Erste Anmerkung: Wenn man bei einer Bundestagswahl die absolute Mehrheit knapp verfehlt, dann weiß ich nicht, ob man es als Erfolg verkaufen kann, wenn sich steuerpolitisch nichts ändert, obwohl man im Wahlkampf anderes versprochen hat. Das ist aber eine Bewertung, die Sie treffen müssen. Wir jedenfalls verlangen, dass Sie das, was Sie versprochen haben, auch halten, nämlich den unverzüglichen Abbau der kalten Progression.
Die zweite Bemerkung: Sie fragten, warum keine Entlastung erteilt wird. Das hat nichts mit einer Negativhaltung zu tun, dass man grundsätzlich gegen etwas stimmt. Ich habe mich sehr differenziert mit der bayerischen Haushalts- und Finanzpolitik auseinandergesetzt. Wir begründen unsere Ablehnung – auch das habe ich deutlich gesagt – mit der Schieflage zulasten der Kommunen. Das ist der Grund, und das sollte hier durchaus nochmals gesagt werden. - Wir erkennen an, dass Schulden zurückgezahlt werden, wobei Sie einräumen müssen, dass die Schuldentilgung aus der Rücklage genommen wird. Das sollte man ehrlicherweise hinzufügen.
Zur Frage der Entlastung: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sagen Sie, dass es schlecht für die Kommunen sei. Wir stimmen sicherlich in der Auffassung überein, dass wir jetzt ein neues RekordFAG mit 8 Milliarden Euro haben. Wir stimmen darin überein, dass wir Elemente haben, besonders für den ländlichen Raum, die mit den Stabilisierungshilfen im deutschlandweiten Vergleich relativ gut sind. Die kommunalen Spitzenverbände – darin sind sowohl Vertreter meiner eigenen Partei als auch aus anderen Parteien vertreten – haben ausdrücklich anerkannt und es für ihre Verhältnisse sogar gelobt, wenn ich den Vorsitzenden des Städtetags nehme, dass die derzeitige Kommunalausstattung in Deutschland herausragend ist. Wenn uns die kommunalen Spitzenverbände quasi politisch eine Entlastung geben, hätten die FREIEN WÄHLER diese Grandezza an der Stelle auch haben können; es sei ihnen überlassen, dies zu tun.
Zweitens, noch einmal zur kalten Progression: Dass deren Abbau uns ein Anliegen ist, ist doch keine Frage. Es geht aber auch um politische Mehrheiten. Im Herbst letzten Jahres war das Wahlergebnis vielleicht für den einen oder anderen anders, als er es sich vorgestellt hatte. Aber es gehört zur Verantwortungsgemeinschaft der Politik, dass man am Ende eine stabile Regierung für das gesamte Land bildet.
Die Große Koalition hat zwar auch schwierige Momente, aber sie ist eine stabile Regierung, die Deutschland angemessen ist. Das muss man ausdrücklich sagen. Deswegen arbeiten wir hart daran, die Elemente, die uns wichtig sind, einzusetzen. Wenn man die Situation Deutschlands mit der Lage anderer Länder vergleicht, dann kann man sagen, dass wir derzeit in Berlin stark und stabil für Europa geführt werden. Das ist ein großer Mehrwert, und wir werden auch die anderen Dinge sukzessive umsetzen. Wie gesagt, wenn Sie uns begleiten – mit Frau Müller im Europaparlament und die anderen APOs in den anderen Bundesländern –, dann werden wir den entsprechenden Erfolg haben. Vielen Dank.
Danke, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 2 abstimmen. Der Abstimmung liegt die Beschlussempfehlung des
federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 17/2301, zugrunde. Ich gehe davon aus, dass über die einzelnen Nummern getrennt abgestimmt werden soll. – Das ist der Fall.
Nach Nummer 1 der Beschlussempfehlung soll der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 und des Jahresberichtes 2014 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU. Gegenstimmen? – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.
Nach Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, entsprechend den Buchstaben a) bis j) eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen und hierzu dem Landtag zu berichten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/2301.
Ich lasse zunächst über den Buchstaben c), zu dem kein einstimmiges Ausschussvotum vorliegt, einzeln abstimmen. Wer dem Buchstaben c) seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen – CSU, SPD und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das ist ebenfalls so beschlossen.
