Protokoll der Sitzung vom 27.11.2014

Nächster Redner ist der Kollege Klaus Adelt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Sie erwarten jetzt sicherlich vonseiten der SPD-Fraktion eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, PAK, im

Landschafts- und Gartenbau. Wir haben über das Thema ausführlich in den Ausschüssen diskutiert. Es ist allseits bekannt, dass die PAK grundwasserschädlich sind. Man hat deshalb rechtzeitig ein bindendes Informationsblatt herausgegeben. Danach ist es verboten, solches aufgearbeitetes teerhaltiges Material – das ist die zwingende Voraussetzung – an Private zur Verwendung auf Feldwegen und zum Einbau in Lärmschutzwällen abzugeben. Dies wäre sicher der billigere Weg, als das Fräsgut zu mahlen, mit Kalk abzubinden und dann entsprechend einzubauen. Insofern kann man dem Antrag der GRÜNEN voll zustimmen.

Probleme haben wir allerdings mit dem hydrogeologischen Gutachten; denn es obliegt immer dem Wasserwirtschaftsamt zu prüfen, ob der Einbau zulässig ist oder nicht. Das ist eine zusätzliche Hürde. Nichtsdestoweniger haben die Vorfälle in Hutthurm gezeigt, wozu missbräuchlicher Einbau führt: zu einer Gefährdung. Wenn dann der Privatmann noch in Insolvenz geht, bleiben die Kosten wieder bei der öffentlichen Hand.

Der Antrag verdeutlicht nochmals die missbräuchliche Verwendung von teerhaltigem, pechhaltigem Straßenaufbruch. Trotz der Forderung nach einem Gutachten stellen wir unsere Bedenken hintan und empfehlen, dem Antrag zuzustimmen. Die SPD wird diesem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Jetzt bitte ich den Kollegen Zierer zum Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie bereits gesagt worden ist, hatten wir im Ausschuss die Gelegenheit, ausführlich über dieses Thema zu sprechen. Die Meinungen gehen in vielen Punkten nicht auseinander. Selbstverständlich sind damals Fehler gemacht worden, als dieser pechhaltige Stoff beim Straßenbau eingebaut worden ist. Natürlich ist das wider besseres Wissen geschehen. Heute weiß man, dass der Stoff krebserregend und wassergefährdend ist.

Was wird gemacht? – Manche Kommunen untersuchen bereits, wo diese Stoffe enthalten sind. Sie wissen dann, wie sie damit umgehen müssen. Dann werden Maßnahmen eingeleitet. Zum Beispiel wird die Straße nur so tief abgefräst, dass die neue Asphaltschicht so aufgebracht werden kann, wie es sinnvoll ist. Man geht dabei nicht so in die Tiefe, um das Material nicht auf einer Sonderdeponie lagern zu müssen, was wiederum sehr aufwendig ist und CO2-Ausstoß verursacht. Wir haben es gerade angesprochen. Es ist nicht einfach, solches Material zu transportieren, weil es sehr große Mengen sind.

Wir sind der Meinung, dass es bei größeren Baumaßnahmen, auch im privaten Bereich, sinnvoll ist, dieses Material einzubauen. Ich denke an große Betriebserweiterungen. Wir haben große Autofirmen in Niederbayern und große Industriebetriebe in ganz Bayern. Wenn dort Erweiterungen gemacht werden, wird oft auch asphaltiert. Gerade in solchen großen Anlagen hat das Sinn. Wir stimmen mit den GRÜNEN überein, dass das Material nicht klein-klein verarbeitet werden soll. Es soll nicht auf jeder Baustelle die Möglichkeit bestehen, das Material einzubringen. Dafür, wo es eingebaut werden darf und wo nicht, gibt es Richtlinien. Es ganz zu verbieten und die Handhabung nur auf den Staat zu verlagern, ist nicht der richtige Weg. Wir sollten auch nicht den Weg gehen, Hallen zu bauen, um das Material dort unterzubringen.

Wir reden immer von der Versiegelung. Wir reden immer von der Schonung unserer Flächenressourcen. Gerade diese großen Mengen, die dort anfallen, müssen bewegt werden. Bei einem vernünftigen, sinnvollen und gesetzestreuen Umgang besteht nicht die Gefahr, dass so etwas wie in Hutthurm passiert.

Es war eine Unverschämtheit von diesem Unternehmer, wie er dieses Material entsorgt hat. Man kann es gar nicht anders nennen. Da sind natürlich auch das Landratsamt und die Staatsanwaltschaft gefragt, wie man mit solchen Fällen umgeht. Wegen eines solchen Falles das Ganze auf eine solche Basis zu stellen, ist nicht der richtige Ansatz.

