Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir diese unterschiedlichen Rechte. Wir arbeiten und klagen weiter vor dem Landgericht München und werden sehen, wie die Resonanz auf diese Frage bei den nächsten Verhandlungstagen sein wird.

Die BayernLB hat tatsächlich diese Verfassungsklage im Einvernehmen mit den beiden Eigentümern eingereicht. Meine Damen und Herren, es ist ein Akt der Notwehr, aber möglicherweise ein ernsthafter Weckruf für Österreich. Man hat sich intensiv juristisch beraten, was der beste Weg ist. Tatsächlich ist die Verfassungsklage mit Abstand der beste Weg. Das ist auch kein Rechtsstreit normaler Art, sondern man geht in der Tat – und da bin ich dankbar für die Beurteilungen; im Prinzip haben alle gesagt, dass wir da rechtlich dieselbe Einschätzung haben – von einer Enteignung aus.

Lassen Sie mich nur zwei, drei Aspekte vorbringen. Im Ausschuss können wir noch lange darüber reden

und auch darüber, wie es weitergeht. Normalerweise kann man in einem solchen Fall, wenn man Österreich wäre, Insolvenz anmelden und sagen, wir kommen nicht mehr weiter. Man darf nämlich nicht vergessen: Die Bank gehört seit fünf Jahren nicht mehr Bayern. Seit fünf Jahren haben Österreich und das dortige Management die alleinige Verantwortung. Trotzdem kommt diese Bank nicht auf die Beine. Die Schuld dafür tragen viele Leute, aber bestimmt nicht der Freistaat Bayern oder die Bayerische Landesbank, meine Damen und Herren. Jetzt herzugehen und zu sagen, wir machen eine Art Teilhabe oder Beteiligung der Bayerischen Landesbank an der schwierigen Situation, greift aus vielen Gründen nicht. Das ist eine rechtswidrige, eine kalte Enteignung.

Ich nenne nur eines der Argumente, die genannt wurden, nämlich, das sei im Rahmen europarechtlicher Vorschriften ein sogenanntes Bail-in-Verfahren, also eine Gläubigerbeteiligung. Europarechtlich gibt es dieses Verfahren, aber immer nur dann, wenn ein Gläubiger bei der Anwendung dieser Vorschrift – das ist jetzt höhere europäische Finanzmathematik – nicht schlechter gestellt würde als bei einer Insolvenz. Ich betone: nicht schlechter gestellt würde.

Die BayernLB wird aber schlechter gestellt als bei einer Insolvenz, weil sie bei einer Insolvenz, wenn sie jetzt ausgerufen würde, entsprechend mehr Insolvenzquoten bekäme. Diese werden hier nicht mehr zugestanden. Genau das ist der alleinige Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Es ist ein Sondergesetz gegen Bayern, meine Damen und Herren. Ein solches Gesetz können wir nicht zulassen. Wir klagen dagegen und hoffen auf einen entsprechenden Erfolg vor dem Verfassungsgericht in Österreich.

(Beifall bei der CSU)

Übrigens sind wir nicht allein. Ich glaube, andere werden auch noch klagen, weil viele allein schon aktienrechtlich dazu gezwungen sind, diesen Weg zu gehen.

Zu den Auswirkungen sage ich nur eines: Zum Glück hat die BayernLB eine insgesamt stabile Kapitalquote. Andere Banken kämen in dieser Situation schnell in Schwierigkeiten. Wir haben etwas Luft dafür. Aber da stehen trotzdem - da mache ich mir keine Gedanken 2,3 Milliarden Euro im Feuer. Ich teile nämlich die Ansicht, dass die gesamte Summe im Feuer steht. Der Herr Güller hat das, glaube ich, gesagt. Da waren zwischenzeitlich auch sehr gute Redeteile drin.

(Lachen bei der SPD)

Es stehen nicht nur die 800 Millionen Euro in der Diskussion. Die Stundung, von der Sie sprechen, hört

sich auf den ersten Moment nicht schlimm an, abgesehen davon, dass wir keine guten Erfahrungen damit haben, irgendwo Geld zu lassen. Da haben wir schon wegen der ersten Frage Darlehen oder Eigenkapital keine guten Erfahrungen.

Zum Zweiten ist es natürlich so, dass in der Zwischenzeit alles Mögliche kommt; denn in dem Sondergesetz steht auch drin, dass etliche Rechte erlöschen sollen, sodass wir sozusagen keine Möglichkeit hätten, die Angelegenheit nach den Vorstellungen des österreichischen Gesetzgebers anzugehen. Der Initiator dieses Gesetzes ist übrigens nicht mehr im Amt.

Wir werden sehen, ob Österreich die Klage vielleicht als Weckruf versteht. Wir bekommen aus den österreichischen Medien mit, dass es in Österreich selber natürlich auch Diskussionen gibt, weil jeder weiß, dass dieses Gesetz auf wackligen Beinen steht. Das wissen wir Politiker. Es ist ein Unterschied, ob zwei Banken vor einem normalen Zivilgericht miteinander klagen oder ob tatsächlich ein Gesetz eines Landes im eigenen Land zur Diskussion steht. Wenn diese Verfassungsbeschwerde durchgeht, existieren auch viele Probleme auf der anderen Seite.