Ich lasse gemeinsam über die einstimmig beschlossenen Buchstaben a), b) und d) mit j) der Nummer 2 abstimmen. Wer der Nummer 2 insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die SPD, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch das so beschlossen. Der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen ist damit in allen Punkten zugestimmt worden.
Nach Nummer 3 der Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen dem Landtag, gemäß Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung festzustellen, dass entgegen der Zusage des Staatsministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2010 ein funktionierendes IT-Verfahren für die Steuererklärungen großer Personengesellschaften immer noch nicht im Einsatz ist. Wer der Nummer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei
chen. – Das sind die CSU, die SPD, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ist ebenfalls zugestimmt worden.
Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen und Feststellungen die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt.
Ich bedanke mich in Anwesenheit des Herrn Ministerpräsidenten. Die Staatsregierung ist entlastet. Herzlichen Glückwunsch dazu und weiterhin ein gutes Gelingen den beiden Verfassungsorganen Staatsregierung und Bayerischer Landtag in ihrer Zusammenarbeit. Danke schön.
Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/2302 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine.
Damit ist dem Bayerischen Obersten Rechnungshof gemäß Artikel 101 der Bayerischen Haushaltsordnung ebenfalls in Anwesenheit des Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, Herrn FischerHeidlberger, die Entlastung erteilt. Herr Fischer-Heidlberger, ich gehe davon aus, dass Sie heute mit dem Verfassungsorgan Bayerischer Landtag hochzufrieden sind.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sanften Donauausbau auf den Weg bringen (Drs. 17/2396)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Bernhard Roos u. a. und Fraktion (SPD) Sanften Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen endlich umsetzen (Drs. 17/2405)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Ganzheitlicher Ansatz beim Donauausbau nötig, Staustufenlösungen endgültig ausschließen (Drs. 17/2419)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Erwin Huber, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) Donauausbau nach der Variante A (Drs. 17/2420)
Ich eröffne die Aussprache und darf als Erste Frau Kollegin Steinberger bitten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen erneuert die CSU beinahe täglich ihr Bekenntnis zur frei fließenden Donau, und König Horst und sein Umweltminister Huber
lassen sich dafür vor Ort und von den Umweltverbänden feiern. Doch ist die Staustufe tatsächlich und end
Ich weiß, Sie verweisen jetzt auf den Kabinettsbeschluss vom Februar 2013. Doch schon damals haben wir gewarnt. Schon damals haben Sie ein Hintertürchen für die Staustufe offengehalten; denn damals wurde beschlossen, die naturnahe Variante A nur auf 54 Kilometern festzuschreiben. Für die restlichen 15 Kilometer – und das sind die entscheidenden – gab es damals und gibt es bis heute keine Festlegung.
Das bestätigt auch der niederbayerische Bezirksvorsitzende der CSU Manfred Weber, der damals in der Presse folgendermaßen zitiert worden ist: Es sei gut, dass über die umstrittenen letzten 15 Kilometer noch keine Entscheidung getroffen worden sei. Dies solle doch angesichts künftiger Herausforderungen den nächsten Generationen überlassen bleiben. So der CSU-Politiker.
Der Bayerische Ministerpräsident meinte, dass zumindest während seiner Amtszeit keine Staustufe kommen werde. Eine eindeutige Festlegung aber sieht anders aus. Deshalb, liebes Hohes Haus, ist es eminent wichtig, was im kommenden Bundesverkehrswegeplan stehen wird; es handelt sich schließlich um eine Bundeswasserstraße.
Es ist schön, wenn die Staatsregierung sagt, dass sie einen Ausbau nach der Variante A angemeldet hat. Aber nun sehen wir in der Anmeldeliste wieder das böse Wort C280 auftauchen, und das heißt Staustufe.
Nun kann es richtig sein, dass die Bayerische Staatsregierung nicht weiß, wie dieses Wort dort hineingekommen ist. Aber Verkehrsminister Dobrindt weiß es, und er könnte dafür sorgen, dass es dort wieder herauskommt. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Verkehrsminister dazu erst die Lobbyverbände befragen muss.
Deshalb kommt heute unser Antrag. Wir glauben eben der Staatsregierung nicht alles. Wir würden gerne Beweise dafür sehen, dass Sie es mit dem sanften Ausbau der Donau tatsächlich ernst meinen. Ein Beweis wäre die Streichung der Staustufe aus der Anmeldeliste.