Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

Danke, Herr Staatssekretär. Ich eröffne damit die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Kollegin Margit Wild von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist heute die Erste Lesung; deshalb werden meine Ausführungen heute hier nicht allzu lange sein.

(Zuruf von der CSU: Das ist aber schade! – Volk- mar Halbleib (SPD): Kurz, aber präzise sollen sie sein! )

- Ein gefährlicher Satz, ich weiß. – Wenn man sich den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes etwas genauer anschaut, hat man zunächst den Eindruck: harmlos, greift relativ wenig ein und bringt eigentlich nur Gutes. – Bei genauerem Hinsehen stellt man aber fest, dass in den vergangenen Jahren peu à peu Änderungen in den Gesetzen herbeigeführt worden sind, die die privaten Schulen schwächen. Zuletzt wurde die Pauschalierung eingeführt – sie mag für einzelne private Träger von Vorteil gewesen sein, das haben sie auch ganz klar gesagt. Einige haben uns aber gesagt, diese Pauschalierung mache es ihnen enorm schwer. Dieses Thema ist noch lange nicht erledigt.

Die privaten Träger hat auch die Tatsache geschwächt, dass verbeamtete Lehrkräfte seit drei oder vier Jahren nicht mehr an privaten Schulen tätig sein dürfen. Als dritte Änderung sollen jetzt die Zuschüsse zu den Baukosten gekürzt werden. Natürlich gibt es im Hinblick auf die finanzielle Stärke der Schulträger Unterschiede, aber uns sagen ganz viele: Wenn dieser Zuschuss wie vorgesehen gekürzt wird, wenn also bei den einen von 70 % auf 60 % und bei den anderen von 80 % auf 70 % gekürzt wird, ist das nur scheinbar nicht viel. Aber in der Summe kann das bedeuten, dass so mancher private Träger wirklich vor dem Aus steht; denn die Auswirkung ist, wie im Gesetzentwurf ausgeführt ist, dass der eine oder andere Träger die Beitragssätze erhöhen muss. Dem sind aber, Kolleginnen und Kollegen, gewisse Grenzen gesetzt. Ich muss sagen: Wir von der SPD machen diese sukzessive, ganz subtile Schlechterstellung unserer privaten Träger nicht mit. Gerade die privaten Träger gehen nämlich in vielen Bereichen voran; beispielhaft nenne ich ihren Umgang mit der Thematik der gemeinsamen Unterrichtung von Kindern mit und

ohne Behinderung. Ich will damit nur sagen: Sie machen da ordentliche, gute Arbeit.

Die Kosten für die Schülerbeförderung schlagen mittlerweile enorm zu Buche; das wissen wir doch alle. Sie müssen sich einmal vor Augen führen, was das für einzelne Landkreise bedeutet. Und jetzt noch diese Veränderung! – Dann schieben wir die Kosten halt von dem einen Kostenträger zum anderen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es für manche Kommunen eine enorme Belastung ist, wenn sie diese Kosten jetzt auch übernehmen müssen.

Diese Fragestellungen gehen mit diesem Gesetzentwurf einher. Wir werden ihn natürlich im Ausschuss genauer beraten. Wie ich es sehe, Herr Staatssekretär, wird das ja wohl das letzte Mal sein, dass wir uns mit der Schulfinanzierung beschäftigen; denn an sich ist diese mehr eine Aufgabe des Haushaltsausschusses, weniger des Bildungsausschusses. Aber ich meine, wir haben uns alle das Ziel gesetzt – Sie haben es auch gerade eben wieder gesagt -, dass Sie die privaten Schulen gut behandeln wollen. Infolgedessen müssen diesen Worten auch Taten folgen. Für Sozialdemokraten ist es nicht besonders einfach, wenn gerade sie sich zum Anwalt privater Schulen machen müssen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat der Kollege Michael Hofmann von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Wild, ein Gesetzentwurf ist in der Regel nicht harmlos; sonst müssten wir ihn nicht hier besprechen. Alle Gesetze haben in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Menschen draußen, und deswegen ist es auch gut, dass wir uns heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigen, auch wenn er dem einen oder anderen im Hause vielleicht unspektakulär erscheint.

