Weniger offen ist, wer für das Verbot der Ackernutzung finanziell aufkommt. Der Steuerzahler? Ein Verbot, wie es die GRÜNEN und die SPD vorschlagen, wäre ein Eingriff, der zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit einer Regelung über Ausgleichsleistungen gekoppelt werden müsste. Zahlen müsste der Freistaat - sprich: der Steuerzahler -, da es weiter keine unmittelbar Begünstigten gibt.
Ich habe mir dieSituation einmal genauer angesehen. In Bayern machen die Gewässer erster und zweiter Ordnung zusammen 9.000 Fließkilometer aus. Statt flächendeckend Gewässerrandstreifen anzuordnen, berücksichtigt Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes aktuell die Erforderlichkeit eines Gewässerrandstreifens. In der Folge sind im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 36 % der Oberflächenwasserkörper mit Gewässerrandstreifen versehen. Die Verordnung eines pauschalen 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens würde ein Verbot der Flächennutzung auf weiteren 5.760 Hektar bedeuten. Nehmen wir nach der Wortmeldung des Kollegen Kraus im Ausschuss an, dass 50 % der Flächen im staatlichen Besitz sind, so wären es immer noch 2.850 Hektar in privater Hand. 2.850 Hektar wären – Achtung, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Mitschreiben – über 4.000 Fußballfelder Flächenausfall für die heimische bayerische Landwirtschaft, und das zu Zeiten einer hohen Flächennachfrage. Das will und das kann zum Glück meine Fraktion nicht mittragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Gesetzentwurf mit dem prägnanten Titel "Bayerisches Gewässerrandstreifenschutzgesetz" ist vielleicht geeignet, wenn Kollege Scheuenstuhl den Kollegen Dr. Magerl bei einer abendlichen Scrabble-Runde schlagen möchte. Für die politische Realität taugt er allerdings nur wenig.
streifen unzureichend sind und zu einem immensen bürokratischen Aufwand für die jeweiligen Einzelverträge führen, wie die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf behaupten. Durch die klare Vorrangigkeit der Agrarumweltmaßnahmen wird größtenteils auf ein bestehendes und, wie dargestellt, gut funktionierendes Fördersystem zurückgegriffen. Die angesprochenen Ziele der Gewässerreinhaltung und der Verbesserung der Morphologie sind in § 38 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bereits enthalten. Weitere Ziele wie Biotopvernetzung etc. ergeben sich in der Zusammenschau mit den allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätzen in § 6 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes. Wir finden also auch hier nichts Neues. Die vorgeschlagene zusätzliche – jährlich oder alle fünf Jahre stattfindende – Berichterstattung ist nicht notwendig. Umfangreiche und regelmäßige Berichtspflichten zum Gewässerzustand, zu Belastungen und Erhaltungsmaßnahmen ergeben sich bereits aufgrund der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Auch insofern finden wir in den Gesetzentwürfen nichts Neues.
Auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist bereits in ausreichendem Maß in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe bzw. in allgemeinen wasserrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Regelungen geklärt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was bleibt von dem Gesetzentwurf? - Der Vorschlag, Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes hin zu einer hoheitlichen Begründung von Gewässerrandstreifen zu verändern, ist derzeit nicht erforderlich. Das würde den Landwirten die Arbeit erheblich erschweren, voraussichtlich zur Aufkündigung vieler KULAP-Verträge führen und den Steuerzahler viel Geld kosten. Die Staatsregierung wird daher weiterhin auf die Mitwirkung von Landwirten und Verbänden – sprich: auf Freiwilligkeit – setzen und das KULAP auch in der neuen Förderperiode ab 2015 auf besonders gewässerschützende Maßnahmen ausrichten.
