Meine Damen und Herren, es gilt, auf die geänderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Das machen wir heute mit unserem Gesetzentwurf. Die technischen Möglichkeiten lassen inzwischen zu, dass Werbung bewusst und zielgenau regional eingesetzt wird. Das haben wir vor Kurzem beim Fasching im Rheinland festgestellt, als RTL, ein nationaler Sender, zielgenau im Gebiet des Karnevals Werbung für den "Kleinen Feigling" gemacht hat.
In diesem Fall geht es nicht um das Wer, sondern um das Was. – Hierfür sind die technischen Möglichkeiten vorhanden. Zusätzlich ermöglicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Sender, die bundesweit ausstrahlen, auch regionale Werbung machen können. Es findet eine Aufspaltung des jeweiligen Gebiets statt. Wir sind der Auffassung, dass dies eine Gefahr für den lokalen und regionalen Rundfunk darstellt, der wir begegnen müssen. Die Einnahmen können wegbrechen, und sie werden wegbrechen, wenn man den bisher eingeschlagenen Weg weiterverfolgt.
Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar sehr einfach, aber sehr deutlich ist. Er sieht das Verbot regionalisierter Werbung für Sender vor, die national ausstrahlen. Wir wollen die bisherige Lage rechtlich fortschreiben. Darin spiegelt sich – das sage ich ganz offen – der Schutzgedanke für kleine, lokale und regional begrenzte Sender wider. Ohne die Änderung der Rechtslage sehen wir eine vielfache Gefahr. Den Sendern drohen finanzielle Schäden. Wir wissen, dass schon jetzt viele Sender und kleinere regionale Zeitungen finanziell ganz eng auf Kante genäht sind. Man muss befürchten, dass ihr finanzielles Risiko über die Jahre hinweg immer größer wird. Wenn man die Sender erhalten will – das wollen wir –, ist ein höherer staatlicher Zuschuss erforderlich. Über diesen wird aber gestritten. Im Bayerischen Landtag gibt es sogar Fraktionen - die FREIEN WÄHLER nicht -, die einen solchen staatlichen Zuschuss ganz ableh
nen. Wir befürchten auch, dass es mit dem Wegbrechen der finanziellen Mittel weniger Geld für qualifizierte Mitarbeiter geben wird, was ein schlechteres Programm, eine schlechtere Medienlandschaft und möglicherweise eine größere Konzentration zur Folge hätte. Das wollen wir nicht.
Deshalb habe ich Ihnen zu Beginn das vielfältige Bild Bayerns vorgestellt. Bayern ist vielfältig. Die Medienlandschaft ist vielfältig – noch. Wir wollen die Vielfalt erhalten. Wir wollen, dass der Bürger die Möglichkeit hat, regionales Fernsehen, lokalen Rundfunk und lokale Zeitschriften vor Ort zu genießen mit den Nachrichten, die ihn interessieren.
Es ist Eile geboten. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf möglichst schnell eingereicht. Die Werbekunden beginnen schon abzuwandern. Gerade in den letzten Tagen haben wir mitbekommen, dass ein nationaler Sender schon mit TV Bayern Media zusammenarbeitet. Das ist bis jetzt der Partner für lokale und regionale Rundfunkanstalten. Außerdem haben wir mitbekommen, dass die angekündigte Änderung des Rundfunkstaatsvertrags noch nicht zustande gekommen ist. Vielleicht werden wir heute darüber aufgeklärt.
Ich sage ganz deutlich: Mich hat das Verhalten der Staatsregierung und der CSU schon verwundert, ohne dass ich – das sage ich offen – die Verhandlungen im Einzelnen kenne. Die CSU hat im April 2013 erklärt, dass sie für ein Verbot regionaler Werbung bei nationalen Sendern ist. Das wurde hier im Plenum gesagt. Im Staatsvertrag hat man der Änderung zum Schutze von regionalen und lokalen Sendern, wenn ich richtig informiert bin, nicht zugestimmt. Laut Medienberichten ist Bayern der einzige Gegner gewesen. Das verwundert mich ein bisschen. Vielleicht kann das aufgeklärt werden. Vielleicht hat der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber als Aufsichtsratsmitglied von ProSiebenSat.1 entsprechende Interessen wahrgenommen. Ich bin jedenfalls sehr an den Ausführungen der Staatsregierung interessiert, warum sie nicht im Interesse der lokalen und regionalen Rundfunk- und Fernsehanstalten gearbeitet hat. Von der zuständigen Ministerin, Frau Aigner, habe ich zumindest über die Medien mitbekommen, dass die Situation schwierig ist. Das mag sein. Aber ich erwarte eine schnelle Antwort, wie man zum Schutz der regionalen und lokalen Medien zu agieren gedenkt.