Zunächst einmal möchte ich der Staatsregierung meinen Dank aussprechen vor dem Hintergrund der Frage, wie die Finanzierung der privaten Förderschulen aussehen soll. Ich glaube, dass es der richtige Weg ist, diesen Punkt aus dem Gesetz zu lassen, das Gespräch mit den privaten Förderschulen zu suchen und deren Sorgen ernst zu nehmen. Das haben Sie gemacht; das ist, glaube ich, der richtige Weg gewesen. Ansonsten haben wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf überwiegend technische Auswirkungen.

Ich möchte aber noch auf das eingehen, was Frau Kollegin Wild im Zusammenhang mit der Absenkung der Zuschüsse für die privaten Schulen, in diesem Fall Grundschulen und Mittelschulen, gesagt hat. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Grund- und Mittelschulen in diesem Zusammenhang schon immer noch besser gestellt werden als die Schulen anderer Schularten. Das war im Übrigen auch eine Anmerkung der Rechnungsprüfung, die festgestellt hat, dass das Ungleichgewicht übermäßig ist. Das steht auch so in der Begründung des Gesetzentwurfs. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns mit der Thematik beschäftigen, inwieweit wir die einen oder anderen jetzt bevorzugen oder nicht.

Die vorgesehene Absenkung ist moderat. Wir bleiben immer noch, sage ich jetzt einmal, unterhalb dessen, was andere möglicherweise fordern könnten. Es sind 10 %. Ich will nicht bestreiten, dass das für den einen oder anderen Träger ein Problem sein könnte. Das müssen wir diskutieren. Klar ist aber auch, dass wir im Freistaat Bayern, was die Förderung von Privatschulen angeht, immer noch im Vergleich zu anderen sehr gut sind. Ich weiß, das will die eine oder andere Kollegin, der eine oder andere Kollege nicht hören; es heißt immer: Wir sind in Bayern, und wir müssen nicht in andere Bundesländer schauen. Aber wir dürfen schon noch betonen, wo wir gut sind.

(Natascha Kohnen (SPD): So eine Gschaftlhuberei!)

Was die Beförderung betrifft, bin ich, ehrlich gesagt, noch "a weng" auf die Beratungen im Ausschuss gespannt. Das ist vielleicht noch nicht hundertprozentig geklärt. Man darf aber nicht vergessen, dass es hier eher um die Frage der Zuweisung von Schülern von außerhalb des Sprengels geht. Ich will aber ganz bewusst signalisieren: Wir sollten da im Ausschuss offen diskutieren; es gibt genug Punkte, wo wir mitunter ideologisch diskutieren. Über diesen Punkt sollten wir nicht ideologisch, sondern sachgerecht reden. Deswegen freue ich mich darauf, dass wir den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten. – Ich will’s "a weng" kürzer machen und bedanke mich.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat der Kollege Günther Felbinger von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um die Begründung von Kürzungen für Privatschulen geht, zieht sich die Staatsregierung gern auf den Obersten Rechnungshof und die staatli

che Rechnungsprüfung als "Kronzeugen" zurück. Der Staatssekretär hat es so dargestellt, als wenn dieser Gesetzentwurf fast ein Segen für die privaten Schulen wäre. Deswegen möchte ich auf den entscheidenden Punkt zu sprechen kommen, nämlich die Kürzung der Zuschüsse zu Baumaßnahmen der privaten Grundund Mittelschulen um abermals 10 %. Das zeigt, dass die Staatsregierung ihre Probleme mit den Privatschulen hat und versucht, sie sukzessive auszutrocknen.

