Liebe Kolleginnen und Kollegen, was diese theoretische Diskussion angeht, hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung mehrmals für sinnvoll gehalten. Es ist keineswegs ungerecht, dass wir als bayerischer Dienstherr diese besondere Bindung zum bayerischen Dienstherrn mit der Anerkennung der relevanten Zeiten auch auf diesem Gebiet deutlich machen.
Es wurde bereits eine Vielzahl anderer Aspekte genannt, etwa 64 statt 65 Lebensjahre. Die Ausbildungszeiten werden ebenfalls angerechnet. Auch aufgrund der zusätzlichen Belastung halten wir es weder für richtig noch für gerecht, in diesem Fall dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir haben hierüber eine klare Aussage getroffen und die Aspekte deutlich gemacht.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Herr Kollege Meyer, Sie haben eine Zwischenbemerkung gemacht. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Daher kann ich bereits jetzt die namentliche Abstimmung aufrufen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/4607 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Weil es jetzt besser passt, als zu Beginn der Sitzung, darf ich, bis alle Urnen bereitgestellt sind, die Gelegenheit wahrnehmen, Herrn Kollegen Mistol, der zu meiner Linken sitzt, zu seinem runden Geburtstag am 16. April alles Gute zu wünschen. Herzlichen Glückwunsch!
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte darum, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird dann zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit ich die Sitzung wieder aufnehmen kann.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (Drs. 17/4943) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/4943 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf der Drucksache 17/6161 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Juni 2015" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes".
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)
Ausgenommen von der Abstimmung sind die Nummern 16 und 24 der Anlage zur Tagesordnung. Dies sind der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Felbinger und anderer und Fraktion (FREIE WÄH- LER) betreffend "Besuch einer Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus/eines NS-Dokumentationszentrums in allen bayerischen Schularten fest verankern" auf der Drucksache 17/5334, der auf Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER einzeln beraten werden soll, und der Antrag der Abgeordneten Arnold, von Brunn, Ruth Müller und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Erlaubnis der Verwendung von mit der Waffe verbundenen künstlichen Lichtquellen... und Nachtzielgeräten... für die Jagd auf Schwarzwild insbesondere in Problemgebieten" auf der Drucksache 17/5142, der auf Antrag der SPDFraktion ebenfalls einzeln beraten werden soll.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich, anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU) Bayerische Volksfestkultur bewahren (Drs. 17/6210)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Jutta Widmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Langjährige Volksfesttradition aufrecht erhalten (Drs. 17/6231)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Zellmeier das Wort erteilen. Ich bitte Sie, die Gespräche am Rande des Plenums einzustellen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Volksfeste, Jahrmärkte, Kirchweihfeste und Dulten sind nur selten Thema in diesem Hohen Haus. Aber gerade in letzter Zeit mussten wir uns mehrfach damit beschäftigen, zuletzt im Rechtsausschuss mit dem Thema "Bestandsschutz für Fahrgeschäfte". Wir sind uns alle einig, dass wir den bestehenden Fahrgeschäften keine zusätzlichen Auflagen erteilen wollen, damit die Kosten für die Betreiber im Rahmen bleiben und unsere Volksfeste weiterhin Bestand haben.
Jetzt haben wir ein neues Problem, dass die Kahler Kerb, also die Kahler Kirchweih, betrifft. Herr Kollege Peter Winter hat sich bei diesem Thema als zuständiger Stimmkreisabgeordneter sehr stark eingesetzt. Dieses Thema beschäftigt uns als CSU-Landtagsfraktion und sollte uns fraktionsübergreifend beschäftigen, weil die Volksfestkultur in Bayern sehr hochwertig ist. Die Volksfeste tragen in Bayern sehr stark zum sozialen Zusammenhalt bei. Schließlich ist Bayern für seine Volksfeste bekannt. Das bekannteste Beispiel ist das Oktoberfest. Ein weiteres Beispiel ist das zweitgrößte Volksfest in Bayern, das national sehr bekannt ist, nämlich das Gäubodenvolksfest in meinem Heimatstimmkreis Straubing.
Volksfeste, Kirchweihen, Jahrmärkte und Dulten gehören zum Erscheinungsbild Bayerns. Sie haben eine hohe Akzeptanz und tragen dazu bei, das Gemeinschaftsgefühl, das Bayern so sehr prägt, aufrechtzuerhalten und zu stärken. Volksfeste sind fast so sehr ein Teil Bayerns wie der weiß-blaue Himmel, wie die Trachten- und Schützenvereine, unsere Kulturdenkmäler und vieles mehr.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, nachdenklich macht uns, dass in letzter Zeit von vielen Seiten an uns herangetragen wird, dass Volksfeste bei den Nachbarn nicht mehr unumstritten sind. Immer häufiger gibt es Klagen gegen die Lärmentwicklung und den Umstand, dass Volksfeste in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauung stattfinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns einig: Der Lärmschutz ist wichtig. Darüber gibt es keine Diskussion. Wir müssen uns aber schon die Frage stellen, ob zentrale
Volksfestplätze, die für die Belebung der Städte wichtig sind und durch ihre zentrale Lage eine besondere Funktion erfüllen, einer Ausnahme unterliegen sollten. Schließlich geht es nicht darum, Volksfeste an 52 Wochen pro Jahr zu betreiben. Es geht vielmehr um maximal 14 Tage pro Jahr. Die meisten Volksfeste und Kirchweihen sind deutlich kürzer. Ihre Dauer liegt zum Teil unter einer Woche. Manchmal geht es gerade einmal um ein verlängertes Wochenende.
