10.000. Mir hat letzte Woche ein Freund aus den fünf neuen Ländern berichtet. Er beliefert mit Mastfutter und ist mit 66.000 Schweinen einer der größten in Deutschland. Er kann es sich leisten, eine derartige Technik zu installieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kümmern uns um über 15.000 Schweinezüchter in Bayern. CSU und FREIE WÄHLER setzen sich heute für die circa 30 industriellen Großagrarier ein, die in Bayern 2.000 oder mehr Mastschweine halten. Übrigens: Eine Obergrenze für Schweinehaltung gibt es meines Wissens nach nicht. Durch Ihre Unterstützung für die Großagrarier untergraben Sie weiterhin den Fortbestand der Familienbetriebe in Bayern. Sie sorgen dafür, dass Ihre bisherige Politik fortgesetzt wird und immer mehr landwirtschaftliche Betriebe aufgeben müssen.
Beim Filtererlass für große Schweinehaltung gibt es zwei Diskussionspunkte. Zum einen geht es um die Frage, ob es technisch möglich ist, die Abluft zu reinigen. Die zweite Frage ist: Wenn es möglich ist, ist dies dann für die großen Industriebetriebe auch wirtschaftlich tragbar? Man muss das Verfahren einer Genehmigung für eine Schweinehaltung betrachten. Die kleinen Anlagen unterliegen dem Baurecht, das heute nicht erwähnt wurde. Die meisten Anträge sind also Baurechtsanträge. Der zweite Fall betrifft Betriebe mit 1.500 bis 2.000 Plätzen. Dann braucht man eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, allerdings immer noch nach dem vereinfachten Verfahren. Ab 2.000 Plätzen – nur darum geht es heute – ist eine Zustimmung nach dem förmlichen Verfahren erforderlich.
Warum hat man diese Anlagen mit über 2.000 Tieren unter eine besondere Beobachtung gestellt? Ganz einfach: weil es in ihrer Umgebung stinkt. Es gibt viele Beschwerden, wie wir heute gehört haben. Ich will es mir aber nicht so einfach machen und darauf hinweisen, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Menschen und die Schädigung der Natur von derartigen Industriebetrieben ausgehen können. Es gibt bereits heute technische Möglichkeiten, diese Beeinträchtigung für Mensch und Natur zu minimieren. CSU und FREIE WÄHLER meinen nun, dass diese Filter noch nicht ausgereift seien. Dem hat Regierungsdirektor Dr. Josef Lettenbauer vom Umweltministerium im Umweltausschuss am 20.03.2014 ganz klar wider
sprochen. Er hat festgestellt, dass die Bund-LänderArbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz im März 2013 entschieden habe, dass bei großen Mastschweinehaltungen die Abluftreinigung Stand der Technik sei. Insofern ist das festgestellt und festgelegt. Ferner meinte er, dass Mastschweineanlagen mit über 2.000 Plätzen unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, also nicht der bäuerlichen Landwirtschaft zuzurechnen seien. Ich sage noch einmal: Wir vertreten 15.000 Bauern und Sie die anderen 30; denn es geht um die Industrie.
Auch die tagtägliche bayerische Genehmigungspraxis ist bereits wesentlich weiter als CSU und FREIE WÄHLER. Reicht der erforderliche Mindestabstand zum geplanten Mastschweinestall nicht aus, kann dieser Abstand durch den Einbau von Filtern reduziert werden – und das in Bayern. Ich berufe mich wieder auf Dr. Lettenbauer vom Umweltministerium. Demnach verfügten derzeit in Bayern circa 51 Betriebe über eine Abluftreinigungsanlage, in der Kurzfassung sind das Filter. Davon seien 13 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig, also die großen. Somit sind nach Adam Riese 38 Anlagen nach dem Baurecht genehmigt worden. Kollege Ritt, es handelt sich um kleine Ställe, nicht um große. Ich stelle also fest: Bayern akzeptiert durch staatliches Handeln die Abluftfilter als Stand der Technik. Ergebnis: Es gibt gute Filter, und ihrem Einsatz steht nichts im Wege. Das passiert jeden Tag.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache komme ich auf ein weiteres Argument zu sprechen, nämlich die Kosten für eine derartige Reinigungsanlage. Diese betragen nach Schätzungen – Kollege Ritt hat etwas anderes erklärt – nach meinen Informationen zwischen zwei und fünf Euro pro Stück, also nicht pro Kilo. Nun argumentieren CSU und FREIE WÄHLER, dass diese Aufwendungen für die Landwirte dazu führten, dass noch größere Anlagen gebaut werden müssen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Nun muss ich einfach sagen: Sie haben nicht zugehört. In Bayern gibt es bereits 38 kleine Anlagen, die diese Abluftreinigungstechnik mit Erfolg und unter wirtschaftlichen Bedingungen einsetzen. Es geht also nicht um das Zugrundegehen, sondern die Kleinen haben es bereits vorgemacht. Warum sollten dann die großen Industriebetriebe – nur um die geht es heute, nicht um die kleinen – diese Last nicht tragen können?