Ein genauerer Blick auf die geänderten Bedingungen der Schulfinanzierung bei den privaten Grund- und Mittelschulen lohnt sich durchaus. Bereits mit der Änderung zum 01.08.2011 ging man von der Spitzabrechnung zur Pauschalierung über. Dies ist durchaus bei den meisten Privatschulen auf Wohlwollen gestoßen, weil damit der bürokratische Aufwand vermindert wurde. Allerdings ist damals der Durchschnitt der tatsächlichen Kosten im Zeitraum von 2008 bis 2010 zugrunde gelegt worden. Das hat bei vielen Privatschulen zu einer Schieflage geführt, vor allem bei denjenigen, die zuletzt nicht investiert hatten. Deswegen fordern wir im Rahmen der Diskussion über die Sachkostenpauschale und die jetzt geplante Senkung der Baukostenzuschüsse eine transparente Herleitung der Pauschale mit der Aufschlüsselung aller Kostenstellen.

Aus dem Gesetzentwurf geht dazu gar nichts hervor. Wir kritisieren auch, dass die Staatsregierung den ORH zwar anführt, aber keine Zahlen und Daten auf den Tisch legt und auch in diesem Gesetzentwurf nichts dazu sagt. Das Problem ist, dass es bei diesen Privatschulen schon seit Jahren einen Zuschussstau gibt. Mittlerweile sind es 400 Millionen bei den Baukosten. Eine erneute Absenkung trifft die Privatschulen erheblich. 2010 hatten wir den Zuschuss schon von 80 auf 70 % abgesenkt. Jetzt senken wir ihn wiederum um 10 % ab. Eine zweimalige Absenkung innerhalb von vier Jahren um jeweils 10 % kann doch nicht Ihr Ernst sein!

Deshalb muss ich an die Kolleginnen und Kollegen der CSU die Bitte richten, genau drauf zu schauen und bei den Privatschulen draußen noch einmal das Gespräch zu suchen, damit Sie sich über die Dimensionen bei den einzelnen Schulen klar werden, die in eine erhebliche finanzielle Schieflage kommen und ihre Defizite nur dadurch ausgleichen könnten, dass sie höhere Schulbeiträge kassieren. Ich bitte Sie also, sich mit diesem Gesetzentwurf noch einmal kritisch auseinanderzusetzen. Mir ist klar, dass die Staatsregierung sparen möchte. Sparen Sie aber bitte nicht am falschen Ende; denn die Privatschulen leisten eine hervorragende Arbeit. Wenn der Staat diese Leistungen bezahlen müsste, wären die Kosten weit höher als das, was die Privatschulen ersetzt bekommen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat nun Kollege Thomas Gehring vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, es war gut, dass Sie noch einmal die Finanzierung der privaten Förderschulen angesprochen haben. Es war unbedingt notwendig, dass Sie diesen Gesetzentwurf im Sommer nach der Kritik der Verbände, aber auch nach der Kritik der Opposition zurückgezogen haben. Dass Sie heute dieses Thema ansprechen, hat vielleicht etwas mit dem parlamentarischen Abend der Lebenshilfe von vorgestern zu tun, bei dem die Präsidentin der Lebenshilfe sehr deutlich Kritik am bisherigen Vorgehen der Staatsregierung geäußert hat. Wenn Sie jetzt noch einmal im Gespräch mit den Trägern der Schulen sind und Überlegungen für den neuen Gesetzentwurf anstellen, wäre es gut, wenn Sie uns an diesen Überlegungen beteiligen würden. Ich habe eine Schriftliche Anfrage dazu gestellt, die seit Sommer noch nicht beantwortet ist. Ich glaube, es ist gut, wenn Sie den Landtag an solchen Überlegungen beteiligen. Vielleicht ist das eine Gelegenheit dafür.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum heutigen Gesetzentwurf: Kollege Hofmann, den Punkt 2 müssten wir in der Ausschusssitzung noch besprechen. Wir sollten dazu auch die kommunale Familie ins Boot holen; denn dabei geht es um Verschiebungen innerhalb der kommunalen Familie.

