Protokoll der Sitzung vom 03.04.2014

Im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen, die vorliegen, haben die jeweiligen Redner die Situation ausführlich erklärt. Wir schließen uns der Argumentation des Redners der CSU-Fraktion an. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der CSU zustimmen und dem Gesetzentwurf der SPD nicht zustimmen. Die Problematik war bei euch, dass der Gesetzentwurf gekommen ist, bevor die genaue Formulierung des Gerichtes vorlag. Die Schwierigkeit besteht darin, dass dieses Problem nicht mit einer Rechtsverordnung geregelt werden kann, sondern dass man die Regelung in ein Gesetz gießen muss. Die Fakten sind jetzt da. Ich bitte darum, sich nicht weiterhin hinter irgendwelchen Argumenten zu verstecken und zu sagen, es ginge wegen der Steinmetze nicht. Jetzt muss endlich einmal gesagt werden, wie es geht. Darum muss man sich jetzt kümmern. Wir sollten uns nicht weiter hinter irgendwelchen Zuständigkeiten verstecken.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich habe diese Befürchtung, wenn ich an unser Gespräch im Ausschuss denke. Damit meine ich das Innenministerium. Der Staatssekretär ist heute da. Lieber Gerhard, bitte kümmere dich darum. Wir müssen auch gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium weiterkommen. Von dort hieß es aber, dass die Zuständigkeit beim Gesundheitsministerium liege. Ich freue mich, dass die Gesundheitsministerin hier ist. Bitte kümmert euch alle gemeinsam darum und versteckt euch nicht einer hinter dem anderen und denk nicht: Irgendeiner macht‘s schon.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Die Formulierung "in dieser Legislaturperiode" ist einfach zu wenig. Wir stehen gerade einmal am Anfang dieser Legislaturperiode. Wir sollten uns gemeinsam zum Ziel setzen, in diesem Jahr zusammen mit allen, die damit zu tun haben, dem Gemeindetag, den Ministerien und vor allem den Steinmetzen, eine praxistaugliche Regelung, die vor dem Gericht standhält, in ein Gesetz zu gießen, damit mit diesem Thema endlich ein für alle Mal Schluss ist. Den Kindern, die ausgebeutet werden, hilft es nichts, wenn wir ständig über dieses Thema sprechen und es nicht schaffen, ein Gesetz zu verabschieden. In diesem Sinne bitte ich darum, dass wir alle zusammenstehen und noch in diesem Jahr vom Ministerium ein vernünftiger Gesetzentwurf vorgelegt wird, den wir umsetzen können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Ich darf jetzt Herrn Kollegen Mistol ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, mich kurz zu fassen, weil bereits längst alles gesagt ist. Alle Argumente sind ausgetauscht. Im Ziel sind wir uns offensichtlich einig. Was wir aber brauchen, lieber Herr Kollege von Lerchenfeld, ist heute Ihre Zustimmung. Seit Jahren fordern wir GRÜNEN, Grabsteine aus Kinderarbeit endlich aus den kommunalen Friedhöfen zu verbannen. Schließlich hat sich der Landtag bereits im Jahr 2009 einstimmig dazu verpflichtet, die notwendige Rechtsgrundlage für den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen zu schaffen. Passiert ist seither nichts. Die Staatsregierung hat stattdessen lieber weiter die Hände in den Schoß gelegt und die Verantwortung auf die Kommunen abgewälzt.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Kolleginnen und Kollegen, die Strafe folgte auf dem Fuß, als das Bundesverwaltungsgericht die Regelung der Stadt Nürnberg im vergangenen Jahr einkassiert hat. Zwar sei der Zweck, so das Gericht, verfassungsrechtlich legitim, es bedürfe aber einer gesetzlichen Grundlage für ein Verbot und klarer Vorgaben für die Umsetzung. Der Fingerzeig aus Leipzig geht also unmissverständlich in Richtung Staatsregierung, die es bisher versäumt hat, entsprechende landesgesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Dass es einfach gehen kann, haben wir GRÜNE bereits mit unserem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 bewiesen. Dieser sah eine entsprechende Änderung des bayerischen Bestattungsgesetzes vor. So sollte es den Kommunen ermöglicht werden, einen Ausschluss von Grabsteinen aus Kinderarbeit festzusetzen, wie es im Saarland und mittlerweile auch in Bremen und Baden-Württemberg landesrechtlich geregelt ist und dort auch erfolgreich umgesetzt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, hier und heute haben Sie nun endlich erneut die Chance, einen Schlussstrich zu ziehen und dem schmutzigen Geschäft mit Grabsteinen aus Kinderarbeit das Wasser abzugraben. Stattdessen ist jedoch zu befürchten, dass noch weitere Jahre ins Land ziehen werden, bevor Sie die dafür notwendige Änderung des Bestattungsgesetzes unter Dach und Fach bringen werden. Herr Kollege von Lerchenfeld, ich habe gehört, was Sie gesagt haben. Sie haben angekündigt, alsbald und in nicht allzu langer Zeit würden wir etwas von Ihnen hören oder lesen. Lieber Herr Kollege von Lerchenfeld, allein mir fehlt der Glaube.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen von der CSU, hier und heute haben Sie die Möglichkeit, ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf den Weg zu bringen. Dies würde endlich für rechtliche Klarheit bei den Kommunen sorgen und zugleich einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Kinder vor Ausbeutung leisten. Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen, heißt es so schön, schon gar nicht, wenn es um das Wohl der Kinder geht. Sie haben schon zu lange wertvolle Zeit verstreichen lassen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Wartezeit für die namentliche Abstimmung ist jedoch noch nicht abgelaufen. Deshalb rufe ich bereits den nächsten Tagesordnungspunkt auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes Verdoppelung der Ballungsraumzulage (Drs. 17/323) - Zweite Lesung

