Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Er geht zwar nicht so weit wie unserer und bleibt, was die Breite der Gewässerrandstreifen anbelangt, hinter unserem Gesetzentwurf zurück. Aber er wäre immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb sind wir da nicht kleinlich und stimmen zu. Ich bitte aber noch einmal um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf; er geht am weitesten und ist in meinen Augen auch der beste zum Schutz unserer bayerischen Gewässer.
Danke schön. – Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als fränkisch-bayerischer Patriot mit einer "unbandigen" Heimatliebe spreche ich heute zum Thema Wasser, und ich spreche niemandem in diesem Hause seine Heimatliebe ab.
mehr als 200 natürliche Seen mit einer Größe von mindestens drei Hektar. Außerdem gibt es eine Vielzahl künstlicher Seen, beispielsweise Talsperren oder Baggerseen. Das Landschaftsbild, vor allem im Süden, aber auch im Norden, ist von unseren Gewässern geprägt. Man kann ruhig sagen: Das Land Bayern ist ein Wasserland.
Dass das kostbare und knappe Gut Wasser in Gefahr ist, lässt sich nicht von der Hand weisen. Leider dominieren Schadstoffeinträge aus diffusen Quellen mittlerweile in nahezu allen Bereichen die Gesamteinträge von Schadstoffen in Gewässer. Der aktuelle NitratBericht der EU-Kommission beispielsweise rügt die Bundesrepublik für eine sehr schlechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zu den vorausgegangenen Diskussionen darf ich sagen: Hier ist Bayern nicht spitze, Herr Huber, wo Sie auch sein mögen, und Bayern ist nicht spitze, Frau Ministerin Scharf.
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurde zum ersten Mal eine einheitliche Vereinbarung der Länder getroffen, Verantwortung für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und das Tiefenwasser zu übernehmen. Die Vereinbarung lautet – der Kollege Magerl hat es erklärt –: Bis zum Jahr 2015, also noch im laufenden Jahr, sollen alle Gewässer Europas in einen chemisch und ökologisch guten Zustand versetzt werden. Dabei kommt den Bundesländern die Aufgabe zu, mit ihrer Wassergesetzgebung die eigenen Gewässer bestmöglich zu schützen. Sollten die Ziele bis zum Jahr 2015 nicht erreicht sein, müssen die Länder Fristverlängerungen oder Ausnahmen in Anspruch nehmen. Eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2021 bzw. 2027 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ich möchte hier aber vor einer Ausnutzung dieser Zeiträume warnen; denn das Grundwasser wird nicht an einem Tag verseucht, und es dauert lang, bis die Gewässer wieder sauber werden. Sollte in einem Bundesland gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstoßen werden, droht ein Strafgeld von bis zu 900.000 Euro pro Tag, nachdem der Verstoß begangen wird. Die Strafe müssen die Landesregierungen zahlen.
Der Freistaat hinkt bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dem Zeitplan massiv hinterher. Hier muss man einfach eine gewisse Schlafmützigkeit unterstellen. Im Juli 2013 leitete die EU-Kommission aufgrund zu hoher Nitratwerte im Grundwasser sogar die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ein. Nach Ansicht der Kommission sind in Deutschland zu wenige Sofortmaßnah
In der Umsetzung der Maßnahmen sind die Bundesländer, also auch wir, in der Verantwortung, die Nitratbelastung im Grundwasser zu reduzieren. Auch das bayerische Grundwasser befindet sich in einem schlechten Zustand. Anfang 2014 konnte das bayerische Umweltministerium über so gut wie keine Verbesserung bei der Nitratbelastung von Grundwasserkörpern berichten. Stattdessen hat sich die Lage in einigen Bereichen sogar verschlimmert. Grund für die Belastung können neben Mineraldüngern, tierischen Fäkalien oder Pflanzenschutzmitteln auch Chemikalien oder Arzneimittel sein, die über undichte Kanäle ins Grundwasser gelangen.