Im ersten Teil geht es um Einschränkungen bei den privaten Grund- und Mittelschulen. Auf den ersten Blick schaut es harmlos aus. Man muss es aber im Zusammenhang sehen. Man muss sehen, dass die Leistungen für private Grund- und Mittelschulen – das sind vor allem die Montessori-Schulen – seit 2001 sukzessive beschnitten worden sind. Los ging es mit der Zuweisung von Lehrerstunden und der Einstellung der Zuweisung von verbeamteten Lehrern. Bei der Pauschalierung der Zuschüsse gab es Einschränkungen. Auch jetzt gibt es bei der Aussetzung der Anpassung der Fördersätze Einschränkungen. Jahr für Jahr sind die Bedingungen für die privaten Grund- und Mittelschulen, die Montessori-Schulen, sukzessive verschlechtert worden.

Jetzt kommt ein weiterer Schritt, der aus zwei Teilen besteht. Der eine ist die Reduzierung der Baukostenzuschüsse um 10 %. Sie rekurrieren hier auf den Rechnungshof, der eine Angleichung an die anderen weiterführenden Schulen verlangt. Liebe Kolleginnen

und Kollegen, der Souverän ist der Landtag. Der Landtag hat damals, als er die Besserstellung der privaten Grund- und Mittelschulen beschlossen hat, argumentiert, dass an diesen Schulen die Schulpflicht erfüllt werde; diese Schulen seien Pflichtschulen und keine Angebotsschulen; deswegen sei diese Besserstellung notwendig gewesen. An diesem Grundsatz sollten wir festhalten und das deutlich machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der zweite Schritt ist die Ausdehnung der Karenzzeit auf Außenstellen von privaten Grund- und Mittelschulen. Vielleicht noch einmal zur Erinnerung: Karenzzeit heißt, dass eine neu gegründete Schule die ersten zwei Jahre ohne staatliche Zuschüsse sowohl zu den Personalkosten als auch zu den Sachkosten auskommen muss. Sie muss beweisen, dass sie ordnungsgemäß den Unterricht halten kann. Erst dann gibt es Zuschüsse. Sinnwidrig ist es aber, dass bei einer Außenstelle die gleiche Situation eintritt. Die Mutterschule hat doch schon bewiesen, dass sie ein pädagogisches Konzept hat. Sie hat bewiesen, dass sie die Schule führen kann. Sie macht jetzt nur eine Außenstelle auf. Daher ist es systemwidrig und nicht nachzuvollziehen, warum die Außenstellen von der Karenzzeit betroffen sein sollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es kann also nur als weitere Gängelung der privaten Grund- und Mittelschulen verstanden werden, wenn eine Außenstelle systemwidrig wie eine Neugründung behandelt wird. Deswegen hoffe ich auf die Diskussion im Ausschuss. Sie wird sicherlich ideologiefrei und hoffentlich konstruktiv verlaufen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, mit Hilfe der Mehrheitsfraktion am Punkt 1 des Gesetzentwurfs Korrekturen vorzunehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit den beiden betroffenen Ausschüssen schlage ich, anders als der Ältestenrat ursprünglich beschlossen hat, vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch sehe ich nicht. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 3)

Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 3 und 11, die einzeln beraten werden sollen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 3)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist es einstimmig so beschlossen. Der Landtag übernimmt damit diese Voten.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 bis 8 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sport und Bewegung in der Grundschule I Dritte Sportstunde in der 1. Jahrgangsstufe der Grundschule verankern (Drs. 17/1506)

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sport und Bewegung in der Grundschule II "Voll in Form" wieder in Form bringen (Drs. 17/1507)

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sport und Bewegung in der Grundschule III Schwimmfähigkeit der Grundschüler sicherstellen (Drs. 17/1508)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt 10 Minuten pro Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Günther Felbinger von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich ein sportliches Ansinnen, zu so fortgeschrittener Zeit, zu der viele Kollegen mit einem Bein fast schon auf dem Heimweg sind,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)