So ist das zum Beispiel in Kahl, wo die Kirchweih nur fünf Tage dauert. Nachbarn, die sich dort ein Haus gekauft haben, sind dagegen vorgegangen und haben vor dem Verwaltungsgericht Würzburg Recht bekommen. Dadurch wird dieses Traditionsfest, das von vielen Vereinen in einer Gemeinschaftsleistung durchgeführt und in hervorragender Weise betrieben wird, gefährdet. Sie wissen es: Trotz aller Bemühungen der Veranstalter, den Lärm zu reduzieren, wird man den Schallpegel eines Volksfestes nie auf einen Wert senken können, der die derzeit gültigen Grenzwerte erfüllen würde.
Deshalb haben wir uns mit dem Thema befasst. Wir wollen, dass die Freizeitlärm-Richtlinie, die vom Länderausschuss für Immissionsschutz erarbeitet und beschlossen worden ist, möglichst schnell in Bayern verbindlich wird. Aus unserer Sicht ist es ganz entscheidend, dass bei besonderen Traditionsveranstaltungen neben der Lärmmessung eine zusätzliche Erkenntnisquelle herangezogen wird, nämlich die soziale Adäquanz und Akzeptanz sowie die Standortgebundenheit der Volksfeste. Wir wollen eine Sonderfallbeurteilung, die es ermöglicht, den Beginn der Nachtzeit von 22.00 Uhr auf 24.00 Uhr zu verschieben. Das wäre eine große Unterstützung, damit Volksfeste nicht gefährdet werden, wenn Nachbarn sich beschweren. Diese Nachbarn bilden nur eine kleine Minderheit – das muss man sagen -; die große Mehrheit will die Volksfeste in ihrer bisherigen Form. Einige wenige Nachbarn sollen nicht Volksfeste und Kirchweihen verhindern können.
Deshalb fordern wir die zuständigen Ministerien des Innern, für Wirtschaft und für Umwelt auf, möglichst schnell die Freizeitlärm-Richtlinie umzusetzen und daraus ganz konkrete Forderungen für Bayern zu entwickeln. Erinnern Sie sich an die Biergartendiskussion: Auch dabei hat Bayern es geschafft, durch eine Verlängerung der zulässigen Öffnungszeit den Zündstoff herauszunehmen und zu erreichen, dass Biergärten, die genauso wie Volksfeste ein Teil der Tradition in Bayern sind, weiterhin abends betrieben werden können. Hier müssen wir ähnlich vorgehen und die gegebenen Spielräume möglichst großzügig ausnutzen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dankbar, dass die FREIEN WÄHLER das gleiche Anliegen aufgegriffen haben. Sie haben es um die Themen Mindestlohn, Bürokratie und Dokumentation erweitert. Das Thema Arbeitszeiten gehört auch dazu. Bei Volksfesten sind nun einmal Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich notwendig. Auch die Promillegrenze für Radfahrer wurde aufgegriffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die CSU-Fraktion, wollen keine Änderung der 1,6-Promille-Grenze für Radfahrer.
Dazu gibt es einen Berichtsantrag. Wir sind ja froh, wenn die Menschen zu Fuß, mit dem öffentlichen Nahverkehr oder mit dem Fahrrad und nicht mit dem Auto zu den Festen kommen; denn das Autofahren bringt eine hohe Fremdgefährdung mit sich, was beim Fahrradfahren in der Regel nicht der Fall ist. Deshalb wollen wir die bisherige Promillegrenze beibehalten. Dem soll auch ein Berichtsantrag nicht entgegenstehen. Man kann viele Berichte geben; ob daraus Konsequenzen gezogen werden, ist eine andere Frage. Wir werden dem Gedanken, Radfahrern Beschränkungen aufzuerlegen, schon deshalb nicht nähertreten, weil bereits genug Regelungen den Menschen in unserem Land vieles auferlegen und wir diesen Zustand nicht noch verschärfen wollen.
Zu solchen Regelungen gehören die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn und bei der Arbeitszeit sowie die überbordende Bürokratie in vielen anderen Bereichen.
Ich bitte Sie, unserem Antrag geschlossen zuzustimmen, um Kirchweihen und Volksfeste auch künftig zu ermöglichen. Ich kündige an, dass wir auch dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen würden, wenn das kleine Wörtchen "geplante" vor den Worten "Absenkung der Promillegrenze" entfernt wird. Wir planen nämlich keine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer. Insofern ist dieses Wörtchen hier unangebracht. Wenn die FREIEN WÄHLER es streichen, werden wir auch diesem Antrag zustimmen.