Das Prinzip "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" wird mit den Intensivierungsmaßnahmen bis zu der zweiten Bewirtschaftungsperiode - 2021 - weiterverfolgt. Ab dem 22. Dezember 2021 können – können! – Gewässerrandstreifen aufgrund der bestehenden Regelung in Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes durch Anordnung im Einzelfall oder durch Rechtsverordnung der Kreisverwaltungsbehörden an Gewässern erster und zweiter Ordnung auch hoheitlich begründet werden. Ich betone: können, nicht müssen! Auch diese Regelung erteilt pauschalen Verboten eine klare Ab
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich am Schluss noch eines sagen: Auch die CSU und die von ihr getragene Staatsregierung treten für den Erhalt unserer Landschaft und unserer Gewässer ein. Uns unterscheidet allerdings von der Opposition, dass wir dies zusammen mit den Verbänden und unseren Landwirten erreichen wollen, nicht gegen sie. Ich plädiere daher klar für die Ablehnung der Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN zu Gewässerrandstreifen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Nikolaus Kraus von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, wertes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Seit 1993 findet jedes Jahr am 22. März der Weltwassertag statt. Er ist ein Ergebnis der Umweltkonferenz, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand. In der Agenda 21 der Konferenz war der Weltwassertag vorgeschlagen worden; im Anschluss sind in zahlreichen Ortschaften Agendagruppen gegründet worden. Seit 2015 haben wir ein Motto zum Weltwassertag. Es heißt: "Wasser und nachhaltige Entwicklung". Es ist uns allen bewusst, dass Wasser das günstigste Lebensmittel ist, das billigste Lebensmittel, eines der sichersten Lebensmittel und eines der bestüberwachten Lebensmittel überhaupt; es ist aber nicht nur Lebensmittel, sondern auch Futtermittel oder Produktmittel für viele andere Sachen.
Über Wasser, Gewässer, kommen wir zu den Gewässerrandstreifen, zum Thema dieser Gesetzentwürfe. Am 12.11.2014 war die Erste Lesung zu diesem Thema hier im Plenum. Die Gesetzentwürfe, sowohl der SPD als auch der GRÜNEN, wurden damals von den FREIEN WÄHLERN abgelehnt. An dieser Haltung hat sich bis heute nichts geändert. Es dürfte also nicht überraschen, dass die FREIEN WÄHLER die Gesetzentwürfe ablehnen.
Die Inhalte der beiden Gesetzentwürfe sind fast deckungsgleich, wie von den Vorrednern schon angesprochen worden ist: kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, kein Umbruch von Dauergrünland, keine Ackernutzung, keine Entfernung von Bäumen, Sträuchern, kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - eigentlich sehr radikale Ansichten, die sehr weit ins Privateigentum eingreifen.
Die Dimensionen in Bayern sind auch schon erwähnt worden: Wir haben über 100.000 Kilometer Fließgewässer. Sie fließen unter anderem durch 40.000 Kilometer angrenzendes Grünland und auf 7.000 Kilometern durch Siedlungen; auch der Freistaat selbst ist Eigentümer von über 6.000 Kilometern. In der Düngemittelverordnung ist für Gewässerrandstreifen schon einiges geregelt. Wir sprechen in erster Linie angeblich über Pflanzenschutzmittel und Dünger. In der Düngemittelverordnung ist klar geregelt, dass man mindestens drei Meter Abstand halten muss. Technisch ist der Abstand auf einen Meter reduzierbar. Nach meinen Informationen wird es nächstes Jahr sowieso eine gesetzliche Vorgabe geben, damit die Maschinen zur Ausbringung von Dünger technisch mit sogenannten Grenzstreueinrichtungen nachgerüstet werden.
Leute, die von ihrer Ausbildung her von der landwirtschaftlichen Praxis Ahnung haben, wissen, dass wir eine sehr gute fachliche Praxis haben, dass wir eine duale Ausbildung haben, um die wir weltweit beneidet werden. In dieser Ausbildung werden sowohl Theorie als auch Praxis sehr hoch bewertet. Aufgrund dieser guten Ausbildung sind sich die jetzt aktiven Landwirte und auch die nachwachsenden Landwirte, die jetzt die Gesellenprüfung oder Meisterprüfung machen, ihrer Verantwortung bewusst und wissen, wie sorgsam wir mit unseren wertvollen Gewässern umgehen müssen. Pflanzenschutz ist übrigens Bestandteil des Sachkundenachweises, damit man Pflanzenschutzmittel überhaupt anwenden darf. Das dürfte ja den meisten bekannt sein.