Wie Kollege Ritt es bereits ausgeführt hat, sind die Großen deshalb groß, weil sie meinen, sie hätten dadurch wirtschaftliche Vorteile. Sonst würden sie es nicht tun.
Fassen wir zusammen: Gönnen Sie unseren Bürgerinnen und Bürgern, Herr Ministerpräsident, und der Natur etwas frische Luft zum Durchatmen. Andere Bundesländer haben sich bereits auf den Weg gemacht und einen Erlass herausgegeben bzw. werden einen solchen herausgeben. Wir von der SPD wollen, dass die Schweinehaltung in Bayern weiterhin von der Bevölkerung und damit vom Verbraucher akzeptiert wird. Wir stimmen dem Antrag zu.
: Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der GRÜNEN lehnen wir zwar ab, aber Sie haben natürlich ein Thema aufgegriffen, das die Parlamente beschäftigt. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die EU und die deutsche Bundesregierung sind daran, dieses Thema zu bearbeiten. Insofern glaube ich, sollten wir dem nicht vorgreifen, auch wenn in Deutschland zwei Bundesländer Umsetzungen vorgenommen haben. Ich will zwei Dinge erwähnen, die dieses Thema bereits beschreiben. Wenn man sich mit der Materie ein bisschen beschäftigt hat, stellt man fest, dass es einen sogenannten Schweinezyklus gibt. Dieser bedingt, dass die Preise einmal relativ oben sind und dann aber wieder schnell nach unten fallen. Wenn ich für ein mastfähiges Ferkel zwischen 45 und 60 Euro bezahle und das nach vier oder fünf Monaten bei 100 Kilogramm Schlachtgewicht für 130 oder 140 Euro abgeben muss, dann sind wir genau bei den von den Kollegen der SPD und der Kollegin Sengl bereits angesprochenen Lebensmittelpreisen. Mancher wird fragen, was das mit dem Thema zu tun hat. Das hat mit dem Thema sehr viel zu tun. Kollege Scheuenstuhl hat von Kosten berichtet. Wir haben von zwei bis sechs Euro gehört. Es stellt sich dabei natürlich die Frage, woran das gemessen wird. Ich habe beim Kuratorium für Landtechnik und Bauwesen nachgesehen. Diese kommen pro Schwein auf Kosten von vier bis zehn Euro. Wir können dabei über die Bemessungsgrundlage streiten. Ich glaube, diese Vereinigung ist parteipolitisch nicht zu sehr belastet. Wenn wir diesen Betrag hernehmen, ist es einem Schweinemäster schwer vermittelbar, das auf einen Preis zu schlagen, der häufig keine Gewinne mehr bringt. Jedem hier im Hause muss klar sein: Es gab für die Schweinemäster nie eine europäische Marktordnung wie für andere Produktbereiche. Von daher sind sie in einem doppelt schwierigen Wettbewerb. Daher komme ich zu der Auffassung, dass es schwerlich gerechtfertigt wäre, diese Berufsgruppe noch mehr zu belasten.
