Diese Fragen stehen im Raum und müssen unbedingt aufgeklärt werden. Deswegen haben wir heute unseren Antrag gestellt und in diesem auch sehr konkrete Fragen gestellt, damit man weiß, in welche Richtung man antworten muss bzw. was wir als Antwort erwarten. Wir erwarten keine pauschale Antwort, sondern wir wollen wissen, worum es geht. Er ist sozusagen eine Art Handreichung für diejenigen, die auf die Fragen zu antworten haben. Wir hoffen, dass die Sache aufgeklärt wird, und das im größtmöglichen Umfang
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Berichterstattung im "Handelsblatt" kann sicherlich niemanden unberührt lassen. Die dort geäußerten Vorwürfe bedürfen selbstverständlich einer Aufklärung, und zwar einer umfassenden und raschen. Deshalb fordern auch wir die Bayerische Staatsregierung auf, im Ausschuss umfassend über das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf zu berichten.
Nur etwas irritiert bin ich jetzt schon, wenn hier schon wieder an dem Ansehen der Justiz gezweifelt wird. Eine Vorverurteilung ist sicher kein guter Weg. Dessen sollten wir uns auch bewusst sein.
Aber diese Vorwürfe müssen natürlich aufgegriffen werden, und wir wollen dazu eine möglichst baldige umfassende Berichterstattung. Das steht außer Frage. Wir haben auch einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag auf den Weg gebracht. Dem werden wir zustimmen. Wir werden aber auch dem Dringlichkeitsantrag der SPD zustimmen, und wir werden auch dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER zustimmen. Dann werden wir sehen, was danach veranlasst ist, ob überhaupt etwas veranlasst ist. Auf dieser Basis können wir dann auch weiter diskutieren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt erfreulich kurz. Ich werde es natürlich nicht so kurz machen; denn es geht jetzt nicht, wie eben gesagt wurde, um Vorverurteilung, sondern es geht um die Frage, ob Vertrauen in die bayerische Justiz besteht und ob es noch weiter bestehen kann.
Herr Minister, Sie haben kurz nach Ihrem Amtsantritt in einem Interview erklärt: Zu einem Justizsystem gehört es, dass man zu Fehlern steht. - Derzeit haben Sie ja dazu viel Gelegenheit.
Gerade heute gibt es wieder ein Skandalurteil, das zum Glück korrigiert wurde, aber auch nicht besonders früh, muss man sagen. Das macht Schule, das Modell geht in Serie. - Aber die Menschen in Bayern
erwarten nicht nur, dass Sie Fehler einräumen. Sie erwarten, dass Sie sie beseitigen. Dazu haben Sie damals eine Diskussion zum Selbstverständnis der Justiz angekündigt, denn Sie haben gesagt – ich zitiere –: Die brauchen wir auch im Hinblick auf das verloren gegangene Vertrauen in der Bevölkerung. – Wie schaut es jetzt aus, ein Dreivierteljahr nach Ihrem Amtsantritt? Statt Vertrauen zurückzugewinnen, sind Sie dabei, Vertrauen weiter kräftig zu verlieren. Das ist nicht Ihre Verantwortung; das gebe ich auch zu. Aber was tun Sie denn dagegen, um diesen beständigen Vertrauensverlust zu bremsen? Auch der Fall Schottdorf – das ist schon gesagt worden – wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Da erwarten wir und die Menschen in Bayern natürlich unverzüglich Antworten.
Sie haben in Ihrem Interview gesagt –, das ist so schön, dass ich es gern weiter zitiere -: Es wird Recht gesprochen im Namen des Volkes. Wir müssen uns bemühen, dass dann auch die Entscheidungen in der Bevölkerung verstanden werden können. – Und weiter: Wir brauchen die Öffentlichkeit als Grundlage eines funktionierenden Rechtssystems. Dazu gehört Vertrauen. Wir müssen versuchen, unsere Entscheidungen noch besser zu erklären. – Dann erklären Sie uns doch heute einmal das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall Schottdorf. Darauf freue ich mich.
Wie sollen denn die Menschen in Bayern Vertrauen gewinnen, wenn sie in der Zeitung lesen müssen, dass bei so einem großen Betrugsfall, bei dem es um das Geld vieler Bürgerinnen und Bürger geht, Tausende von möglichen Betrügern ungeschoren davonkommen?
