Ich lasse zunächst über den Antrag der CSU-Fraktion abstimmen. Das ist die Drucksache 17/3589. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/3607 abstimmen. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Die Abstimmung ist eröffnet. Fünf Minuten bitte!
Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Wir geben dann das Ergebnis bekannt.
Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze wieder einzunehmen, damit ich in der Sitzung fortfahren kann. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen! – Frau Kollegin Gote hat ums Wort gebeten, und zwar zu einer Erklärung zur Abstimmung nach § 133 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung. Fünf Minuten, bitte Frau Kollegin. – Sie ist gar nicht da. Ich gehe davon aus, dass das hinfällig ist.
Dann darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER betreffend "Sofortmaßnahmen für menschenwürdige Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern in Bayern", Drucksache 17/3596, bekannt geben: Mit Ja haben 62 gestimmt, mit Nein haben 80 gestimmt. - Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) BayernLB/Hypo Alpe Adria: Desaster II? (Drs. 17/3591)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Peter Winter u. a. und Fraktion (CSU) Der BayernLB in der Auseinandersetzung mit der Hypo Alpe Adria den Rücken stärken (Drs. 17/3609)
: Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach längerer Zeit haben wir wieder einmal Gelegenheit und auch Anlass, über das leidige Thema BayernLB – Hypo Group Alpe Adria zu sprechen.
Wir hatten in der letzten Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss und eine Kontrollkommission, die die Krisenbewältigung der BayernLB begleitet hat. Wir haben sicherlich das eine oder andere erreicht. Die BayernLB hat sich aus dem Gröbsten herausmanövriert. Dennoch, es gibt noch eine schwere Altlast, die die BayernLB begleitet, und das ist die ehemalige Beteiligung an der Hypo Group Alpe Adria.
Bayern wollte 2006/2007 groß ins Osteuropageschäft einsteigen. Die MKB-Bank in Ungarn und die Hypo Group Alpe Adria, das waren die Töchter, die dieser Plan geboren hat. Nun, die eine Tochter, die MKB-Bank, ist man mit schmerzlichen Verlusten inzwischen losgeworden an Ungarn. Die Hypo Group Alpe Adria ist man schon früher vermeintlich losgeworden, nämlich an die Österreicher.
Nun, der Transfer nach Österreich ist geglückt, aber offensichtlich hat das mit den Transfererlösen nicht so ganz hingehauen. Wir haben sogar noch 825 Millionen Euro draufgelegt, um den Österreichern die Rücknahme dieser Bank schmackhaft zu machen. Und jetzt danken es uns die Österreicher damit, dass sie Kredite in Höhe von 2,3 Milliarden Euro nicht zurückzahlen und außerdem noch drohen, 700 Millionen Euro, die sie bereits auf Kredite bezahlt haben, zurückzufordern.
Droht uns also ein neues Desaster, ein Desaster Hypo Group Alpe Adria II? Wir haben schon 3,725 Milliarden Euro verloren. Das muss man hier einmal festhalten: verloren, weil wir eine Bank gekauft haben. Diesen Kauf hat der Staatsminister als die größte wirtschaftspolitische Fehlleistung der Nachkriegszeit in Bayern bezeichnet. Ich denke, da ist ihm uneingeschränkt recht zu geben.
Meine Damen und Herren, das ist eine Bank, deren Vorstand wegen Bilanzfälschung zulasten der eigenen Bank verurteilt und von der "Oesterreichischen
Nationalbank" aus dem Verkehr gezogen wurde, die sagte: Dieser Mann Kulterer dürfe nicht mehr Vorstand der Bank werden. Und was machte der Aufsichtsrat? - Er sagte: Lieber Herr Kulterer, die böse "Oesterreichische Nationalbank" lässt Sie nicht mehr Vorstand sein; wir müssen uns angemessen mit einer Abfindung für Ihre hervorragenden Leistungen bei Ihnen bedanken; außerdem bieten wir Ihnen an, dass Sie der neue Aufsichtsratsvorsitzende unseres Gremiums werden. - Dafür hat dann der damalige Aufsichtsratsvorsitzende seinen Posten geräumt. So macht man das in Österreich. Wir Bayern haben gesagt: Das ist eine Bank, die wollen wir haben. - Das ist eine Bank mit einem höchst fragwürdigen Geschäftsmodell, die, nachdem wir sie losgeworden sind, jedes Jahr in regelmäßigen Abständen erneut nachkapitalisiert werden musste. Ich weiß nicht, wo die Bank ihre Kredite überall laufen hatte, möglicherweise in Ex-Jugoslawien oder auch in der Ukraine. Ich weiß es nicht. Jedenfalls waren es Kredite, die dermaßen katastrophal besichert waren, dass ständig eine Nachkapitalisierung dieser Bank erforderlich war und ist.