Jetzt werden Sie sagen: Das sind nur die großen Ställe. Das kann man natürlich so sehen. Man kann Betriebe mit 1.500 bis 2.000 Mastschweinen als Großbetriebe ansehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist jedoch alles relativ. In Norddeutschland oder in den neuen Bundesländern gibt es Betriebe mit weit über 20.000 Mastplätzen. Daher sind wir mit 1.500 oder 2.000 Plätzen noch bei Betriebsstrukturen, die die Folgerung, hier handle es sich um einen Großbetrieb, nicht zulassen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Kollegen Kreitmair zustimmen, der gesagt hat, dass in Bayern Betriebe in dieser Größenordnung teilweise nur im Nebenerwerb betrieben werden können. Um diese Problematik abzurunden: Ich würde mir von den Kolleginnen und Kollegen der CSU mehr Unterstützung wünschen. Wir sind hier bei dem Grundproblem: Was nichts kostet, ist nichts wert. Sie kennen den Slogan der letzten Tage: Sie bekommen 1 kg bestes Schweineschnitzelfleisch für 3 Euro. Das Problem ist, dass der Lebensmitteleinzelhandel unser System dominiert. Dann kommen verschiedene Zwischenhändler und zuletzt kommt der Erzeuger. Den Letzten beißen die Hunde. Um dieses System zu durchbrechen – hier stimme ich Frau Kollegin Sengl zu -, wäre wesentlich mehr Hilfe der CSU möglich und nötig.
Sie haben die große Aufgabe, sich diesem Problem nicht zunehmend zu verschließen, sondern die Augen zu öffnen, damit Schweinemäster mit dem Lebensmitteleinzelhandel und den dazwischen liegenden Verarbeitungsstufen auf Augenhöhe konkurrieren können.
Insgesamt: Wir lehnen diesen Antrag ab, sehen das Problem, glauben aber, dass wir die Schweinemäster zum jetzigen Zeitpunkt gerade vor dem Hintergrund der EU-Verordnung und der bundesdeutschen Verordnung nicht zusätzlich belasten dürfen.
Herr Kollege Herz, ich habe es ausgeführt: Es stimmt, was Sie sagen. Sie lehnen den Antrag nur aus wirtschaftlichen Gründen ab. Ein bisschen Gnade für die Bürgerinnen und Bürger, die frische Luft brauchen, wäre schon gut. Ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt, dass es bereits solche Anlagen gibt, die wirtschaftlich betrieben werden können. Im Ausschuss wurde gesagt – es steht zwar nicht so im Protokoll, aber ich habe es noch gut in Erinnerung: Wenn der Abstand nicht reicht, macht ein jeder eine Abluftreinigungsanlage. Das bedeutet, es
hängt nicht von den wirtschaftlichen Argumenten ab. Sonst würden solche Aussagen nicht kommen. Diese Aussage stammt nicht von mir, sondern vom Ministerium.
Ich habe mich gewundert, dass in Deutschland bereits tausend Filteranlagen stehen. Das ist eine sehr schöne Zahl. Allerdings muss ich einschränkend dazu sagen, dass diese Anlagen nicht nur bei Schweinehaltungen installiert sind, sondern auch bei Anlagen für andere Tierarten. Deswegen ist Ihr Argument der Wirtschaftlichkeit einfach nicht stichhaltig.
Herr Kollege Scheuenstuhl, zum Argument der Wirtschaftlichkeit möchte ich mich nicht noch einmal äußern. Das habe ich lange genug getan.
Die Praktiker vor Ort haben mir gesagt, dass die Anlagen vielfach noch nicht so arbeiten, wie es erforderlich wäre. Damit will ich es bewenden lassen. Wir werden diese Frage in diesem Gremium nicht klären können. Zu sagen, draußen sei die Luft vielfach nicht mehr genießbar, halte ich für übertrieben.
Danke schön, Herr Kollege Herz. Zum Abschluss hören wir eine Stellungnahme der Staatsregierung. Bitte schön, Herr Staatsminister Dr. Huber.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Auch ich bin kein Freund von industrieller Landwirtschaft. Das Beispiel Hohenthann zeigt, dass man an dieses Thema herangehen muss. Wir tun das auch. Allerdings halte ich nicht sehr viel davon, einen bayerischen Weg zu gehen; denn dieses Thema steht nicht nur hier, sondern auch woanders auf der Tagesordnung.
