Ich wiederhole: All die Regelungen des Zugangs zu den "harten" NC-Studiengängen sind schon einer intensiven gerichtlichen Prüfung unterzogen worden. Insofern bedarf es aus verfassungsrechtlicher Sicht keiner Veränderungen. Es geht hier vielmehr um die strategische Grundausrichtung. Bayern geht nach wie vor den beschriebenen Weg. Wir gehen von der hohen Prognosefähigkeit der Abiturdurchschnittsnote aus; zusätzlich können Eignungsfeststellungsverfah
ren Anwendung finden. Diese Grundentscheidung haben wir getroffen. Es ist sehr vernünftig, dass Bayern weiterhin der Abiturdurchschnittsnote ein Gewicht von mehr als 50 % beimisst. Unser Weg hat sich bewährt. Wir gehen ihn im Sinne der jungen Menschen weiter.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Einen kleinen Moment! Wir haben eine Zwischenbemerkung von Professor Piazolo.
Herr Staatsminister, ich habe durchaus nicht erwartet, dass Sie das, was einer Ihrer Vorgänger eingeführt hat, einfach so abräumen. Es braucht wahrscheinlich etwas länger, bis es Teil auch Ihrer Erkenntnis wird, dass das notwendig ist.
Kollegin Kaniber von der CSU-Fraktion hat durchaus recht, wenn sie darauf verweist, dass die Hochschulen das Instrumentarium schon heute flexibler handhaben könnten. Wenn wir mit Hochschulvertretern sprechen, hören wir aber: Wir können das auch deshalb nicht leisten, weil wir zu wenig personelle Kapazität haben; wir haben einfach nicht genug Leute, die diese Eignungstests in der gewünschten Weise durchführen können.
Zwischen den Hochschulen und dem Ministerium besteht insofern anscheinend ein Dissens. Warum lösen Sie, warum löst die Staatsregierung diesen Dissens nicht auf? Warum tragen Sie nicht dafür Sorge, dass die Hochschulen das Instrumentarium, das sie theoretisch in Anspruch nehmen können, tatsächlich nutzen können?
Ich kann zunächst einmal keinen sachlichen Zusammenhang zu Ihrem Antrag erkennen. Ich wiederhole, was ich gesagt habe: In Bayern wird für diese Entscheidung zu 50,1 % die Abiturnote zugrunde gelegt. Die Hochschulen können frei darüber entscheiden, ob sie von den im Instrumentenkasten vorhandenen zusätzlichen Auswahlmöglichkeiten Gebrauch machen. Die Technische Universität führt sehr breit angelegte Eignungsfeststellungsverfahren durch und würde diese gern weiter profilieren. Dabei geht es um Zugangsbeschränkung. Dieser Versuch stößt aber an rechtliche Grenzen.
Ich erkenne eine Tendenz, die sich mit der aktuellen Rechtsprechung nicht vereinbaren lässt. Heute ist es nur eine Empfehlung, wenn der Bewerber von der Hochschule hört: Sie erscheinen uns nach unserer Beurteilung, die wir nach dem Gespräch mit Ihnen und verschiedenen Tests gewonnen haben, als ungeeignet für diesen Studiengang. - Das hat keine zugangsbehindernde Wirkung. Die Eignungsfeststellung in ihrer jetzigen Form wurde durch die Rechtsprechung ausdrücklich angegriffen. Ich sehe deshalb die Notwendigkeit, mit den Hochschulen Gespräche darüber zu führen, wie man die bisherigen Eignungsfeststellungsverfahren im Lichte dieser Rechtsprechung so weiterentwickeln kann, dass diese rechtsfest sind.
Gleichzeitig gibt es eine positive Wirkung. Der Eignungsfeststellungshinweis ist nämlich für junge Menschen im Hinblick auf den Studienerfolg wirklich positiv. Also ist im Moment die Frage entscheidend, wie wir eine rechtsfeste Form finden. Inwieweit die einzelne Hochschule im Rahmen ihrer Entscheidungsmöglichkeiten von den unterschiedlichen Instrumenten Gebrauch macht, scheint sich durch diese Debatte in die andere Richtung zu entwickeln. Da haben wir ein Problem. Die bisher verwendeten Instrumente zur Eignungsfeststellung sind rechtlich angegriffen worden. So ist die Lage.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/4314 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Die Urnen stehen jetzt zur Abstimmung bereit. Ich eröffne die Abstimmung. Die Zeit dafür beträgt fünf Minuten.
Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen, auch auf der GRÜNENSeite, bitte.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/3254) - Zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten, also wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt. Erster Redner für die CSU-Fraktion ist Herr Kollege Dorow. Bitte sehr. Alex Dorow (CSU): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 17. Juli des vergangenen Jahres haben die Regierungschefs der Länder den Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Hierbei wurde unter anderem die Höhe des Rundfunkbeitrags neu festgesetzt. Bereits bei der Einführung dieses Rundfunkbeitrags waren sich die Länder einig, dass die Umstellung auf das neue Beitragsmodell keine Mehrbelastung für die Gesamtheit der Beitragszahler mit sich bringen soll. Daran halten wir fest.
Bei der Systemumstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag wurde seine Höhe auf monatlich 17,98 Euro festgelegt. Das entsprach der ursprünglichen Rundfunk- und Fernsehgebühr der vorangegangenen Gebührenperiode. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten kurz KEF - geht in ihrem Bericht vom Februar 2014 von Mehrerträgen durch die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags in Höhe von 1,146 Milliarden Euro aus. Die KEF empfiehlt in ihrem Bericht, etwa die Hälfte des Mehrertrags für eine Beitragssenkung von 73 Cent zu verwenden und den Rest in einer Rücklage als Sicherheitsreserve einzustellen, um künftige Preissteigerungen ausgleichen zu können.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind auf Grundlage dieser KEF-Empfehlung übereingekommen, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt um 48 Cent auf 17,50 Euro zu senken. Dazu möchte ich sagen, dass wir die Entlastung der Beitragszahler um diese 48 Cent monatlich ab dem 1. April 2015 ausdrücklich begrüßen. Dieser Schritt, so einmalig er in der Geschichte der Rundfunkgebühren auch ist, ist aber nur der erste Schritt, auf den weitere folgen müssen.
Entscheidend ist weniger die vergleichsweise geringe Höhe der Entlastung, sondern entscheidend ist, dass die Rundfunkanstalten diese Beitragsmehreinnahmen derzeit nicht für zusätzliche Ausgaben verwenden dürfen. Sie müssen sie stattdessen als Rücklage einstellen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Spielräume sollen für Änderungen bei den Anknüpfungspunkten für die Rundfunkbeitragspflicht genutzt werden. Eine Evaluierung des neuen Beitragsmodells
wurde bei dessen Einführung verbindlich zugesagt. Die Ergebnisse hierzu werden uns aber erst in ein paar Wochen vorliegen. Schon jetzt zeigt sich aber anhand der vielen Petitionen, die wir im Ausschuss zum Thema Rundfunkbeiträge behandelt haben, dass einige Punkte dringend verbessert werden müssen. Wir kennen die Probleme, und nun müssen auch Nachbesserungen vorgenommen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, auch wir hätten den Beitrag sehr gerne noch weiter gesenkt. Bayern und Sachsen haben sich dafür auch eingesetzt. Wir begrüßen es aber, dass die Länder die Absenkung lediglich als ersten Schritt betrachten. Zuerst müssen die Probleme beseitigt oder doch zumindest reduziert werden. Hierfür soll der Anteil, den wir nun nicht als Reduzierung des Beitrags an die Beitragszahler weitergeben, genutzt werden. Wir sind der Meinung, es ist beispielsweise wichtiger, die Ausnahmemöglichkeiten auszuweiten und so den negativen Auswirkungen der Neuregelung entgegenzusteuern, anstatt lediglich die Beiträge zu reduzieren.
Hierfür einige kurze Beispiele: Mittelständische Unternehmen mit vielen Filialen oder betrieblichen Kraftfahrzeugen leiden seit der Umstellung erheblich unter einer Mehrbelastung. Im Zuge der Evaluierung müssen hier unzumutbare Mehrbelastungen abgebaut werden. Nächstes Beispiel: Almen und Berghütten dürfen nicht mit Hotels gleichgestellt werden. Es war tatsächlich so, dass der Beitragsservice in der Vergangenheit entsprechende Schreiben verschickt hat. Wer auch nur ab und zu in den Bergen unterwegs ist, der weiß aus eigener Anschauung, dass in den Hütten Radios und Fernseher nicht erlaubt sind, oftmals ist ein Empfang auch gar nicht möglich. Außerdem ist eine Beitragsbemessung nach der Bettenzahl tatsächlich nicht angebracht, wenn es sich bei den Betten faktisch um ein Matratzenlager handelt. Die Kosten wären immens. Ein Pächter am Spitzingsee beispielsweise wurde aufgefordert, knapp 5.000 Euro für eine Hütte nachzuzahlen. Auch hier herrscht dringend Handlungsbedarf, damit die günstigen und meist sehr einfachen Übernachtungsmöglichkeiten in den Bergen erhalten bleiben.
Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt: Die Hürden für Menschen mit Behinderung ebenso wie für sonstige Härtefälle müssen reduziert werden. Ich schildere einen ganz aktuellen Fall aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, den ich zu bearbeiten hatte. Dieser sah allen Ernstes so aus: Der Mann eines Paares wäre durch seine Behinderung befreit, und die Befreiung wäre im Falle einer Ehe der beiden auf die Frau übertragbar gewesen. Das Paar muss den Beitrag aber zahlen, weil die Wohnungsanmeldung auf die Frau umgeschrieben wurde. Kann
man in einem solchen Fall, bei dem die Partnerin durch die Behinderung des Partners und die Pflege ohnehin schon stark belastet ist, tatsächlich eine zusätzliche Belastung zumuten? Muss man da nicht anders reagieren? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, hier muss man in Zukunft an die Lebensrealitäten anknüpfen.
Unverständlich ist und bleibt, dass vielfach gemeinnützige Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz, die einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt unseres Landes leisten, für ihre Betriebsstätten den Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu entrichten haben.
Auch diese Punkte müssen zwingend überprüft werden, sodass über zielgerichtete Entlastungen und Befreiungen entschieden werden kann. Dazu und nur dazu, meine Damen und Herren, erhalten wir gerne den finanziellen Spielraum für die nötigen Maßnahmen. Erst wenn mögliche Nachbesserungen überprüft, beschlossen und umgesetzt sind, kann man über eine weitere Beitragssenkung nachdenken.
Ein weiterer Grund dafür, die Beiträge beim ersten Schritt um lediglich 48 Cent zu reduzieren, ist die Entscheidung, die stufenweise Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu überprüfen, was gegebenenfalls zu Mindereinnahmen führen kann. Dazu ist es nötig, einen Puffer einzubauen. Deshalb kommt von mir ein klares Ja zu der Senkung um 48 Cent statt um 73 Cent und damit auch ein Ja zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
Ich komme zu einem letzten Punkt. In diesem Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird die Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel auf die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, also das ZDF, das Deutschlandradio sowie den europäischen Kulturkanal ARTE, neu bestimmt. Zudem wird die Ausgleichsmasse innerhalb des ARD-Finanzausgleichs erhöht. Dieser besteht derzeit zugunsten des Saarländischen Rundfunks und Radio Bremens. Die Landesregierungen sind hierbei – ich denke, vernünftigerweise – der Empfehlung der KEF gefolgt, die eine dauerhafte Lösung der Finanzierungsproblematik angeregt hat, wobei ich der Meinung bin – erlauben Sie mir diese Bemerkung -, dass die beiden genannten Nutznießer der Finanzausgleichsmasse intern weiterhin nach Möglichkeiten suchen müssen, dieses Defizit zu reduzieren, und nicht bequem auf eine dau
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die vereinbarte Senkung des Rundfunkbeitrags ist im Interesse der Beitragszahler uneingeschränkt zu begrüßen. Die Senkung um 48 Cent ist lediglich als erster Schritt zu betrachten. Der gesenkte Beitrag deckt den vorhergesagten Finanzbedarf ab und sichert parallel auch den notwendigen Handlungsspielraum, um im nächsten Schritt weitere gezielte Entlastungen der Beitragszahler vorzunehmen. Die Evaluierung soll und wird aufzeigen, wo unangemessene Mehrbelastungen vorliegen und wo die Beitragsbemessung nicht mehr ausgewogen ist. Aus diesem Grund stehen wir zur Reduzierung um 48 statt 73 Cent. Wir stimmen dem Antrag der Staatsregierung zu. Wir fordern die Staatsregierung aber auch auf, die genannten Punkte für die weiteren Schritte zu berücksichtigen, sodass eine entsprechende Entlastung in der Zukunft auch in Angriff genommen werden kann.
Vielen Dank. – Als Nächste spricht Frau Kollegin Fehlner für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nun schon über zwei Jahre zurück, dass die frühere Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt wurde. Mit dem Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge haben wir die Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett auf neue Beine gestellt. Der Blick zurück zeigt: Das war nicht ganz einfach.
Erstmals in der Geschichte wird der Rundfunkbeitrag ab April 2015 gesenkt, nämlich um 48 Cent. Die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag machen das möglich: rund 1,5 Milliarden Euro. Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Meilenstein. Die Mehreinnahmen werden zum Teil durch die Beitragssenkung aufgezehrt. Die restlichen verfügbaren Mehreinnahmen landen auf einem Sperrkonto, und das ist auch gut so; denn bevor die Sender in den nächsten Jahren zusätzliches Geld ausgeben dürfen, müssen sie von der KEF überprüfen lassen, ob und inwieweit das sinnvoll ist. Die Rücklagen sind im Hinblick auf die laufende Evaluierung richtig und wichtig. Für uns ist entscheidend, dass der Rundfunkbeitrag in den nächsten Jahren stabil bleibt und die Sender sorgsam mit dem Geld der Beitragszahler umgehen. Das ist
Genauso wichtig ist es allerdings, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk mit seiner besonderen Stellung und Verantwortung nachhaltig seinen Auftrag erfüllen kann, das heißt, die Menschen in Bayern mit unabhängiger und sorgfältig recherchierter Information und guter Unterhaltung zu versorgen und Programmvielfalt zu sichern. Der Bayerische Rundfunk mit seinen Fernsehprogrammen und fünf Hörfunkprogrammen und natürlich seinen hochgeschätzten Orchestern steht für Qualität, professionellen Journalismus, kulturelle Ambitionen und regionale Verbundenheit. Wir freuen uns, dass der Bayerische Rundfunk wie kein anderer Sender in Deutschland eine so starke regionale Beziehungsvielfalt pflegt.