Wir haben – Gott sei Dank – rechtzeitig gemerkt, dass man die Bank abgeben muss. Nun, bei dem Wort "rechtzeitig" muss ich mich korrigieren. Man hat an einem Punkt gesagt: Jetzt ist das Maß voll. - Man hätte es früher tun können.
Übrigens hat unsere Fraktion vier Wochen, bevor wir die Bank an Österreich abgegeben haben, in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, erstens keinen Euro mehr in die Hypo Alpe Adria zu stecken und zweitens darauf zu achten, dass man nicht wegen möglicher kapitalersetzender Darlehen in die Haftungsfalle gerät.
Offensichtlich sind die Verträge bei der Rückgabe so verhandelt worden, dass zumindest die Österreicher eine Chance sehen, von der BayernLB Geld zu bekommen und ihr die Rückzahlung der Kredite, die noch laufen, zu verweigern. Mich verwundert das schon; denn in einer Telefonkonferenz des damaligen Finanzministers Georg Fahrenschon mit den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und den Mitgliedern der BayernLB-Kontrollkommission war von einer österreichischen Staatsgarantie die Rede, die die BayernLB-Kredite absichern sollte. Medienberichten zufolge wäre diese Staatsgarantie aber ein Hindernis, um jetzt – nun komme ich zum zweiten Teil – durch ein Hypo-Alpe-Adria-Gesetz des österreichischen Staates enteignet zu werden. Es muss geklärt werden, ob dem so ist.
Fakt ist, dass sich die Österreicher derzeit in einem Rechtsstreit mit der BayernLB über die Rückzahlung der Darlehen befinden. Es ist ein Rechtsstreit, den
man abwarten kann. Der Finanzminister hat gesagt, es sei völlig risikolos, man habe hier keinerlei Probleme zu erwarten. Das war im Februar dieses Jahres. Der Herr Ministerpräsident hat damals in der gleichen Sitzung des Haushaltsausschusses noch gemeint, er als Erfahrungsjurist sei da nicht so sicher, er sei skeptischer.
Fakt ist, dass die Österreicher seit dem 1. August dieses Jahres die Parameter insgesamt verschoben haben. Unabhängig davon, wie dieser Rechtsstreit ausgeht, möchten sie durch ein Gesetz, das der Bundespräsident der Republik Österreich, wenn auch mit Bauchschmerzen, ratifiziert hat, die BayernLB auf kaltem Weg enteignen. Als Anhang zu diesem Gesetz sind konkrete Kreditverträge aufgeführt, die unter eine Nachrangklausel fallen sollen, die dazu führen soll, dass wir den Österreichern die Rückzahlung stunden und einen Teil der Forderungen erlassen.
Ich kann nur sagen: Aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts wäre dies ein eklatanter Verfassungsbruch in dreierlei Hinsicht.
Erstens, Rückwirkungsverbot. Es handelt sich hier um abgeschlossene Vorgänge, in die man nicht ohne Weiteres eingreifen kann. Hier steht der Grundsatz des Vertrauensschutzes dagegen.
Zweitens. Es handelt sich hier um ein Einzelfallgesetz. Auch das ist nach Artikel 19 des Grundgesetzes unzulässig.
Drittens ist das, was Österreich hier macht, ein klarer rechtswidriger Eingriff, zumindest nach deutschen Maßstäben, in das Eigentumsrecht. Ich meine, das kann und darf man sich nicht bieten lassen. Deswegen fordern wir die Staatsregierung, namentlich Finanzminister Söder auf, dem Bayerischen Landtag darüber Bericht zu erstatten, was man zu tun gedenkt, wie der Verfahrensstand ist und warum man in einem ähnlich gelagerten Fall mit den Ungarn nicht genauso hart verfahren ist. Auch da sind Gesetze auf den Tisch gekommen, die uns enteignet haben. Wir haben in Sitzungen gesagt: Das darf doch nicht sein; das ist mit europäischen Rechtsstandards nicht vereinbar. Hier haben wir keine Klagen erhoben. Auch darüber bitten wir Auskunft zu geben.
