Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Historikerin hätte ich mir in meinen schlimmsten Träumen nicht vorstellen können, dass es in Deutschland wieder einmal so weit kommt, dass jüdische Mitbürger am helllichten Tag angepöbelt und angegriffen werden, nur weil sie sich als Juden zu erkennen geben. Dieser verabscheuungswürdige Angriff auf zwei junge Männer – Sie wissen es –, die es im April in Berlin "wagten", mit Kippa am Prenzlauer Berg spazieren zu gehen, zeigt, dass wir im Kampf gegen den Antisemitismus nicht nur nicht nachlassen dürfen, sondern vor allem die Menschen einbeziehen müssen, die aus
ihren meist islamisch geprägten Heimatländern den Hass auf Israel und die Juden mit nach Deutschland gebracht haben.
Der in Ägypten geborene deutsche Politologe Hamed Abdel-Samad benennt in seinem neuen Buch "Integration: Ein Protokoll des Scheiterns" viele der aktuellen Probleme bei dieser wichtigen und unverzichtbaren Aufgabe und plädiert dafür, endlich die Realität anzuerkennen.
Er mahnt: "Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren."
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, haben sich Generationen von bayerischen Schülerinnen und Schülern im Unterricht mit dem Nationalsozialismus beschäftigt – und tun dies noch immer. Das Thema Rechtsextremismus ist an unseren bayerischen Schulen seit Langem präsent; das ist auch gut so. Es ist nicht nur fester Bestandteil des Lehrplans für Geschichte und Sozialkunde, sondern wird auch in vielen anderen Fächern intensiv behandelt.
So ist zum Beispiel schon in den aktuellen Lehrplänen der 8. und 9. Klassen der weiterführenden Schularten eine Empfehlung zum Besuch der Erinnerungsorte enthalten. Wegen der Heterogenität der geistigen und verstandesmäßigen Entwicklung der Jugendlichen werden eine differenzierte Einbettung in den Unterricht und eine besondere didaktische Vor- und Nachbereitung des Besuchs empfohlen. Im neuen LehrplanPLUS – Geschichte/Politik/Geographie – der 9. Klassen der weiterführenden Schulen, gültig ab dem Schuljahr 2020/2021, wird die Verbindlichkeit der Empfehlung festgeschrieben.
Der Modellversuch zu Gedenkstättenbesuchen der Schülerinnen und Schüler von Mittelschulen, der von 2015 bis 2017 lief, hat weiteren Aufschluss darüber gegeben, wie ein Besuch von Mittelschülerinnen und Mittelschülern sinnvoll im Unterricht vor- und nachbereitet werden kann. Unter Umständen können an Mittel- und an Förderschulen aber auch Konstellationen auftreten, die einen Besuch ebenso wie die Vor- und Nachbereitung eines solchen Besuchs nicht angezeigt erscheinen lassen, etwa wenn Schüler mit Fluchthintergrund selbst erst kürzlich traumatische Erfahrungen gemacht haben. In jedem Fall ist also im Vorfeld eine
Darüber hinaus finden zu diesem Thema an den Schulen viele nachhaltige Projekte statt – darüber haben wir schon oft gesprochen –, etwa "Werte machen stark", "Prävention im Team", "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Wie Sie wissen, haben mittlerweile bereits rund 400 bayerische Schulen den Titel "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" verliehen bekommen. Das zeigt, wie erfolgreich allein dieses Projekt ist. Auch die Jugendsozialarbeit an Schulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das inhaltliche Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion, nämlich die Schaffung der Voraussetzungen in konzeptioneller, personeller und finanzieller Hinsicht, um allen Schülern an weiterführenden und beruflichen Schulen den freiwilligen Besuch eines Erinnerungsortes zu ermöglichen, begrüßen wir von der CSU-Fraktion, zumal es sich ohnehin auf eine von allen Fraktionen getragene Empfehlung des Bayerischen Landtags berufen kann.
Die im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion genannte Schätzung, dass derzeit circa 30 bis 40 % der Schülerschaft einen Erinnerungsort besuchen, wird vom zuständigen Kultusministerium bestätigt. Den im Gesetzentwurf geäußerten Wunsch nach Verdoppelung dieser Zahl teilen wir durchaus. Dafür schafft der Freistaat aber bereits die Voraussetzungen, indem er mit erheblichen Mitteln die Rahmenbedingungen für die Vermittlungsarbeit an den Gedenkstätten und NS-Dokumentationsorten laufend optimiert und den jeweiligen Anforderungen anpasst.
