lich machen, dass ähnliche Verhältnisse gleich zu behandeln sind, insbesondere mit der Begründung, wie wichtig das für die soziale Stadtkultur und die Dorfkultur ist. Denn dort findet ein Austausch der Bürgerinnen und Bürger statt.
Während im Biergarten – zum Beispiel hier in München – das Leben pulsiert, muss der Platz auf der Inneren Wiener Straße und anderswo – einige werden die Lokalitäten kennen – um 22 Uhr geräumt werden, weil es sich um Freischankflächen handelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können Sie der breiten Öffentlichkeit nachvollziehbar nicht erklären. Eine totale Transparenz ist das nicht. Daher sind Rechtsfrieden, Rechtssicherheit und Klarheit durch die Vermeidung einer solchen Ungleichbehandlung herzustellen. Sie beugen entsprechenden Missverständnissen nach außen vor. Es geht nicht um die Kluft zwischen Altbayern und Franken, es geht einfach um die Gleichbehandlung kulturbewusster und lebensfroher bayerischer Bevölkerungsteile, die für Tradition, Kultur und Lebensqualität stehen. Bitte folgen Sie unserem Antrag und stimmen Sie zu!
(Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Freies Bier für den freien Bürger! – Reinhold Bocklet (CSU): Du zahlst! )
(Vom Redner nicht au- torisiert): Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema wurde wie das Thema vorher schon im Umweltausschuss behandelt. Lieber Kollege Arnold, es geht nicht um Franken oder Altbayern.
Wir haben in Franken Biergärten, wenn auch nicht im gleichen Maße wie in Altbayern, und wir haben hier eine ähnliche Situation. Das Anliegen wurde von Kollegen Arnold dargestellt.
Meine Damen und Herren, es gibt über die Gustavstraße im Raum Nürnberg/Fürth, die Anlass für den Antrag ist, einen Dokumentarfilm von einer Stunde Länge. Ich habe ihn mir angeschaut und dabei vieles erfahren. Der Film heißt "Lebenslust, Lebensfrust – vom spannungsreichen Leben in der Gustavstraße". In der Tat hat sich die Gustavstraße in den letzten 20 Jahren – ich möchte es einfach mit meinen Worten sagen – zu einem Dauer-Oktoberfest entwickelt.
Ich sage Ihnen, warum der Ansatz, das mit einer Verordnung wie der Biergartenverordnung zu regeln, nicht richtig ist. Es gibt seitens der Stadt Fürth, durch einen Runden Tisch veranlasst, bereits jetzt die Regelung, dort bis 23 Uhr sitzen zu können. Wir haben also das, was die Biergartenregelung hergibt, eigentlich schon erreicht.
Bei mir ist das hängengeblieben, was der Wirt des "Kaffee Bohne" gesagt hat: Da sind erwachsene Menschen unterwegs, und ich kann Ihnen nach 23 Uhr nicht sagen, sie sollen jetzt etwas ruhiger sein. Sie sind einfach in Bierlaune und in Stimmung und haben nach einem vermutlich arbeitsreichen Tag natürlich das Bedürfnis, sich zu erholen und sich auszutauschen. Das wollen wir nicht verkennen.
Ich sage Ihnen noch einmal, warum wir dem Ansinnen nicht nachkommen können. Hier wird eine Regelung überdehnt, die in vielen Biergärten funktioniert, zum Beispiel bei dem nächstgelegenen, dem Hofbräukeller. Aber es gibt auch einzelne Biergärten, wo man schon an Grenzen stößt, weil dort Events und andere Veranstaltungen unter dem Decknamen "Biergarten" oder im Rahmen eines Biergartens dazu führen, dass sich viele Bewohner gestört fühlen. Bei dem Antrag vorher wurde argumentativ ins Feld geführt, dass es beim Gestank um die Gesundheit geht. Hier geht es in Anbetracht des Lärms auch um die Gesundheit derjenigen, die nicht in Feierlaune sind, sondern dort leben und wohnen. Ich meine: Die Entwicklung, dass wir mehr Freizeit haben und diese nutzen wollen, kann nicht zulasten derjenigen gehen, die sich in einer bestimmten anderen Tagessituation befinden. Darum bleiben wir bei unserer Haltung. Ich gebe zu: Das ist ein Thema, um das wir uns noch stärker kümmern müssen und zu dessen Regelung wir andere Ansätze brauchen.
- Ich bin nie im Leben für etwas Überstürztes, lieber Herr Wengert. Mir ist es zu kurz gesprungen, jetzt zu sagen, dass ich dem zustimme. Die Regelung ist getroffen, aber sie funktioniert nicht, weil die Leute auch noch nach Mitternacht und bis ein Uhr sehr laut sind. Das können wir nicht mit der Biergartenregelung abdecken.
