Protokoll der Sitzung vom 04.06.2014

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Im Gegenteil fordern wir dazu auf. - Die Kollegin Eiling-Hütig hat im Übrigen angesprochen, welche Möglichkeiten wir in den vergangenen Haushalten im Bereich der gebundenen Ganztagsschule hatten, die nicht ausgeschöpft wurden. - Ich kann Ihnen für das bayerische Gymnasium noch einmal deutlich machen, dass wir etwa im Bereich der gebundenen ganztagsschulischen Angebote eine dramatische Steigerung nicht nur erwarten, sondern geradezu dazu animieren.

Diese Bedarfsorientierung kann nur die Schulfamilie vor Ort leisten. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Schullandschaft in den ländlichen Regionen deutlich von der in den verdichteten Ballungsräumen Bayerns unterscheidet. Falls jeweils Änderungsbedarf festgestellt wird, müssen entsprechende Wünsche in Antragsform gegossen werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Bitte verbleiben Sie am Rednerpult für eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Professor Piazolo. Bitte schön.

Herr Staatsminister, Sie haben uns soeben Grundprinzipien von Ganztagsangeboten im Grundschulbereich dargelegt. Dabei erwähnten Sie den Begriff "bedarfsgerecht". Sie plädieren für die Wahlmöglichkeit und vertreten die Auffassung, Schulfamilie und Kommunen sollten vor Ort entscheiden. Das sind gute Prinzipien; auf dieser Grundlage kann man diskutieren. Sie entsprechen übrigens exakt denen, die wir in unserem Text zum G 8/G 9-Volksbegehren festgeschrieben haben. Im Zusammenhang mit der Diskussion über G 8/G 9 allerdings lehnen Sie diese Prinzipien ab; von Bedarfsgerechtigkeit und Wahlmöglichkeit sprechen Sie nur bei der Grundschule. Auch soll nach Ihren

Vorstellungen, wenn es um Gymnasien geht, nicht die Schulfamilie vor Ort entscheiden. Sie sagen, das sei die schlechteste Variante, die Sie sich vorstellen könnten. Bei den Grundschulen ist es plötzlich das Beste. Wie geht das zusammen?

Herr Staatsminister, Sie haben genau unsere Argumente vorgetragen. Die Schulfamilie vor Ort weiß exakt, was vor Ort abläuft; sie weiß, was für die Kommunen gut ist; sie weiß, was für die Eltern gut ist. Das gilt nicht nur für Grundschulen, sondern für Schulen allgemein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Staatsminister.

Es freut mich ganz besonders, dass Sie die Kriterien, die die Bayerische Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion in diesem Hohen Hause an die Genehmigung von ganztagsschulischen Angeboten anlegen, teilen und unser Herangehen sogar als nachahmenswert empfinden. Das ist ein Kompliment für die bayerische Bildungspolitik. Unsere Ganztagsangebote sind pädagogisch besonders wertvoll.

(Beifall bei der CSU)

Möglicherweise sind Sie einem intellektuellen Missverständnis erlegen. Der Diskurs ist eine hohe Kunst, die wir beide hoffentlich beherrschen. Sie wissen genau, dass die von Ihnen vorgeschlagene Parallelführung der Klassenstufen 5 bis 12 und 5 bis 13 die insuffizienteste Lösung ist, wenn es darum geht, unserer Verantwortung für den ländlichen Raum gerecht zu werden. Ihnen ist auch bekannt, dass wir uns in einem ergebnisoffenen Dialog über die Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums befinden. Wir werden in wenigen Minuten, wenn die Sitzung offiziell zu Ende ist, zum ersten Mal mit den bildungspolitischen Sprechern aller Fraktionen zusammentreten, um dieses Themenfeld in einem Arbeits- bzw. Werkstattgespräch anzugehen. Sie wissen, dass wir uns insoweit in einem Diskussionsprozess mit mehreren fachlichen Schwerpunkten befinden. Ich freue mich sehr, dass wir und alle Landtagsfraktionen uns heute Abend der Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums unter den neuen Rahmenbedingungen widmen werden.