Wir FREIE WÄHLER würden den halben Weg mit Ihnen mitgehen, mit der Dokumentation würden wir sowieso mitgehen. Bei Gemeinden, bei denen das nicht passiert, soll es gemacht werden. Das ist auf jeden Fall ein sinnvoller Ansatz, weil man dann weiß, wo das Material hinkommt. Wie man damit umgeht, ist festgelegt. Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten und hoffen auf einen Antrag, der praktisch eher nachvollziehbar ist.

Danke schön. – Zur abschließenden Stellungnahme bitte ich jetzt Frau Staatsministerin Scharf.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal haben wir hier im Hohen Haus einen Antrag zum pechhaltigen Straßenaufbruch in Bayern auf dem Tisch. Konkreter Anlass ist ein Bericht des Bayerischen Rundfunks über einen Landwirt im Landkreis Passau. Dieser hat sich vor gut vier Jahren von einem Entsorgungsunternehmen eine Hofzufahrt mit pechhaltigem Straßenaufbruch anlegen lassen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob im

konkreten Fall alle gesetzlichen Vorschriften und Auflagen eingehalten wurden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Eine Grundwassergefährdung durch pechhaltigen Straßenaufbruch darf es nicht geben. Die rechtlichen Bedingungen müssen so wasserdicht sein, dass eine legale Verwendung des Materials sicher ist. Wir sind davon überzeugt, dass in Bayern unsere engmaschigen Regeln zum pechhaltigen Straßenaufbruch diesem hohen Anspruch absolut genügen. Der Grundsatz heißt: Pechhaltiger Straßenaufbruch darf nur beim Straßenbau oder auf großen Flächen mit vergleichbaren wasserdichten Oberflächenbefestigungen wie beispielsweise Parkplätzen verwendet werden. Dadurch wird eine Auswaschung von Schadstoffen ins Grundwasser vermieden.

Ein Einbau in Privatwege außerhalb von Industrieund Gewerbeflächen, in Wirtschaftswege oder in Lärmschutzwälle ist ausgeschlossen. Damit sorgen wir auch dafür, dass das Material nicht zu kleinteilig verbaut wird. Die Verwendung von pechhaltigem Straßenaufbruch muss dokumentiert werden. Jeder Transport muss möglichst ohne Zwischenlagerung zur Aufbereitungsanlage gehen. In unvermeidbaren Fällen muss die Zwischenlagerung auf dichten Lagerflächen mit einem Dach erfolgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist die Situation heute nicht anders als vor ziemlich genau zwei Jahren am 12. Dezember 2012, als wir den gleichen Antrag zum ersten Mal im Landtag behandelt und abgelehnt haben. Die rechtlichen Sicherungen waren damals ausreichend, und sie sind es auch heute noch. Jeder, der dieses gefährliche Material nicht regelkonform verbaut, verhält sich rechtswidrig und kriminell. Wir können so viele weitere Gesetze erlassen, wie wir wollen: Kriminelle Energie und den bewussten Regelverstoß werden wir niemals zu 100 % unterbinden. Dafür haben wir Polizei und Staatsanwaltschaft. Ich bin sicher, dass diese im konkreten Passauer Fall ihre Arbeit zuverlässig erledigen werden.

Der Antrag der GRÜNEN wirft jedoch noch eine weitere, eine grundsätzliche gesellschaftspolitische Frage auf: Müssen wir den Umgang mit derart kritischen Stoffen auf die öffentliche Hand beschränken, oder trauen wir auch privaten Unternehmern zu, damit verantwortlich und rechtskonform umzugehen? – Wir alle wissen, die Welt ist nicht ideal. Nicht alle sind rechtstreu und ehrlich. Deshalb gibt es, wie beim pechhaltigen Straßenaufbruch, strenge rechtliche Sicherungen. Für einen Verstoß gegen die Regelungen gibt es empfindliche Strafen. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

einen Generalverdacht gegen alle Privaten lehne ich dezidiert ab. Das ist mit mir definitiv nicht zu machen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bayerische Sicherheitsnetz beim pechhaltigen Straßenaufbruch trägt. Wir behalten es fortlaufend im Auge. Etwaige Schwachstellen werden sofort behoben und angeglichen. Zudem sensibilisieren wir die nachgeordneten Behörden. Straßenaufbruch war übrigens auch – das kann ich ganz aktuell berichten – Thema beim Runden Tisch, nämlich die Entsorgung mineralischer Abfälle und von Bodenaushub. Der Runde Tisch hat genau vor zehn Tagen mit der Auftaktveranstaltung begonnen und soll sich dieses Themas annehmen. Er wird im kommenden Jahr monatlich tagen. Noch mehr Regeln und Vorschriften sind nicht notwendig. Deshalb lehnen wir diesen Antrag erneut ab.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung, die wir in namentlicher Form durchführen. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Die Abstimmung ist eröffnet. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 17.42 bis 17.47 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung. Wir zählen die Stimmkarten außerhalb des Saales aus. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir den letzten Tagesordnungspunkt aufrufen können.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehr Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern schaffen (Drs. 17/2626)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Kollegin Kamm befindet sich schon am Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Räumung des Hungerstreiks am Sendlinger Tor miterlebt. Im Gespräch mit den Flüchtlingen hat man sehr verzweifelte Menschen getroffen. Die Menschen sind perspektivlos ohne Recht auf Arbeit und Ausbildung