Wir sind also dagegen, und wir bitten darum, auch an diejenigen zu denken, die sich in einer Lebensphase befinden, in der man seine Ruhe und seine Erholung
Bitte noch einen Moment, Herr Dr. Hünnerkopf. Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Scheuenstuhl. Bitte schön.
Herr Kollege, ich würde Ihnen den Schutz der Anlieger ja abnehmen. Wenn Sie das in der Bayerischen Biergartenverordnung anders handhaben würden, würde ich sagen: Gut, Lärmschutz, Menschenschutz. Vorher haben wir im Zusammenhang mit Geruch von Menschenschutz gesprochen, jetzt gilt das für den Lärm. Das würde ich Ihnen abnehmen. Erklären Sie mir aber einmal, warum es dann die Bayerische Biergartenverordnung überhaupt gibt, die erlaubt, dass man doppelt so laut sein darf wie normal, dass kein Lästigkeitszuschlag kommt. Warum gibt es sie, wenn es doch ein Schutzbedürfnis der Leute gibt? Eine solche Behauptung können Sie doch nicht aufstellen. Das ist doch einfach nicht richtig, um es vorsichtig auszudrücken. Wenn, dann sagen Sie: Sie wollen es nicht, weil Sie es nicht wollen. Dann kann ich das vielleicht noch akzeptieren. Geben Sie aber nicht den Schutz der Bevölkerung als Begründung an.
(Vom Redner nicht au- torisiert): In den Tagen, in denen ich in München bin, bin ich auch ab und zu in Biergärten unterwegs. Mir fällt dort auf, dass es bis zehn, halb elf Uhr, bis es letzte Runde heißt, laut ist. Da sich die Leute unterhalten, herrscht ein Lärmpegel, der dann ab 11 Uhr schlagartig abnimmt.
Jetzt frage ich noch einmal: Warum funktioniert es nicht, obwohl die Stadt Fürth eine Verordnung erlassen hat, die den Ausschank bis 23.00 Uhr erlaubt? Anschließend geht es aber doch weiter.
(Vom Redner nicht au- torisiert): Ich will damit nur sagen, dass dies keine Lösung ist. Natürlich kann ich auch keine rezeptartige Lösung anbieten. Ich sehe, dass das Problem damit nicht erledigt ist; das ist ganz klar. Mit der Regelung, die Sie vorschlagen, ist es aber auch nicht erledigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sommer steht vor der Tür, und natürlich kommt jetzt die Zeit der Außengastronomie. Im schönen Niederbayern, wo ich herkomme, geht man natürlich in einen Biergarten. Der Biergarten ist ein Synonym für Tradition, für die bayerische Lebensart. Vielfach werden wir im Ausland um unsere bayerische Kultur und die Biergärten beneidet, aber nicht nur im Ausland, sondern auch im Rest Deutschlands.
Ein Biergarten ist ein Stück Lebenskultur. Deshalb haben wir in Bayern unsere bayerische Biergartenverordnung, die eine längere Nutzung der Außengastronomie ermöglicht, und ich bin der Meinung: Das ist gut so. Nun gibt es aber auch viele andere Formen der Außengastronomie. Neben normalen Restaurants und Bars gibt es in Franken natürlich die Keller. Dummerweise fallen sie aber nicht unter die Bayerische Biergartenverordnung. Deshalb kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, was die Lärmbelästigung und die Öffnungszeiten, natürlich auch in Wohngebieten, angeht. Einerseits hat der Mensch ein Ruhebedürfnis. Andererseits möchte er natürlich einen möglichst kurzen Weg ins nächste Wirtshaus haben. Es ist nicht leicht, alle Interessen unter einen Hut zu bringen.
Ein gutes Beispiel ist – das ist schon angesprochen worden – der Streit über die Sperrzeit von Ausschankflächen in der Gustavstraße in Fürth. Bisher war die Sperrzeit auf 23.00 Uhr festgesetzt. Von der Erstinstanz wurde eine Vorverlegung auf 22.00 Uhr gefordert. Ursache war die Klage eines Anwohners. Meine Damen und Herren, um diese und ähnliche Streitigkeiten künftig vermeiden zu können, ist eine einheitliche Regelung der Sperrzeit für Ausschankflächen bis 23.00 Uhr aus unserer Sicht sinnvoll. Daher werden wir FREIE WÄHLER den Antrag der SPD unterstützen.
