Sie haben es auch angesprochen: Auf der mittelfränkischen Trockenplatte sind die geologischen Gegebenheiten ganz anders als beispielsweise im Allgäu. Deshalb haben wir auch in unserem Gesetz vorgesehen, dass die Kreisverwaltungsbehörden dort, wo das Problem besteht, ermächtigt werden, den Gewässerrandstreifen in Notsituationen von 5 Metern auf 10 Meter zu erweitern. Auch das ist eine geeignete und notwendige Maßnahme.
Natürlich haben wir das Umbruchverbot festgelegt. Es ist notwendig, weil Bayern schon längst die 5-ProzentGrenze gerissen hat. Auch in Zukunft ist, wie Sie wissen, Umbruch genehmigungspflichtig, sodass hierbei auch keine Enteignung stattfindet.
Ich frage mich, warum das Verbot, standortgerechte Bäume und Sträucher zu entfernen, schädlich und radikal sein soll. Das ist doch schon aus Gründen des Naturschutzes veranlasst. Daher gehe ich davon aus, dass die Bauern hierfür absolutes Verständnis haben.
Das Düngeverbot haben wir in unserem Gesetzentwurf ausdrücklich so formuliert, um Vorwürfen aus dem Weg zu gehen, dass dann überhaupt keine Be
wirtschaftung mehr möglich sei. Wir haben ausdrücklich die Beweidung davon ausgenommen. Bis zum Gewässerrandstreifen können die Kühe und andere Tiere Gras fressen, und niemand sagt: Das hat die SPD oder das haben die GRÜNEN verboten. Dies ist hier ein krisenbezogenes Instrument, und wenn man ein Gesetz macht, dann ist das tatsächlich verantwortungsbewusst und perspektivenorientiert. Die Perspektiven liegen darin, dass wir Berichtspflichten und auch eine Evaluationspflicht normiert haben. Dies ist dahingehend flexibel, dass die Kreisverwaltungsbehörden dort, wo die Brennpunkte liegen, nämlich genau in der Fränkischen Seenplatte – das ist auch ein demokratischer Prozess -, in ihrer eigenen fachlichen Kompetenz entscheiden können, ob sie die Gewässerrandstreifen auf 10 Meter erweitern oder nicht. Mit diesem Vorschlag stehen wir nicht alleine auf weiter Flur, sondern gemeinsam mit 15 anderen Ländern. Nicht alle sind rot-grün regiert; auch schwarz und grün regierte Länder haben entsprechende Gewässerrandstreifen.
Ich kann den Untergang der Agrarwirtschaft in Bayern, den Sie herbeireden, in keiner Weise sehen. Im Gegenteil: Wir wollen die Chancen schaffen, die Eigentumspflichtigkeit zu betonen, sodass alle 16 Bundesländer die gleiche Regelung haben, und schützen durch unseren Entwurf die Möglichkeiten der Förderung durch das vorbildliche KULAP.
Dazu möchte ich Ihnen auch noch etwas sagen. Das KULAP sollte nicht überstrapaziert werden. Die technokratischen Ansätze sind eigentlich so, dass viele sagen: Wir machen es nicht mehr, weil es uns zu kompliziert ist. Bei diesen fünf Metern setzen wir auf die Eigentums- und Sozialverpflichtung. Der Rest ist natürlich freiwillig. Funktioniert es, dann ist es gut. Funktioniert es nicht, müssen wir andere Maßnahmen ergreifen.
Wir werden unserem Gesetz natürlich den Vorzug geben. Bei dem Gesetzentwurf der GRÜNEN müssen wir uns enthalten, weil wir meinen, dass wir hier nicht die Rasenmähermethode anwenden können. Wir haben dafür eine fein ziselierte Lösung vorgesehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat nun Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort. Bitte sehr, Frau Staatsministerin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser bayerisches Wasser ist eines unserer höchsten Güter, und sein Schutz genießt oberste Priorität. Bayern tut
hier sehr viel. Ich denke nur an die jährlichen Investitionen in Höhe von 230 Millionen Euro in die Abwasserentsorgung, für die Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, für die Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft, übrigens auch für die schonende Bewirtschaftung von Gewässerrändern.
Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf, müssen wir besser werden. Das haben wir heute über die Fraktionen hinweg festgestellt. Bei der Wasserrahmenrichtlinie besteht klarer Handlungsbedarf. Weitere Gewässerrandstreifen können hierbei einen Beitrag leisten. Darüber sind wir uns hier im Hohen Hause einig.
Diametral unterschiedlich sind allerdings die Auffassungen darüber, wie wir zu diesem Ziel kommen können. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, setzen wieder einmal auf neue Vorschriften. Der Entwurf der SPD ist etwas differenzierter, aber im Endeffekt will auch sie Gewässerrandstreifen zwangsweise verordnen. Sie traut den Menschen nicht. Darauf läuft es hinaus.