Journalistische Qualität und Programmqualität, aber auch anspruchsvolle Unterhaltung sind essenziell wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz und Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb soll er in Bayern, in Deutschland, gegen immer mehr private Anbieter von Filmen und Serien konkurrenzfähig bleiben. Er soll natürlich gegen die großen globalen Digitalkonzerne wie Google & Co. konkurrenzfähig bleiben. Studien belegen es: Überall dort, wo ein starker und unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk besteht, fühlen sich die Menschen besser informiert, und sie sind es auch. Benötigt werden finanzielle Spielräume, die Rücklagen für die laufende Evaluation. Es wäre peinlich und nicht zu kommunizieren, wenn wir nach 2016 wieder an der Preisspirale drehen müssten. Das würde niemand verstehen.
Schließlich geht es um die Beitragsgerechtigkeit. Die Evaluierung wird ganz sicher zeigen, dass es hier soziale und auch wirtschaftliche Ungerechtigkeiten gibt, die es auszugleichen gilt. Wir brauchen gute Lösungen und Beitragsregelungen, beispielsweise für Schulen, für Kindergärten, für gemeinnützige Einrichtungen, für die Polizei, für die Feuerwehren, für den Katastrophenschutz, aber auch für mittelständische Unternehmen mit betrieblichen Kraftfahrzeugen und Filialbetrieben. Hier die richtige Balance zu finden, ist sicherlich eine echte Herausforderung; denn auf der einen Seite wird eine Beitragssenkung, auf der anderen Seite gleichzeitig eine Reduzierung der Werbeschaltungen gefordert. Natürlich müssen und sollen die Sender sparen. Sie dürfen sich aber auch nicht kaputtsparen. Auf keinen Fall dürfen die Programmqualität und die Programmvielfalt leiden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wertvolle und wichtige Größe in unserer Medienlandschaft, die wir alle mitfinanzieren, weil wir auch in Zukunft einen
unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land brauchen. Wir wollen aber auch in Zukunft ein kritisches Auge darauf haben, wie die frei werdenden Mittel eingesetzt werden. Darüber werden wir nach dem Evaluierungsprozess erneut diskutieren und entscheiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wollen wir, indem wir heute mit Nein stimmen werden? – Wir wollen ein Versprechen unserer Ministerpräsidenten einlösen. Die Ministerpräsidenten haben seinerzeit gesagt: Die Reform, von der Rundfunkgebühr zu einem Rundfunkbeitrag umzustellen, muss aufkommensneutral sein. Das hat Herr Dorow schon deutlich gemacht. All das, was wir mehr einnehmen, wird an die Beitragszahler in irgendeiner Form zurückfließen. Über diese Form können wir reden. Dazu hat es viele gute Anregungen aus der CSU-Fraktion gegeben.
Wir führen also keine Debatte über andere Aufgaben des Rundfunks, zusätzliche Belastungen oder Gebührenerhöhungen. Jetzt geht es nur darum zu fragen: Gibt es Mehreinnahmen? – Ja, die gibt es. Sie liegen bei mindestens 1,1 Milliarden Euro. Und es geht um die Frage: Wie und wann zahlen wir dieses Geld zurück? - Wenn wir der Auffassung sind, dass der Rundfunk neue Aufgaben wahrnehmen muss oder mit seinem Geld nicht zurechtkommt, muss über eine Gebührenerhöhung nachgedacht und geredet werden. Das kann auch in streitiger Form geschehen. Dies jedoch mit der versprochenen Beitragsrückerstattung zu vermischen, wäre systemfremd und würde das Versprechen der Ministerpräsidenten brechen.
Ich habe neulich in einer Fernsehsendung gesehen, was Helmut Kohl Anfang der Neunzigerjahre, es war im Jahre 1992, zum Soli sagte. Er sagte: Der Soli wird – das garantiere ich, und da bin ich sicher – spätestens im Jahr 2000 nicht mehr gezahlt werden. Wir haben jetzt das Jahr 2015, und wir haben den Soli immer noch.