Protokoll der Sitzung vom 04.06.2014

Im Mittelpunkt hat sicher primär die Nutzung gestanden. Sie haben den Wald jedoch so genutzt, dass auch noch Schutz für all diese Arten gegeben war.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, es hat Zeiten gegeben, da haben die Menschen Streu gerecht und jeden Zweig aus den Wäldern geholt. Das geschah über Jahre und Jahrzehnte. Eigentlich hätten all diese Arten verschwinden müssen. Sie haben aber überdauert und kommen heute noch vor. Von 16.500 bis 17.000 Hektar Staatswald werden bereits 6.000 Hektar extensiv genutzt. Von den 16.500 Hektar sind schon heute 1.000 Hektar aus jeglicher Nutzung genommen. Es gibt einige großflächige Naturwaldreservate, Trittsteine, es gibt Verbindungskorridore und Biotope verschiedener Art. 15.000 Biotopbäume entsprechen, wenn man die Flächen aufaddiert, 500 bis 600 Hektar. Außerdem bleibt jede Menge Totholz im Wald liegen. Die Menschen verstehen das zwar nicht, aber sie nehmen es hin.

Meine Damen und Herren, wir reden heute großzügig darüber, ob wir größere Anteile Wald einfach der Natur überlassen können. 5 oder 10 % der Fläche sol

len aus der Nutzung herausgenommen werden. Auf der einen Seite soll in der Fläche deutlich weniger eingeschlagen werden.

(Florian von Brunn (SPD): Das haben Sie so beschlossen!)

Wir führen aber derzeit 5 Millionen Festmeter Holz nach Deutschland ein. Wie soll das zusammenpassen? Wir bekommen Holz, weil an anderer Stelle Raubbau getrieben und Wälder vernichtet werden. Das muss uns interessieren, und das müssen wir in diesem Kontext sehen.

(Beifall bei der CSU)

Insofern bekennen wir uns ganz klar zum Prinzip "Schützen und Nutzen".

Vor einigen Wochen haben wir bei einer Umweltsprechertagung der Union – Kollege Lerchenfeld hat mich vertreten – auch sehr ausführlich das Thema "Schützen und Nutzen" diskutiert. Man hat also auch bundesweit erkannt, dass wir nicht nur mit großflächigem Schützen und Herausnehmen aus der Nutzung weiterkommen.

Das Konzept der Staatsforsten ist quasi selbstverpflichtend. Jetzt geht es darum – das ist auch die Intention unseres Antrags –, dieses Konzept naturschutzrechtlich so abzufassen, dass nicht nur die Selbstverpflichtung gilt. Es muss deutlich werden, dass man seitens der Staatsforsten nicht einfach sagen kann: Jetzt nutzen wir unsere Wälder flächig wieder intensiver. – Eine gewisse Sicherheit muss künftig gewährleistet sein.

Wir haben schon jetzt über das Konzept des "Schützens und Nutzens" hinaus einen Schutzstatus in den Natura-2000-Flächen, den FFH-, den SPA- bzw. Vogelschutzgebieten. Sie haben definitiv einen Schutzstatus. Auf diesen Flächen gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot. Und schon damit sind wir auf einem guten Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Jetzt komme ich zum Thema Verordnung.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Ach so!)

Wenn nun über eine Verordnung nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes 775 oder 757 Hektar – man liest verschiedene Zahlen – unter Schutz gestellt werden, dann ist das ein Novum. Das ist unerwartet. In der Regel haben die höheren Naturschutzbehörden so großflächige Schutzgebiete bearbeitet und nicht ein Landratsamt. In unserem Bayerischen Natur

schutzgesetz und auch im Bundesnaturschutzgesetz stehen Beispiele in Zusammenhang mit dem § 29. Da sind Alleen genannt, Baumreihen, Bäume, Hecken, Feldgehölze, Schilf- und Moorbestände, aber nicht eine heterogene Fläche mit 750 Hektar Größe. Das ist ungewöhnlich. Es ist – ich muss es so sagen – nach meinen Informationen auch mehr als merkwürdig gelaufen. Denn sicherlich gab es Kontakte zwischen Landrat Dr. Denzler und dem Ministerium. Aber dazu wird der Herr Minister nachher sicher selber etwas sagen. Es gab einen Austausch mit Landrat Denzler, auch mit dem Ziel, diese Lösung so nicht herbeizuführen. Wenn dem nicht so wäre, hätte in meinen Augen die Staatsregierung auch keine Grundlage, jetzt daran zu rütteln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange war in gewisser Weise gegeben, aber diese Stellungnahmen wurden mehr oder weniger negiert. Ich möchte als Kontrast einmal ein Beispiel konstruieren und mich damit an die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN wenden. Stellen Sie sich vor, es würde eine Straße geplant, planfestgestellt, und die Stellungnahmen des BUND und aller zu beteiligenden Institutionen würden negiert bzw. manche Institutionen würden gar nicht erst einbezogen. Ich möchte wissen, wie vom Bund Naturschutz darauf reagiert würde. Nur weil es einem in diesem Fall zupasskommt, soll diese Verordnung bestehen bleiben. Wenn nicht, will man sich dagegen wehren.