Ich respektiere den Weg der Volksgesetzgebung, den Sie eingeschlagen haben. Wir werden auch in diesem Rahmen die Argumente austauschen. Ich bin sehr froh, dass wir über den Weg des bayerischen Gymnasiums in der Mitte der Gesellschaft diskutieren. Den gesellschaftlichen Disput über die Weiterentwicklung wollen wir gemeinsam ein gutes Stück vorantreiben.

Ich bedanke mich noch einmal für Ihr Qualitätsattest in Bezug auf die bayerische Bildungspolitik.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung; namentliche Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 17/1816 ist angesagt. Die Urnen stehen bereit.

Ich kündige jetzt für diese Abstimmung fünf Minuten an. Alle weiteren namentlichen Abstimmungen – das sage ich von vornherein – werden nur noch drei Minuten dauern. Ich bitte Sie, sich darauf einzustellen.

Ich eröffne die Abstimmung. Bitte schön.

(Namentliche Abstimmung von 18.24 bis 18.29 Uhr)

Die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten außerhalb des Plenarsaals auszuzählen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit ich in der Sitzung fortfahren kann. - Ich gebe die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen zum Thema Steigerwald bekannt.

(Unruhe)

Ich bitte die Plätze einzunehmen. - Zunächst gebe ich das Ergebnis der Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Schutz für den Steigerwald", Drucksache 17/2197, bekannt: Mit Ja haben gestimmt 52, mit Nein haben gestimmt 106, Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Nun das Ergebnis der Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend "Der bessere Weg für den Steigerwald", Drucksache 17/2198: Mit Ja haben gestimmt 106, mit Nein haben gestimmt 52, Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Dann das Ergebnis der Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Holzweg verlassen – Weltnaturerbe Steigerwald schaffen", Drucksache 17/2199: Mit Ja haben gestimmt 52, mit Nein haben gestimmt 103, Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 8)

Schließlich gebe ich das Ergebnis der Abstimmung über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER betreffend "Trittsteinkonzept statt Großflächenstilllegungen im Steigerwald", Drucksache 17/2212, bekannt: Mit Ja haben gestimmt 104, mit Nein haben gestimmt 51. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 9)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Windenergie in Bayern voranbringen - Konflikte mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) ausräumen (Drs. 17/1102)

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Herr Kollege Stümpfig zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt sind wir zum zweiten Mal beim Thema Windkraft. Natürlich könnte man zynisch sagen: Was bleibt denn von der Windkraft noch übrig, wenn wir die 10-H-Regelung realisieren? Gibt es da überhaupt noch etwas zu genehmigen? – Da wir der festen Überzeugung sind, dass wir die 10-H-Regelung kippen werden, hat auch die Problematik Funkfeuer der Deutschen Flugsicherung, um die es jetzt geht, weiterhin Geltung.

Ich möchte unseren Antrag vorstellen: Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen wird die Deutsche Flugsicherung regelmäßig um Stellungnahmen gebeten. Diese Stellungnahmen sind aber meist pauschal verfasst und besagen, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in einem Umkreis von 15 Kilometern um Funkfeuer nicht möglich ist. Die Genehmigungsbehörden bzw. die Projektierer können ein Gegengutachten vorlegen. Sehr oft wird dem Gegengutachten gefolgt. Es zeigt sich – das hat erst jetzt wieder ein umfassendes Gutachten des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums ergeben –, dass die Kriterien der Deutschen Flugsicherung veraltet und übertrieben sind. Abstände von 3 Kilometern sind in der Regel ausreichend. 15 Kilometer sind weitaus zu viel. Dies hat jetzt auch CSU-Verkehrsminister Dobrindt noch einmal klar gestellt: Wenn sich das wirklich so ergeben sollte, wäre das eine neue Grundlage, und man müsste das neu überprüfen.

Das Gutachten von Flight Calibration Services war sehr umreichend. Sie haben Hubschrauberflüge und Tiefflüge durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass nur im Nahbereich von Funkfeuern Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen gegeben sind. Das VG Oldenburg hat zusätzlich entschieden, dass sich eine Genehmigungsbehörde durchaus über die Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung hinwegsetzen kann.

Was macht unsere Bayerische Staatsregierung? – Sie weist zunächst einmal pauschal alle bayerischen Kreisverwaltungsbehörden darauf hin, dass sie nicht ein zweites Mal nachdenken, sondern die Ablehnung pauschal weitergeben sollen. Dies zeigt wieder einmal deutlich, dass man in Bayern Windkraft mit allen Möglichkeiten verhindern will.