Wir FREIE WÄHLER stehen zum lokalen und regionalen Rundfunk. Wir wissen ihn seit vielen Jahren zu schätzen. Wir sind der Auffassung, dass die Sender, die Zeitschriften und die Zeitungen das Selbstverständnis Bayerns in Vielfalt widerspiegeln und dass sie nicht nur zur Kultur Bayerns gehören, sondern
auch zum Selbstverständnis der bayerischen Bürger. Wir werden parlamentarisch, aber auch darüber hinaus alles dafür tun, dass der lokale Rundfunk und das lokale Fernsehen in Bayern nicht nur erhalten werden, sondern eine Zukunft haben, die nicht zu stark von wirtschaftlichen Zwängen und Risiken geprägt ist. Wir stehen zum lokalen und regionalen Rundfunk Bayerns. Jeder, der das tut, sollte diesen Gesetzentwurf unterstützen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich Frau Kollegin Fehlner ans Rednerpult bitten. Sie begründet den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Erfolgen Begründung und Aussprache in einem?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter und die Zeitungen in Bayern leisten einen ganz maßgeblichen Beitrag zur regionalen Medienvielfalt und zur regionalen Information und Unterhaltung ihrer Hörer, Zuschauer und Leser. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2014 ist es nun zulässig und verstößt nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkrechts, regionalisierte Werbung auch in bundesweiten Programmen zu schalten. Wir bedauern dies; denn die Folgen für die Medienlandschaft sind auch hier bei uns in Bayern absehbar. Eine Studie der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien hat bereits vor drei Jahren gezeigt, dass die Umschichtung von Werbebudgets in der Regel zulasten der bayerischen Zeitungen geht, die ohnehin gegen die sinkenden Auflagen und die schwindenden Anzeigenerlöse zu kämpfen haben. Kolleginnen und Kollegen, gerade die Printmedien berichten und informieren aber wie kein anderes Medium aus den Heimatregionen, aus den Städten, aus den Gemeinden und aus den Landkreisen. Damit sichern sie die wichtige publizistische Vielfalt und natürlich auch die Meinungsvielfalt generell. Sie gilt es in allererster Linie zu schützen.
Natürlich geht es in diesem Zusammenhang auch darum, guten, unabhängigen, qualifizierten Lokaljournalismus zu fördern. Wir brauchen vor allem im lokalen und regionalen Bereich gut ausgebildete Journalisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss unser aller Anliegen und Interesse sein. Dafür müssen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, soweit es um Gesetzesgrundlagen geht. Eigent
lich bestand im Hinblick auf die Zeitungsleser, die Radiohörer und die Fernsehzuschauer und deren Interesse an vielfältiger Berichterstattung in der bayerischen Medienpolitik ein Grundkonsens, dass regionale Medien die Chance haben müssen, sich aus regionalen Werbemärkten zu refinanzieren. Das ist auch im regionalen und lokalen Bereich für das Funktionieren unseres dualen Rundfunksystems in Bayern, das einzigartig in Deutschland ist, relevant. Wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Seit Jahrzehnten besteht hier im Bayerischen Landtag weitgehend Konsens darüber, dass lokale TV-Anbieter notfalls aus dem Staatshaushalt mit Transferleistungen gestützt werden, weil die Märkte allein die Sender nicht tragen. Daher ist es schwer verständlich, dass diese Werbemärkte nun für überregional ausgerichtete Medien geöffnet werden sollen, Programmanbieter, die überhaupt keinen publizistischen Mehrwert liefern und keinen Beitrag zur regionalen und lokalen Berichterstattung leisten.
