Zum zweiten Gesetzentwurf: Die SPD betritt hier eigentlich einen Nebenkriegsschauplatz bei einem viel tiefer gehenden Streit. Es geht um die Einspeisevergütungen ins Kabelnetz. Das kann man sicherlich machen, was die SPD hier vorschlägt; das würde zunächst sicherlich auch helfen, um die Verwaltungsentscheidung der BLM - Bayerische Landeszentrale für neue Medien - auszuhebeln. Diese Verwaltungsentscheidung kann man zu Recht auch kritisch sehen. Man kann ihr auch folgen, wenn man einfach nur den Wortlaut des Gesetzes nimmt. Dann hat die BLM recht, dann steht da künftig nicht mehr BR-alpha, sondern dann ist das jetzt ARD-alpha. Darüber können Juristinnen und Juristen trefflich streiten. Es wird uns die Grundsatzentscheidung darüber, wie es mit den Einspeisevergütungen künftig weitergeht, aber nicht abnehmen. Ich wage hier auch keine Prognose; denn das ist eine sehr komplexe Fragestellung. Ich bin gespannt, wie das Gerichtsurteil am Ende ausfallen wird.
Es bleibt aber die Frage - und die möchte ich gern dem Rundfunkrat und den Kolleginnen und Kollegen im Rundfunkrat mit auf dem Weg geben -, was ARDalpha jetzt eigentlich ist. Man kann nicht wegdiskutieren, dass BR-alpha etwas anders war als ARD-alpha sein soll. Man kann es schon so sehen, dass eine Konkurrenz zu Arte aufgemacht wird. An dieser Stelle würde ich gerne darüber diskutieren, ob wir das brauchen, ob wir das wollen, ob das noch vom Auftrag gedeckt ist, den die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben. Das allerdings ist eine Frage, mit der
Vielen Dank. – Jetzt darf ich Ihnen das Wort erteilen, Herr Kollege Dr. Rabenstein. Wir hatten etwas Irritationen, weil Frau Kollegin Fehlner nicht nur die Begründung gegeben, sondern sozusagen auch die Debatte eröffnet hat. Um die Dinge nicht noch zu verschärfen, bin ich so vorgegangen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Markus Blume hat gemeint, dass die beiden Gesetzentwürfe zur Unzeit kommen. Ich glaube, er irrt. Es ist gerade bei dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER in Bezug auf die dezentrale Werbung nationaler TV-Anbieter höchste Zeit, dass wir darüber im Plenum diskutieren. Ich kann sagen: Es brennt an der Front. Deswegen verstehe ich, dass die CSU etwas herumeiert; von Ihnen kommt keine klare Aussage. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir darüber hier in aller Ausführlichkeit diskutieren.
Wir als Sozialdemokraten haben vor zwei Jahren bereits einen Gesetzentwurf mit derselben Zielrichtung wie heute die FREIEN WÄHLER eingebracht. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2014 haben wir eine neue Situation. Die Richter sind zu der Einschätzung gekommen, dass regionalisierte Werbung zulässig ist, und zwar – ich möchte das deutlich sagen; ich habe mir das Urteil ein paar Mal durchgelesen, da es nicht so einfach ist – aus rein formaljuristischen Gründen. Für Programminhalte - so sagen sie - gebe es eine Zulassungspflicht, aber für Werbung nicht, so das Urteil.
Wir Sozialdemokraten sehen das anders. Ich möchte betonen: Es handelt sich um eine politische Frage, und deswegen sollten wir nicht allein Juristen und Gerichten die Entscheidung darüber überlassen, wie es weitergeht, sondern wir müssen in den Parlamenten eine Entscheidung treffen.
Es ist schon gesagt worden, dass große Veränderungen eintreten werden. Es geht um viel Geld und Einflussnahme. Sicher ist, dass gerade die privaten Rundfunk- und TV-Sender große Einbußen erleiden würden, wenn die Werbeeinnahmen wegbrächen. Es ist schon gesagt worden – es gibt die bekannte BLMStudie -, dass auch die Printmedien massiv darunter zu leiden hätten. Die Folge wäre eine größere Konzentration auf wenige mächtige Konzerne. Genau das
wollen wir nicht, und deswegen sprechen wir uns hier gegen dezentrale Werbung nationaler TV-Anbieter aus.