Wie sollen sie darauf vertrauen, dass ein Laborunternehmer – Sie lesen es in der Zeitung, davon spreche ich – nicht bevorzugt wird, ein Unternehmer, der nach eigenen Angaben dank unseres Gesundheitssystems, also mit den Beiträgen der Versicherten, phänomenal, wie er sagt, verdient hat und wie Graf Koks in einem Schloss residiert, der sich anwaltlich von ehemaligen bayerischen Justizministern und von amtierenden CSU-Bundestagsabgeordneten vertreten lässt, der einen Staatsanwalt geschmiert hat und dafür fast eine halbe Million Euro Strafe gezahlt hat, der mit Spenden an führende CSU-Politiker wie Stoiber Landschaftspflege betrieben hat? Wie sollen die Menschen glauben, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist?
Da müssen Sie, Herr Minister, schon einiges erklären. Das sind schwere Vorwürfe an die bayerischen Justizbehörden.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs gegen geschätzt 10.000 Ärzte – des is fei a Haufa Zeig – im Sand verlaufen lassen. Sie hat Verfahren eingestellt oder verjähren lassen, und sie hat den Organisator des ganzen Systems in diesem Punkt völlig ungeschoren davonkommen lassen. Dabei ging es laut Medienberichten um eine Gesamtschadenssumme von einer halben Milliarde Euro.
Nur ein einziges Verfahren – das ist jetzt ein Fakt, den auch die Staatsregierung eingeräumt hat – gegen einen einzigen Arzt wurde durchgekämpft, und zwar bis zum Bundesgerichtshof.
In diesem Fall hat die Staatsregierung ausdrücklich selber von einem Pilotverfahren gesprochen. Was ist denn ein Pilotverfahren oder ein Pilot? Bei Fernsehserien gibt es einen Pilotfilm. Aber ein Pilotfilm hat nur Sinn, wenn er bei Erfolg in Serie geht. Deswegen macht man normalerweise einen Pilotfilm. Aber was hat die Frau Ministerin Merk gemacht? Bei der war es genau andersherum. Der Pilot war erfolgreich, der angeklagte Arzt wurde vom BGH wegen Betrugs zu drei Jahren und drei Monaten verknackt. Aber statt das in Serie umzusetzen, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg schon weit vor dem Ausgang des Pilotverfahrens entschieden, dass das eh nichts wird, und hat Tausende Fälle eingestellt oder verjähren lassen. Das ist doch der Hammer!
Die Generalstaatsanwaltschaft war laut Auskunft der Staatsregierung von Anfang an unterrichtet, und sie hat auch das weitere Vorgehen mit beiden Staatsanwaltschaften in München und in Augsburg besprochen. Das heißt, da war eine Stelle, wo alles zusammenlief. Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft dann ein Pilotverfahren laufen lassen und gleichzeitig die Fälle, auf die es anwendbar gewesen wäre, eingestampft? Das müssen Sie uns einmal erklären, Herr Minister.
War da auch das Justizministerium eingebunden? Waren Sie davon unterrichtet und auch in die Entscheidungsfindung eingebunden?
Aber es geht nicht nur um unser Justizsystem, Kolleginnen und Kollegen, es geht auch um unser Gesundheitssystem. Es ist völlig unverständlich für mich, dass dieses Abrechnungsverfahren offenbar immer noch weiterläuft, als ob nichts gewesen wäre. Das Landgericht Augsburg hat im Jahr 2000 die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gerügt, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommt. Damals haben die Medien geschrieben, dass nicht Schottdorf, sondern ein ganzes Abrechnungssystem vor Gericht stehe. Was hat denn die Regierung in der Zwischenzeit getan, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Verbesserungen des Systems zu erreichen? Es ist doch unglaublich, dass das Abrechnungssystem Ärzten einen massiven finanziellen Anreiz bietet, möglichst viele Laboruntersuchungen machen zu lassen, und zwar egal, ob der Patient sie braucht oder nicht; Hauptsache, es passiert bei Schottdorf.
Laut "Spiegel" hat Schottdorf damit mehrere 100 Millionen Euro verdient. Das ist das Geld der Patientinnen und Patienten. Zusätzlich haben die beteiligten Ärzte angeblich eine halbe Milliarde Euro in unserem Gesundheitssystem abkassiert. Da hätte ich schon gern gewusst, warum die Staatsregierung meint, dass das aufgedeckte System kein Betrug sein kann, weil kein Schaden entstanden ist. Da ist doch ein massiver Schaden für die Patientinnen und Patienten entstanden.
