Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

Wir wissen alle, was bei dieser Vorlagepflicht "Führungszeugnis" oder "erweitertes Führungszeugnis" der Sinn ist – ich denke, das wird hier auch niemand bestreiten –, und das muss dann auch gemacht werden.

(Zuruf von der CSU: Genau!)

Ich kann nicht sagen: "Lass doch, ist doch alles egal", sondern ich muss mir eben mühsam überlegen, auf welchen vernünftigen Weg ich das bringe. In der Praxis wird das auch in den Landratsämtern sehr gut gemacht.

Unser Vorschlag einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wäre besser. Bisher hat die Bundesregierung

diese vom Bundesrat auf Initiative Bayerns eingeforderte Änderung abgelehnt. Wir lassen aber nicht locker und werden mit der neuen Großen Koalition diesbezüglich in eine neue Runde gehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für eine gute Zukunft brauchen wir eine starke Gemeinschaft. Lassen Sie uns gemeinsam arbeiten für unsere Heimat, für ein ganz besonderes Land, und zwar ein Land, in dem die Menschen füreinander einstehen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. Nachdem das Mitglied der Staatsregierung länger als zehn Minuten gesprochen hat, machen die FREIEN WÄHLER von dem Recht Gebrauch, dass ihr Vertreter noch einmal für fünf Minuten das Wort ergreifen darf. – Bitte schön, Herr Glauber, Sie haben das Wort. Jetzt haben Sie noch ein wenig mehr Zeit.

Danke schön. – Herr Präsident, verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen, ja, jetzt kann man das Thema auch noch einmal wunderbar betrachten. – Herr Staatsminister, Kolleginnen und Kollegen der CSU! Lieber Walter Nussel, es ist wunderbar bezeichnend, dass du selbst hier stehst und sagst: Der Antrag für meine Kirchweih hatte vor 20 Jahren eine Seite, jetzt hat er 20 Seiten. – Genau das war unser Ziel, genau das war unsere Intention der Aktuellen Stunde, zu sagen: Wir schaffen es! – Du bist Beauftragter für Bürokratieabbau, und es muss doch jetzt nach so vielen Jahren aus meiner Sicht, aus Sicht der FREIEN WÄHLER Ergebnisse geben. Diese Ergebnisse kosten in vielen Fällen kein Geld, sondern nur unser Engagement sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene.

Es ist das Thema der Schützen angesprochen worden. Ich bitte Sie: Sprechen Sie mit Ihren Schützenvereinen draußen. Solange das Thema nicht auf Bundesebene vom Innenministerium an sich gezogen wurde, sondern mit dem Bayerischen Sportschützenbund bearbeitet wurde, war die Handhabung ganz klar einfacher und sehr praxisnah. Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen jetzt mit dem Innenministerium Regeln, die von der Praxis weit weg sind.

Deshalb ist es unser Auftrag als gewählte Parlamentarier, nicht nur die vielen Ehrenamtlichen zu unterstützen. Sie haben den ganzen Bereich der Zuwanderung und des Asyls angesprochen. Was bei den Tafeln in den letzten Wochen passiert ist und wie man mit ihnen umgegangen ist, ist aus meiner Sicht sehr beschämend. Die ganzen Freiwilligendienste haben

wir völlig zu Recht; denn sonst wäre Bayern nicht das, was es ist, Kolleginnen und Kollegen.

Was wir heute mit der Aktuellen Stunde erreichen wollten, ist nur, dass Sie sich Gedanken darüber machen: Schaffen wir jedes Vierteljahr eine Regel ab, damit aus den 20 Seiten am Ende wieder eine Seite wird. Dazu gehört auch, dass ein Parlament sich die Dinge ansieht und man in den Ministerien auf Bundes- und auf Landesebene abspeckt und sich nicht versteckt.