Wir wollten unsere Medienlandschaft, so wie sie jetzt ist, nämlich kleinstrukturiert und in vielen Teilen präsentiert, erhalten. Es besteht die große Gefahr, dass gerade in Bayern etwas wegbricht. Das wollen wir alle miteinander nicht. Deswegen habe ich den CSU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten nicht verstanden, als er Einspruch gegen eine unter allen Bundesländern einvernehmlich erarbeitete Regelung im Rundfunkstaatsvertrag eingelegt hat. Das ist die falsche Richtung, und ich fordere die CSU auf, den TV-Sendern und den Zeitungsverlegern deutlich zu sagen, was sie will. Wollen Sie diese Änderung? Wollen Sie damit die kleineren TV-Sender und Radioprogramme zerstören – darauf würde es hinauslaufen - oder wollen Sie das nicht? – Ich erwarte eine klare Aussage, auch heute.
Daran, ob das Ziel der FREIEN WÄHLER durch die Änderung des Mediengesetzes, wie es in dem Gesetzentwurf verlangt wird, erreicht wird, habe ich meine Zweifel. Ich glaube, dass die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages auf Länderebene dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mehr entsprechen würde. Auf der anderen Seite ist es sicher nicht falsch, wenn wir Akzente setzen. Deswegen werden wir als Sozialdemokraten den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER unterstützen.
Gleichzeitig sage ich: Wir werden auch einen Vorstoß zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages unternehmen, in dem wir zum Ausdruck bringen werden, dass dezentrale Werbung nationaler TV-Anbieter unserer Medienlandschaft schadet. Das wollen wir nicht, und deshalb werden wir auf allen Ebenen – auf Bundesebene, Lokal- und Landesebene – deutliche Akzente setzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rabenstein hat eine klare Aussage vonseiten der CSU-Fraktion gefordert. Herr Kollege Rabenstein, zu dem Punkt, den Sie angesprochen haben, können Sie eine solche jederzeit bekommen. Natürlich wollen auch wir keine Zerstörung der kleinen Anbieter oder der bestehenden Anbieterlandschaft, so wie Sie es gerade festgestellt haben. Nur, ganz so einfach und scherenschnittartig, wie Sie sie dargestellt haben, Herr Kollege Rabenstein, ist die Lage nun einmal nicht.
Der Rundfunkstaatsvertrag enthält zunächst einmal – das ist im Antrag impliziert – keine entsprechende Beschränkung für regionale Werbung. Er impliziert hingegen, dass die Zulassung regionalisierter Werbung in bundesweiten Programmen grundsätzlich tiefgreifende Veränderungen auf den regionalen Werbemärkten zulasten der jeweiligen lokalen und regionalen Medienlandschaft mit sich bringt. Richtig ist: Wir haben uns mit den Sorgen und Befürchtungen der regionalen Zeitungsverlage und Rundfunkanbieter gemeinsam auseinandergesetzt. Das von Herrn Kollegen Piazolo genannte Möbelhaus-Beispiel war in aller Munde; das ist völlig korrekt.
Man muss aber auch beachten, dass es gegenläufige Interessen sind, es sich also nicht nur um einseitige Interessen handelt. Die wirtschaftlichen Herausforderungen für die bundesweiten Fernsehsender – ich weiß, dass das nicht gerne gehört wird; es ist aber nun einmal eine Tatsache - bestehen darin, dass diese bei den Programminhalten und der Werbung auch einer zunehmenden Konkurrenz durch das Internet ausgesetzt sind. Das schließt nach meiner Auffassung auch die Frage ein, welche Möglichkeiten sich beispielsweise durch eine Vermarktungskooperation nationaler und regionaler Rundfunkanbieter ergeben, mit der Werbekunden sowohl für bundesweit ausgestrahlte Programme als auch für regionale Sender gemeinsam erschlossen werden können. Das ist eine Möglichkeit, die wir bisher noch kaum erörtert haben.
Also: Einseitige Festlegungen, Herr Kollege Rabenstein, vor einer sorgfältigen Analyse und Bewertung der gesamten Konstellation, wie sie der Gesetzentwurf zugunsten der regionalen Rundfunkveranstalter vorschlägt, sollten für meine Begriffe unterbleiben, auch wenn Sie sagen, dass es brennt und kein Zeitverzug erfolgen sollte. Wir müssen die Sache gründlich diskutieren, um nicht in eine selbst gestellte Falle zu laufen.
Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion werden deshalb Gespräche mit den betroffenen Interessengruppen führen, um auf dieser Grundlage eine Abwägung zu treffen und zu entscheiden, inwieweit zusätzlicher Regulierungsbedarf besteht. Grundsätzlich sieht die CSU-Fraktion angesichts der erheblichen Umwälzungen in der Medienlandschaft – insofern bin ich bei dem Gesetzentwurf der Kollegen der FREIEN WÄHLER – durchaus Handlungsbedarf, um die wirtschaftliche Balance zwischen den einzelnen Marktteilnehmern zu wahren und die publizistische Vielfalt, die gerade die Medienlandschaft in Bayern auszeichnet, zu erhalten. Welche Instrumente tatsächlich geeignet sind, um die Finanzierungsmöglichkeiten privater Rundfunkveranstalter durch Werbung zeitgemäß weiterzuentwickeln, und zwar ohne einseitig den Wettbe
werb zu beeinflussen und die publizistische Vielfalt zu gefährden, bedarf einer weiteren eingehenden Betrachtung.
Ein letzter Punkt, der noch wichtig ist: Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass jede Regelung, die ein Verbot regionalisierter Werbung vorsieht, die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit privater Rundfunkanbieter, ihre Programme durch Werbeeinnahmen zu finanzieren, beschränkt, wie es auch das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 17.12. festgestellt hat. Wenn man voraussetzt, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, muss man in Betracht ziehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf möglicherweise den Anforderungen nicht genügt. Aus diesem Grund und den anderen genannten Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf in dieser Form und zu diesem Zeitpunkt ab. Ich hoffe, dass wir uns, wie bereits im Wirtschaftsausschuss besprochen und beschlossen, auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können. In dem Ziel - so glaube ich - sind wir uns nach wie vor einig.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion soll nach den Festlegungen des Ausschussdienstes dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss überwiesen werden. Besteht damit Einverständnis? – Auch das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Christian Magerl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes Schutz von Gewässerrandstreifen (Drs. 17/3726) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harry Scheuenstuhl, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) eines Bayerischen Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gewässerrandstreifen und zur
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und darf als Erstem dem Kollegen Magerl das Wort erteilen. Er ist schon bereit. – Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes – Schutz von Gewässerrandstreifen – geht es uns selbstverständlich zuallererst um den Schutz unserer bayerischen Heimat,
Wir haben beim Gewässerschutz internationale Verpflichtungen aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie. Diese europäische Richtlinie stellt einen Meilenstein dar, was den Gewässerschutz in ganz Europa anbelangt, und fordert von Nordskandinavien bis Südeuropa gleiche Standards. Der Standard, der hinsichtlich der ökologischen Qualität und des chemischen Zustandes des Wassers gefordert wird, ist der gute Zustand, nicht mehr und nicht weniger. Von diesem guten Zustand sind wir bedauerlicherweise auch in Bayern weit entfernt, obwohl bis 2015 alle Aufgaben der Wasserrahmenrichtlinie erledigt sein sollten. Auch andere Länder sind von diesem Ziel weit entfernt. Aber wir sind hier im Bayerischen Landtag und tragen die Verantwortung für unsere bayerische Heimat, für unsere bayerischen Gewässer, und da sieht es – ich habe es in der Ersten Lesung schon gesagt – nicht gut aus. Es ist nicht gut bestellt um die Oberflächengewässer und die Grundwässer im Freistaat Bayern.
Man wollte das Ziel bis 2015 erreichen, bis heuer also. Das ist gnadenlos misslungen, wie man klar und deutlich feststellen muss: Fehlanzeige. Die Zielerreichung wurde nicht geschafft. Jetzt sagt man: Wir wollen dieses Ziel bis 2021 erreichen. Man hat eine neue Zielerreichungsstudie angestellt; sie hat zum Mai 2014, also sehr aktuell, ergeben, dass die Zielerreichung nur bei 9,69 % der Flüsse in Bayern zu erwarten ist, bei 34 % ist sie unklar und bei 56,17 % ist sie unwahrscheinlich. Das muss man Ihnen ins Stammbuch schreiben: Sie schaffen es auch in der zweiten Bewirtschaftungsperiode bis 2021 nicht, das Ziel, das im Gesetz festgelegt ist, nämlich einen guten Zustand, zu erreichen. Auch bei der Bewertung des ökologischen Zustands gibt es ein "Sehr gut" nur für 0,55 % der Gewässer und Flüsse in Bayern. Das ist ein Armutszeugnis. Auch die 28,46 %, die mit "gut" bewertet werden, sind viel zu wenige. Der Rest ist
mäßig, unbefriedigend, schlecht oder es ist gar unklar, in welchem Zustand sich die Gewässer befinden. – So kann es nicht weitergehen. Was hier vorliegt, ist - ich sage es noch einmal - ein Armutszeugnis für die bayerische Umweltpolitik.