Die Rechtssituation ist ausreichend beschrieben. Dazu muss ich mich nicht mehr äußern. Herr Scheuenstuhl, ich bestätige, dass die bayerische Staatsverwaltung sehr flexibel ist, wenn es darum geht, Lösungen zu finden, die für die Leute passen. Ich möchte unterstreichen, dass die bayerischen Schweinehaltungen derzeit alle Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Nachbarschaft einhalten müssen. Dies gilt natürlich auch für Geruchsbelästigungen und Ammoniak. Dafür sorgen die bayerischen Behörden.
Sie haben heute ihr Augenmerk auf große Anlagen gerichtet. Auch eine kleine Anlage kann die Nachbarn stören. Die Dimensionierung ist nicht der richtige Ansatz. Der richtige Ansatz ist, das zu tun, was dem Stand der Technik entspricht. Das kann wiederum nicht bedeuten, alles zu tun, was man machen könnte. Schließlich könnte man oft noch mehr tun. Wichtig ist, dass etwas getan wird, was der Sache angemessen ist. In diesem Interessenskonflikt geht es darum, einen gerechten Ausgleich zwischen der Umwelt und den Nachbarn zu finden. Beide müssen wirksam geschützt sein. Aber auch den Landwirten dürfen keine übermäßigen Lasten aufgebürdet werden. Derzeit wird versucht, eine entsprechende Lösung im Rahmen des Standes der Technik zu definieren. Die Frage, ob eine Abluftreinigungsanlage oder eine Luftwäsche der Stand der Technik ist, wird gerade geklärt. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft hat auf Bundesebene gerade ein Gutachten in Arbeit, das wohl im Herbst dieses Jahres veröffentlicht und neue Erkenntnisse bringen wird.
Ich darf darauf hinweisen, dass derzeit auch die EU das EU-Merkblatt zur besten verfügbaren Technik bei der Haltung von Geflügel und Schweinen in Arbeit hat. Bevor wir ad hoc eine bayerische Insellösung einführen, sollten wir warten, bis diese beiden Grundlagen zur Verfügung stehen. Dann sollten wir uns daran machen, dieses Thema auf dem Stand der Technik, wie er bundes- und europaweit definiert ist, bei uns zu regeln. Deshalb empfehle ich, diesen Antrag heute abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich habe noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Steinberger.
Herr Staatsminister, eines wundert mich schon: Bayern ist sonst immer so stolz darauf, einen eigenen Weg zu gehen. Bayern betont immer, etwas Besonderes zu sein. Aber jetzt, wo es darum geht, etwas für den Schutz der Bevölkerung zu tun, gibt es auf einmal keinen bayerischen Sonderweg. Hier warten wir, bis alle anderen etwas tun - wobei das gar nicht stimmt. Diese beiden Bundesländer, in denen es große Probleme gibt, haben bereits etwas getan. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie diesen bayerischen Sonderweg nicht gehen wollen.
Ich habe noch eine Frage: Sie haben gesagt, alle Ställe seien genehmigt. Die Behörden arbeiteten. Alles funktioniere wunderbar. Wir haben Dörfer, bei denen es an 37 % der Jahreswochenstunden Gestank gibt. Wenn wir den Winter wegrechnen, herrscht
dieser Gestank fast durchgängig. Welche Möglichkeiten gibt es hier? Die Leute in den Orten, wo die Belastung über die Maßen groß ist, hören von den Behörden nur, dass die Anlagen Bestandsschutz genießen und sie diese Belastung aushalten müssten. So kann es nicht weitergehen.
Herr Kollege Dr. Herz, ich lade Sie gerne einmal in den Landkreis Landshut ein, wenn Sie mir nicht glauben, dass es dieses Problem gibt. Bei Ihnen ist das vielleicht so. Bei uns gibt es dieses Problem.
Ich habe bereits ausgeführt, dass wir uns auf der Basis der ausgearbeiteten Gutachten erneut um dieses Thema kümmern werden. Dazu müssen diese Gutachten aber erst einmal da sein. Im Übrigen sind wir große Föderalisten. An Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nehmen wir uns kein Beispiel.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 17/1739 die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung aus den Reihen der FREIEN WÄHLER. Vielen Dank. Damit bleibt es bei der Ablehnung des Antrags.