Insofern, meine Damen und Herren, letzter Satz: Natürlich hat es Auswirkungen, wenn diese Zahlung nicht kommt. Wir müssen uns darauf einstellen. Die Bank ist dafür präpariert. Aber das kann man nicht aus der Tasche schütteln. Dafür sind die Beträge zu hoch. Da müssen wir schauen, wie es Ende des Jahres weitergeht. Das wurde auch an anderer Stelle gesagt. Ich will nur eines sagen: Alle tun das Menschenmögliche, um sich darauf einzustellen. Bitte nehmen Sie mir das jetzt ab. Das können diejenigen tun, die schon lange dabei sind und in solchen Ausschüssen sind. Ich glaube, es erntet nicht viel Beifall, und es ist auch okay, dass man das kritisiert, weil der Ausgangstatbestand tatsächlich kein sehr heroischer war.

Meine Philosophie und meine Aufgabe ist es aber nicht, ständig nur zu sagen, warum das damals schlecht war. Ich habe das übrigens in meiner Einschätzung offen gemacht. Ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen, dafür zu sorgen, dass die BayernLB mit einer neuen Führung - - - Ich teile Ihre Auffassung einer guten Führung, er kommt übrigens nicht aus Niedersachsen, Herr Mütze, sondern ist Franke.

(Volkmar Halbleib (SPD): Ein Unterfranke! Steigerung!)

Insofern ist von vornherein klar, dass er psychische Stabilität hat, psychische! Aber er ist, glaube ich, kein Würzburger, sondern ein Schweinfurter. Aber er hat die psychische Stabilität für diese schwierige Aufgabe.

Meine Damen und Herren, ich versuche wirklich, so gut es geht, nach bestem Wissen und Gewissen alle Möglichkeiten zu nutzen, den Freistaat Bayern vor Schaden zu bewahren, die Bank zu stabilisieren und gemeinsam mit den Verantwortlichen dort im internationalen Bankenmarkt eine optimale Aufstellung zu erreichen. Das ist übrigens einer der schwierigsten Jobs, die es auf diesen beiden Bänken hier zu vergeben gibt, einer der schwierigsten. Das ist kein leichter. Damit kann man auch nicht spielen, sondern es bedeutet jedes Mal - das wissen Sie selber - extreme Herausforderungen. Aus meiner Sicht versuchen wir, das so gut zu machen, wie es irgendwie geht, um damit eine Stabilisierung zu erreichen.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Bravo!)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Hier hat sich der Herr Kollege Pohl noch einmal gemeldet. Er hat noch Redezeit. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann zunächst einmal Ziffer II unseres Antrags für positiv erledigt erklären. Das heißt, es wird nur noch über Ziffer I abgestimmt.

Herr Kollege Mütze, ich finde es begeisternd, dass Sie schon alles wissen. Schade, dass der Herr Kollege Hallitzky diesem Hause nicht mehr angehört. Er war etwas neugieriger und wissbegieriger. Ich erkenne aber an, dass Sie offensichtlich Experte im österreichischen Verfassungsrecht sind und deswegen die Fragen, die hier gestellt sind, beantworten können.

Sie wissen offensichtlich auch, welche Konsequenzen es für die BayernLB hat, wenn sie mit ihrer Forderung ausfällt, ob dann die Rückzahlung in Gefahr ist, ob bereits Vorsorge getroffen worden ist, man mit der EU im Gespräch ist usw. Sie wissen anscheinend auch genau, ob die Bayerische Landesbank bzw. der Freistaat Bayern bei der Rückgabe der HGAA Staatsgarantien vereinbart hat, und wenn nicht, warum nicht und was den Freistaat Bayern bewogen hat, 825 Millionen Euro draufzulegen, wenn man keine Gegenleistung hierfür erhalten haben sollte. Das nur am Rande.

Wie bereits gesagt: Wir werden unserem Dringlichkeitsantrag ebenso zustimmen wie dem der CSU. Wir halten es auch für dringlich, nachdem Staatsminister Söder am 16. Oktober eine große Pressekonferenz abhält und über dieses Thema spricht. Dann ist es auch gerechtfertigt, dass sich das Hohe Haus mit diesem milliardenschweren Thema beschäftigt, welches die BayernLB betrifft. Ich denke, von der Wertigkeit

her gibt es andere Themen, die weniger gewichtig sind als dieses.

Herr Staatsminister, um die Herkunft von Herrn Riegler zu klären: Wir können es ganz präzise machen. Er kommt aus dem gleichen Kreißsaal wie ich. Er ist in Werneck geboren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Ich fange mit dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/3591 an. Bei diesem Antrag geht es nur noch um den Teil I – das ist der längere Teil -, der einen Bericht fordert. Der zweite Teil, der die Staatsregierung zur Prüfung auffordert, ist von den Antragstellern zurückgezogen worden. Wer dem Antrag der FREIEN WÄHLER, so, wie ich ihn gerade gekennzeichnet habe, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU auf der Drucksache 17/3609. Wer dem die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/3592, 17/3594 und 17/3595 werden an die zuständigen federführenden Ausschüsse überwiesen.

