Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuletzt vor vier Wochen im Rahmen der Debatte über den Beteiligungsbericht, haben wir über dieses Thema im Haushaltsausschuss beraten und entschieden. Ich möchte auf verschiedene Aspekte noch einmal kurz eingehen.
Die in dem Antrag der GRÜNEN zitierte Ausschreibung für die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2016 bis 2020 ist für die Frage eines Börsengangs und einer Rechtsformumwandlung ohne Relevanz. Hierüber haben allein die Gesellschafter der FMG zu entscheiden. Dies haben wir auch gegenüber der Geschäftsführung des Flughafens unmissverständlich deutlich gemacht. Das ist heute schon erwähnt worden.
Die FMG hat Pressespekulationen – diese waren letztlich der Anreiz auch für diesen Antrag – vom 3. Dezember 2014 über einen möglichen Börsengang bereits am 4. Dezember 2014 richtiggestellt. Auslöser dieser Spekulationen war eine fehlerhafte Formulierung in einer öffentlichen Ausschreibung der FMG für einen Wirtschaftsprüfer. Die fehlerhafte Formulierung der öffentlichen Ausschreibung für diesen Wirtschaftsprüfer wurde ebenfalls umgehend richtig gestellt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Entscheidungen der Gesellschafterversammlung zu Umwandlung und Börsengang stehen derzeit nicht an.
Für eine Befassung der Gesellschafterversammlung der FMG mit diesen Themen gibt es deshalb keinen Anlass.
Lassen Sie mich vor diesem Hintergrund noch einmal die eindeutige, klare Positionierung der Staatsregierung, fußend auf der Ministerratsbefassung vom 18. Februar 2014, verdeutlichen; in den Redebeiträgen einiger Vorredner war dazu Unzutreffendes zu hören. Die Staatsregierung sagt klipp und klar: Für die
endgültige Grundsatzentscheidung über den Bau einer dritten Start- und Landebahn wird die rechtskräftige Entscheidung abgewartet.
Wie sieht die derzeitige Situation hinsichtlich der Gerichtsverfahren aus? - Am 19. Februar 2014 erging das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, das die Rechtsmäßigkeit der Planfeststellung für die geplante dritte Start- und Landebahn bestätigt. Revision ist nicht zugelassen worden. Gegen die Nichtzulassung der Revision sind zwölf Beschwerden vorgebracht worden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerden wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 erfolgen. Dann – dies ist von der Bayerischen Staatsregierung, speziell auch vom Ministerpräsidenten deutlich gemacht worden – erfolgen die entsprechenden Gespräche, und eine Entscheidung wird getroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das internationale Drehkreuz Flughafen München mit seiner leistungsfähigen Infrastruktur ist ein zentraler Faktor im weltweiten Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte. Obwohl Minister Dr. Söder vor vier Wochen die Thematik umfassend dargestellt hat, ist es wichtig, auch an dieser Stelle auf Folgendes hinzuweisen: Der Flughafen München gewährleistet einen schnellen und direkten Zugang in alle Welt – 240 Ziele! – und ist damit eine entscheidende Basis für die Standortentwicklung unseres Freistaates, für die Sicherung der starken Position des bayerischen Tourismus, aber ebenso und insbesondere für die Sicherung der exportorientierten bayerischen Wirtschaft.
Vor dem Hintergrund der herausragenden infrastrukturellen Bedeutung des Flughafens und der Situation des rechtlichen Verfahrens verbietet es sich unserer klaren Überzeugung nach, hier irgendwelche Vorfestlegungen zu Einzelfragen zu treffen. Von daher empfehlen wir, wie bereits vor vier Wochen, die Ablehnung dieses Antrags.
Zum Thema dritte Start- und Landebahn verfolgt die Staatsregierung unverändert einen klaren Kurs. Wir respektieren das laufende Gerichtsverfahren und entscheiden dann in der Sache.
Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung, die in namentlicher Form durchgeführt wird. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion der GRÜNEN auf Drucksa
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bitte nehmen Sie wieder Platz. Die Abstimmung ist geschlossen. Wir zählen außerhalb des Sitzungssaales aus.