Laut einer Prognose der höchsten fachlichen Instanz, des Landesamts für Umweltschutz in Bayern, verschlechtert sich die Situation bis ins Jahr 2021 noch weiter. Dann werden nämlich fast 40 % aller bayerischen Grundwasserkörper mit Giftstoffen belastet sein – auch in Franken. Das muss man auch als Patriot an dieser Stelle ganz deutlich bekennen.
Da über 92 % des heimischen Trinkwassers aus Grundwasservorkommen gewonnen werden, besteht folglich dringender Handlungsbedarf. Es kann und darf nicht sein, dass wir unser Wasser erst verschmutzen und es dann kostenintensiv reinigen. Ich frage Sie alle: Wollen Sie wirklich, dass wir, wie es in anderen Ländern leider üblich ist, Trinkwasser nur noch in Flaschen kaufen können? - Einigen Menschen wäre das mit Sicherheit sehr recht; denn damit kann man sehr viel Geld verdienen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokraten sind der Meinung, Wasser ist Lebensgrundlage, und seit Juli 2010 ist der Zugang zu sauberem Wasser auch als Menschenrecht verankert. Die Flüsse und Seen Bayerns sind nicht nur Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, sondern bieten den Menschen auch eine Nahrungsgrundlage. Sie dienen als Energiequelle, werden als Verkehrswege genutzt und bieten viel Raum für Erholung und Natur.
Wir bringen ein Maßnahmenbündel ein. Der Kollege Arnold, der hier gut eingearbeitet ist und noch die Rechtslage erklären wird, wird unsere Maßnahmen erläutern. Ich möchte mich jedenfalls herzlich bei Staatssekretär Florian Pronold im Bundesumweltministerium und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bedanken, die sich diesem Thema mit der gebotenen Intensität widmen. Endlich geht in Deutschland und in Bayern etwas voran.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich Ihnen mitteilen, dass von der CSU namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt wurde.
(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Tho- mas Kreuzer (CSU): Ein wichtiges Thema! Das haben Sie gerade selbst gesagt!)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nun eineinhalb Jahren habe ich als Abgeordneter des Kreises Roth die Ehre, mit Ihnen hier im Landtag arbeiten zu dürfen. Das macht angesichts manches Oppositionsantrags einmal mehr und einmal weniger Spaß. Der heutige Anlass macht wieder einmal weniger Spaß.
In meiner Heimat bin ich als der Schwarze mit den grünen Punkten bekannt. Diesen Namen habe ich mir durch jahrzehntelangen aktiven Einsatz im Umweltschutz und für den LBV erarbeitet. Für mich ist Biotopschutz ein persönliches Anliegen, und ich setze mich auch gerne einmal mit unseren LBVlern auf ein Weißbier zusammen. Von daher bringe ich an und für sich ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Opposition mit. Ich betone allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen: für die Anliegen der Opposition, aber nicht für ihre Forderungen.
Seit eineinhalb Jahren darf ich mit Ihnen arbeiten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus den Reihen der SPD und der GRÜNEN, und seit eineinhalb Jahren wundere ich mich immer wieder darüber, dass Sie es regelmäßig nicht unterlassen können, die große ideologische Verbotskeule auszupacken und mit ihr auf unsere Landwirte einzudreschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, das passt auch nicht zu den Grußworten der GRÜNEN und der SPDler,
wenn sie draußen bei unseren Landwirten und Landfrauen unterwegs sind. – Die Grußworte sind in der Presse nachzulesen.
Da kann man überall nachlesen, lieber Kollege, wie stark die Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN zur kleinen heimischen Landwirtschaft stehen. Ihr Antrag beweist genau das Gegenteil.
Auch mit Ihren heutigen, im Kern deckungsgleichen Anträgen zeigen Sie, was Sie von den bayerischen Landwirten und auch von der öffentlichen Hand halten. Mit Ihrem umfangreichen Verbotsantrag sprechen Sie beide der Staatsregierung die Sorge um den Erhalt der bayerischen Landschaft ab. Sie stehen dabei allerdings allein auf weiter Flur. Das zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass nicht nur meine Partei und ich, sondern auch die Kollegen der FREIEN WÄHLER erkannt haben, dass im Bereich der Gewässerrandstreifen ein wichtiger Grundsatz erfolgreich gilt, nämlich Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht.
