Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

Sie wollen die Antibiotikaresistenzen bekämpfen. An dieser Stelle, liebe Kollegin, sind wir uns einig. Nur darf man nicht vergessen: Das darf nicht auf die Krankenhäuser begrenzt werden. Deshalb sind die Regelungen nach Meinung der CSU in der Medizinhygieneverordnung besser aufgehoben, die auch – das ist gut so – für den niedergelassenen Bereich Gültigkeit besitzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zielführender sind da die Maßnahmen, die die CSU bereits angeschoben hat. Ich erinnere an das Antragspaket der CSU, das der Gesundheitsausschuss des Landtags Ende Januar beschlossen hat. Hier werden Wege aufgezeigt, wie der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen weiter verstärkt werden kann. Ich möchte bei dieser Gelegenheit den beiden Vorsitzenden unseres Arbeitskreises, Bernhard Seidenath federführend und Klaus Holetschek, in Abwesenheit recht herzlich danken.

(Beifall bei der CSU)

So soll die Staatsregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Antibiotikaresistenzdatenbank für Bayern aufbauen, um einen – Sie haben es angesprochen – umfassenden Überblick über die Resistenzsituation im Freistaat zu erhalten. Zum Zweiten gilt es, einen Leitfaden zur Antibiotikatherapie für niedergelassene Ärzte zu erstellen. Schließlich muss auch bei der Fortbildung der Ärzte – was Sie angesprochen haben, ist richtig – und der Aufklärung der Öffentlichkeit noch stärker angesetzt werden.

Sie fordern aber auch eine Arzneimittelkommission. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass jedes bayerische Krankenhaus Zugang zu einer Arzneimittelkommission hat. Ich setze noch eines drauf: An allen bayerischen Universitätskliniken ist eine Arzneimittelkommission bereits fest etabliert.

Den von Ihnen geforderten Patientenfürsprecher gibt es in Bayern bereits, sogar ohne Gesetz, auf einer freiwilligen Basis. Sie haben es ganz klar angesprochen. Patientenfürsprecher sind im Freistaat auf ehrenamtlicher Basis bereits im Jahr 2012 eingeführt

worden. Dazu eine aktuelle Zahl von meiner Seite: Derzeit gibt es 159 Patientenfürsprecher an 147 zugelassenen Krankenhäusern. Das ist der Stand vom März 2018. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Patientenfürsprecher an den bayerischen Kliniken durch die Initiative der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der BKG, und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege steigt. Weil es hier keine Meldepflicht gibt, dürfte die Zahl der Patientenfürsprecher über der gerade genannten Zahl von 159 liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Handlungsempfehlungen der BKG und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde formuliert, dass die Patientenfürsprecher unabhängig agieren sollen und auch können, anders als Sie das vorher dargestellt haben. Sie haben erklärt, dass sie maßgeregelt würden und nicht die nötigen Freiheiten hätten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Wir haben ein hoch komplexes, aber im Bundesvergleich sehr gut funktionierendes System der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung, auf das wir stolz sein können, auch wenn es verbessert werden kann. Um dieses System werden wir von anderen Bundesländern beneidet. Das bayerische System der Krankenhausfinanzierung, wie es derzeit besteht, funktioniert.

Wir von der CSU warnen davor, an dieses System massiv Hand anzulegen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung ablehnen.

Während andere Länder die Verantwortung für die Krankenhäuser zu gerne an den Bund oder an die Krankenkassen abgeben wollen, sagen wir: Nein, stopp! In Bayern kann besser als am Grünen Tisch in Berlin entschieden werden. Wir wissen, wie über andere Themen in Berlin entschieden wurde. Das wollen wir nicht, schon gar nicht beim Thema Gesundheit. Die Versorgung der Menschen muss hier geregelt werden. Wir wissen am besten, was benötigt wird.

(Beifall bei der CSU)

Bezüglich der Finanzierungsverantwortung des Freistaats kann ich für meinen Stimmkreis Landshut nur bestätigen, dass die Mittel ankommen. Ein paar Beispiele: Im Jahreskrankenhausbauprogramm 2017 werden sowohl das Kinderkrankenhaus St. Marien mit über 6 Millionen Euro, das Achdorfer Krankenhaus mit über 14 Millionen Euro und das Bezirkskrankenhaus mit über 7 Millionen Euro unterstützt. Am Landshuter Klinikum laufen die Vorbereitungen für den Bau von drei nagelneuen Bettenhäusern. Aus vielen Gesprächen ist mir bekannt, dass es in anderen Regionen

Bayerns genauso ist. Auch diese Häuser werden im Rahmen der Krankenhausplanung vom Ministerium bestmöglich unterstützt.