Sehen wir in die Nachbarländer, und nehmen wir das Thema Allergenkennzeichnung. Die Österreicher und die Holländer sind mit dem Thema Allergenkennzeichnung komplett anders umgegangen als wir. Dort muss man für eine ehrenamtliche Veranstaltung keine Allergenkennzeichnung vorweisen. Das ist doch ein klares Signal, und das könnten wir auch umsetzen. Wir wollen es aber nicht umsetzen, und es ist genau das Problem, dass man sagt: Wir machen alle gleich. – Diese Gleichmacherei akzeptiere ich im Ehrenamt nicht.

Lassen Sie mich noch ein Beispiel nennen. Die Österreicher haben es geschafft, Feuerwehrautos, die neu angeschafft werden, heute noch mit der Euronorm 5 ausliefern zu lassen. Wir in Deutschland – Flächengemeinden mit sechs, sieben Feuerwehrautos – brauchen Euronorm 6 – Euronorm 6 für Fahrzeuge, die 2.000 km im Jahr fahren, 15.000 Euro mehr kosten und mehr Gewicht bei weniger Beladung im aktiven Dienst haben. Die Österreicher waren schlauer als wir.

Warum schaffen wir es nicht? – Auf Bundesebene war man nicht bereit, und wir wurden über den Bundesrat nicht aktiv. Wir haben das nicht umgesetzt. Das sind Dinge, die kein Geld kosten, sondern sie kosten politisches Engagement und ein klares Bekenntnis zum Ehrenamt. Deshalb noch einmal: Ich lasse Sie hier nicht aus der Verantwortung. Es gibt ganz klar eine Verantwortung für die Landes- und die Bundespolitik. Die Forderung lautet: Vereinfachung, Verschlankung und die Regelung von Themen, sodass sie dem Ehrenamt gerecht werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verband Deutscher

Sinti und Roma, Landesverband Bayern e. V. (Drs. 17/20900) - Erste Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Ich schlage vor, den Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drs. 17/20990) - Erste Lesung

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls auf eine Aussprache verzichtet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Auch damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/20991) - Erste Lesung

Zu dieser Ersten Lesung wurde ebenfalls auf eine Aussprache verzichtet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Auch damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften (Drs. 17/20992) - Erste Lesung

Auch zu diesem Gesetzentwurf findet keine Aussprache statt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zum weiteren Nachvollzug der DatenschutzGrundverordnung im Landesrecht (Drs. 17/21102) - Erste Lesung

Auch zu diesem Entwurf findet keine Aussprache statt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist auch das so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg (Drs. 17/20989) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf begründet Frau Staatsministerin Prof. Dr. Kiechle. Frau Staatsministerin, Sie haben zu Ihrer ersten Rede das Wort.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist mir eine große Freude und Ehre, heute meinen ersten Amtstag gleich hier mit einer Ersten Lesung zu beginnen, noch dazu zu einem so wichtigen Thema – der Errichtung des Universitätsklinikums in Augsburg. Nach intensiven Vorbereitungen, Gesprächen mit allen Beteiligten vor Ort und Verhandlungen mit der kommunalen Seite hat der Ministerrat am 27. Februar einen Gesetzentwurf zur Errichtung des sechsten Universitätsklinikums in Bayern, des Universitätsklinikums Augsburg, gebilligt und in den Landtag eingebracht. Kernpunkte dieses Gesetzentwurfes sind die Errichtung des Universitätsklinikums und die Übertragung aller Rechte und Pflichten mit Ausnahme der förderrechtlichen Rechtsbeziehungen des bisherigen kommunalen Klinikums Augsburg auf das neue Universitätsklinikum zum 01.01.2019.

Dabei wird besonderes Augenmerk darauf gerichtet, dass der damit verbundene Trägerwechsel für die Mitarbeiter des Klinikums ohne Nachteile vonstattengeht. Keine Mitarbeiterin, kein Mitarbeiter muss negative Folgen befürchten. Insbesondere wird gewährleistet, dass die kommunalen Tarifverträge für das Bestandspersonal auch künftig weiter gelten. Für neu eingestelltes Personal werden jedoch die Tarifverträge der Länder gelten, da wir langfristig einen Gleichklang zwischen dem neuen Universitätsklinikum und den bereits bestehenden Universitätsklinika sicherstellen müssen. Eine Ausnahme bildet hier nur die Regelung

der betrieblichen Altersversorgung. Hier bleibt es auch für das künftige Personal bei der Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, da ein Kassenwechsel mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.