Herr Sothmann, den ich sehr schätze, hat davon gesprochen – so steht es zumindest heute in der "Süddeutschen Zeitung" -, die Aufhebung der Verordnung sei ein Handstreich durch die Staatsregierung und widerspreche allen staatsrechtlichen Prinzipien. Ich finde, die vorausgegangene handstreichartige Einsetzung dieser Verordnung ist nicht gutzuheißen. Wir sind es den Menschen vor Ort, den Menschen im Steigerwald schuldig, dass wir die Auffassung eines Landrats nicht so stehen lassen. Er bezieht sich auf einen Kreistagsbeschluss vom Dezember 2010. Damals war ein "schützenswerter Landschaftsbestandteil" mit 775 Hektar Fläche nie und nimmer die Vorstellung des Kreistages.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Sonst hätte der Kreistag – ich habe mit etlichen darüber gesprochen – so nicht entschieden.

(Christine Kamm (GRÜNE): Das ist eine wirklich gewagte Aussage!)

Meine Damen und Herren, ich will noch eines erwähnen: Wir von der CSU-Fraktion wollen ein besseres landkreisübergreifendes Schutzkonzept. Die Staats

forsten von Ebrach mit ihren ökologisch hochwertigen Buchenwäldern bilden dabei den "Nukleus", den Kern. Für sie wollen wir dieses landkreisübergreifende Schutzkonzept. Es ist nicht daran gedacht, die Kommunalwälder, die Körperschaftswälder oder gar Privatwälder einzubeziehen.

Wir wollen hierbei auch ganz klar den Kontakt und die Abstimmung mit den Bürgern, mit den Menschen vor Ort. Das ist uns ganz wichtig. Wir wollen das vorhandene Konzept, das die Grundstruktur der Staatsforsten von Ebrach, dieses "Schützen durch Nützen" beinhaltet, hernehmen und, wenn es denn notwendig ist, durch weitere Trittsteine oder modifizierte Flächen ergänzen. Wir sind der Überzeugung, dass das der bessere Weg für den Steigerwald ist. Dies ist der Weg der Nachhaltigkeit, wie wir ihn seit nunmehr 300 Jahren kennen, pflegen und praktizieren. Dabei müssen die ureigenen Interessen des Menschen, in diesem Fall an Holz als Bauholz und Energieträger, aber auch die Belange der Natur, die Belange der Ökologie, berücksichtigt werden. Insofern sind wir der Staatsregierung sehr dankbar, dass sie diesen Beschluss gefasst hat. Wir gehen davon aus, dass dieses Vorhaben auch umgesetzt wird.

Ich will abschließend noch einige Dinge erwähnen: Sehr geehrter Herr Kollege Magerl, wir haben keine offizielle Abstimmung unter den Menschen durchgeführt, aber ich darf feststellen: Alle kommunalen Gremien im Steigerwald haben sich gegen einen Nationalpark ausgesprochen, und die Bürgermeister und die Stadt- und Gemeinderäte sind wiedergewählt worden. Insofern sehen wir die Menschen auch indirekt hinter dieser Entscheidung.

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Das stimmt doch gar nicht!)

Wenn Sie mal schauen, wie und wo es mit dem Tourismus vorangeht, stellen Sie gerade im Steigerwald einen Zuwachs an Touristen fest. In manchen besonders geschützten Gebieten gehen die Zahlen aber zurück.