Wir brauchen daher im Rundfunkstaatsvertrag Regelungen, die dafür sorgen, dass regionale Werbung regionalen Programmen vorbehalten bleibt und dass die technischen Möglichkeiten zur Regionalisierung nationaler Rundfunkanbieter der Fernsehwerbung und der Hörfunkwerbung nicht dazu benutzt werden dürfen, regionalen und lokalen Medien den Werbemarkt abzugraben. Wer lokale Werbung verbreiten will, muss im Gegenzug regionale Berichterstattung leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zu unserem nächsten wichtigen medienpolitischen Thema, der Umbenennung von BR-alpha zu ARDalpha im Bayerischen Mediengesetz und dessen Verbreitung im analogen Kabelnetz. Seit Juni 2014 heißt der Bildungskanal nun ARD-alpha. Der neue Name wurde deshalb gewählt, um deutlich zu machen, dass der Bildungskanal des Bayerischen Rundfunks zur ARD-Familie gehört, und um sein Alleinstellungsmerkmal als einziger Bildungskanal in der ARD-Familie in ganz Deutschland herauszustellen. Der NDR berichtete bereits im Februar in seiner Mediensendung ZAPP darüber, dass Kabel Deutschland die Verbreitung des Senders ARD-alpha einstellen will. Die BLM hat Kabel Deutschland in einem Verfahren formell recht gegeben. Zurzeit ist ein Verfahren des BR gegen die Bayerische Landesmedienzentrale vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Nach unserer Auffassung besteht der Must-carry-Status von ARD-alpha aber weiterhin; denn trotz Umbenennung ist ARDalpha nach wie vor das Bildungsprogramm. Wir bitten um eine Klarstellung und um eine redaktionelle Anpassung von Bayerischem Mediengesetz und Bayerischem Rundfunkgesetz, das heißt, in beiden Geset
zen soll der Name BR-alpha durch ARD-alpha ersetzt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in dieser Legislaturperiode einmal mehr zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die sich mit verschiedenen medienpolitischen Fragestellungen befassen, die allerdings ganz konkrete Einzelfälle betreffen. Ich erlaube mir, hier im Hohen Haus zunächst einige generelle, fast geschäftsleitende Überlegungen zu teilen und einen konkreten Verfahrensvorschlag zu unterbreiten. Bei der Medienpolitik müssen wir ganz generell aufpassen, in Zukunft nicht nur zu versuchen, die eine oder andere Latte, bildlich gesprochen, zusätzlich an den Zaun zu nageln, um der einen oder anderen Entwicklung Rechnung zu tragen, Schlupflöcher zu schließen oder wie in diesem Fall in eine ganz konkrete juristische Auseinandersetzung einzugreifen. Dies betrifft den Gesetzentwurf der SPD, den wir hier beraten, wo es um den Streit zwischen Kabel Deutschland und dem Bayerischen Rundfunk geht.
Wir sollten nicht aus dem Auge verlieren, dass wir uns wahrscheinlich alle einig sind, dass eine kluge Medienpolitik nicht darin besteht, in diesen Bereich immer mehr Regulierungen einzuführen, sondern eher darin zu versuchen, die Freiheiten für diejenigen, die Rundfunk betreiben, insbesondere die Privaten, zu erhöhen, damit sich die Privaten auf neue Entwicklungen wie beispielsweise die Digitalisierung einstellen können. Ich glaube, Geschäftsmodelle einzuzäunen und sicherzustellen, um in Zukunft innerhalb dieser eingezäunten Bereiche gut und auskömmlich agieren zu können, wird auf Dauer nicht funktionieren. Wir sollten darauf achten, dass bei allem, was wir tun, die notwendige Balance gewahrt wird, die Balance zwischen öffentlich-rechtlich und privat, aber natürlich auch die Balance innerhalb der Privaten und in Bezug auf neue Akteure, die heute in weitgehend unregulierten Bereichen unterwegs sind.
Erlauben Sie mir die Bemerkung: Es mutet geradezu grotesk an, dass wir uns über die Frage streiten, zumindest aber auseinandersetzen, ob regionalisierte Werbung zulässig ist oder nicht, während im Internet bei Streaming-Plattformen praktisch überhaupt keine Regulierung anliegt, weil dort überhaupt niemand hinschaut.
Das Dritte ist: Wir sollten zusehen, die Dinge überparteilich zu lösen; denn hier geht es tatsächlich um
große Fragen, die - so glaube ich, so glauben wir nicht geeignet sind, im parteipolitischen Streit entschieden zu werden.
Lassen Sie mich deswegen kurz zu beiden Gesetzentwürfen etwas sagen. Herr Kollege Alex Dorow wird das noch wesentlich vertiefen. Beim Thema regionalisierte Werbung sind wir uns wohl alle einig hier im Hohen Haus, dass wir die Vielfalt der Rundfunklandschaft erhalten wollen, wie wir sie in Bayern haben und wie sie gehegt und gepflegt wird. Darüber gibt es wohl auch keinen Streit. Die Frage ist nun aber, wie reagiere ich auf das gerichtliche Urteil, wie komme ich am Ende zu einer verfassungsgemäßen Lösung? – Im Wirtschaftsausschuss haben wir eine einvernehmliche Lösung erzielt. Wir wollten uns von der Staatsregierung darlegen lassen, welche Handlungsmöglichkeiten es gibt. In einer der letzten Sitzungen haben deshalb alle Parteien ihre Anträge quasi abgespeckt und gesagt: Wir diskutieren das gemeinsam. Insofern kommt der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER an dieser Stelle zur Unzeit, er liegt quer. Ich verstehe ihn auch nicht ganz. Er entspricht nicht dem Vorgehen, das wir im Wirtschaftsausschuss zwischen den Fraktionen verabredet hatten.