Der erste Redner ist Herr Professor Dr. Peter Paul Gantzer.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Ballungsraumzulage – ein ewiges Thema in unserem Plenum. Die Argumente sind eigentlich ausgetauscht. Deswegen will ich auch nicht mehr auf die Wohnraumsituation, die Miete, den Immobilienkauf und die Lebenshaltungskosten eingehen. Ich drehe die Argumentation einfach einmal um: Gerade im Ballungsraum München haben wir eine hervorragende wirtschaftliche Lage.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich bitte Sie um etwas Ruhe und darum, die Gespräche draußen zu führen.

Wir haben eine sehr niedrige Arbeitslosigkeit. Deswegen haben wir einen ständigen Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern, auch zulasten anderer Landesteile in Bayern. Weswegen ist das so? - Einer der Hauptgründe ist, dass München die sicherste Großstadt in Deutschland und eine der sichersten Großstädte in der Welt überhaupt ist. Viele ausländische Firmen haben ihren Sitz in München und Umgebung gewählt, weil sie wissen, dass ihre Mitarbeiter vom Direktor bis zum einfachen Angestellten hier in einer sehr sicheren Umgebung arbeiten und mit ihren Familien leben können. Das sagen uns vor allem die amerikanischen Investoren, die in ihren Großstädten ganz andere Kriminalitätszahlen haben. Die Sicherheit, die wir bieten, ist ein Wirtschaftsfaktor. Dieser Wirtschaftsfaktor schlägt sich darin nieder, dass wir eine prosperierende Gegend haben und deswegen auch hohe Preise, hohe Mieten und was damit zusammenhängt.

Meine Damen und Herren, wem haben wir das zu verdanken? - Der Polizei, unseren Polizeibeamtinnen und unseren Polizeibeamten, die eine hervorragende Arbeit leisten. Wie ist die Wirklichkeit? - Alle, die bei uns arbeiten, verdienen gut, sie verdienen sogar besser. Sie bekommen für ihre Leistungen Prämien. Sie bekommen Boni. Der Polizeibeamte muss jedoch mit seinem normalen Gehalt auskommen, obwohl er in

diesem gestressten Großraum arbeiten und leben muss. Ich finde es schade, dass darüber bei der CSU nicht einmal Krokodilstränen vergossen werden.

Bei der Ballungsraumzulage demonstrieren Sie eine soziale Härte. Ich sage das auch im Hinblick auf die Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, die das gar nicht zu interessieren scheint, da sie jetzt mit dem Handy telefoniert und hinausgeht. Das ist genau die Lage, wenn wir über die Ballungsraumzulage reden. Diese Frage wurde im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt, und dort ist sie negativ entschieden worden. Ich wünsche mir manchmal den alten Vorsitzenden Eykmann zurück, der auch Einfluss hatte. Eykmann hatte ein Gefühl dafür, wenn sozial etwas nicht gut lief. Er hat sich auch gegenüber der Staatsregierung durchgesetzt. Das war ein Mann, bei dem wir bei diesem Problem offene Türen eingerannt hätten.