Ich zähle auf: Derzeit wird das Dokumentationszentrum Obersalzberg mit erheblichen staatlichen Mitteln – das müsste der SPD aus dem Haushaltsausschuss bestens bekannt sein – erweitert und dabei auch ein Bildungs- und Seminarbereich errichtet. In Flossenbürg wurde erst 2015 mit Bundes- und Landesmitteln ein neues Bildungshaus, unter anderem mit drei Seminarräumen und großem Veranstaltungsraum, eröffnet. Bis 2022 wird das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg mit Mitteln von Stadt, Land und Bund grundsaniert und um einen Vermittlungsbereich mit großen Lern- und Veranstaltungsräumen erweitert. Das alles bedeutet, dass künftig tatsächlich wesentlich mehr Kinder und Jugendliche diese Erinnerungsorte besuchen können.
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt aber darauf ab, den Freistaat Bayern und mit ihm die Schulen gesetzlich zu verpflichten, allen Schülern an weiterführenden
und beruflichen Schulen einen solchen kostenfreien Besuch zu ermöglichen. Dies widerspricht allein schon dem Grundsatz der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte. Daher sehe ich im Bildungsausschuss weiteren Diskussions- und Klärungsbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den Einrichtungen, auf die der Freistaat Bayern besonders stolz sein kann, gehört seit ihrer Gründung am 1. Januar 2003 die Stiftung Bayerische Gedenkstätten, die die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg trägt. Daran hat unser Kollege Karl Freller entscheidend Anteil. Er leitet seit 2007 als Stiftungsdirektor die Stiftung ehrenamtlich, er vertritt sie nach außen und führt die laufenden Geschäfte in Kooperation mit den Gedenkstättenleitern. Zur Kooperation komme ich gleich noch einmal. Er hat sich in diesen zehn Jahren durch seine überaus engagierte Arbeit nicht nur einen hervorragenden Ruf erworben, sondern er hat auch großen Anteil daran, dass die finanziellen Mittel für die Stiftung Bayerische Gedenkstätten in den Jahren 2014 bis 2017 von 5 Millionen auf 11,4 Millionen Euro mehr als verdoppelt wurden. Herzlichen Dank, lieber Charly!
Daher gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund, künftig einen hauptamtlichen Stiftungsdirektor zu installieren und damit komplett neue Arbeitsstrukturen zu schaffen, wie es von der SPD gefordert wird. Sie haben eben gesagt, es gehe um die Koordination. Ich habe eben gesagt, es geht um die Kooperation; denn die verschiedenen Träger müssen zusammenarbeiten. Diese Aufgabe auf viele Schultern zu verteilen, ist wesentlich sinnvoller, als sie an einer einzigen Stelle zu kumulieren. Ich bin im Gegenteil der Überzeugung, dass auch in Zukunft der Stiftungsdirektor aus der Mitte des Bayerischen Landtags kommen sollte,
weil er die eher politische Aufgabe hat, die vielfältige Arbeit der Gedenkstätten in der Öffentlichkeit zu vermitteln und die Stiftung in Bayern und Deutschland sowie international zu repräsentieren.
Die im Gesetzentwurf der SPD enthaltene Forderung, Schlüsse aus den historischen Erfahrungen auf die aktuelle Gegenwart zu beziehen, ist im jetzigen Stiftungszweck bereits berücksichtigt. Diese Forderung muss daher nicht noch eigens im Gesetz formuliert werden. Auch eine Erweiterung der Aufgabenbeschreibung ist unnötig, da die hier geforderte Vermittlungs- und Präventionsarbeit in intensiver Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium seit Jahren erfolgt. Sowohl spezifische als auch an eine breite Öffentlichkeit gerichtete Vermittlungsformate wurden entwickelt
und ausgeführt. Ich freue mich daher auf eine intensive Diskussion zu diesen beiden Gesetzentwürfen am morgigen Tag im Bildungsausschuss.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein aus meiner Sicht gelungener Zufall, dass wir gerade heute über diese beiden Gesetzentwürfe sprechen, weil das Anliegen dieser Gesetzentwürfe – das haben alle drei Vorredner schon angesprochen – gerade zu dieser Zeit ein wichtiges Anliegen ist. Die unerträglichen Verharmlosungen der letzten Tage durch eine rechtsradikale Partei und ihre Vertreter haben uns, glaube ich, alle zutiefst geschockt. Sie machen deutlich, dass das in den Gesetzentwürfen zum Ausdruck gebrachte Anliegen zutiefst berechtigt ist und dass wir dieses Anliegen mit aller Dringlichkeit und mit allen Anstrengungen, in welcher Form auch immer, unterstützen sollen. Darüber sind wir uns alle – das ist angeklungen – über die Fraktionsgrenzen hinweg einig.