Antrag der Abgeordneten Oliver Jörg, Gudrun Brendel-Fischer, Karl Freller u. a. (CSU) Prüfung eines Konzepts für eine Organisation analog zum "National Trust" für Bayern sowie deren Anschubfinanzierung (Drs. 17/4812)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung wiederum 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion: CSU 8 Minuten, SPD 6 Minuten, FREIE WÄHLER 5 Minuten, GRÜNE 5 Minuten und die Staatsregierung 8 Minuten. - Ich bitte den ersten Redner, Herrn Robert Brannekämper, zum Rednerpult.
Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident! Bayerns Vielfalt, seine regionale kulturelle Identität wird bis heute sehr stark durch seine Denkmäler in unseren Städten und Dörfern geprägt. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind tragende Säulen der Kulturpolitik des Freistaats Bayern, der sich der Verbindung von Tradition und Moderne verpflichtet fühlt.
Mit dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz von 1973 haben wir – Kollege Erich Schosser ist untrennbar mit der Geschichte dieses Gesetzes verbunden – damals eine wichtige Grundlage geschaffen und den Denkmalschutz in Bayern auf eine solide Basis gestellt.
In erster Linie reagieren wir damit auf Eigentum privater, kommunaler oder staatlicher Stellen. Heute schwebt uns vor, diese Säule durch eine weitere Säule zu ergänzen, nämlich Denkmalschutz und Denkmalpflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Deshalb hat die CSU-Landtagsfraktion im Dezember 2014 einen Antrag auf Prüfung eines Konzepts zur Errichtung einer Stiftung analog dem "National Trust" sowie deren Anschubfinanzierung eingereicht.
Viele fragen, was der "National Trust" ist. Der "National Trust" ist eine 120 Jahre alte Stiftung zum Schutz des englisches Erbes, die eine extreme Erfolgsbilanz aufzuweisen hat. Diese Stiftung besitzt heute 350 historische Gebäude, Parks, Industrieanlagen, Denkmäler und Schlösser. Mit seinem Eigentum an rund 280.000 Hektar Fläche ist der "National Trust" einer der größten Eigentümer in England.
Besonders bemerkenswert ist die Zahl derer, die sich dem Denkmalschutz widmen. Der "National Trust" hat 4 Millionen zahlende Mitglieder. Er hat 60.000 Freiwillige, die sich ehrenamtlich für den Denkmalschutz und für Brauchtum einsetzen, egal ob in der Funktion einer Museumsaufsicht oder bei der Pflege eines Landschaftsparks.
Dieses Konzept hat als Leitmotive "Forever" und "For everyone". Das will besagen: Dadurch werden diese Liegenschaften privat vor dem Zugriff, vor Abriss, vor Verunstaltung durch Dritte über einen langen, langen Zeitraum gesichert. "For everyone" besagt, dass jeder mitwirken kann und diese Gebäulichkeiten jedem offenstehen.
Wir haben darüber im Ausschuss diskutiert. Die Kollegen der SPD haben gesagt, unsere Verhältnisse seien nicht ganz vergleichbar mit dem englischen Erbschaftsteuerrecht. Das ist richtig. In England gibt es keine Freibeträge. Wir glauben aber, dass dieser Hinweis unbehelflich ist, Herr Kollege Rosenthal, weil die Zahl der Güter, die dem Trust zugefallen sind, vor allem nach dem Ersten Weltkrieg, auf einem anderen Grund beruht. Der Grund lag in den erheblichen Unterhaltskosten, die diese englischen Herrenhäuser damals erforderten. Wenn Sie die aktuelle Biografie über Winston Churchill lesen, können Sie schnell erkennen, dass er in den Briefen darstellt, dass das Anwesen Chartwell in Kent, das er erworben hat, damals 10.000 Pfund pro Jahr an Unterhalt kostete. Damit man weiß, worüber wir reden: Die Abgeordnetenentschädigung eines Parlamentariers war damals 400 Pfund, ein Minister verdiente damals 5.000 Pfund im Jahr. Also man brauchte zwei Ministergehälter, um solche Häuser mit Personal, mit Gärtnern, mit Hauspersonal bespielen zu können. Deswegen glaube ich, dass der Hinweis der Opposition, das sei nicht ganz vergleichbar, nicht treffen wird.