Zusammenfassend sage ich: In unserer Gesellschaft ist die beste Form, Danke zu sagen, Zulagen zu gewähren. Diese Chance haben Sie jetzt.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte darauf hinweisen, dass im Plenarsaal Handy-Verbot herrscht. Ich bitte, das zu berücksichtigen. Wer telefonieren möchte, soll bitte nach draußen gehen. Das Gleiche gilt auch im Hinblick auf die Ruhe im Saal. Ich halte es dem Redner gegenüber für nicht kollegial, wenn jemand gegen eine Wand aus Lärm anreden muss. Ich weiß nicht, was heute los ist. Ich bitte, sich etwas zurückzunehmen und auch dem Redner Respekt entgegenzubringen.

(Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Das ist der Saharawind!)

- Das ist nicht der Saharawind.

Jetzt bitte ich den Herrn Kollegen Fackler ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! München braucht Beamte. Das war schon immer so, und das wird auch immer so bleiben, ganz klar; denn wir haben einen Zuzug. Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass der Freistaat etwas für seine Beamten tut. Die Ballungsraumzulage, früher Ortszuschlag, wurde in der Bundesrepublik schon vor vier Jahrzehnten abgeschafft. Einzige Ausnahme ist der Raum München. Der Freistaat Bayern ist damit wieder einmal Vorreiter und Vorbild. Eigentlich sollte der bayerische Weg für viele Bundesländer sowie für den Bund Orientierung sein, denn nur der Freistaat ge

währt freiwillig und ergänzend als einziges Bundesland diese Leistung.

Deshalb muss man auch mit dieser einzigartigen Leistung, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf weiter ausbauen wollen, sowie mit dem Vergleich des marktwirtschaftlichen Prinzips für die Beschäftigten in der freien Wirtschaft mit dem Alimentationsprinzip des Staates vorsichtig sein.

Erstens. Dadurch würde das Besoldungsgefüge Stadt/Land in eine Schieflage geraten, weil die Ballungsraumzulage durch eine Verdoppelung in der Stadt in einem falschen Verhältnis zur Beförderung auf dem Land stünde. Leistung muss sich mehr lohnen als eine Versetzung nach München.

Zweitens steht sie auch im Widerspruch zum Grundsatz einer gleichmäßigen Besoldung im Beamtengefüge. Es soll keinen Gehaltsunterschied zwischen Stadt und Land geben. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so und hat in einem Urteil vor gut sieben Jahren festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, regional unterschiedliche Lebenshaltungskosten besoldungsrechtlich auszugleichen.

Drittens würde es auch ein falsches Signal an diejenigen Beamten senden, die tagtäglich aus dem Land 50 oder 100 km in die Stadt einpendeln und die Mehrkosten für Benzin und Zug selber tragen müssen. Die Bereitschaft zum Berufspendeln und zum Leben auf dem Land fördern Sie damit sicherlich nicht.

Viertens muss natürlich auch über die Kosten des Antrags gesprochen werden. Laut Berechnung würden allein im Beamtenbereich jährliche Mehrkosten von rund 8 Millionen und bei einer Ausweitung auf den Tarifbereich von rund 20 Millionen auf den Staatshaushalt zukommen, insgesamt also circa 28 Millionen an Mehrkosten jährlich. Gleichzeitig werden in vielen Bereichen Stellenhebungen und Stellenverbesserungen im Rahmen der Haushaltsberatung erhofft. Unser Ziel ist es nach wie vor, die Personalausgaben stabil zu halten und dafür die Investitionsquote auf hohem Niveau zu halten und fortzuführen. Wer Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung ernst nimmt, der muss auch die Personalausgaben des Landes im Blick haben. Wir wollen Politik mit Augenmaß machen, und das unter Beachtung stabiler Finanzen. Statt Gelder im konsumtiven Bereich einfach nur auszuschütten, arbeitet der Freistaat lieber investiv an längerfristig greifenden Maßnahmen, zum Beispiel an der Schaffung von Wohnraum für Staatsbedienstete. Dadurch wird Vermögen geschaffen, dessen Wertsteigerung nach derzeitiger Marktlage garantiert ist.

