Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

Herr Dr. Reichhart, bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung der Kollegin Karl.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Ist das Dillinger Landrecht, oder was?)

Nein, wenn, dann Günzburger Landrecht, Herr Kollege!

Herr Kollege, mir hat sich aus Ihrem etwas wirren Beitrag nicht erschlossen,

(Beifall bei der SPD)

was das Grundgehalt von Piloten mit der Frage zu tun hat, ob Sie eine Einschränkung des Streikrechts befürworten. Deswegen frage ich Sie deutlich: Sind Sie der Meinung, dass dieser Streik, zu dem man stehen kann, wie man will – ich habe auch sehr deutlich gesagt, was ich von den Sonderinteressen halte –, der Anlass ist, das Streikrecht einzuschränken? Ja oder Nein?

Wenn Sie mir statt Ihrem Kollegen zugehört hätten, der nebenan lautstark geschrien hat, wäre es kein Problem gewesen. Selbstverständlich halte ich das Streikrecht, das wesentliches Element der Tarifautonomie ist, hoch, und wir unterstützen das Streikrecht auch. Wir wollen aber

da sollten wir uns einig sein – gerade die Tarifeinheit in den Betrieben stärken, um gewissen Einzelgruppen das Instrument zu nehmen, auf Kosten der ganzen Belegschaft Maßnahmen zu ergreifen. Ich darf Sie nur an eines erinnern: Auch Ihre Ministerin, Frau Nahles, fährt diese Linie und sagt: Tarifautonomie ja, die Tarifeinheit muss aber hergestellt werden. Zur Tarifautonomie gehört auch das Streikrecht.

(Widerspruch von der SPD)

Danke schön. – Jetzt darf ich den Kollegen Pohl an das Rednerpult bitten.

: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Dringlichkeitsanträge zu besprechen, aber stattdessen haben wir eine Nachhilfestunde zum Thema Tarifautonomie bekommen. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Ich weiß nicht, wer in diesem Raum einen Nachholbedarf hat.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Paul Wengert (SPD))

- Der Kollege Wengert hat Nachholbedarf. - Ich bin eigentlich der Meinung, dass jeder von uns in diesem Saal ungefähr weiß, was Tarifautonomie bedeutet, welchen Wert die Tarifautonomie hat und dass der Staat, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Reichhart, selbstverständlich nicht in das Lohngefüge einzugreifen und vorzugeben hat, was ein gerechter Lohn ist. Der Sachverhalt, ob die Piloten etwas mehr oder etwas weniger verdienen, ist vom Verfassungsgesetzgeber ganz bewusst so gestaltet worden.

Jetzt muss ich Sie schon einmal fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Was soll dieser Dringlichkeitsantrag? Ist er notwendig, nur weil Herr Vaatz aus dem Bundestag irgendeine passende oder unpassende Äußerung gemacht hat? Muss deswegen der Bayerische Landtag hierüber debattieren?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Wenn Sie vor ein paar Wochen eine Aussprache zu der Äußerung eines Bundespolitikers beim Politischen Aschermittwoch zur Krim-Krise und zur Rolle Russlands initiiert hätten, dann hätte ich gesagt: Na gut, Herr Gauweiler ist wenigstens ein bayerischer Politiker, da besteht noch ein gewisser Bezug zu Bayern. Aber, Herr Vaatz, so meine ich, kommt aus Sachsen. Er hat eine Meinung geäußert, die meines Wissens kein einziger führender Unionspolitiker bekräftigt hat. Müssen wir deswegen diesem Herrn Vaatz jetzt solch

eine Ehre erweisen, dass wir ein ganzes Parlament heute Nachmittag damit beschäftigen?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Was macht die CSU? - Anstatt dies unkommentiert zu lassen, kommt ein Dringlichkeitsantrag, der die Bundesregierung auffordert, doch endlich den Koalitionsvertrag zu erfüllen, der ein paar Monate alt ist. Dazu muss ich schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Arbeitet vielleicht erst einmal den Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode ab!

(Markus Rinderspacher (SPD): Um Gottes willen! Nein!)