In unserer Gesellschaft hat sich das Freizeitverhalten generell geändert. Es wird später ausgegangen, es wird länger ausgegangen; das ist teilweise auch bedingt durch die längeren Arbeitszeiten. Sowohl die Gastronomen wie auch die Kunden wollen eine längere Öffnungszeit. Außengastronomie ist immer Saisongastronomie und daher auf eine relativ kurze Zeit im Jahr beschränkt – meistens sind es um die 30 Tage. Wenn diese ohnehin kurze Zeit noch weiter auf 22.00 Uhr verkürzt wird, ist unsere Außengastronomie bedroht; denn eine unserer Stärken ist doch die Möglichkeit, in Gemeinschaft auszugehen, sich zusammenzusetzen, zu sprechen, zum Beispiel über das Fußballspiel und Bayern München, oder darüber, was in der Politik
Soweit, so gut, könnte man meinen. Man könnte sich jetzt zurücklehnen und sagen: Es passt ja alles. Häufig merkt man aber erst zu spät, wenn etwas fehlt. Es wäre schade, wenn die Außengastronomie gänzlich sterben würde, nur weil ein Anwohner nachweisen konnte, dass eine Unterhaltung unter alten oder neuen Freunden abends im Freien deutlich mehr Lärm verursacht, als wenn man allein daheim depressiv vor dem Fernseher sitzt.
Für mich stellt sich generell die Frage: Ist es sinnvoll, Reden, Lachen und Singen lärmtechnisch genau so zu behandeln wie Bohren, Hämmern oder Sägen? Zudem findet Außengastronomie nur an Tagen und Abenden mit schönem Wetter statt. An solchen Tagen ist normalerweise ein Großteil der Bevölkerung sowieso bis spät abends unterwegs. Deshalb glaube ich, dass die Lärmbelästigung nicht ganz so schlimm ist. Solange bei uns in Deutschland nicht zwölf Monate lang Sommer ist, ist meiner Ansicht nach eine Sperrstundenregelung bis 23.00 Uhr wirklich vertretbar.
Meine Damen und Herren, wenn wir schon eine so tolle Biergartenverordnung haben, sollte es doch kein Problem sein, diese zu erweitern. Wäre es nicht sinnvoll, die anderen traditionellen Formen der Außengastronomie in die Verordnung mit aufzunehmen? Es ist zwar schön, wenn es aus Sicht der Staatsregierung an vielen Orten in Bayern keine Probleme mit der Außengastronomie gibt. Aus Sicht der Staatsregierung gibt es aber grundsätzlich keine Probleme in Bayern. Deshalb stehe ich dem Argument, das im Umweltausschuss gebracht worden ist, etwas skeptisch gegenüber.
Normalerweise machen wir meist Gesetze, die etwas verhindern. An dieser Stelle möchte ich ein Gesetz unterstützen, mit dem man etwas ermöglichen, mit dem man etwas bewahren und erhalten kann.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es durchaus immer wieder Streitigkeiten um die Außengastronomie gibt. Nicht alle Fälle landen vor Gericht, wie es in Fürth passiert ist. Eine einheitliche Regelung macht durchaus Sinn. Sie schafft klare Rechtsverhältnisse, an denen sich sowohl Gastonomen als auch Kunden und Anwohner orientieren können. Auch im angeführten Beispiel Fürth hat es jahrelang problemlos funktioniert, bis ein neuer Anwohner gekommen ist und alles zerstört hat. Leidtragende sind teilweise lang ansässige Gastronomen, aber auch langjährige Kunden, die nun Einschränkungen hinnehmen müssen. Gerade in Städten ist es aufgrund der hohen Pacht für viele Gastronomen eine überlebenswichtige Frage, wie lange sie verkaufen dürfen.
Meine Damen und Herren, daher sehen wir FREIE WÄHLER den Antrag als sinnvoll an, und wir werden ihn unterstützten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unbestritten, dass die Gäste von Freischankflächen in den Osterferien, in den ersten warmen Frühlingstagen, in zahlreichen bayerischen Kommunen bis 23.00 Uhr und, wo es keinen Kläger gab, teilweise sogar deutlich darüber hinaus im Freien sitzen konnten. Dies ist auch gut so; denn das trägt zum positiven Lebensgefühl in den Kommunen bei. Dieses Lebensgefühl sollte meiner Meinung nach in allen Landesteilen in gleichem Maße genossen werden können.
Auf der anderen Seite gibt es das Ruhebedürfnis der Anwohner. Aufgrund der unterschiedlichen bzw. unklaren Regelungen kam es in den vergangenen Jahren in einigen Städten immer wieder zu Streitigkeiten. In Biergärten, die sich fast ausschließlich in Oberbayern befinden, können die Gäste in bayerischer Gemütlichkeit bis 23.00 Uhr sitzen bleiben; Grundlage ist die Bayerische Biergartenverordnung. In Franken, wo es nach dieser Verordnung die Tradition der Biergärten nicht gibt, ist das nicht möglich. Eine Unterteilung des Freistaates in Altbayern und Franken ist aber,