In den beiden Gesetzentwürfen wird deutlich, dass es um die nachwachsende Generation, um die jungen Leute, geht. Angesprochen wurde auch, dass dies umso dringlicher ist, als immer mehr Zeitzeugen verloren gegangen sind und verloren gehen. Diejenigen, die man vielleicht durch Fernsehen und Medien als offizielle Zeitzeugen kennt, aber auch die Zeitzeugen aus dem familiären Umfeld gehen immer mehr verloren. Die wenigsten Schüler haben noch einen Opa oder Uropa oder eine Urgroßmutter oder Großmutter, die direkt aus der damaligen Zeit berichten können. Daher ist es wichtig, dass in den Schulen über die Zeit des Nationalsozialismus nicht nur intensiv, sondern auch anschaulich berichtet wird. Dafür sind die Gedenkstätten die richtigen Erinnerungsorte. Alle Schüller an weiterführenden Schulen sollten Gedenkstätten oder Dokumentationszentren in Bayern besuchen. Darüber, glaube ich, sind wir uns einig, und dazu gibt es auch – Kollegin Eiling-Hütig hat es gerade angesprochen – eine interfraktionelle Entschließung.
Darüber, wie das geschieht, gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen. Wir, die FREIEN WÄHLER, haben in den letzten Jahren zwei Anträge gestellt – im Februar 2015 und im Mai 2017 –, mit denen wir insbesondere die Realschulen, dann aber auch die Mittelschulen in den Blick genommen haben und mit denen
wir einen verpflichtenden Charakter solcher Besuche als Ziel formuliert haben. Ich bin mir sehr wohl – das ist in der Debatte auch schon angesprochen worden – der Problematik bewusst, die besteht, wenn man Schüler verpflichtet, in ehemalige Zwangslager zu gehen. Das ist gar nicht so leicht.
Andererseits ist – das ist gerade auch angesprochen worden – der Besuch von Gedenkstätten für Realschüler und Gymnasiasten im Lehrplan festgelegt. Der Lehrplan hat einen gewissen verpflichtenden Charakter. Da komme ich schon auf einen Widerspruch zu sprechen, den ich morgen in der Debatte des Bildungsausschusses geklärt haben möchte. Vielleicht kann aber heute Frau Staatssekretärin Trautner dazu Auskunft geben. Ich erinnere mich an einen Satz des damaligen Kultusministers Spaenle, der auch hier ist; er sagte, der Besuch sei zwar im Lehrplan verankert, damit aber nicht verpflichtend. Deshalb muss man sich überlegen, was das Wort "verpflichtend" bedeutet. Wenn etwas im Lehrplan steht, bedeutet das für mich, dass es auch durchgeführt werden soll. Der Lehrplan hat deshalb einen verpflichtenden Charakter. Das gilt in ähnlicher Weise auch für den Schwimmunterricht. Der steht auch im Lehrplan, findet aber nicht statt. Deshalb sollte man mehr darauf achten, dass das, was im Lehrplan steht, auch durchgeführt wird.
Zu den zwei Gesetzentwürfen und deren einzelnen Punkten: Die Ziele der Gesetzentwürfe teilen wir. Ich habe aber noch ein paar Fragen, über die wir morgen sicherlich intensiver diskutieren können. Manches ist mir noch nicht ganz klar. Zuerst stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit dieser Änderungen. Ist es wirklich notwendig, dieses Ziel im Gesetz zu formulieren? Kollege Güll und Kollegin Zacharias haben gesagt, 30 % bis 40 % der Schülerschaft, die die Gedenkstätten besuchen, seien zu wenig. Diese Auffassung teile ich und sage: 30 % bis 40 % der Schülerschaft, die solche Einrichtungen besuchen, sind mir auch zu wenig. Die Frage ist allerdings, ob das Gesetz das richtige Instrument ist, diesen Anteil zu erhöhen. Darüber können wir morgen gerne reden. Vor allem stellt sich mir die Frage, ob der Artikel 2 das richtige Instrument ist.