Der Gesetzentwurf wird durch einen Transaktionsvertrag mit dem bisherigen Träger des Klinikums, dem Krankenhauszweckverband Augsburg, begleitet. In diesem Vertrag werden ergänzende Vereinbarungen getroffen, die sich einer gesetzlichen Regelung entziehen. Das betrifft in erster Linie die Übernahme bestimmter Risiken und Kosten durch den Krankenhauszweckverband Augsburg.

Mit der Errichtung des Klinikums ist natürlich der Aufbau einer Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg verbunden. Beides, die Errichtung des Universitätsklinikums und der Aufbau der Medizinischen Fakultät, erfordert einen ganz erheblichen finanziellen Einsatz. Dieses Projekt ist ein enormer Kraftakt für den Freistaat Bayern. Es zeigt deutlich, dass wir in der Lage sind, wissenschaftspolitische und regionalpolitische Großprojekte umzusetzen, die in vielen anderen Ländern nicht denkbar wären.

Mit der Errichtung des sechsten Universitätsklinikums in Bayern stärken wir die bayerische Wissenschaftslandschaft und die Region Augsburg in herausragender Weise. Für die Universität Augsburg ist die Errichtung der neuen Fakultät ein Quantensprung. Hier werden künftig etwa 100 Professoren 1.500 Studierende unterrichten und ausbilden. Um das Klinikum herum wird ein ganz neuer Medizincampus entstehen. Dieser Campus ist nicht nur von herausragender Bedeutung für die medizinische Forschung in Bayern, sondern er wird auch erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region haben. Mit diesem Projekt setzen wir ein Zeichen, das bundesweit seinesgleichen sucht.

Gleichzeitig reagieren wir mit der Gründung der neuen Fakultät auf den oft beklagten Medizinermangel in Deutschland und die immer wieder erhobene Forderung nach neuen Studienplätzen im Bereich der Humanmedizin. Nach einer Übergangsphase mit einem stufenweisen Aufbau der Studienplätze werden ab 2026 jedes Jahr über 250 Studierende ihr Studium in Augsburg aufnehmen können. Damit leisten wir einen ganz erheblichen Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels auf dem Lande. Die Gründung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin ist im Aufbauprogramm der Fakultät fest eingeplant und wird einen Beitrag dazu leisten, dass das Fach Allgemeinmedizin wieder an Attraktivität gewinnt.

Ich bin mir sicher, dass dieses Vorhaben auch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, auf große Zustimmung trifft. Ich freue mich auf eine sicherlich anregende Fachdiskussion in den Ausschüssen und bin zuversichtlich, dass wir dieses Gesetzesvorhaben bis zur Sommerpause zu einem positiven Abschluss bringen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer (FREIE WÄH- LER))

Danke schön, Frau Staatsministerin, und alles Gute für Ihre Amtsführung.

(Staatsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle: Vielen Dank!)

Als nächster Redner hat nun der Kollege Güller von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin Kiechle! Es ist gut, dass dieser Gesetzentwurf heute vorliegt. Es freut mich auch, dass die Ministerin an ihrem ersten Amtstag genau dieses Gesetz in ihrer ersten Rede im Bayerischen Landtag vorstellt. Aus regionaler Sicht ist die Vorlage dieses Gesetzentwurfs überfällig. Ich stelle ausdrücklich fest: Das Gesetz ist so, wie es gerade begründet wurde, in allen Details sehr, sehr gut vorbereitet. Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, Sie hofften, es treffe auch bei der Opposition auf Zustimmung. Ich glaube, das Gesetz trifft bei der Opposition auf Zustimmung, weil es regional über die Parteigrenzen hinweg in den letzten Jahren, in den letzten Jahrzehnten gemeinsames Anliegen war und gemeinsam vorbereitet wurde.