Ergänzt das Landesentwicklungsprogramm um die zentralen Orte! Das liegt und liegt und liegt. Nicht einmal ein Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion, sehr geehrter Herr Kollege Kreuzer, hat das Wirtschaftsministerium dazu veranlasst, endlich einen Entwurf vorzulegen. Das wäre nämlich dringlich. Meine Damen und Herren, bringen Sie bitte das nächste Mal Dringlichkeitsanträge ein, die diesen Namen verdienen. Wir werden uns in beiden Fällen enthalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank. – Ich darf jetzt den Kollegen Mütze an das Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon recht überrascht, was für eine Wendung diese Debatte genommen hat, besonders in Bezug auf den Antrag der CSU-Fraktion. Lieber Kollege Pohl, ich gebe Ihnen selten recht, aber Sie haben heute mit Ihrem Redebeitrag voll ins Schwarze getroffen.

Ich darf einmal zwei Sachen zitieren. In dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion heißt es: "… muss endlich der Grundsatz der Tarifeinheit unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorangetrieben werden." In dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion steht: "… der Grundsatz der Tarifeinheit verfassungsrechtlich abgesichert geregelt wird." Sehen Sie da in beiden Anträgen irgendeinen Unterschied? Nein, es gibt keinen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon sehr verwundert, dass jetzt irgendwelche Barrieren aufgebaut und große Debatten über Dinge gehalten werden, die Ihre beiden Parteien in Berlin im Koalitionsvertrag der Großen Koalition geregelt haben und die

umgesetzt werden sollen. Dafür fehlt mir ein bisschen das Verständnis.

Die Situation, die wir jetzt erleben, ist doch nicht neu. Vor zwei Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gab es einen Lokführerstreik. Damals legte eine kleine Spartengewerkschaft durch Streik den kompletten Zugverkehr in Deutschland lahm. Auch damals regte sich Widerstand gegen diesen Streik. Es kam die Frage auf: Kann bzw. darf eine so kleine Gewerkschaft ganz Deutschland in Beschlag nehmen? Niemand hat damals, jedenfalls soweit ich mich erinnern kann, das Streikrecht für diese Berufsgruppe infrage gestellt.

Die Situation ist nun eine andere. Herr Vaatz wurde gerade schon genannt. Anscheinend hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion seinen Flieger in Berlin nicht bekommen, oder er hat irgendeinen Flug geplant gehabt. Auf jeden Fall war er verärgert. Jedenfalls meinte er, das Streikrecht in den Blick nehmen zu müssen, assistiert vom Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Herrn Steiger, und assistiert von Klaus Barthel, dem Chef des SPDArbeitnehmerflügels, der in der "Bild"-Zeitung kritisierte, dass Minigewerkschaften die Interessen weniger auf Kosten vieler verträten.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Das ist ja nicht falsch!)

Die Schäden, die entstanden sind, sind erst einmal der Lufthansa entstanden. Sie werden auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Das ist das eine. Die Schäden für die Reisenden sind das andere. Aber soweit ich das überblicken konnte, haben alle Beteiligten im Vorfeld so gut informiert, dass die Betroffenen gut auf die Situation reagieren konnten. Auf den Flughäfen gab es kein Chaos, wie es damals auf den Bahnhöfen der Fall war. Profitiert hat in diesem Fall die Bahn, die Ersatzzüge bereitstellte.

Warum dann die Aufregung? Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es bei diesem Streit zwischen der Gewerkschaft Cockpit und der Lufthansa um eine Summe von etwa einer Milliarde Euro. Die Piloten fordern eine Lohnerhöhung von 10 %, dass ihre Übergangsrenten nicht reduziert werden dürfen und dass das Ausstiegsalter nicht verändert werden soll.

Meiner persönlichen Meinung nach ist es nicht nachvollziehbar, dass Piloten noch immer mit 55 Jahren in den Vorruhestand gehen können. Deutschland arbeitet bis 67. Das ist jetzt die Regel geworden. Piloten müssen sicherlich auch in Zukunft nicht bis 67 arbeiten. Aber auch die Piloten müssen sich daran gewöhnen, länger zu arbeiten.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist doch Sache der Firma und der Gewerkschaft, darüber zu entscheiden. Unser Haus und auch der Bundestag brauchen sich nicht damit zu beschäftigen. Ich bin schon sehr verwundert, dass Ihr Kollege gerade jetzt das Streikrecht und damit die Tarifautonomie in den Blick nimmt.