über viele Jahre hinweg. Teilweise leben sie schon seit sechs Jahren hier in Gemeinschaftsunterkünften. Sie haben keine Perspektive auf ein besseres Leben. Wir wollen es erst gar nicht dazu kommen lassen, dass Menschen in Bayern derart perspektivlos leben müssen. Stattdessen wollen wir erreichen, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bayern gut qualifiziert werden, in Arbeit kommen und damit eine gute Zukunft haben. Das ist das Beste, was wir machen können. Selbst wenn die Flüchtlinge nicht bei uns bleiben, ist dies ein sehr guter Beitrag für die Entwicklung ihrer Heimatländer. Was in den Heimatländern am meisten fehlt, sind gut ausgebildete junge Leute.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn die Flüchtlinge jedoch bei uns bleiben, sollen sie hier nicht verelenden, sondern wir wollen, dass sie ein selbstgestaltetes und selbstverantwortliches Leben führen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In diesem Sinne haben wir am 10. Juli beantragt, dass die Inobhutnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge schnell ausgeweitet werden und ein flächendeckendes und ausreichendes Hilfsnetz geschaffen wird. Damals gab es 114 Inobhutnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern. Die Zahl der Plätze ist auf 205 ausgebaut worden. Doch das reicht bei Weitem nicht. Zudem besteht eine regional extrem unterschiedliche Verteilung der Inobhutnahmeplätze. Wir haben fünf Einrichtungen mit je circa 60 Plätzen in München; wir haben zwei größere Einrichtungen in Nürnberg mit 46 Plätzen; wir haben zwei Einrichtungen in Augsburg mit 30 Plätzen; dazu kommen drei weitere Einrichtungen in Schwaben, sodass sich in Schwaben insgesamt fünf Einrichtungen befinden. Unterfranken, Regensburg und Niederbayern verfügen jeweils über eine Einrichtung. Ein flächendeckendes Netz sieht anders aus. Wir müssen mehr tun, um jugendlichen Flüchtlingen eine echte Perspektive zu bieten, damit sie nicht, wie es derzeit immer noch der Fall ist, in Provisorien untergebracht werden.

Wir haben einen sehr großen Hilfebedarf. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Fluchtwege sind deutlich länger geworden. Wenn man mit den Mitarbeitern dieser Einrichtungen spricht, stellt man fest, dass 70 % der jugendlichen Flüchtlinge traumatisierende Fluchterlebnisse hatten. Sie haben somit einen hohen Hilfebedarf. Dieser Aufgabe sollten wir uns stellen. Ich meine, die jugendlichen Flüchtlinge haben unser Engagement verdient.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im zweiten Absatz unseres Antrags fordern wir, dass die Ausweitung der Stellen an den Jugendämtern staatlich unterstützt werden muss. Dazu möchte ich auf eine uns vorliegende Petition der Stadt Passau von Mitte Oktober verweisen. Die Stadt Passau formuliert in einer Resolution des gesamten Stadtrats: Der Freistaat soll dafür Sorge tragen, dass die Stadt Passau unverzüglich bei den Aufgaben der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unterstützt und entlastet wird. Die Stadt Passau hat in diesem Jahr bereits 320 Jugendliche in Obhut genommen. Bis zum Jahresende muss mit mehr als 400 Jugendlichen gerechnet werden. Da keine geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen zur Verfügung stehen, müssen die Jugendlichen in Notunterkünften, zum Beispiel in einer Schulturnhalle, untergebracht werden. Das Jugendamt ist trotz massiver interner und externer Personalverstärkung unter den gegebenen Umständen nicht in der Lage, ein bedarfsgerechtes, richtlinienorientiertes Clearingverfahren durchzuführen.

Die Stadt Passau verweist auch darauf, dass die von der Staatsregierung angekündigte Gesetzesinitiative im Bundesrat zu einer quotenmäßigen Verteilung in Deutschland keineswegs eine Lösung der derzeit vorhandenen Probleme darstellt. Das liegt zum einen daran, dass wir jetzt sofort handeln müssen, zum anderen daran, dass wir es nicht gutheißen können, Flüchtlinge bloß zu verteilen; denn sie müssen auch dort, wohin sie gelangen, gut versorgt werden. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Bevor ich Herrn Kollegen Huber ans Rednerpult bitte, gebe ich bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat.

Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kamm, wir sind uns alle in dem Ziel einig, mehr Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern zu schaffen. Das war bereits am 2. Oktober Thema im Sozialausschuss, nachdem Sie Ihren Antrag vom 10. Juli 2014 eingebracht haben. In der Zwischenzeit ist einiges passiert. Wir waren uns auch am 2. Oktober parteiübergreifend einig.

(Beifall bei der CSU)

Ich führe nur drei Zitate an: Wir glauben, dass wir auf einem guten Weg sind. – So äußerte sich Gabi Schmidt von den FREIEN WÄHLERN. Frau Kamm, ein Zitat von Ihnen aus dieser Sitzung: Ich sehe die gute Arbeit, die viele Leute leisten, nicht zuletzt die Jugendhilfeämter. – Frau Kollegin Weikert: Es ist zu

zugestehen, dass wirklich viel passiert und dass die Behörden sehr hilfsbereit sind, wenn es um die Schaffung neuer Einrichtungen geht.

Es gibt ein Handlungskonzept zur Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen, auf dessen Basis der Ausbau der Angebotsstrukturen in der Jugendhilfe mit Hochdruck vorangetrieben wurde und wird. Sie alle miteinander müssen eingestehen, dass sich in den letzten Wochen einiges getan hat. Mit diesem Handlungskonzept wurde auch auf die Problematik der adäquaten Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen reagiert. Daraus ergibt sich auch, dass die Plätze in zentralen Inobhutnahmeeinrichtungen nicht ausreichten. Wir reden hier nichts schön, sagen aber auch ganz genau, was passiert ist, und das darf man auch in diesem Zusammenhang tun. Dieses Handlungskonzept berücksichtigt selbstverständlich die Tatsache, dass die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen in diesem Jahr nicht bei 600, wie es ursprünglich auf Basis der Vorjahreswerte prognostiziert wurde, sondern bei rund 3.000 liegen wird, also mittlerweile fünfmal so hoch.

Was wurde erreicht? – Aktuell ist ein Ausbaustand von über 200 Plätzen in zentralen Inobhutnahmeeinrichtungen in ganz Bayern erreicht. Ich nenne München, Augsburg, Abensberg, Nürnberg, Würzburg, um beispielhaft ein paar aufzuzählen. Insgesamt wurden bis Oktober 2014 circa 1.000 neue Plätze in der Jugendhilfe geschaffen. Allein zwischen Mitte Oktober und Mitte November konnten für die Landeshauptstadt München, den Landkreis und die Stadt Rosenheim sowie die Stadt Passau im Rahmen der bayernweiten Verteilung circa 250 weitere Plätze vermittelt werden. Wir danken hier auch den betroffenen Kommunen für die hervorragende Arbeit. Bis Weihnachten sollen zusätzlich circa 250 Plätze hinzukommen.

Bei einer gemeinsamen Besprechung mit den Heimaufsichten der Regierungen wurde vereinbart, dass im Laufe des Jahres 2015 als Ausbauziel über 450 zentrale Inobhutnahmestellen angestrebt werden sollen. Damit können pro Jahr circa 2.800 unbegleitete Minderjährige von diesen Einrichtungen aufgenommen werden. Auch das führt zu einer Entspannung. Die bayernweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen wird mittelfristig über die Schaffung zentraler Inobhutnahmeeinrichtungen in allen Regierungsbezirken erfolgen, wie in dem Antrag gefordert. Die Verteilung wird bei vorrangiger Belegung von Anschlussplätzen im zugeordneten Regierungsbezirk deutlich verbessert.

Frau Kamm, zum zweiten Absatz Ihres Antrags sage ich Ihnen ganz deutlich: Den Kommunen entstehen vor allem bei der Führung von Amtsvormundschaften

und für sonstige Verwaltungstätigkeiten erhebliche Kosten, die nicht gedeckt sind. Das wissen Sie auch; darüber haben wir schon diskutiert. Anstelle einer pauschalen Erhöhung der Personalkostenerstattung zielt das Konzept der Staatsregierung deshalb auf die gezielte finanzielle Entlastung der Kommunen im Bereich der Übernahme von Zuständigkeiten für unbegleitete Minderjährige ab. Im Doppelhaushalt 2015/2016 ist nur für diesen Bereich eine erhebliche Aufstockung der Mittel zur Entlastung der Kommunen in Höhe von 8,5 Millionen Euro pro Jahr enthalten. Dieser Betrag kann zur Erstattung dieser Verwaltungskosten der Kommunen und für den Ausbau der Inobhutnahmestellen eingesetzt werden. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist ein weiterer Grund, diesem Haushalt zuzustimmen.