Und deshalb wird diese Möglichkeit jetzt auch in Anspruch genommen. Hier ist die Mär verbreitet worden, da säßen im Grunde 101 Abgeordnete der CSU, die eigentlich gegen ihren Willen mehr oder weniger gefesselt oder irgendwie verführt in den Saal gekommen sind. Dazu kann ich nur sagen: Erzählen Sie solche Märchen ruhig weiter. Ich sage Ihnen auch: Wir stimmen dieser Regelung nicht aus Gehorsam, sondern aus Überzeugung zu.
(Beifall bei der CSU – Zuruf von der SPD: Umso schlimmer! – Volkmar Halbleib (SPD): Das macht das nicht besser!)
Der Energiedialog der Wirtschaftsministerin wird dadurch keineswegs zur Farce – ganz im Gegenteil. Man muss sich die Frage stellen: Wie sehen denn die Entscheidungsebenen aus? Nach meiner Auffassung bilden die Parlamente - Bundestag und Landtag – die höchste Entscheidungsebene; alles andere ist nachgeordnet und nur ausführend tätig.
Der Bundestag hat im Frühjahr und im Sommer dieses Jahres die neue EEG-Regelung geschaffen. Das ist ein Fortschritt; das kann man ohne Weiteres sagen. Sie ist die Grundlage des Energiedialogs. Jetzt aber die klaren Bedingungen für den Einsatz der Windkraft in Bayern auszusetzen und zu sagen:
"Schauen wir mal", würde die Bürger täuschen, die Investoren in die Irre führen und für den Energiedialog eine Klarheit beseitigen. Wir jedoch sind für Klarheit, und deshalb entscheiden wir heute.
Jetzt kommen wir zur interessanten Frage nach den kommunalen Beteiligungen und der kommunalen Planungshoheit. Wenn wir es ganz genau nehmen, beschließen wir heute nicht über die Frage "Windkraft in Bayern - Ja oder Nein?",
Derzeit sind Windkraftanlagen nach dem Bundesbaugesetzbuch privilegierte Vorhaben im Außenbereich, bei denen die Gemeinde eigentlich nichts zu sagen hat. Sie kann eine Stellungnahme abgeben, es gilt jedoch das Baurecht. Insoweit hat das Landratsamt ohne Beteiligung der Gemeinde Baurecht nach dem Bundesbaugesetzbuch auszusprechen.
Rein fachlich ist es so, dass die Privilegierung weiterhin besteht, und zwar bis zu 10 H; unter 10 H wird sie aufgehoben. Sonst sind Sie doch immer gegen Privilegierungen! Sie wird also aufgehoben, und bei einem Abstand von weniger als 10 H kann nur gebaut werden, wenn die Gemeinde darüber mit Bebauungsplan beschließt. Bisher, Herr Kollege Stümpfig und Kollege Glauber, können die Gemeinden zwar reden, aber entscheiden tut der Staat.
Nein, die können Zwischenbemerkungen machen. - In der Zukunft entscheiden die Gemeinden, damit aber auch die Bürger. Das Ganze ist im Bürgerbegehren noch offen, es ist im Bürgerentscheid offen. Das heißt also: Eine Frage, die für das Gesicht einer Gemeinde von elementarer Bedeutung ist, wird in der Zukunft von der Gemeinde und nicht vom Staat entschieden.
Jetzt muss ich noch sagen: Sonst sind doch die GRÜNEN, auch die SPD und die FREIEN WÄHLER, immer für Bürgerbeteiligung, selbst wenn nur ein Papierkorb aufgestellt werden soll.
Jetzt aber sagen Sie, die Zuständigkeit bei Windrädern wird das Gesicht einer Gemeinde sehr viel mehr prägen als meinetwegen eine kleine Werkstatt -
Dazu sage ich gleich noch etwas. Wir sind dafür, dass die Kommunen eine echte Entscheidungsmöglichkeit erhalten, was die Windkraft angeht.
Letzter Satz. Was wir vorhaben, ist eine kommunalfreundliche Regelung, die die Bürgerbeteiligung verbessert, und die Frieden in den Be
Wir haben zunächst eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Glauber, und dann kommt der Kollege Stümpfig.
Herr Huber, Sie sagen immer, dass Sie uns das Planungsrecht erklären müssen. Jetzt werde ich es Ihnen einmal erklären.
Es gibt eine kommunale Planungshoheit. Bisher ist bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans oder eines Bebauungsplans die Nachbarkommune öffentlich beteiligt worden und konnte im Prinzip einen Widerspruch einreichen. Dieser ist dann abgewogen worden.
Jetzt schaffen Sie eine Einvernehmlichkeit und, noch schlimmer: Für einen bestehenden Plan haben Sie ein Vetorecht. Verfahren, die abgeschlossen sind, die Rechtskraft erlangt haben, heben Sie mit Ihrer Gesetzgebung auf.
Des Weiteren verlagern Sie mit der Einvernehmlichkeit die Entscheidung auf die kommunale Ebene, in dem Fall die verlängerte Staatsbehörde Landratsamt. Wenn dort die Einvernehmlichkeit nicht erzielt werden kann, dann wird geklagt werden. Diese Rechtsstreitigkeiten bringen Sie auf die kommunale Ebene, und somit auch den Streit.
Herr Kollege Glauber, Sie müssten sich jetzt schon entscheiden, ob Sie sagen, wir brächten Unfrieden hinein und würden die kommunale Selbstverwaltung stärken, oder ob Sie sagen, wir würden die Gemeinden entmündigen.