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, teile ich noch das Ergebnis der Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Hanisch betreffend "Endlich Einsatz für Einheimischen-Modelle zeigen!" auf der Drucksache 17/3607 mit: Mit Ja haben 59 gestimmt, mit Nein haben 83 gestimmt. Stimmenthaltungen: keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Schwerpunktsetzung von Aufgaben bei den Regierungen sowie zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (Drs. 17/3337) - Erste Lesung

Dieser Gesetzentwurf wird ohne Aussprache an den Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen überwiesen. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist dieser Gesetzentwurf dem Ausschuss zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 17/3262) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Eisenreich. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen einen Gesetzentwurf mit Änderungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vor. Ich möchte zunächst einmal damit beginnen, was in dem Gesetzentwurf nicht steht. Das betrifft den Teil, der in den letzten Wochen und Monaten die meisten Diskussionen hervorgerufen hat.

In dem Gesetzentwurf ist nicht das enthalten, was aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts notwendig ist. Infolge dieses Urteils leisten die Bezirke im Wege der Eingliederungshilfe kein Schulgeld mehr. Vor diesem Hintergrund hat der Freistaat Bayern als Übergangsregelung die Schulgeldzahlung der Träger der Eingliederungshilfe im Wege einer freiwilligen Leistung übernommen. Wir haben dann Vorschläge erarbeitet und sind auch in der Diskussion mit den Verbänden. Aus dieser Diskussion hat sich ergeben, dass noch weiterer Gesprächsbedarf besteht, wie wir eine verbesserte Förderung der privaten Förderschulen gewährleisten können, und zwar so, dass diese dauerhaft auf Schulgeld verzichten können. Nachdem wir diesen Dialogbedarf noch haben, gibt es in diesem Gesetzentwurf noch keinen Vorschlag. Wir sind im Gespräch mit allen Verbänden. Die Übergangslösung

wird bis zum Ende dieses Dialogs entsprechend fortgeführt werden.

Ziel der Gespräche ist es, ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, das eine auskömmliche Finanzierung der privaten Förderschulen auf Dauer sichert. Zwei Punkte möchte ich dabei besonders herausgreifen. Der eine betrifft die Frage der Trägerverwaltungskosten, also die Frage, ob und in welcher Form diese berücksichtigt werden können. Der zweite Gegenstand dieses Gesprächs ist insbesondere die Frage, ob eine staatliche Anerkennung der privaten Förderschulen Voraussetzung einer verbesserten Förderung ist. Das ist ein Punkt, der im Gesetzentwurf ursprünglich enthalten war, der aber noch einmal besprochen wird. Über diese Fragen wird noch weiter diskutiert.

In dem Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, sind einige Regelungen für den Bereich der privaten Grund- und Mittelschulen enthalten und auch Themen in Bezug auf die Kommunen. Zum einen erweitern wir die Möglichkeiten, unselbstständige Außenstellen einzurichten. Deswegen ist es notwendig, eine schulfinanzierungsrechtliche Gleichstellung von Neugründung und Außenstellen zu erreichen. Das wird vorgeschlagen. Es geht insbesondere darum, dass auch die Karenzzeit gilt.

Das Nächste ist, dass wir die Baukostenzuschüsse für die privaten Grund- und Mittelschulen senken müssen. Wir haben eine nachdrückliche Forderung der staatlichen Rechnungsprüfung, die uns entsprechend anmahnt. Mit dem Vorschlag in dem Gesetzentwurf nähern wir die Bezuschussung der Baumaßnahmen bei staatlich genehmigten und anerkannten Grundund Mittelschulen an die Förderung der anderen Schularten an.

Der dritte Punkt, der die privaten Grund- und Mittelschulen betrifft: Der Gesetzentwurf zieht die Möglichkeit, Verwendungsnachweise von den privaten Schulträgern zu verlangen, sowie die Möglichkeit, bei unzureichend bezahltem Lehrpersonal die Zuschüsse zu kürzen, unter Ausweitung auf alle Schularten systematisch vor die Klammer. Das betrifft den Bereich der privaten Grund- und Mittelschulen.

Zum Zweiten werden kommunale Themen angesprochen. Ich möchte nur einen Punkt entsprechend herausgreifen: Die Bildung von Mittelschulverbünden ist bayernweit abgeschlossen. Daher braucht es nicht mehr die Ausnahmeregelung, die bisher für die Schülerbeförderung außerhalb des Sprengels angeboten worden ist. Künftig wird der Schulaufwandsträger der Mittelschule zuständig sein.

Heute ist die Erste Lesung. Wir stehen für die Beratung zur Verfügung und bitten um Verweisung in den Ausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Danke, Herr Staatssekretär. Ich eröffne damit die Aussprache. Als erste Rednerin hat die Kollegin Margit Wild von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.