Herr Kollege, Sie können sicher sein, dass ich auch in meiner ehrenamtlichen Funktion als Vorsitzender des Tourismusverbands Franken diese Probleme sehr genau im Blick haben werde. Aber wir beteiligen uns nicht an dem reinen Politspektakel, das Sie hier betreiben, nur um einen vom Bundesverkehrsminister vorgelegten vernünftigen Vorschlag zu zerreden.
Zu einer weiteren Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Paul Wengert gemeldet. Bitte schön, Herr Wengert.
Herr Staatsminister, erstens veranstaltet das Spektakel, mit Verlaub, seit einem guten Jahr die CSU und nicht irgendein anderer. Das sei vorab bemerkt.
Zweitens. Die Frage der Gerechtigkeit ist in den Nachbarländern, die Autobahngebühren verlangen, längst gelöst. Sie unterdrücken immer die Tatsache, dass selbstverständlich auch die inländischen Straßenbenutzer in Österreich und in der Schweiz Autobahngebühren bezahlen. Sie tun so, als ob dort nur die Deutschen abgezockt würden. Ich halte es für zutiefst unseriös, immer so zu tun, als ob es um eine Gerechtigkeitsfrage ginge. In allen Ländern, in denen Gebühren verlangt werden, zahlen In- und Ausländer gleichermaßen diese Abgabe.
Wenn Sie jetzt in Deutschland einführen, dass die Gebühren nur die ausländischen Straßenbenutzer treffen, handelt es sich um eine Ungerechtigkeit, weil Sie dann von dem Prinzip abweichen, dass alle, die Straßen benutzen, auch dafür bezahlen. Warum stehen Sie nicht zu dieser Tatsache?
Drittens. Im Koalitionsvertrag steht, dass eine Vignette oder Ähnliches eingeführt werden soll, wenn die
Bedingungen stimmen. Ich brauche das nicht zu wiederholen; Sie kennen ihn genauso gut wie ich. Dort ist aber vom Ausbau unseres Autobahnnetzes die Rede. Jetzt wird plötzlich für jede Straßenbenutzung eine Infrastrukturabgabe erhoben. Unabhängig davon weiß ich natürlich, dass wir Geld für diese Infrastruktur brauchen; aber das ist nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags gewesen.
Als jemand, der unmittelbar an der Grenze wohnt, kann ich Ihnen nur sagen: Bei uns in Füssen gibt es Geschäfte und Einkaufsmärkte, von deren Kunden 40 % aus dem Bezirk Außerfern in Tirol kommen. Glauben Sie, dass diese besonders amused sind, wenn sie 100 Euro Eintrittsgeld bezahlen müssen, nur damit sie zwei oder drei Kilometer über die Grenze fahren können? - Der Vergleich mit dem Pfändertunnel hinkt natürlich auch. Erstens handelt es sich dabei um eine Autobahn, zweitens um einen Tunnel und nicht um eine x-beliebige Landstraße. Vergleichen Sie doch nicht Äpfel mit Birnen und versuchen Sie nicht, die Menschen für dumm zu verkaufen. Dazu gibt es einen schönen Spruch: Wenn du merkst, dass dein Pferd tot ist, steig ab. – Das sollten sie endlich einmal tun. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu mache ich drei kurze Bemerkungen. - Erstens. Das Konzept von Bundesverkehrsminister Dobrindt beinhaltet unübersehbar, dass die Infrastrukturabgabe auf das deutsche Straßennetz gleichermaßen von Ausländern wie Inländern bezahlt wird und dass im Gegenzug durch eine Veränderung der Kraftfahrzeugsteuer dafür gesorgt wird, dass in der Endbilanz die deutschen Autofahrer nicht stärker belastet sein werden als bisher. Dieses Anliegen ist meines Erachtens ganz hervorragend umgesetzt worden. Ich meine, dass die aller
Sie wollen hier den Eindruck erwecken, dass Sie die Systeme in Österreich und Italien als gerechter für die deutschen Autofahrer empfinden als unser bisheriges System. Dieser Diskussion stellen wir uns in der deutschen Öffentlichkeit sehr gerne, Herr Kollege. Ich weiß jetzt schon sehr genau, wie diese Diskussion ausgehen wird.