Der zweite Begriff, den ich gerne geklärt haben möchte, ist der Begriff des Ermöglichens. Was heißt es, jedem Schüler einen Besuch zu ermöglichen? Heißt das, dass der Besuch im Klassenverband oder im Rahmen eines Projekts ermöglicht werden soll, oder hat jeder Schüler einen subjektiven Einzelanspruch? Kann ein Schüler verlangen, Dachau besuchen zu dürfen, und muss ihm das aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auch ermöglicht werden? Das ist für mich nicht klar im Gesetz geregelt. Das kann man natürlich klären. Ich glaube, dass diese Formulierung so zu
verstehen ist, dass der Anspruch im Rahmen des Bildungsauftrags im Klassenverband oder im Zusammenhang mit einem Projekt erfüllt werden muss. Sicherlich gibt es auch keinen Anspruch, einen bestimmten Ort zu besuchen. Darüber hinaus möchte ich morgen in der Diskussion – hier ist nicht die Zeit dafür vorhanden – den konkreten Mehrwert, den uns die beiden Gesetze bringen, besprechen.
Eine weitere und letzte Frage, die ich heute aufwerfen will, betrifft die Gedenkstättenstiftung. Ist es der richtige Weg, diese aufzustocken, damit sie dann die pädagogische Begleitung übernehmen kann?
Erstens will ich die Gelegenheit ergreifen – ich denke, das geht auch interfraktionell –, dem Kollegen Karl Freller für die verdienstvolle Arbeit, die er in den letzten zehn Jahren geleistet hat, zu danken.
Zweitens möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass auch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit sehr viel leistet. Dabei stellt sich die Frage, ob im pädagogischen Umgriff die Landeszentrale oder das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung die richtige Institution ist. Darüber müssen wir diskutieren bzw. auch darüber, ob der Ansatz der SPD der vernünftigere ist.
Auf alle Fälle – auch dies betone ich deutlich; denn die Zielrichtung liegt unserer Fraktion der FREIEN WÄHLER sehr am Herzen – bedanke ich mich für die Initiative. Ich freue mich auf die morgige Diskussion im Ausschuss für Bildung und Kultus und denke, wir sind uns im Ziel einig. Jetzt geht es darum, die richtigen Mittel zu finden.
Ein Satz zu dem, was Kollegin Zacharias sagte: Ich werde in den nächsten vier Monaten darum kämpfen, dass keine rechtsradikale Partei in den Landtag einzieht. Darauf werde ich alle Anstrengungen verwenden, und ich glaube, das werden wir alle tun.
Danke schön, Herr Prof. Piazolo. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Der Kollege Dr. Spaenle hat sich zu einer
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Prof. Piazolo, ist Ihnen bekannt, dass die Konstruktion des Stiftungsgesetzes – ich war damals Berichterstatter – auch in einer interfraktionellen Form erfolgt ist und man ganz bewusst bei der Frage der Konstruktion erstens das Instrument der Stiftung gewählt hat, um eine Absicherung bzw. Unabhängigkeit zu schaffen, und zweitens ganz bewusst eine Konstruktion gewählt hat, die eine Persönlichkeit – ich sage es einmal im weitesten Sinne – der Zivilgesellschaft – aus dem wissenschaftlichen und vorher aus dem politischen Raum – an die Spitze gestellt hat, um diese gesellschaftliche Aufgabe profiliert wahrzunehmen?
Es war damals der Kollege Dr. Hahnzog, der es so konsensual festgelegt hat, übrigens mit allen beteiligten Gruppen, insbesondere auch mit den Vertretern der Opferverbände. Insofern unterscheiden wir uns ein Stück weit von anderen Ländern. Dies ist jedoch ein sehr starker Eigenwert, der, denke ich, für die Stiftungsarbeit von großer Bedeutung ist.
Vielen Dank noch einmal für den Hinweis. Ich hatte die Stiftung bewusst angesprochen und finde die Arbeit, die sie leistet, sehr gut. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht nach einer bestimmten Zeit, nach einem Jahrzehnt, noch einmal Gedanken machen kann: Ist das alles so richtig? Brauchen wir, wie es die SPD überlegt, noch zusätzliche Stiftungszwecke? Das ist der eine Ansatz, über den man nachdenken kann. Der andere ist die Ehrenamtlichkeit bzw. die Hauptamtlichkeit. Es gibt sicher Argumente dafür und dagegen. Darüber sollten wir zumindest morgen – möglicherweise kommen wir morgen auch nicht zu einer abschließenden Lösung – und in den nächsten Wochen und Monaten nachdenken.
Ich habe sehr viel Sympathie dafür, dass in solchen Einrichtungen ein profilierter Vertreter der Zivilgesellschaft an der Spitze steht, um die Bedeutung einer solchen Stiftung herauszustellen und in den öffentlichen Raum zu tragen. Das ist nicht abwertend gegenüber Hauptamtlichen oder der Beamtenschaft gemeint, die eine hervorragende Arbeit leisten; aber eine solche Stiftung soll immer auch nach außen wirken. Dies sollte man bei den Debatten mitdenken. In