(Beifall bei der CSU)

Das Fazit: Alle Häuser modernisieren sich dank der Mittel des Freistaats Schritt für Schritt. Die Entscheidung darüber, wohin Geld fließt, trifft der Krankenhausplanungsausschuss, ein echtes Expertengremium, in dem neben Vertretern des Ministeriums auch Vertreter der Krankenhausträger, der Ärzteschaft und die Krankenkassen als Kostenträger sitzen. An dieser Stelle gilt mein Dank für ihre Arbeit, für ihr Engagement und für ihren Weitblick in der Gesundheits- und Pflegepolitik unserer bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml.

(Beifall bei der CSU)

Der Betrieb eines Krankenhauses fällt unter den Schutz des Grundrechts auf freie Berufswahl und Berufsausübung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2004 entschieden, dass für eine Aufnahme in den Krankenhausplan nicht der planerisch wünschenswerte Bedarf maßgeblich ist, sondern allein die tatsächliche Belegung. Dabei muss in jedem Einzelfall eine Abstimmung mit den Antragstellern erfolgen, um einen fairen Interessenausgleich zu schaffen. Das gelingt der bayerischen Krankenhausplanung.

Liebe Freunde, beim ersten Hinschauen liest sich der Gesetzentwurf der SPD sicherlich gut. Allerdings stellt sich die Frage, warum dieser Gesetzentwurf ausgerechnet jetzt in diesem Hohen Hause zur Beratung ansteht. Damit soll vieles geregelt werden, was bereits geregelt wird. Die Beantwortung dieser Frage überlasse ich gerne Ihrer Fantasie. – Vielen Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Eine Zwischenbemerkung: Frau Kollegin Petersen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Kollege Radlmeier, ich könnte jetzt einiges sagen. Aber um Ihre Frage zu beantworten, warum wir über diesen Gesetzentwurf beraten, braucht es keine Fantasie, sondern einen Blick in die Realität. Ich habe vorhin gesagt, sehr viele Krankenhäuser, die Mehrheit, schreiben rote Zahlen. Das muss uns doch zu denken geben und zu Überlegungen veranlassen, was aus Sicht der Landespolitik zu tun ist, damit sich das verändert. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass das Krankenhauspersonal

erheblich überlastet ist. Auch das ist eine Frage an uns, was wir dagegen tun.

Sie haben mich offensichtlich missverstanden. Ich habe nicht gesagt, in Bayern würde im Gesundheitsbereich nichts getan. Ich würde das nie behaupten; denn das wäre grundfalsch. Natürlich gibt es schon Patientenfürsprecher. Diese sind aber in der Regel nicht unabhängig. Das sind zum Teil Beschäftigte, die in einer gewissen Abhängigkeit zum Krankenhaus stehen. Ich frage mich, wie sehr sich diese Leute für die Interessen und Belange der Patienten einsetzen können.

Wir möchten, dass vereinzelt vorhandene Errungenschaften in die Krankenhausplanung aufgenommen werden. Wir sollten uns gemeinsam fragen: Was ist ein gutes Krankenhaus? Wie möchten wir die Krankenhäuser in Bayern haben? Wir haben die Möglichkeit, dafür Kriterien in der Krankenhausplanung festzulegen.

Ein weiterer Blick in die Realität bietet sich Ihnen, wenn Sie sich einmal die Krankenhausplanungsgesetze anderer Bundesländer ansehen. Sie werden feststellen, dass sie erheblich umfangreicher als das bayerische Gesetz sind. Sie enthalten genau solche Kriterien, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf aufführen. Sie nutzen die Möglichkeiten, die ein Land hat, um für eine gute stationäre medizinische Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.

Ein letzter Punkt. Ich habe eben gesagt, man muss kein Rechenkünstler sein, um festzustellen, dass die angekündigte Förderung der Investitionen in Krankenhäuser in den nächsten fünf Jahren in Höhe von 6 Milliarden Euro keine Erhöhung darstellt. Sie haben die Zahl von heuer, 643 Millionen Euro, genannt. Wird diese Zahl mit 5 multipliziert, ergibt das etwas mehr als 3,2 Milliarden Euro. Das ist also eine Senkung, keine Erhöhung.

Frau Kollegin, Sie haben einige Punkte angesprochen, die Sie schon in Ihrer Rede genannt haben. Ich habe dargestellt, dass vieles davon geregelt ist. Auf einen Punkt möchte ich aber schon eingehen. Sie haben gesagt, die Krankenhäuser schrieben rote Zahlen. Das ist richtig. Die CSU macht sich immer Gedanken über die Krankenhausplanung, die Krankenhausfinanzierung und die Unterstützung der Häuser. Ich gebe Ihnen recht: Das ist ein großes gesellschaftliches Problem.