Wir kommen nun zu einem wichtigen Teil der Tagesordnung nach dem Motto "Gleiches Recht für Franken", zu der beantragten Einzelberatung der noch offenen Listennummer 12 der nicht einzeln zu beratenden Anträge. Ich rufe auf:
Antrag der Abgeordneten Dr. Paul Wengert, Horst Arnold, Klaus Adelt u. a. (SPD) Rechtsverordnung für gastronomische Freischankflächen in Anlehnung an die Bayerische Biergartenverordnung (Drs. 17/644)
Ich gebe bekannt, dass die SPD zu diesem Antrag eine namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Arnold. Bitte schön, Herr Arnold.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Freischankflächen sind Betriebsteile von Innengaststätten, die sich im Freien befinden. Dergleichen gibt es in vielen Städten und Gemeinden nicht nur in Franken, sondern auch in Altbayern, in denen Freischankflächen Tradition haben. Tradition heißt Kommunikation, sozialer Treffpunkt, ungezwungener Austausch, Stadt- und Bürgerkultur im besten Sinn. Tradition heißt nicht Ballermann oder gar Kultivierung von Trink- und Saufgelagen. Das ist keine Tradition in diesem Sinn. Deswegen ist eine Freischankfläche in der Tat von hohem Wert. Wir wollen keine lärmintensiven Events fördern, sondern es geht wirklich um reine Wirtshauskultur. Diese Wirtshauskultur muss natürlich auch gelebt werden. Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass bei Freischankflächen bis 22 Uhr Lärmwerte von im Mittel bis zu 60 dB(A) als Toleranzgrenze gelten und ab 22 Uhr – 45 dB(A) bei stundengenauer Spitzenmessung – eigentlich nichts mehr geht.
Dies wird den Bedürfnissen einer modernen Stadt-, aber auch einer modernen Dorfgesellschaft in ganz Bayern nicht gerecht. Derartige Traditionen und Gepflogenheiten dürfen nicht um 22 Uhr abrupt ad acta gelegt und mit Richtmikrofonen und Sonaren durchkreuzt werden, sodass das Lebensgefühl und die Lebensqualität derjenigen, die sich dort gerade austauschen, teilweise ruiniert werden.
Daher – das ist der Inhalt unseres Antrags – fordern wir bei Freischankflächen eine Verlängerung der Tagzeit auf 23 Uhr. Das ist dasselbe – darauf komme ich später kurz zurück -, was im Biergarten gang und gäbe ist. Wir fordern dies nicht aus Eigennutz. Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Gaststättenbetreibern führen zu Unsicherheiten. Mit einer verlässlichen Rechtsgrundlage der beantragten Art schaffen wir Sicherheit. Es handelt sich auch nicht nur um ein Bedürfnis, das regionaler Provenienz entstand, sondern der Städtetag hat die Staatsregierung eindeutig aufgefordert, rechtliche Änderungen auf den Weg zu bringen. Da geht es um Sperrzeitverkürzungen. Der Hotel- und Gaststättenverband fordert dies genauso wie der Deutsche Schaustellerverband und nicht zuletzt die bayerische Bevölkerung, die die Kleinteiligkeit und die Originalität sozial- und gesundheitsverträglicher Lebensverhältnisse in ihrer Freizeit in den Städten und Gemeinden dort, wo kein Biergarten ist und wo kein Grün ist, erleben möchte. Derzeit ist es auch bis 22 Uhr immer noch taghell.
Für Biergärten gelten solche weitergehenden Regelungen – 65 dB(A) bis 23 Uhr plus ein Lästigkeitszuschlag – schon seit Längerem. All das ist dort akzeptiert. Wir wollen nicht einmal einen Lästigkeitszuschlag, sondern wir wollen klar und deut
lich machen, dass ähnliche Verhältnisse gleich zu behandeln sind, insbesondere mit der Begründung, wie wichtig das für die soziale Stadtkultur und die Dorfkultur ist. Denn dort findet ein Austausch der Bürgerinnen und Bürger statt.