Für uns ist entscheidend, dass wir damit eine Breitenwirkung ungeahnten Ausmaßes erzielen, dass Menschen sagen: Ja, ich engagiere mich nicht nur bei staatlichen Institutionen wie der Feuerwehr. Es ist ganz normal, dass sich in Bayern Hundertausende Menschen ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz einsetzen. Ich denke, es wird so kommen, dass sich Menschen für Denkmalpflege, für den Erhalt
Der Freistaat Bayern hat mit seiner tausendjährigen Geschichte ein enormes Potenzial, das es zu heben und zu schützen gilt. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig: Wir haben diesen Antrag, der in unserem Ausschuss beraten worden ist, hochgezogen, weil wir es für besonders wichtig halten, hier im Hohen Haus über die Prüfung und vor allen Dingen über die Anschubfinanzierung zu reden. Das ist der eigentliche Grund.
Ich finde es schön, dass der Kollege von der CSU auf die Grundidee des "National Trust" eingegangen ist. Ich hatte schon gehofft, dass wir die CSU für die englischen Erbschaftssteuerregelungen gewinnen können; denn die Hauptmotivlage nach dem Zweiten Weltkrieg ist, dass die Familien 90 % Erbschaftsteuer zahlen müssen. Die Wahrheit hinter dem "National Trust" ist nicht nur, dass er im Jahr 1884 gegründet worden ist. Gerade nach dem Zweiten Weltkrieg ist das Vermögen des "National Trust" ungeheuer gewachsen, weil die Steuerlast für viele Adelsfamilien zu groß war. Sie konnten hier einen im Prinzip wunderbaren Kontrakt schließen. Man überlässt das Vermögen dem Staat. Der Staat gibt es an den "National Trust". Im Gegenzug hat die Familie sehr oft ein lebenslanges Wohnrecht für die jetzigen Bewohner und für alle zukünftigen Erben. Das ist doch eine wunderbare Sache, die Baulast loszuwerden. Es ist richtig, dass die Engländer in großer Zahl bereit sind, als Volunteers zu arbeiten. Wer jemals Saltram House oder Chartwell, Family Home der Churchills, besucht hat, wird sehen, warum das so gut funktioniert. Ich rate Ihnen, Kingston Lacy zu besuchen, das sage und schreibe 64 Quadratkilometer Grundbesitz umfasst und mit dem Herrenhaus und den Kunstschätzen dem "National Trust" übereignet wurde.
Was will ich damit sagen? - Das ist in vielerlei Hinsicht so nicht übertragbar. Deshalb wollen wir ausdrücklich das Gewicht auf die Prüfung legen, um eine nähere Untersuchung zu veranlassen. Dazu kommt etwas, das noch gar nicht angesprochen worden ist: In Deutschland gibt es diese Idee bereits. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die 1985 gegründet worden ist, bezieht sich ausdrücklich auf den "National Trust". Sie steht immer unter der Schirmherrschaft der Bun
despräsidenten. Diese Stiftung konnte bisher rund 500 Millionen Euro einwerben. Wenn wir in Bayern so etwas aufbauen würden, stünden wir in direktem Gegensatz zu dem, was die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bereits als private gemeinnützige Stiftung vorweisen kann. Sie hat bereits 200.000 Förderer. Ich glaube, wir sollten uns die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen als unselbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts näher anschauen. Das Einwerben an der einen Stelle ist gut. Ebenso gut ist es, darüber nachzudenken, weshalb wir ausdrücklich zu dem Prüfantrag stehen.
Der zweite Teil des Prüfauftrags ist auch wertvoll. Die Grundidee kommt von einem eingetragenen Verein. Als Anschubfinanzierung sollen aus dem Staatshaushalt des Freistaats Bayern immerhin 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Wenn es um die Gelder der Steuerzahler geht, möchte ich schon wissen, wer anschließend darüber bestimmt und was mit den Geldern, die dort eingeworben worden sind und eingeworben werden, in Zukunft geschieht. Wer bestimmt über die Rechtsform dieser "National Trust"-gleichen Vereins? - Darüber müssen wir noch ausführlich reden, damit nicht ein Verein, so honorig er auch sein mag, darüber entscheidet, welche Häuser saniert werden können und welche nicht.