Der zweite Gesetzentwurf hat das Ziel einer Lösung des Konflikts zwischen Kabel Deutschland und dem Bayerischen Rundfunk, die Umbenennung von BRalpha in ARD-alpha. Wir befinden es nicht für gut, in die gerichtliche Klärung mit einem Gesetzentwurf einzugreifen. Im Übrigen würde der Gesetzentwurf ohnehin zu kurz greifen. Es fehlt an der korrekten Beauftragung im Rundfunkstaatsvertrag. Diese Beauftragung ist im Moment nicht erfolgt. Die Mehrzahl der Länder ist übrigens der Auffassung, dass es sich nicht nur um eine bloße Umbenennung handelt, sondern dass es auch um eine neue inhaltliche Qualität bei ARD-alpha geht. Wichtig wäre ein Gesetzentwurf, bei dem man sich überlegt, wie künftig Streitschlichtungsmechanismen zwischen einem großen Plattformbetreiber und den Sendern aussehen. Das ist möglicherweise der größte Plattformstreit überhaupt, den wir im Moment haben, wenn wir über Plattformregulierung sprechen. Das Ganze ist übrigens vor dem Hintergrund zu sehen, dass Kabel Deutschland gesagt hat, derzeit entsteht gar kein Schaden für die Zuschauer, sie speisen weiter ein, obwohl sie das gar nicht müssten. Wir halten deshalb auch keine Eile für geboten, erachten den Gesetzentwurf an dieser Stelle als verfrüht und in der Zielsetzung verfehlt, und werden ihn deshalb nicht unterstützen.
Herr Kollege, verbleiben Sie bitte am Mikrofon für eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Gote. Bitte schön, Frau Gote.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Blume, Sie haben uns auf die Beschlusslage im Wirtschaftsausschuss hingewiesen. Demnach sollten wir uns erst vorlegen lassen, was die Staatsregierung zu tun als möglich erachtet, um die regionalisierte Werbung in bundesweit ausgestrahlten Programmen zu verhindern. Die Zeit läuft aber, darüber sind Sie hinweggegangen. Der Ministerpräsident hat nämlich in der letzten Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz, noch vor Ostern, einfach für sich allein beschlossen, dass er das, was alle anderen Bundesländer als gangbaren Weg vorgelegt haben, für nicht zielführend hält. Ich möchte deshalb von Ihnen wissen, wie Sie dieses Verhalten des Ministerpräsidenten bewerten. Sollen wir im Landtag so lange abwarten, bis woanders Fakten geschaffen sind?
Liebe Frau Kollegin Gote, das Gegenteil ist der Fall, und so verstehe ich auch die Entscheidung des Herrn Ministerpräsidenten: Es ist eben gerade keine Entscheidung getroffen worden, die Fakten geschaffen hätte. Man hat stattdessen einvernehmlich zwischen den Ländern gesagt, wir schauen uns das noch einmal genauer an; denn am Ende brauchen wir eine verfassungsfeste Lösung. Ich verstehe das so, dass wir uns im Bayerischen Landtag, im Wirtschaftsausschuss, vertieft über die verschiedenen Möglichkeiten unterhalten, wie wir darauf reagieren können. Ich verstehe, dass der Ministerpräsident mit den Medienschaffenden und den Verlegern selbst Gespräche führen will. Es bleibt jeder Fraktion unbenommen, sich zu überlegen, wie sie sich an dieser Stelle positionieren will. Die CSU-Fraktion wird das auch tun, und wir werden das Gespräch suchen. Am Ende steht hoffentlich eine gemeinsame Lösung. Ich sehe hier keine Notwendigkeit für übertriebene Eile, eine schnelle Lösung zu finden, zumal die am Ende vielleicht gerichtlich gar keinen Bestand hat.
Liebe Frau Kollegin Gote, Sie haben mich gefragt, wie ich das Verhalten des Ministerpräsidenten bewerte: Ich erachte es als außerordentlich klug.
Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt erteile ich Frau Kollegin Gote das Wort. Frau Kollegin, Sie wollten doch jetzt ans Rednerpult.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr schön, dass ich jetzt gleich an die Zwischenbemerkung anschließen kann. In dem Gesetzentwurf zur regionalisierten Werbung geht es um nichts anderes als darum, Schaden vom Medienstandort Bayern abzuwenden. Was die CSU hier aber macht, im Verbund und, wie wir gehört haben, als Unterstützung des Ministerpräsidenten, treibt die Monopolisierung auf unseren Fernseh-, Lokal- und Printmedienmärkten voran.
Wir haben sowieso schon eine hohe Monopolisierung in Bayern, auch wenn das immer wieder gerne schöngeredet und verschleiert wird. Nun aber wird das noch vorangetrieben. Das tut aber nichts weniger als die Printmedien und die lokalen und regionalen Sender kaputtzumachen. Diese Bewertung ist nicht allein die meine, sondern die finden Sie schon seit einigen Jahren. Die Diskussion läuft schon seit mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Jahren, seit ProSieben daran arbeitet, die regionale Werbung einführen zu können. Diese Bewertung können Sie bei beinahe allen Betroffenen feststellen und bei allen, die sich das Problem von außen anschauen, die sich die Märkte und die Medienpolitik ansehen. Sie laufen also sehenden Auges in diese Gefahr hinein. Ich bin gespannt, was Sie demnächst den Zeitungsverlegern sagen, was sie dem VPRT – Verband Privater Rundfunk und Telemedien - sagen werden, wenn Sie wieder einmal bei einem parlamentarischen Abend zusammensitzen. Sie machen hier Politik gegen die Sender, gegen die Printmedien und gegen die lokalen Medien. Das ist ein Kniefall vor ProSieben und vor dem Lobbyisten Stoiber. Nichts anderes ist das.
Pro Sieben hat wohl gut daran getan, Stoiber zu engagieren. Dieses Ziel ist anscheinend schon jetzt erreicht.
Die regionalisierte Werbung in bundesweit ausgestrahlten Programmen entzieht in der Tat den Kleinen, den Privaten die wirtschaftlichen Grundlagen. Wir GRÜNEN haben die staatliche Subventionierung der lokalen Fernsehsender immer schon als kritisch angesehen. Wenn Sie denen jetzt die wirtschaftliche Grundlage nehmen, sich durch regionale Werbung zu finanzieren, wollen Sie dann im nächsten Jahr noch mehr Geld aus dem Staatssäckel, also vom Geld der Bürgerinnen und Bürger, in diese Sender hineinge
ben, nur weil Sie die Märkte kaputtgemacht haben, damit ProSieben einen größeren Reibach macht? Nichts anders tun Sie hier.
Das Gerichtsurteil zur Zulassung der regionalisierten Werbung erfolgte nur deshalb, weil die Rechtsgrundlage unzureichend ist. Dies hätte man nun gut auf der Ministerpräsidentenkonferenz heilen können. Alle anderen Bundesländer hätten das gewollt, nur Bayern hat das blockiert. Dabei wäre es der richtige Weg gewesen, den Rundfunkstaatsvertrag anzupassen. Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER versucht nun den Weg über das Mediengesetz. Das ist nicht falsch; ob es ausreicht, werden wir sehen. Im Grunde brauchen wir nach wie vor den Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich kann deshalb nur sagen: Kommen Sie zurück zur medienpolitischen Vernunft! Ich weiß auch, dass Ihre medienpolitischen Expertinnen und Experten das eigentlich genauso sehen. Das Ganze ist eigentlich nur dem Lobbyismus des Herrn Stoiber geschuldet.
Zum zweiten Gesetzentwurf: Die SPD betritt hier eigentlich einen Nebenkriegsschauplatz bei einem viel tiefer gehenden Streit. Es geht um die Einspeisevergütungen ins Kabelnetz. Das kann man sicherlich machen, was die SPD hier vorschlägt; das würde zunächst sicherlich auch helfen, um die Verwaltungsentscheidung der BLM - Bayerische Landeszentrale für neue Medien - auszuhebeln. Diese Verwaltungsentscheidung kann man zu Recht auch kritisch sehen. Man kann ihr auch folgen, wenn man einfach nur den Wortlaut des Gesetzes nimmt. Dann hat die BLM recht, dann steht da künftig nicht mehr BR-alpha, sondern dann ist das jetzt ARD-alpha. Darüber können Juristinnen und Juristen trefflich streiten. Es wird uns die Grundsatzentscheidung darüber, wie es mit den Einspeisevergütungen künftig weitergeht, aber nicht abnehmen. Ich wage hier auch keine Prognose; denn das ist eine sehr komplexe Fragestellung. Ich bin gespannt, wie das Gerichtsurteil am Ende ausfallen wird.