Deshalb legen wir einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von Gewässerrandstreifen auch im Freistaat Bayern vor. Gewässerrandstreifen sollen per Gesetz verpflichtend eingeführt werden, nicht auf freiwilliger Basis. Ich meine, dass das notwendig ist. Es wird nicht in allen Fällen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bringen, aber es wäre ein großer Meilenstein auf dem Weg dorthin; denn etliche Schadstoffeinträge in unsere Gewässer könnten mit Gewässerrandstreifen deutlich reduziert werden. Der Pestizideintrag würde reduziert, der Düngereintrag würde reduziert, und auch der Eintrag von Erosionsmaterial würde durch ein umfangreiches Netz von Gewässerrandstreifen deutlich reduziert.
Ich bringe Ihnen jetzt noch einige Zitate, beispielsweise der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, weiß Gott nicht grüner Umtriebe verdächtig. Dieses Institut des Freistaats Bayern gehört zum Bereich der Landwirtschaftsverwaltung. Da heißt es unter der Überschrift "Düngung, Gewässerschutz und Wasserrahmenrichtlinie":
Der Landwirtschaft kommt beim Gewässerschutz durch Vermeiden von Nährstoffeinträgen eine wichtige Funktion zu. … Beispiele für Bewirtschaftungsmaßnahmen zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung sind der Zwischenfruchtanbau, die Mulchsaat bei Reihenkulturen oder die Anlage von Gewässerrandstreifen.
Selbst die Landesanstalt für Landwirtschaft sagt also, dass der Gewässerrandstreifen eine wichtige Funktion hat.
Bei der Anhörung im Umweltausschuss zur Thematik "Wasser und Hochwasserschutz" hat beispielsweise Professor Disse von der Technischen Universität München klar und deutlich gesagt:
Die Landwirtschaft besitzt eine große Verantwortung hinsichtlich des Stoffaustrags und der Erosion. … Gewässerrandstreifen sollten gesetzlich vorgeschrieben werden, um Stoffausträge in die Gewässer zu minimieren.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Sie sollten die Experten, die von uns gemeinsam zu Anhörungen im Umweltausschuss geladen werden, endlich einmal ernst neh
men; denn sonst entwerten Sie solche Anhörungen, indem Sie sagen: Na ja, passt schon, was der gesagt hat; wir gehen wieder zur Tagesordnung über. – Sie sollten dem, was der Experte vorgeschlagen hat, entsprechend folgen.
Auch Professor Rutschmann, ebenfalls von der Technischen Universität, hat klar auf die wichtige Rolle der Landwirtschaft im Zusammenhang mit Erosion und den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer hingewiesen. Auch von ihm kam letztendlich die Forderung, Gewässerrandstreifen mit den entsprechenden Auflagen verpflichtend einzuführen: Dort soll nicht geackert oder gerodet werden dürfen etc.; ich lese jetzt den Gesetzentwurf nicht vor.
Ich meine, es wäre heute an der Zeit, das wirklich zu machen. Wir haben heute zu Beginn unserer Plenarsitzung des "Seeufer-Doktors" Reinhold Kaub gedacht, der einen Meilenstein beim Zugang zu unseren Seen gesetzt hat: Chiemsee, Starnberger See, Ammersee. Ich habe ihn relativ gut gekannt und auch sehr geschätzt. Sein Anliegen war die Umsetzung des Artikels 141 der Bayerischen Verfassung. Wir sollten heute dem freien Zugang zu unseren Seen sozusagen einen zweiten Meilenstein folgen lassen und einen Gewässerrandstreifen entlang unserer Fließgewässer verbindlich in einem gesetzlichen Rahmen beschließen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Er geht zwar nicht so weit wie unserer und bleibt, was die Breite der Gewässerrandstreifen anbelangt, hinter unserem Gesetzentwurf zurück. Aber er wäre immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb sind wir da nicht kleinlich und stimmen zu. Ich bitte aber noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf; er geht am weitesten und ist in meinen Augen auch der beste zum Schutz unserer bayerischen Gewässer.