Ich denke, Sie stimmen mit mir überein: Wenn zum Beispiel der ADAC auf diese Idee gekommen wäre und von uns 500.000 Euro hätte haben wollen, hätten wir einen Moment inne gehalten. Auch der ADAC ist ein eingetragener Verein. Vielleicht kommen noch andere eingetragene Vereine auf die Idee und sagen, wir haben eine Idee. Wenn das so gut funktioniert, wollen wir, dass es zu unseren Ideen eine Anschubfinanzierung aus dem Staatshaushalt gibt.
Wir haben intensive Fragen gestellt. Wir hoffen, dass es eine ausführliche Prüfung aus Sicht des Ministeriums gibt. Es geht nicht nur um das Erhalten und Bewahren der Denkmäler – ich sage an dieser Stelle die rückhaltlose Unterstützung durch unsere Fraktion zu -, sondern auch darum, über die Verwertungsbedingungen dieser öffentlichen Gelder und der zukünftigen Förderungen zu sprechen und als Landtag bestimmen und mitbestimmen zu können. Deshalb ist es in Analogie zur Deutschen Stiftung Denkmalschutz und zu anderen Stiftungen ratsam, dass es eine gemeinnützige, aber auch besonders förderungswürdige Stiftung und damit eine Stiftung im engeren Sinne gibt, sodass öffentliche Träger darüber bestimmen können, wer letztendlich in den Genuss der Förderung kommt, und das nicht auf einen einzigen Verein übertragen wird.
- Ich danke Ihnen herzlich. Wir warten die weiteren Prüfungen ab und werden abhängig vom Ergebnis unser weiteres Abstimmungsverhalten kenntlich machen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. Bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Brannekämper.
Erklären Sie mir bitte, wie Sie auf die 90 % Erbschaftsteuer kommen. Mir sind 40 % bekannt. So ist es mir zumindest vom "National Trust" in London mitgeteilt worden. Gibt es eine rot-rot-grüne Regierung, die vielleicht eine Erbschaftsteuer in Höhe von 90 % erheben will? Das mag manchen gefallen. Es sind in England 40 %. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Es ist doch in der Kommunalpolitik, aber auch hier auf Landesebene das Normalste auf der Welt, privaten Stiftungen und Vereinen Zuschüsse zu zahlen. Ob im Kulturbereich oder im Umweltbereich, es werden Zuschüsse vergeben. Wie die dann die Zuschussnehmer - ich nenne jetzt mal die Friedrich-Ebert-Stiftung, es gibt aber auch andere - verwenden, ist deren Entscheidung. Jetzt zu sagen, wir müssen bis zum letzten Jota wissen, welches Haus oder welche Türe saniert wird, halte ich für aberwitzig. Privaten Initiativen, Stiftungen und Vereinen Geld zuzuschießen oder zu geben, die damit sorgsam umgehen, ist ein völlig normaler Vorgang, den Sie in der Kommunalpolitik jede Woche haben.
Lieber Kollege, was Sie verglichen haben, ist so nicht vergleichbar. Da gibt es Förderbedingungen, die Sie erfüllen müssen, bei politischen Stiftungen erst recht. Sie müssten darüber Rechenschaft abgeben. Auch das ist richtig. Hier geht es um die Anschubfinanzierung. Die Idee ist da, aber man erwartet am Anfang erst einmal Staatsknete, um das verkürzt zu sagen. Dagegen wende ich mich. Das müssen wir uns genauer anschauen. 500.000 Euro sind kein Pappenstiel. Da können auch andere eingetragene Vereine kommen und sagen, wir brauchen für unsere Idee eine Anschubfinanzierung durch den Freistaat Bayern. Hier machen wir eine Präjudizierung. Deshalb sage ich, die Prüfung ist an dieser Stelle außerordentlich wichtig. Ich habe nicht dagegengesprochen. Ich habe gesagt, an dieser Stelle müssen wir prüfen.
lung. Sie haben sich eigentlich selber die Antwort gegeben. Sie haben gesagt; ohne Freibeträge. Genauso ist es. Sie haben über die grundsätzliche Belastung gesprochen, die in jeder Generation fällig ist. So ist es. Wir können uns gerne einmal über dieses steuerrechtliche Rechenmodell unterhalten.