Als wir in diesem Hause um den Mindestlohn gestritten haben – daran kann ich mich noch gut erinnern -, hieß es immer: Das ist die Sache der Tarifpartner, da wollen wir uns nicht einmischen. – Anscheinend ist es jetzt nicht mehr die Sache der Tarifpartner. Komischerweise soll sich jetzt die Politik einmischen. Warum gerade jetzt?

Die Tarifeinheit ist also im Feuer. Genau darum geht es nämlich, um nichts anderes. Tarifeinheit heißt: Die größte Gewerkschaft dieser Firma entscheidet darüber, wie der Abschluss auszusehen hat. Alle anderen kleinen Gewerkschaften, die es in der Firma noch gibt, müssen sich diesem Tarifabschluss anschließen.

Die Bundesarbeitsministerin will ein Gesetz vorlegen. Eine Gewerkschaft des DGB hat schon Widerstand angekündigt, "ver.di" will das nicht mitmachen.

Gehen wir doch einmal zu der Entscheidung zurück: Was ist denn die Grundlage dieser Debatte? Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2010 ausdrücklich bestätigt, dass es keinen übergeordneten Grundsatz gebe, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen müssen. Es darf, es soll sogar mehrere Tarifregelungen in einer Firma geben. Somit ist das, was Cockpit fordert, nichts Außergewöhnliches.

Vor diesem Hintergrund sind für uns Eingriffe in das Streikrecht und in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit der falsche Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Koalitionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht – das haben wir schon gehört -, ein Grundrecht und ein Grundpfeiler des Minderheitenschutzes, auch wenn diese Minderheit sechsstellig verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Herr Reichhart, Sie haben Ihren Debattenbeitrag vorhin mit dem Verdienst der Piloten begonnen. Ich finde, das ist schändlich. Das ist nichts anderes als eine Neiddebatte und gehört nicht in dieses Hohe Haus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie wissen: Der Beruf des Piloten erfordert eine besondere Ausbildung. Piloten müssen ihre Ausbildung, die Kosten im sechsstelligen Bereich verursacht,

selbst finanzieren. Diese Ausbildung hat eine ganz eigene Bedeutung. Ob sie so viel verdienen müssen oder nicht - es gibt sicherlich welche, die weniger verdienen -, ist eine andere Frage. Das ist jetzt einfach so. Es ist Sache der Lufthansa, sich damit auseinanderzusetzen.

Alle Beschäftigten und Berufsgruppen müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich zu organisieren und für bessere Arbeitsbedingungen zu streiten und möglicherweise auch zu streiken. Es gibt also keinen Grund, auf die Verhältnismäßigkeit von Streiks hinzuweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Daher werden wir uns bei Ihrem Dringlichkeitsantrag enthalten.

Auch Sie, Kollegen der CSU, bekräftigen zwar die herausragende Stellung der Tarifautonomie, wollen aber wieder den Rollback hinter die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Auch deshalb enthalten wir uns bei Ihrem Dringlichkeitsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))

Herzlichen Dank. Als nächste Rednerin bitte ich Frau Staatsministerin Müller ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich wundere mich schon, dass die SPD Kommentare der Bayerischen Staatsregierung zu einzelnen politischen Äußerungen aus der CDU einfordert. Wenn wir die vielfältigen Bemerkungen und Äußerungen zum Beispiel von SPD-Politikern kommentieren würden, hätten wir auch viel zu tun. Um es offen zu sagen: Der Antrag ist aus meiner Sicht unnötig.

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Wieso ist der unnötig?)

Aber lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um für die offenbar notwendige Klarheit zu sorgen.

Anlass des Antrags ist wohl, wie vorhin schon mehrfach erwähnt, eine Äußerung des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag Arnold Vaatz aus Sachsen im Zusammenhang mit dem Streik der Spartengewerkschaft Cockpit. Herr Vaatz fordert in der "Rheinischen Post" – ich zitiere -: "Wir sollten diesen Fall zum Anlass nehmen, über eine Gesetzesänderung nachzudenken. Auch in Tarifkonflikten müssen die Verhältnismäßigkeit und die Chancengleichheit gewahrt werden."