In Ziffer II fordern wir die Staatsregierung auf zu prüfen, ob sie und/oder die BayernLB gegen das HGAAGesetz Verfassungsklage einreichen kann. Nun hat der Staatsminister am 16. Oktober gemeinsam mit dem Chef der BayernLB verkündet, die BayernLB habe bereits Verfassungsklage eingereicht. Sie fragen sich vielleicht, warum Ziffer II dann noch im Antrag steht, warum wir sie nicht einfach weggelassen haben.
Ich kann Ihnen dazu Folgendes sagen, sehr geehrter Herr Staatsminister Söder oder sehr geehrter Herr Ministerpräsident: Wenn vonseiten der Staatsregierung in dieser Debatte hier in diesem Hohen Hause die Erklärung kommt, dass Verfassungsklage eingereicht wurde, werden wir diesen Punkt selbstverständlich als erledigt betrachten. Wir sind aber schon der Meinung, dass zunächst einmal das Parlament darüber hätte informiert werden sollen und nicht zuerst die Presse. Deswegen lassen wir diesen Antrag so stehen.
Wenn Sie uns hier im Hohen Haus davon in Kenntnis setzen, dass der Ziffer II bereits entsprochen wurde, dann wird diese selbstverständlich für erledigt erklärt. Den Berichtsantrag in Ziffer I halten wir aufrecht.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich wirklich wundern; anscheinend gibt es bei den FREIEN WÄHLERN nur ein Thema. Seit der Stabilisierung der Bayerischen Landesbank kommt dieses Thema immer wieder sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum gebetsmühlenartig auf die Tagesordnung.
(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Schwacher Beifall! Das wird nicht zum letzten Mal sein!)
An die Adresse der SPD möchte ich hier deutlich sagen: Der große Unterschied zwischen der BayernLB und der WestLB ist, dass sich die BayernLB sehr gut entwickelt, während die WestLB abgewickelt werden muss. Das ist der große Unterschied, meine Damen und Herren.
Wir haben für die BayernLB gemeinsam eine große Verantwortung. Deswegen ist es nicht gut, dass immer wieder versucht wird, hier im Parlament diese Bank schlechtzureden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage nur zu Ihrer Information: Sie alle wissen, dass die Landesbank ursprünglich zwei Eigentümer hatte; 50 % war der Anteil des Freistaats Bayern, 50 % der Anteil der Sparkassen, sprich der Kommunen. Mir ist nicht bekannt, dass irgendwann von den Oberbürgermeistern Maly oder Ude oder vom damaligen Landes- und Bundesvorsitzenden, Landrat Grein aus dem Landkreis Main
Sehr geehrter Herr Kollege Pohl, Sie sind jetzt stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER. Ich habe mich schon ein bisschen gewundert, als ich Ihren Dringlichkeitsantrag gelesen habe. Vielleicht bin ich nicht auf dem neuesten Stand. Sie haben unter der Ziffer I.4 Ihres Antrags angefragt, ob zwischenzeitlich Verfassungsklage eingereicht worden sei. Ich gehe davon aus, dass Sie als stellvertretender Fraktionsvorsitzender regelmäßig den Pressespiegel lesen.
Sie werden sicherlich wissen, dass bereits am 17. Oktober 2014 in allen Medien, zum Beispiel im "Münchner Merkur", in der "Augsburger Allgemeinen" oder in der "Main-Post" über die Verfassungsbeschwerde der BayernLB gegen das österreichische Hypo-AlpeAdria-Gesetz berichtet worden ist.
(Markus Rinderspacher (SPD): Dann ist das erledigt? Dann darf sich das Parlament nicht mehr damit befassen?)
Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen ein besonderes Dankeschön unserem Finanzminister Markus Söder und seiner gesamten Mannschaft aussprechen, die dieses Thema auf großartige Art und Weise angegangen sind und die BayernLB wieder auf den Weg gebracht haben. Herzlichen Dank dafür!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege Pohl, die BayernLB hat bereits am 16. Oktober beim österreichischen Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das ist gut so. Bei der BayernLB geht es um unsere gemeinsame Verantwortung. Die BayernLB geht mit dieser Klage gegen die Verletzung ihres Grundrechts auf Unversehrtheit ihres Eigentums vor. Sie fordert Gleichheit vor dem Gesetz. Mit diesem österreichischen Sondergesetz wird die Abwicklung der maroden österreichischen Bank Hypo Alpe Adria bezweckt, einer früheren Tochter der BayernLB. Teil dieses Gesetzes ist ein massiver Schuldenschnitt, insbesondere zulasten unserer BayernLB. Ich möchte ausdrücklich betonen: Dieses österreichische Sondergesetz verstößt gegen elementare Grundsätze der österreichischen, der deutschen, aber auch der europäischen Rechtsordnung.