dieses Gebiet am Ortsrand oder vielleicht an der Autobahn befindet. Die Fläche bleibt gleich. Dies bedeutet, wenn das Anbindegebot gelockert wird, wird der Flächenverbrauch damit nicht geringer.
(Martin Stümpfig (GRÜNE): Das hatten wir doch schon alles! – Ludwig Hartmann (GRÜNE): Ganze Erschließungsstraßen!)
Ich würde Ihnen nur sagen, helfend wie ich bin: Verwenden Sie die guten Argumente, die es gibt, gegenüber den GRÜNEN. Unterlassen Sie es aber, vielleicht aus Blindheit gegenüber der CSU die falschen Argumente einzubringen.
Herr Huber, ich kenne natürlich die Veränderungen, die Sie vorgenommen haben. Sie haben aus einer Todsünde eine Sünde gemacht, aber es bleibt eine Sünde.
Hinsichtlich des anderen Arguments möchte ich Ihnen sagen: Beim Flächenverbrauch geht es natürlich auch um den Erhalt der Landschaftsbilder, der Natur und der Heimat. Deswegen spielt es natürlich eine Rolle, wo Gewerbegebiete entstehen. Es geht uns auch darum, wie unsere bayerischen Landschaften aussehen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Themen "Reduzierung des Flächenverbrauchs" und "Anreizpaket zum Flächensparen" könnten durchaus zueinander führen, da sie ähnlich gelagert sind. Trotzdem gehen die Themen diametral auseinander. Beide Themen suggerieren eigentlich nachhaltiges Wirtschaften mit der endlichen Ressource Grund und Boden.
Offen gesagt wird dem Aspekt des nachhaltigen Wirtschaftens im Antrag der GRÜNEN Rechnung getragen. Dort sind konkrete Maßnahmen angedacht. Deshalb haben auch wir, die FREIEN WÄHLER, wie die SPD große Sympathie für das Flächensparen. Das ist auch unser Thema. Wir müssen versuchen, wegen der Verantwortung für nachfolgende Generationen von diesem wahnsinnigen Flächenverbrauch wegzukommen.
Von den drei Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital ist Grund und Boden der einzige Faktor, der nicht vermehrt werden kann. Er ist in den letzten Jahrzehnten deutlich verringert worden, da der Boden auch für die Nutzung für die natürliche Landwirtschaft und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt wird.
Das wesentliche Kriterium ist, dass wir für nachfolgende Generationen noch Ressourcen brauchen. Diese brauchen auch noch Entwicklungsmöglichkeiten, die unsere heutige Generation nicht nur für sich in Anspruch nehmen darf.
Zudem ist wichtig, dass das Thema mit konkreten Handlungsansätzen und klaren Leitplanken zur Umsetzung gebracht wird. Dies geht aber nicht einfach dadurch, dass die Zahl X festgelegt wird, die dann irgendwo umgelegt und ausgeführt werden muss. Das ist dann das große Problem, das vorhin bereits angesprochen worden ist. Wichtig ist einfach, dass die Rahmenbedingungen abgestimmt sind. Wichtig ist, dass die Entwicklungspotenziale insbesondere des ländlichen Raums aufrechterhalten werden. Wichtig ist, dass sich strukturschwache Gebiete weiterhin entwickeln können und keinen Nachteil haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, darin liegt das Problem. Ihr Gesetzentwurf ist bewusst oder unbewusst sehr urban ausgerichtet. Er ist sehr stark auf die Verdichtungsräume in Bayern ausgelegt. Der Zertifikatehandel, der jetzt zwar rausgenommen worden ist, ist nach wie vor Geist dieses Gesetzentwurfs.
Der Zertifikatehandel ist eigentlich auf die Metropolen zugeschnitten. Dazu gibt es eine Berechnung des Umweltbundesamtes. Wenn man das einmal in einem Planspiel durchrechnen würde – das habe ich aus einem Vortrag des Umweltbundesamtes mitgenommen –, würde sich bayernweit ein Aufpreis pro Quadratmeter von 91 Euro ergeben. 91 Euro sind natürlich in einem Ballungsraum wie München nicht relevant.
Das wollte ich dazu sagen. Das ist heute schon thematisiert worden. Das ist ein absoluter Widerspruch zu bezahlbarem Wohnraum. Es würde im Grunde einerseits die Differenzierung hin zu den Verdichtungsräumen und weg vom ländlichen Raum priorisieren und andererseits die Abhängigkeit des ländlichen Raums, insbesondere der Randlagen, noch verstärken.
Im Internet habe ich mir den Flächenrechner angeschaut. Ich habe meine Heimatgemeinde mit 3.500 Einwohnern eingegeben. Da würden 0,5 Hektar an jährlichem Flächenverbrauch möglich sein. Ich habe es für München eingegeben. Da wären es 47,1 Hektar pro Jahr. Daran sieht man schon, dass dieses einfache mathematische Zuteilen eigentlich sinnlos ist. Das war auch der Grund – so hat man mir das wenigstens gesagt –, dass sich der Bund Naturschutz diesem Volksbegehren nicht angeschlossen hat.
Aber da hat er sich nicht angeschlossen. Lieber Ludwig Hartmann, die GRÜNEN haben diesen Systemfehler erkannt – das haben wir ja vorher gehört – und haben diesen Zertifikatehandel im Änderungsantrag letztlich herausgenommen. Das ist durchaus ein kluger Schachzug. Aber ich habe gesagt, vom Geiste her ist es ist nach wie vor noch so getragen.
Doch! – Im Antragstext bleibt jedoch eindeutig die Formulierung, dass bei der Zumessung der Flächenentnahme der Bevölkerungsstärke Rechnung zu tragen ist. Das heißt aber, nach wie vor geht es zulasten der strukturschwächeren, einwohnerärmeren Landesteile und zugunsten der stärker bevölkerten Räume. Das muss man einfach sagen. Es fehlt auch das Werkzeug. Sie haben gesagt, dass Sie den Werk