Fünftens. Auch die Verlagerung von örtlich weniger gebundenen Einrichtungen in das ländliche Umland

ist ein besser geeignetes und vor allem strukturell geeignetes Instrument, um die ländliche Region zu stärken, ohne dabei München zu schwächen; denn in München entstehen ohne Zweifel tagtäglich neue Arbeitsplätze.

Sechstens sei erwähnt, dass insgesamt die Stellensituation in München ebenfalls besser ist als auf dem Land. In der Großstadt kann schneller und besser befördert werden, weil dort höherwertige Dienstposten zur Verfügung stehen, sodass auch hierdurch indirekt ein Ausgleich erfolgt.

Viele Beamte arbeiten gerne und engagiert in der Landeshauptstadt München. Sie tun es, weil sie von ihrer Tätigkeit im Staatsdienst überzeugt sind, auch ohne eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage, die wir aus diesem Grund auch ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Günther Felbinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist nicht neu, es gab in der letzten Legislaturperiode schon mehrere ähnlich gelagerte Gesetzentwürfe. Wenn man sich mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes – egal ob Polizisten, Finanzbeamte oder Lehrer – unterhält, stellt man fest, dass es stets aktuell ist. Es ist völlig richtig: Wir haben zwar ein festes Gehaltsgefüge im öffentlichen Dienst, aber München stellt eine Sondersituation nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland dar. Insofern ist der Hinweis des Kollegen Fackler, dass der Ortszuschlag bundesweit abgeschafft worden sei, zwar richtig, aber wir können alle froh sein, dass es seit 1998 in Bayern die Ballungsraumzulage gibt; denn sie ist gerechtfertigt. In diesen 15 Jahren hat sich Erhebliches getan. Die Entwicklung ist nicht stehen geblieben. Wer sich die Mietpreise ansieht, die sich in dieser Zeit verdoppelt haben, und einen Vergleich zum ländlichen Raum zieht, sieht die Problematik. In Weiden in der Oberpfalz – das ist nicht ganz der ländliche Raum, aber trotzdem ein ganzes Stück weg von München - ist eine 40-Quadratmeter-Wohnung um 470 Euro günstiger. Die Mieten in München haben sich allein von 2012 bis 2013 um 7 % erhöht.

Insofern muss man in der Tat überlegen, wie man – das ist unser Grundanliegen, die wir für den öffentlichen Dienst Verantwortung tragen – den öffentlichen Dienst attraktiv gestalten kann, damit wir genügend Nachwuchskräfte haben und diese auch mit Freude ihren Dienst in München verrichten. Deswegen ist die Ballungsraumzulage, die seit 1998 unverändert ge

blieben ist, dringend renovierungsbedürftig. Wir werden den Antrag der SPD auf jeden Fall unterstützen.

Sie haben recht, Herr Kollege Fackler, wenn Sie auf die Finanzierung hinweisen. Es sind 28 bis 29 Millionen Euro. Wir müssen aber bedenken: Wir stehen im öffentlichen Dienst in verstärkter Konkurrenz zur freien Wirtschaft. Wenn der Lohn, den die Anwärter für ihre Tätigkeit bekommen, im Ballungsraum nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten, senden wir ein falsches Signal aus. Deshalb muss diese Ballungsraumzulage dringend verändert werden. Einen solchen Gesetzentwurf hätte man zu einem anderen Zeitpunkt einbringen sollen. Vielleicht wäre man das besser im nächsten Doppelhaushalt angegangen. Dennoch unterstützen wir den Antrag der SPD-Fraktion.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Jetzt bitte ich Kollegen Ganserer an das Rednerpult.

(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt ist nicht neu. Seit 1998 hat sich die Ballungsraumzulage nicht erhöht. Das ist der Grund, warum die Fraktionen von SPD, FREIEN WÄHLERN und GRÜNEN die Erhöhung der Ballungsraumzulage in der letzten Legislaturperiode mehrmals gefordert haben. Leider Gottes haben sich die Mietpreise in den letzten Jahren genauso kontinuierlich nach oben bewegt, wie Sie unsere Forderungen nach einer Erhöhung der Ballungsraumzulage abgelehnt haben. Deswegen ist die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs richtig und wichtig. Die Argumente, mit denen Sie unsere Forderungen abgelehnt haben, haben sich leider in den letzten Jahren nicht verbessert.