Zu den einzelnen Anträgen möchte ich abschließend noch Folgendes sagen: Ich plädiere natürlich für die Zustimmung zum Antrag der CSU, weil mit dem besseren und umfassenden Schutzkonzept für den Steigerwald auch die bessere Lösung erreicht ist. Wir werden auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER, der in vielen Nuancen mit unserem Antrag deckungsgleich ist, zustimmen. Die Anträge der GRÜNEN und der SPD müssen wir in dieser Form allerdings ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hünnerkopf. Nächster Redner ist Herr Kollege von Brunn für die SPD. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was wir in den letzten Wochen zum Thema Naturschutz in Bayern erlebt haben, ist grotesk, um nicht zu sagen ein Trauerspiel. Während die Staatsregierung den letzten Streich des Skandallandrats in Miesbach – Stichwort Sudelfeld – verteidigt, interveniert sie hier gegen die Entscheidung des weithin geachteten Landrats des Landkreises Bamberg.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Nach meiner Ansicht hat das mit Weitsicht und Gemeinwohlorientierung nichts mehr zu tun. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen viele fragwürdige Behauptungen gehört, die die Ausweisung dieses Schutzgebiets betreffen, um das es heute geht. So heißt es bis heute, Landrat Denzler habe das Schutzgebiet im Landkreis Bamberg im Alleingang ausgewiesen, so der Herr Innenstaatssekretär. Er habe das klammheimlich und über Nacht gemacht. Er habe, so der Kollege Hünnerkopf, nach Gutsherrenart gehandelt, und immer wieder heißt es, die Verordnung sei rechtlich nicht haltbar.

(Zuruf von der CSU: So ist es!)

Tatsache ist, liebe Genossen -

(Heiterkeit bei der SPD – Lachen bei der CSU – Zuruf von der CSU: Ja! Genau!)

- Damit habe ich kein Problem.

(Beifall bei der SPD)

Tatsache ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteils "Der Hohe Buchene Wald" im Ebracher Forst durch den Landrat – ich betone: durch den Prädikatsjuristen Dr. Günther Denzler – war rechtlich einwandfrei.

(Zurufe von der CSU)

Herr Denzler hat nie einen Hehl aus seinen Absichten gemacht. Er ist mehrmals wiedergewählt worden, obwohl er immer für das Weltnaturerbe und für die Unterschutzstellung eingetreten ist. – So viel zu diesem Thema. Nicht nur der Kreistag des Landkreises Bamberg, der angesprochen worden ist, sondern auch der Rat der Marktgemeinde Ebrach hat mit großer Mehrheit für sein Anliegen, für ein Schutzgebiet und ein UNESCO-Weltnaturerbe, gestimmt, wie auch der Bürgermeister der Gemeinde Ebrach mit über 80 % ge

wählt worden ist, obwohl er genau diese Ziele vertritt. – So viel zu Ihrer Behauptung, alle Kommunen und alle Bürgerinnen und Bürger seien gegen dieses Ziel. Das stimmt einfach nicht.

(Beifall bei der SPD und der GRÜNEN – Zurufe von der CSU)

Das Verfahren, das zur Ausweisung des Schutzgebiets führte und das Sie kritisieren, war ordentlich, rechtsstaatlich einwandfrei, verbunden mit der Anhörung von Einwänden, mit der Erstellung von Gutachten und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Wenn Sie die Verordnung aufheben wollen, dürfen Sie nicht so verfahren, wie Sie es gegenwärtig versuchen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Kollege Hünnerkopf, wenn Sie sagen, man müsse die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, dann frage ich Sie: Wer soll, wenn es um Staatsforst und gemeindefreies Gebiet geht, mitgenommen werden? Welcher private Waldbesitzer ist betroffen? Ich kann in diesem Fall eine Betroffenheit nicht erkennen.

Ein weiterer Aspekt ist erwähnenswert: Sie von der CSU kritisieren das Verfahren. Wir haben heute gehört – wir können es in der Zeitung nachlesen; Herr Denzler hat es bestätigt –, dass alles mit Wissen und, das setze ich voraus, stillschweigender Zustimmung des Ministerpräsidenten geschah. Landrat Denzler hat die Staatsregierung stets über den Stand des Verfahrens informiert, zum Beispiel in einem Acht-AugenGespräch, von dem der "Fränkische Tag" berichtet, an dem der Ministerpräsident, der Umweltminister und der Landwirtschaftsminister teilgenommen haben.

Angesichts all dessen frage ich mich, wieso jetzt so gehandelt wird. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass auch die Mitglieder der Staatsregierung klammheimlich davon überzeugt sind, die Ausweisung als Schutzgebiet bzw. als UNESCO-Weltnaturerbe sei der bessere Weg für den Steigerwald. Das greife ich nicht aus der Luft. Ich erinnere daran, was der Ministerpräsident zum 40. Jubiläum des Nationalparks Bayerischer Wald in seinem Grußwort geschrieben hat: Die Gründung "war ein Meilenstein für den Naturschutz." Und weiter:

Heute ist er

- der Nationalpark –