Wir müssen mit den Geschäftsführern und den Kommunalpolitikern vor Ort einen Ansatz finden, um Synergien nutzen zu können. Wir dürfen diese Synergien nicht nur auf dem Papier ermitteln, sondern müssen Schwerpunkte in den einzelnen Häusern set

zen. Frau Kollegin Müller ist im Kreistag, und ich bin im Stadtrat von Landshut, deshalb ein Beispiel aus Landshut. Leider haben wir in den Häusern Doppelstrukturen. Genau diese müssen aufgelöst werden. Das ist der Grund, warum die Häuser zunehmend rote Zahlen schreiben.

Auf keinen Fall wollen wir eine Privatisierung der Häuser. Damit wären wir auf dem Holzweg. Dies wäre der Worst Case. Das wollen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern und unserer Gesellschaft nicht antun.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Radlmeier. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Vetter von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhausversorgung in Bayern ist ein großes und wichtiges Thema. Herr Kollege Radlmeier, ich bin froh, dass Sie das offensichtlich erkannt haben, dass 50 % der Krankenhäuser in Bayern Defizite schreiben. Über Lösungsmöglichkeiten ist noch nichts bekannt. Sie sagen jetzt, dass wir uns mit den Krankenhausdirektoren zusammensetzen müssten. Das wird nicht ausreichen.

50 % der Krankenhäuser schreiben Defizite. Der Fachkräftemangel verschärft diese Lage noch zusätzlich. Das hat schon dazu geführt, dass Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen schließen mussten. Für die FREIEN WÄHLER ist die Krankenhausversorgung ein Stück weit Daseinsvorsorge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat darf sich hier aus seiner Verantwortung nicht zurückziehen.

Sollte ein Krankenhaus tatsächlich schließen müssen, dann nur, weil es für seine Patienten keine gute Qualität liefert oder weil es für die Versorgung der Menschen nicht mehr benötigt wird oder weil es andere, möglicherweise sogar bessere Krankenhäuser gibt, die die Versorgung übernehmen können. Ich sage aber gleich: Angesichts einer Bettenauslastung von 78,1 % in Bayern dürfte das eigentlich nicht der Fall sein. Kolleginnen und Kollegen, um den Patienten in den Mittelpunkt zu stellen, bedarf es einer Krankenhausplanung, die von ihren Möglichkeiten auch Gebrauch macht. Wir FREIE WÄHLER fordern die wohnortnahe Versorgung der Menschen. Eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist für eine menschenwürdige Versorgung der Patienten dringend notwendig. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Es darf keine weiteren Krankenhausschließungen alleine aus wirtschaftlichen Gründen mehr geben. Wenn die Krankenhäuser im ländlichen Raum ausgedünnt werden,

wirkt sich das auch ungünstig auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land aus. Wir haben heute früh schon über Zuzug und Überlastung der Metropolregionen und Ausdünnungen in der nördlichen Oberpfalz gesprochen. Wir müssen uns dann nicht wundern, wenn die Menschen immer mehr in die schon jetzt überlasteten Metropolregionen ziehen. Auch die Krankenhausversorgung ist ein Baustein für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Der demografische Wandel mit immer mehr älteren und damit häufig auch kranken und multimorbiden Menschen erfordert eher eine Zunahme als eine Verringerung der Krankenhauskapazitäten. Dies macht – darin gebe ich der SPD recht – eine Anpassung, eine Modifizierung und Erneuerung der bayerischen Krankenhausplanung erforderlich. Deshalb begrüßen wir die Initiative der SPD-Fraktion. Vielleicht ist sie ein Anstoß dazu, eine intensivere, bessere und fundiertere Krankenhausplanung in Bayern zu betreiben. Wir FREIE WÄHLER haben schon ein Antragspaket eingebracht, um die bayerische Krankenhausplanung auf den Prüfstand zu stellen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält durchaus gute Ideen. Das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt. Unsere eigentliche Kritik ist aber, dass er an etlichen Stellen die Systematik des deutschen Krankenhausrechts missachtet. Es hätte finanzielle Folgen für die Krankenhäuser in Bayern, wenn er so beschlossen würde.

Das oberste Credo muss lauten: Medizin vor Ökonomie. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Um die wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, müssen natürlich ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dazu ist eine auskömmliche Investitionskostenförderung erforderlich. Da bin ich ganz bei der SPD. Die jetzige Investitionskostenförderung, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, befindet sich nominal auf dem Niveau von 1994, also auf dem Niveau von vor fast 25 Jahren. Wenn man nur die normale Inflationsrate in Höhe von 2,5 % berücksichtigen würde, müsste die Investitionskostenförderung durch den Freistaat heuer etwa eine Milliarde und nicht 640 Millionen betragen, wie es für 2018 festgelegt ist. Das stimmt einfach nicht, das ist eine Milchmädchenrechnung. Die Investitionskostenförderung liegt heuer um 50 % niedriger als vor 25 Jahren, und das im reichen Bayern.

Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf enthält zum Beispiel Regeln für eine Mindestausstattung mit Personal. Damit wird ein wichtiges Thema angesprochen, das dringend geregelt werden muss, aber nicht mit der bayerischen Krankenhausplanung. Deswegen haben wir FREIE WÄHLER einen

Antrag gestellt, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene für die Festlegung von Personaluntergrenzen durch die Selbstverwaltung einsetzen soll. Die Zuständigkeit des Bundes zu umgehen und die Selbstverwaltung zu unterlaufen, ist nicht förderlich und erschwert nur die Finanzierung.

In diesem Zusammenhang ist die Finanzierung der Personalkosten ein wichtiger Aspekt. Da die Personalkosten Teil der Fallpauschalen sind, wirken sich Einsparungen bei den Personalkosten unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser aus. Dies ist ein verheerender Zusammenhang, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben. Einsparungen beim Personal, besonders bei den Pflegekräften, wirken sich schnell ungünstig auf die Patientenversorgung aus.

Ebenso führen die verringerten Liegezeiten der Patienten, die vor allem durch die DRG-Vergütung verursacht werden, zu einer stärkeren Arbeitsbelastung der Pflegekräfte. Deshalb ist es dringend notwendig, dass die Pflegepersonalkosten in Zukunft außerhalb der Fallpauschalen finanziert werden. In dem Zusammenhang ist es erfreulich, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene bereits vorsieht, die Pflegepersonalkosten außerhalb der Fallpauschalen zu finanzieren. Damit dabei zügig gehandelt wird, haben wir FREIE WÄHLER schon einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auch Regelungen für ein Entlassungsmanagement und für Patientenfürsprecher. Beides sind für die Versorgung der Patienten wichtige Aspekte. Gerade bei zunehmend hochbetagten und dementen Patienten sind diese Aspekte besonders wichtig. Ich sage es aber noch einmal: Derartige Regelungen passen nicht in die Systematik der bayerischen Krankenhausplanung, sondern müssen auf Bundesebene unter Beteiligung der Selbstverwaltung getroffen werden. Auch wenn die Selbstverwaltung immer wieder Schwächen aufzeigt, glaube ich nicht, dass eine rein staatliche Verwaltung besser oder wünschenswert wäre.

Zwar wäre es möglich, auf Landesebene Regelungen über eine Mindestpersonalausstattung zu treffen – das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes ist insofern offen –, aber der hier vorliegende Gesetzentwurf sieht keine Finanzierung der Personalkosten vor. Das geht rechtlich auch gar nicht, weil die Finanzierung der Betriebskosten aufgrund unseres dualen Finanzierungssystems über die Krankenkassen dem Bund obliegt. Für die Investitionskostenfinanzierung ist zwar der Freistaat zuständig, aber diese umfasst nicht die Betriebskostenfinanzierung.

Der Gesetzentwurf der SPD enthält einige Regelungen zur Förderung der Patientenorientierung, zur Berücksichtigung der besonderen Interessen von Kindern, von Menschen mit Behinderungen und von Migranten im Krankenhaus. All das sind gute Ideen, die die Patientenorientierung der Krankenhäuser fördern können und müssen, aber sie gehören systematisch nicht in die bayerische Krankenhausplanung. Die Folge derartiger Vorschriften wäre, dass diese für die Krankenhäuser verbindlich wären und Kosten verursachen würden, für die die Krankenhäuser von den Krankenkassen aber keinen Ausgleich erhalten, weil für die Finanzierung der Betriebskosten letztlich der Bund über die Krankenkassen zuständig ist.

Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Gründen, die ich auch schon im Ausschuss ausgeführt habe, lehnen wir, die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER, den vorliegenden Gesetzentwurf wie schon im Ausschuss ab. Er ist gut gemeint, systematisch aber falsch. Deshalb lehnen wir ihn ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Kollege Dr. Vetter. – Kollege Leiner vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Radlmeier, mit Ihren letzten Bemerkungen haben Sie eigentlich gezeigt, dass die bayerische Krankenhausplanung weitgehend gescheitert ist. Gerade bei Ihnen in Landshut haben wir diese Parallelstrukturen, deren Existenz Sie auch zugegeben haben. Gerade bei Ihnen in Landshut haben wir Häuser, die in Sichtweite zueinander bestehen, aber nicht in ordentlicher Form zusammenarbeiten.

(Beifall der Abgeordneten Gisela Sengl (GRÜNE))