Zweitens. Ich habe vorhin erklärt, wir werden diese Auswirkungen, zum Beispiel auf den grenznahen Einzelhandel, gerne in den Blick nehmen. Doch fragen Sie einmal Vertreter des Einzelhandels in Salzburg. Sie werden Ihnen bestätigen, dass der Anteil, den die Deutschen beim Einzelhandel in Salzburg bestreiten, sicherlich weit über 10 % liegt, Herr Kollege. Dieses Thema spielt doch nicht nur auf unserer Seite der Grenze eine Rolle, sondern auch auf der anderen Seite.
Wie kommen sie dorthin? Sie werden bislang offensichtlich nicht durch die Vignette auf österreichischen Autobahnen abgeschreckt. Nur wenige fahren auf der Landstraße dorthin; die allermeisten kommen auf der Autobahn an. – Aber wir werden den Sachverhalt sorgfältig prüfen und dem Landtag gerne darüber berichten, das ist keine Frage. Aber wir werden uns nicht allein wegen dieses Details von der Gesamtlösung, die eine stärkere Nutzerfinanzierung auf unseren Straßen vorsieht, abbringen lassen.
Lieber Herr Kollege, die Frage, wer auf toten Pferden sitzt, haben im vergangenen Jahr schon die Wählerinnen und Wähler in Bayern beantwortet.
Die Diskussion über Themen wie zum Beispiel das Betreuungsgeld haben Sie im gleichen Tonfall geführt, meine Damen und Herren. Sie wundern sich heute nur darüber, dass wir alles durchgesetzt haben, was wir vor den Wahlen versprochen haben, und dass die Bürger dies heute für sehr gut befinden. Genauso wird es bei diesem Thema sein.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Ich lasse zunächst über die Anträge abstimmen, die nicht namentlich abgestimmt werden.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/2672 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/2679 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen, bitte! – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/2669. Die Urnen stehen bereit. Die Abstimmungszeit beträgt fünf Minuten. Ich eröffne die Abstimmung.
Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der durchgeführten namentlichen Abstimmungen bekannt, zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Natascha Kohnen, Annette Karl und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Transparenz bei Stromtrassenverhandlungen", Drucksache 17/2668. Mit Ja haben 74, mit Nein 93 Abgeordnete gestimmt; Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Beim Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Erwin Huber, Karl Freller und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Verhandlungen über Stromtrassen", Drucksache 17/2678, haben mit Ja 94, mit Nein 72 Abgeordnete gestimmt; Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Gisela Sengl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Biolandwirtschaft bestmöglich fördern (Drs. 17/2670)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Eric Beißwenger u. a. und Fraktion (CSU) BioRegio 2020 konsequent fortführen (Drs. 17/2680)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Sengl. Bitte schön, Frau Sengl.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt wieder einmal ein Dringlichkeitsantrag bezüglich Biolandbau. Die Dringlichkeit ist insofern gegeben, als die letzten Verhandlungen darüber geführt werden, wie die Agrarpolitik in den nächsten sieben Jahren ausschauen wird. Die Regelförderung für Biobetriebe wird angehoben, und zwar deutschlandweit auf 210 Euro pro Hektar. Dieser Satz kann jedem einzelnen Bundesland um bis zu 30 % überschritten werden. Schöpfen wir diesen Rahmen aus!
10 % von 210 Euro sind 21 Euro. 21 Euro mal drei sind 63 Euro. 63 Euro plus 210 Euro sind 273 Euro. Heben wir also die bayerische KULAP-Prämie für die Beibehaltung des Ökolandbaus ab 1. Januar 2015 auf 273 Euro pro Hektar an.