Wirklich beschämend in diesem Zusammenhang aber ist im Verfahren um und gegen Schottdorf, dass die bayerische Staatsanwaltschaft offenbar großen Verfolgungseifer zeigt, wenn es darum geht, Kritiker des eigenen Vorgehens mundtot zu machen. Da sind sie schnell bei der Sache. Hier zeigt die Staatsanwaltschaft deutlich mehr Eifer als bei der Aufklärung und bei der Ahndung der skandalösen Tatbestände. Da scheut man nicht – auch die Regierung tut das nicht – vor verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und Verfahren gegen die eigenen Beamten zurück.
Sie, Herr Minister, haben in Ihrem Interview gesagt: Natürlich gehört zu einer offenen Gesellschaft auch eine Kultur der Kritik. Die Justiz muss das dann auch ertragen. – Ja, genau! Wie verträgt sich das aber damit, dass die Justiz, wie die "Abendzeitung" schrieb, nicht Schottdorf, sondern einen Passauer Journalisten ins Visier nahm, nur weil der genauer wissen wollte, wie das mit Schottdorf-Spenden an Stoiber war. Wie verträgt sich das damit, dass laut "Handelsblatt" Beamte der "Soko Labor", die sich über die Verfahrenseinstellungen beschwerten, mit Straf
und Disziplinarverfahren überzogen wurden? Wie verträgt sich das damit, dass die Staatsregierung noch 2011 in einer Antwort auf Anfrage erklärte – ich zitiere –: Die Staatsanwaltschaft München I führt ein Verfahren gegen den Polizeibeamten M. - und jetzt muss man aufpassen - wegen Verfolgung Unschuldiger. Das Oberlandesgericht München aber hat das Verfahren eingestellt und folgenden Befund festgestellt – ich zitiere Wilhelm Schlötterer: Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Augsburg waren falsch, und Schottdorf hat sich strafbar gemacht. Wie verträgt sich das? Den Anstoß zum Verfahren wegen Verfolgung Unschuldiger hat offenbar Schottdorfs Anwalt Peter Gauweiler gegeben, der sich laut "Spiegel" beim Generalstaatsanwalt in München über die Augsburger Ermittler beschwert hat. Herr Minister, da hätte ich gerne von Ihnen gewusst, wer denn die verfolgte Unschuld sein soll, von der in der Antwort des Ministeriums die Rede war. Wessen Unschuld wurde denn da verfolgt? Herr Minister, können Sie uns sagen, ob das endlich einmal aufhört, dass die Staatsanwaltschaft Eifer an der falschen Stelle zeigt?
Auch die bayerische Justiz muss doch, wenn hier Fehler passiert sind, ihre Energie endlich darauf konzentrieren, diese zu korrigieren anstatt weiterhin ihre Kritiker zu verfolgen. Von Ihnen erwarten wir, dass Sie die offenen Fragen und die Vorwürfe, die heute erhoben wurden, so schnell und umfassend wie möglich aufklären; denn die bayerische Justiz hat allen Grund, alles zu tun, um das verlorene Vertrauen der bayerischen Bevölkerung wiederzugewinnen. Das wird schwer genug.
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Schindler, Herr Kollege Streibl, Frau Kollegin Guttenberger, die Anträge, über die wir heute diskutieren, betreffen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Ärzte. Ihnen wird vor allem Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit speziellen Laborleistungen zur Last gelegt. Der Vorwurf steht im Raum, die Justiz habe Straftaten nicht in der gebotenen Weise verfolgt, bis schließlich Verjährung eingetreten war, und das zu einer Zeit, in der die betreffenden Rechtsfragen in einem Pilotverfahren einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden sollten.
Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe die Empörung, die die Presseberichterstattung ausgelöst hat. Da werden schwerwiegende Vorwürfe formuliert, die selbstverständlich aufgeklärt werden müssen. Herr Kollege Schindler, Herr Kollege Streibl, Frau Kollegin Guttenberger, ich kann Ihnen versichern, dass wir den von Ihnen aufgeworfenen Fragen mit Nachdruck nachgehen werden. Ich habe eine umfassende Prüfung der Vorgänge veranlasst, die zurzeit läuft. Schon nach der ersten Durchsicht der Fragestellung ist allerdings festzustellen, dass die meisten Vorwürfe nicht neu sind. Über vieles wurde dem Landtag schon berichtet. Ich verweise nur auf die Antworten zu den Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Tausendfreund, Kamm und Schopper aus dem Jahr 2010 sowie zu zwei Schriftlichen Anfragen des Herrn Kollegen Streibl von 2011.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich Ihnen heute noch kein abschließendes Ergebnis präsentieren kann. Die Vorgänge sind umfangreich und liegen längere Zeit zurück. Die kritisierte Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft wurde im Jahr 2009 getroffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur maßgeblichen Rechtsfrage datiert aus dem Jahr 2012. Der Gesamtkomplex, in dem die sogenannte Soko Labor des Landeskriminalamts ermittelt hat, ist vielschichtig. Der Gesamtkomplex betrifft verschiedene Sachverhaltskonstellationen und eine große Zahl von Beschuldigten. Dementsprechend umfangreich sind die Akten, die jetzt im Hinblick auf die Fragestellungen gezielt ausgewertet werden müssen, um alle Einzelfragen umfassend abzuarbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden selbstverständlich – Herr Ausschussvorsitzender, Frau stellvertretende Ausschussvorsitzende – zu allen Fragen umfassend im Ausschuss berichten. Was klärungsbedürftig ist, soll auch geklärt werden. Mit einem lückenhaften Bericht ist uns allen nicht gedient. Ich habe das in dem vom Kollegen Dürr zitierten Interview gesagt, und ich stehe zu jedem Wort. Grundlage unserer Justiz ist das Vertrauen der Bevölkerung. Wenn schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen, ist es im Interesse aller, dass wir umfassende Aufklärung leisten.
Worum geht es im Kern? Die Gebührenordnung für Ärzte regelt für privatärztliche Leistungen in den Anhängen M III und M IV besonders komplexe Laboruntersuchungen. Diese stellen besondere Anforderungen an die labormedizinische Qualifikation des Arztes. Die Abrechnung von Laborleistungen dieser Kategorien ist deswegen nur dem Arzt gestattet, der sie persönlich erbringt oder während der Durchführung die Aufsicht führt. In vielen Fällen ist das offenbar nicht so
geschehen. Nicht der Laborarzt hat die Leistungen abgerechnet, sondern der Arzt, der das zu untersuchende Material an das Labor gesandt hat. Die entscheidende Rechtsfrage ist, ob diese Abrechnungspraxis als Betrug strafbar ist. Ich kann diese sehr komplexe rechtliche Fragestellung hier und jetzt nicht vertiefen, auch nicht bezüglich der Praxis der Gerichte. Wir werden im Ausschuss noch ausreichend Gelegenheit haben, die Problematik zu erörtern. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden im Ausschuss zeitnah berichten und damit umfassend die Transparenz herstellen, an der uns allen gelegen ist.
Hier geht es um den Ruf unserer Justiz, die grundsätzlich gut funktioniert und in unserem Rechtsstaat Wichtiges leistet. Die Justiz in Bayern ist ein Standortfaktor. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Vorgänge umfassend aufarbeiten. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses schon heute um die notwendige Geduld, wenn wir diese umfassende Berichterstattung leisten; denn umfassend heißt auch, dass wir die Einzelfragen im Detail behandeln werden. Das wird sicher einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Ich vertraue aber darauf, dass die qualifizierte Begleitung dieser Fragen sowie Diskussionen im Rechtsausschuss die notwendige Zeit bekommen. Wir werden gemeinsam für Aufklärung sorgen, und Sie können sicher sein, dass ich meinen Beitrag dazu leisten werde. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/1781 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/1785 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenhaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/1801 seine Zustimmung geben will, den bitte
ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zu den namentlichen Abstimmungen zurück, die wir noch durchführen müssen. Vorweg möchte ich über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion abstimmen lassen, weil hierzu keine namentliche Abstimmung beantragt ist. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/1798 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion; danke. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich komme nun zu den namentlichen Abstimmungen und lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/1780 abstimmen. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten abzugeben. Die Abstimmungszeit beträgt fünf Minuten.