Aber nicht nur die alte parlamentarische Weisheit "de mehran san de schweran", sondern auch die "mehran" und die "schweran" Argumente sprechen gegen Ihren Antrag. Lassen Sie mich dies aufzeigen.
Beide heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe wollen zwingend Gewässerrandstreifen parallel zur Uferlinie vorschreiben. Beide Entwürfe beinhalten umfangreiche Verbote, das Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, das Verbot von Dauergrünlandumbruch, das Verbot der Ackernutzung, das Verbot der Entnahme standortgerechter Gehölze und das Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.
Die Entwürfe unterscheiden sich lediglich darin, dass die SPD vorerst nur einen fünf Meter breiten Rand fordert. Erst wenn nach einer fünfjährigen Evaluationszeit wirklich eine Verschlechterung des Zustands der oberirdischen Gewässer und der Grundwässer feststellbar sein sollte, soll der Randstreifen im Außenbereich auf zehn Meter ausgedehnt werden. Dieses Trial-and-error-Prinzip zeugt offensichtlich davon, dass man bei der SPD nicht genau weiß, was man eigentlich will, bzw. nicht genau weiß, ob der pauschale Vorschlag wirklich notwendig ist.
Wir von der CSU sind da einen Schritt weiter. Ich kann Ihnen sagen: Der pauschale Verbotsvorschlag ist nicht notwendig. Kollege Dr. Magerl hat im Ausschuss beklagt, in 15 Bundesländern sei das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes mit entsprechenden Gewässerrandstreifen gültig; nur Bayern mache sein
eigenes Ding. Auch Ihnen dürfte bekannt sein, dass es nicht immer schlecht ist, wenn Bayern sein eigenes Ding macht. Ich fange jetzt nicht mit der Finanzpolitik an. Dass Bayern auch beim Umweltschutz erfolgreich sein eigenes Ding macht, wird schon daran deutlich, dass man hier bereits 1984 dem Umweltschutz Verfassungsrang eingeräumt hat. Es waren nicht die GRÜNEN und erst recht nicht die SPD, die zuerst Verantwortung für den Schutz der Umwelt übernommen haben, sondern es war die CSU mit Franz Josef Strauß.
Bei den Gewässerrandstreifen setzen wir aber erfolgreich auf Fördern und Fordern, sprich: auf Freiwilligkeit und Kooperation statt auf hoheitlichen Zwang.
Erstens. Nach Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes sind zur Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen einvernehmliche Regelungen mit den Eigentümern oder sonstigen Berechtigten zu treffen. Zweitens. Über bewährte Fördermöglichkeiten wie das KULAP werden gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen veranlasst und aufrechterhalten. Über 20.000 KULAP-Anträge allein bis Februar dieses Jahres sprechen eine deutliche Sprache, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Die Landwirte wollen sich am Umweltschutz beteiligen, wenn man sie nicht wie unmündige Kinder behandelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und der SPD, Umweltschutz – egal, auf welche Art – funktioniert nicht durch Verbote, sondern durch Partnerschaft. Ohne die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Landwirten und den Freiwilligen der Umweltschutzverbände wäre ein Großteil unseres Umweltschutzes nicht zu stemmen und noch viel weniger zu finanzieren. Würden die vorgeschlagenen hoheitlichen Regelungen umgesetzt, entfiele aber diese Unterstützung. Wir halten fest: Ein erster Schlag von Rot-Grün in das Gesicht der bayerischen Landwirte!
Aber die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und der SPD erteilen gleich einen zweiten. Die Bachwiesen in waldreichen Regionen, wie sie in meinem Stimmkreis zu finden sind, sind zum Teil nur 20 Meter
breit. 10 Meter breite Gewässerrandstreifen würden für die Landwirte auf solchen Bachwiesen faktisch 50 % Flächenverlust bedeuten. Ob diese Landwirte dann noch motiviert sind, sich an derselben oder an anderer Stelle im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen zu engagieren, ist zumindest fraglich.