Die FREIEN WÄHLER haben 2014 schon einen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung aufforderte, dass für die Randstreifen im KULAP-Programm auf freiwilliger Basis Fördermöglichkeiten bestehen mit Abständen von 3 bis 30 Metern. Freiwilligkeit ist eines der Kernwörter, auf die die FREIEN WÄHLER sehr großen Wert legen. Aber auch die praxistaugliche Umsetzung ist für uns ganz wichtig und, wie schon erwähnt, der Schutz des Eigentums. Die Quadratmeterzahl der Fläche, um die es geht, nämlich in der Größe von Fußballfeldern, ist vom Kollegen Bauer schon genannt worden. Es sind schon riesige Flächen.
Wir wissen, dass Bayern sehr kleinstrukturiert ist mit kleinen Betrieben und kleinen Flächen. Wir haben eine Flächenknappheit aufgrund des täglichen Flächenverbrauchs von über 18 Hektar. So wird das Gut landwirtschaftliche Nutzfläche immer noch weniger. Darum müssen wir mit diesem Gut sehr verantwortungsbewusst umgehen. Wir dürfen nicht übermäßig
große Flächen aus der aktiven Produktion entnehmen; denn ein bisschen etwas braucht man für die Nahrungsmittelerzeugung in Zukunft schließlich auch noch.
Greening, ein Stichwort, das vielen bekannt sein dürfte, ist seit 2015 Voraussetzung für die Mehrfachanträge, damit die aktiven Landwirte Ausgleichszahlungen bekommen. Wir sprechen momentan von 5 % an Flächen, die als ökologische Vorrangfläche verpflichtend sind. Viele Landwirte bedienen sich, auch mit Hilfe des KULAP, bereits entsprechender Programme.
Zu dem Thema ist heute schon viel gesagt worden. Noch gar nicht erwähnt worden ist das Thema Mutterkorn. Mutterkorn ist eine Überdauerungsform eines Pilzes, durch den im Mittelalter ganze Städte ausgerottet worden sind. Warum komme ich heute wieder darauf zu sprechen? - Weil das langsam wieder ein Problem wird, und zwar überwiegend bei Roggen und Triticale, aber auch bei Weizen und Gerste. EFSA, die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde, hat 2012 eine täglich tolerierbare Menge ermittelt, die mittlerweile vorgegeben wird und unter anderem vom Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt wurde. Warum? - Weil mittlerweile sehr oft Ungräser an Feldrändern durch Mutterkorninfektionen beeinträchtigt werden, was für das Getreide sehr schlecht ist und durch Wirtspflanzen weiter voranschreitet.
Hier kommt das Stichwort Feldrandhygiene, die Bestandteil der guten fachlichen Praxis und Ausbildung ist. Man muss die Feldränder gut pflegen und den Handlungsempfehlungen, die unter anderem von mehr als 14 Verbänden gegeben worden sind, nachkommen. Zum Beispiel haben das Max Rubner-Institut und Julius-Kühn-Institut Handlungsempfehlungen herausgegeben, wie Feldrandhygiene zu bewerten ist und dass sie in Zukunft noch wichtiger ist als bisher; denn die bayerischen Müller, das ganze Lebensmittelhandwerk haben zunehmend Probleme damit.
Wir sprechen von der Nitratbelastung im Trinkwasser. Wenn man sich die Darstellung der Nitratbelastung des Trinkwassers auf der Karte anschaut, stellt man fest, dass der Zustand in Bayern nicht ganz so schlecht ist, wie das von der SPD und den GRÜNEN dargestellt worden ist.
Es ist schon gesagt worden, dass in Unterfranken die massivsten Nitratbelastungen im Grundwasser bestehen. Der gesetzliche Grenzwert beträgt 50 Milligramm pro Liter. Ein Großteil der Proben liegt weit darunter. Selbst auf der Münchner Schotterebene haben wir überwiegend 20 bis 40 Milligramm pro Liter.