Die Staatsregierung plädiert für einen Weg mit den Menschen, mit unserer bäuerlichen Landwirtschaft. Wir sind davon überzeugt – ich bin es auch persönlich -: Langfristig werden wir im Umwelt- und im Naturschutz weit mehr erreichen, wenn wir die Menschen mitnehmen.
Unser Credo ist klar: Kooperation und Freiwilligkeit wo möglich, Ordnungsrecht als Ultima Ratio, wo unabweisbar nötig. Wenn wir bereits durch freiwillige Maßnahmen die gewässerschonende Bewirtschaftung erreichen, dann ist eine hoheitliche Festsetzung von Gewässerrandstreifen schlichtweg nicht notwendig. Hierin unterscheiden wir uns in Bayern ganz bewusst von anderen Ländern. Bei uns gibt es noch eine weitgehend bäuerliche, kleinräumige Landwirtschaft.
Die Nähe zu unseren natürlichen Lebensgrundlagen ist bei uns größer als dort, wo industriell geprägte Landwirtschaft vorherrscht. Darauf muss man aufbauen. Wir müssen unsere Struktur anders bewerten, als es andere Bundesländer tun. Freiwilligkeit statt Zwang, das ist einer der gravierenden Unterschiede zu Ihnen.
Der zweite Unterschied besteht darin, dass wir mit Augenmaß vorgehen. Sie von SPD und GRÜNEN wollen Gewässerrandstreifen unterschiedslos flächendeckend in ganz Bayern vorschreiben, ganz gleich, ob tatsächlich eine für das Gewässer problematische Landnutzung vorliegt oder nicht. Sie nennen das sinn
Gewässerrandstreifen können etwas bewirken, aber wir schauen ganz genau hin, wo sie für den Gewässerschutz wirklich etwas bringen. Wir handeln dort, wo wir gemeinsam mit den betroffenen Gewässeranliegern etwas vereinbaren müssen und können. Das ist Umweltschutz, den die Menschen verstehen und auch akzeptieren. Das ist sicherlich mühsamer, das erfordert längeren Atem.
Wesentlich einfacher wäre es, mit dem Rasenmäher des Gesetzes darüberzugehen, aber langfristig – das ist meine Überzeugung – trägt unser Vorgehen mehr Frucht als der Zwang, den Sie verordnen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen im Gewässerschutz insgesamt einen Zahn zu. Wir bringen auch neue Schutzstreifen an Gewässern dort voran, wo wir sie von der Belastung, vom Zustand des Gewässers her tatsächlich brauchen. Dies tun wir in zwei Stufen. In der ersten Stufe legen wir in Sachen gewässerschonende Landbewirtschaftung noch einmal kräftig zu. In der Förderperiode ab 2015 haben wir das KULAP noch gezielter auf Gewässer-, Boden- und Klimaschutz ausgerichtet. Das ist ganz wichtig. In meinem Ressort haben wir die Mittel für den Vertragsnaturschutz in diesem Jahr um ein Drittel auf insgesamt 37 Millionen Euro erhöht. Damit fördern wir auch Maßnahmen zum Schutz von Fließgewässern, zum Beispiel neues Grünland oder den Verzicht auf Dünger oder auf Pflanzenschutz. Wir nutzen die neuen Möglichkeiten des Greenings. Schutzstreifen an Gewässern kommen unseren Landwirten bei der neuen EU-Agrarförderung zugute; denn sie können mit Faktor 1,5 als ökologische Vorrangflächen angerechnet werden. Ich denke, auch das ist ein guter Anreiz für unsere Landwirte. Auch die neue Initiative "boden:ständig" der ländlichen Entwicklung setzt sich für einen verbesserten Gewässer- und Bodenschutz ein. Einen zusätzlichen Fördertatbestand, wie ihn die SPD fordert, sehen wir als nicht notwendig an. Last, but not least werden wir die Landwirte in der zweiten Bewirtschaftungsperiode nach der Wasserrahmenrichtlinie, also von 2016 bis 2021, an den Belastungsschwerpunkten gezielt und intensiv sensibilisieren und auch noch einmal beraten.