Wir sagen deswegen: Das Schreiben des Umweltministeriums muss zurückgezogen werden. Wir brauchen eine ordentlich arbeitende Deutsche Flugsicherung, die sich mit den Genehmigungsanträgen gewissenhaft auseinandersetzt und individuell prüft, ob solche Anlagen möglich sind oder nicht, statt einfach einen Dreizeiler zu schreiben, worauf dann gesagt wird: Jawohl; die Deutsche Flugsicherung hat die Windkraftanlage hier abgelehnt, und dann ist es nicht machbar.

Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Wir wollen den Umweltingenieuren – Sie wissen, dass ich bei einer bayerischen Behörde Umweltingenieur war – nicht sagen, dass sie das abschließend beurteilen sollen. Die Umweltingenieure vor Ort können das nicht. Dazu braucht man die fachliche Aussage der Deutschen Flugsicherung. Es muss aber ein Gutachten sein, das Hand und Fuß hat; es kann nicht sein, dass nur gesagt wird: Wir lehnen das grundsätzlich ab.

Ein gutes Beispiel gibt es in meinem Landkreis. Die Deutsche Flugsicherung hat vergessen, eine Stellungnahme zu einem Windrad abzugeben, das nicht weit von einem Funkfeuer entfernt steht. Das Windrad wurde errichtet und hat anscheinend keinerlei Auswirkungen. Ein zweites Windrad, das jetzt in 13 Kilometer Abstand gebaut werden soll, soll nun nicht mehr möglich sein. Ein Windrad wurde in eineinhalb oder zwei Kilometern Abstand gebaut, das Windrad mit 13 Kilometer Abstand soll aber nicht möglich sein. Dies zeigt ganz deutlich die Defizite im Genehmigungsverfahren. Diese müssen behoben werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern deswegen die Staatsregierung auf, Verhandlungen mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, dem BAF, aufzunehmen mit dem Ziel, die

pauschalen Ablehnungen abzuschaffen und individuelle Gutachten zu ermöglichen.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Für uns ist die Sicherheit im Flugverkehr erste Priorität. Das ist ganz klar. Die Sicherheit muss erste Priorität bleiben. Es geht aber darum, dass individuell geprüft wird. Wir sprechen über Abweichungen von den Funkfeuersignalen von 0,01 %. Es handelt sich also um einen ganz kleinen Bereich. Die Deutsche Flugsicherung kann, wenn sie denn möchte, durchaus besser prüfen und ihren Job besser erledigen. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, dass sie tätig wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bevor ich in der Rednerliste weiterfahre, darf ich die Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses daran erinnern, dass wir vereinbart haben, im Plenarsaal nicht zu telefonieren. Ich habe auch nicht vor, diese Vereinbarung zu lockern und zu erlauben, dass immer irgendwo irgendjemand telefoniert. Ich erinnere daran, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern in den Schulen gesagt haben, dass sie in der Schule die Handys nicht gebrauchen sollen. Ich bitte also, das Telefonieren abzustellen – wir haben alle technischen Möglichkeiten –; denn ansonsten wird der Geräuschpegel immer größer werden. Ich sage das heute noch einmal allgemein, in Zukunft aber nur noch persönlich. Vielen Dank. - Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Hünnerkopf.

(Unruhe)

- Entschuldigung! Vor drei, vier Minuten haben mehrere telefoniert, nicht nur einer. Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wieder geht es um einen Antrag, der aus dem Umweltausschuss – unnötigerweise, wie wir meinen – hochgezogen worden ist. Es ist nun einmal üblich, dass wir Institutionen, die Fachkompetenz haben, in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Im Luftverkehrsgesetz ist geregelt, dass auch die Deutsche Flugsicherung um Stellungnahme gebeten wird, genauso wie sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung dieser bedient. Es geht und muss immer um die Sicherheit im Luftverkehr gehen. Jede Gefährdung muss ausgeschlossen werden.

Jetzt hat wohl auch die Verkehrsministerkonferenz erkannt, dass man sicher eine Spur detaillierter und pointierter Stellung nehmen kann. Von der Verkehrsministerkonferenz vom 15. November ist die Deutsche Flugsicherung wohl angewiesen worden, dass die