Es ist interessant, dass seit 2004 der Nitratgehalt im Trinkwasser tendenziell abnimmt. Ich will nicht schönreden, dass es Gebiete gibt, wo das anders ist. Aber im Großen und Ganzen haben wir seit mehr als einem Jahrzehnt eine Abnahme. Der Anteil des Trinkwassers mit einem Nitratgehalt von mehr als 40 Milligramm pro Liter, womit also noch nicht einmal der Grenzwert erreicht ist, liegt mittlerweile bei nur 10 %.
Summa summarum, die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER ist sich der Verantwortung gegenüber unserem Trinkwasser, unserem Lebensmittel Nummer 1, bewusst.
Aber die radikalen Gesetzentwürfe mit einer Fast-Enteignung großer Streifen entlang der Gewässer – das wäre bei dieser Auflage dann Fakt – lehnen die FREIEN WÄHLER ab.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Horst Arnold von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bauer, Sie sagen, wir stehen alleine da. Ich erinnere an die Geschichte mit dem Geisterfahrer, der sagt: Mensch Meier, ich bin auf der Autobahn unterwegs, mir kommen 15 Autos entgegen, das kann ja nicht richtig sein.
Bayern ist die Nummer 16 im Bund, die tatsächlich Gewässerrandstreifen nicht verpflichtend regelt. Gewässerrandstreifen sind keine radikale Lösung, sondern vom Gesetzgeber als Ausprägung des sogenannten Eigentumsgebotes, nämlich der Sozialpflichtigkeit des Eigentums ausgearbeitet.
Damit bedarf es keinerlei Entschädigung. Eigentum ist zu schützen, aber die Nutzung von Eigentum verpflichtet auch. Wenn mein Eigentum möglicherweise gefährdet ist – Grundwasser, Allgemeingut, Sie haben
es richtig gesagt –, dann hat die Gemeinschaft Anspruch darauf, dass gewisse Anforderungspflichten erlassen werden.
Sie sagen, wir hätten die große ideologische Keule ausgepackt. Ich glaube, Herr Bauer, die große Keule, die Ihnen droht, ist das Vertragsverletzungsverfahren, wenn nicht gehandelt wird. 800.000 Euro pro Tag! Das wird selbst Herrn Dr. Söder nicht schmecken, auch wenn man die Landesbank, wie er das immer tut, verschweigt.
Es besteht Handlungsbedarf. Sie reden so, als wäre ein Bewirtschaftungsverbot vorhanden, würde der Gesetzentwurf der GRÜNEN oder unser Gesetzentwurf umgesetzt. Bei einer freiwilligen Lösung sind diese Verbote, die Sie als radikal bezeichnet haben, genauso im KULAP verzeichnet. Wenn Sie sich nicht daran halten, erhalten Sie keine Förderung. Auch geht der Landwirtschaft kein einziger Quadratzentimeter Fläche verloren. Das ist auch der Punkt, den wir bei unserem Gesetz festgestellt haben: Unser Gesetz ist das erste Gesetz in Bayern, das diese Maßnahmen weiterhin mit dem KULAP verbindet, indem nämlich eine Förderfähigkeit bis zu 30 Metern nach dem KULAP weiterhin ausdrücklich festgesetzt wird, unter Anerkennung der Fünf-Meter-Eigentumspflichtigkeit.
Dass es uns mit der Berichtspflicht ernst ist, weil sich möglicherweise die Situation des Trinkwassers verbessert, ist klar; denn nur so kann man feststellen, ob die Maßnahmen fruchten oder nicht.
Sie haben es auch angesprochen: Auf der mittelfränkischen Trockenplatte sind die geologischen Gegebenheiten ganz anders als beispielsweise im Allgäu. Deshalb haben wir auch in unserem Gesetz vorgesehen, dass die Kreisverwaltungsbehörden dort, wo das Problem besteht, ermächtigt werden, den Gewässerrandstreifen in Notsituationen von 5 Metern auf 10 Meter zu erweitern. Auch das ist eine geeignete und notwendige Maßnahme.