Das ist ein kräftiger und breit aufgestellter Ansatz. Damit schieben wir ordentlich an. Wir wollen aber auch Ergebnisse sehen. Am Ende der zweiten Bewirtschaftungsperiode muss ein klarer Erfolg erkennbar sein, damit die mögliche zweite Stufe, ein verpflichtender Gewässerrandstreifen, nicht mehr notwendig
Die Gesetzentwürfe der GRÜNEN und der SPD brauchen wir dazu nicht, auch nicht für mehr Transparenz und Beteiligung. All das sehen die Wasserrahmenrichtlinie und das Bayerische Wassergesetz schon heute umfangreich vor. Bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne, beim Maßnahmenprogramm und dessen Umsetzung wird die Öffentlichkeit immer beteiligt. Die Staatsregierung lehnt daher beide Gesetzentwürfe ab.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult; denn Herr Kollege Magerl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Staatsministerin, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu Ihren Ausführungen, aber auch zu den Aussagen des Kollegen Bauer. Wenn ich als langjähriges Mitglied dieser gesetzgebenden Körperschaft den Satz "Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht" höre, sträuben sich mir sämtliche Nackenhaare; denn da wird im Prinzip die Aushöhlung unserer Kompetenz, nämlich der Gesetzgebung gefordert.
Man muss klar sagen: Mit der Freiwilligkeit sind wir in vielen Bereichen, etwa des Naturschutzes und der Umwelt, in den letzten Jahren leider nicht weitergekommen. Das Wiesenbrüter-Programm ist eines der ältesten Programme. Die Bestände der Wiesenbrüter gehen trotz freiwilliger Maßnahmen weiter zurück. Ich frage mich, wie lange das noch so gehen soll.
Was die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie betrifft, beginnt 2015 schon die zweite Bewirtschaftungsperiode. Die Bayerische Staatsregierung hat auf freiwilliger Basis von 2004 bis 2014 das Wasser – in Anführungszeichen – "verbessert" mit dem Ergebnis, dass beispielsweise beim Grundwasser die Risikofläche von 20 auf 40 % angestiegen ist, sich also verdoppelt hat.
Ich habe die Zahlen vorhin genannt, wo wir stehen. Danach ist es unwahrscheinlich, den guten Zustand bei mehr als der Hälfte der Flüsse in der zweiten Periode zu erreichen. Wir haben diese Zeit nicht zur Verfügung. Es geht bei der Reinhaltung des Wassers um etwas ganz Elementares. Sie werden auch in der
zweiten Periode scheitern, wenn Sie so weitermachen. Bei einer Freiwilligkeit werden Sie auch in der dritten Periode scheitern. Sagen Sie doch endlich einmal: Wir kommen mit der Freiwilligkeit nicht weiter. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der SPD zu, wenn Ihnen unser Gesetzentwurf zu weit geht, damit beim Gewässerschutz endlich etwas voran geht. Die von Ihrem eigenen Haus vorgelegten Zahlen sprechen eine sehr deutliche Sprache. Sie sind für die Umweltpolitik in Bayern ein Armutszeugnis.
Herr Kollege Magerl, Sie beziehen sich auf die Risikoanalyse von 2004. Dabei wissen Sie selbst genau, dass das Datenmaterial aus dem Jahr 2014 mit dem Datenmaterial von 2004 nicht vergleichbar ist,
Ich bin von Ihrer Antwort etwas überrascht, weil Sie zu dem, was der Herr Kollege Magerl gesagt hat, überhaupt nichts gesagt haben.
Frau Ministerin, Ausreden gehen hier nicht. Wir wollen hier ernsthaft sprechen. Antworten Sie doch darauf, was er gefragt hat, und sagen Sie nicht einfach einen vorgefertigten Satz.
Auch ich kann sagen, was ich meine. Ich bin ein freier Abgeordneter und kann genauso reden wie Sie. Das nehme ich für mich in Anspruch. - Sie haben in Ihrer Rede erklärt, Sie würden reagieren, sobald es nicht besser werde. Da ist Ihre Wortwahl von meiner Seite aus ein bisserl interpretiert; wie Sie es formuliert haben, kann man nachschauen oder nachhören.
Ich habe bei Ihren Ausführungen festgestellt, dass Sie bereit sind, mit massiven Mitteln einzugreifen, und zwar auch mit einem zwangsweisen Abstand, wenn es zu Problemen kommt. Ich frage Sie, erstens: Machen Sie das? Ich gehe davon aus, dass Sie nicht wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger schlechtes Wasser trinken müssen. Sie wollen doch auch gutes Wasser.
Zweitens. Die Prognose des Landesamtes für Umweltschutz gilt; sie steht im Internet. Nehmen Sie diese Prognose doch einfach heraus und sagen Sie: In Bayern ist das Wasser toll, es ist klasse, und das wird in Zukunft so bleiben. - Warum machen Sie das nicht? Tun Sie das, und setzen Sie ein Zeichen! Wenn Sie sagen, das Wasser bleibt in den nächsten Jahren gut, und es auch im Internet so darstellen, dann brauchen wir als Opposition diesbezüglich keine Anträge mehr zu stellen. Nehmen Sie es heraus, wenn Sie der Überzeugung sind.