Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. – Wir kommen zur Abstimmung. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Wir sind jetzt mit der Zeit soweit, dass wir die namentliche Abstimmung durchführen können. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Die Urnen sind jetzt bereit. Ich glaube, Sie sind damit einverstanden, dass ich die namentliche Abstimmung jetzt durchführe. Inzwischen sind 14 Minuten abgelaufen. Ja? – Dann bitte ich, die Stimmkarten einzuwerfen. Die Abstimmung ist eröffnet. Fünf Minuten!
Die Zeit ist um, ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis geben wir wie immer später bekannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Plätze jetzt wieder einzunehmen, damit wir in der Sitzung fortfahren und dem heutigen Sitzungsende entgegengehen können.
Frau Kollegin Schulze hat gerade zu mir gesagt, es wäre allen zu wünschen, dass sie einmal eine Stunde hier oben sitzen.
(Erwin Huber (CSU): Wir können gerne tauschen. Ich bin dazu bereit! – Allgemeine Heiterkeit – Ingrid Heckner (CSU): Frau Schulze hat das gesagt, aber wenn sie hier unten ist, vergisst sie es!)
- Genau, wie so viele hier. Von der Antragsliste, Tagesordnungspunkt 3, ist noch die Nummer 16 offen. Sie wird auf Wunsch der SPD ebenfalls einzeln beraten.
Antrag der Abgeordneten Horst Arnold, Florian von Brunn, Ruth Müller u. a. (SPD) Erlaubnis der Verwendung von mit der Waffe verbundenen künstlichen Lichtquellen (KLQ) und Nachtzielgeräten (NZG) für die Jagd auf Schwarzwild insbesondere in Problemgebieten (Drs. 17/5142)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister Brunner, werte Kolleginnen und Kollegen! Waidgerechtigkeit bedeutet verantwortliche, tierschutzgerechte Jagd und Achtung vor der Kreatur. Unsere Jäger praktizieren die Waidgerechtigkeit, und diejenigen Jäger, die ein Nachtzielgerät verwenden wollen, um nachts effektiver auf Schwarzwild zu jagen, fordern dies, um die von ihnen erwarteten Aufgaben besser erfüllen zu können. Sie sind keine Rambos, die von paramilitärischer Aufrüstung träumen, wie das in einem Beitrag in der "Bayerischen Staatszeitung" vom 10. April 2015 behauptet wurde.
- Ich nicht, und Sie auch nicht. Ich stelle das nur fest. Solche Polemik hilft uns in dieser komplexen und wichtigen Thematik nicht weiter. Konzentrieren wir uns auf die Fakten. Angesichts des Klimawandels, der Notwendigkeit des Waldumbaus und der Veränderungen in unserer Agrarlandschaft mit intensivem Maisanbau auf circa 566.000 Hektar wird der aktiven Jägerschaft immer mehr abverlangt, um die Interessen der Betroffenen zu wahren. Ich betone: die Interessen der Betroffenen. Das sind die Landwirte und Waldbesitzer. Unzweifelhaft ist, dass die hohe Wildschweindichte gesenkt werden muss. Dabei geht es aber nicht nur um die Vermeidung von Schäden, sondern und das ist aus tierschutzpolitischer Sicht sehr wichtig - um eine Verringerung des Risikos der Verbreitung von Tierseuchen verbunden mit der Gefahr der Ansteckung unserer Hausschweinbestände.
Bewegungsjagden, vor allem revierübergreifende, sind nach Meinung der Experten das Mittel der Wahl, um Wildschweine effektiv zu bejagen. Die Ergebnisse
der Arbeitskreise zum Thema "Brennpunkt Schwarzwild" zeigen aber, dass die klassische Ansitzjagd in vielen Regionen in Bayern die wichtigste Jagdmethode auf Schwarzwild ist, obwohl sie meist nur nachts oder in der Dämmerung stattfindet und nur bei entsprechenden Lichtverhältnissen machbar ist. Zahlen aus dem Landkreis Augsburg belegen dies anschaulich. Hier wurden im letzten Jagdjahr 2014/2015 auf 100.000 Hektar Gesamtfläche 1.728 Sauen erlegt, davon nur 10,6 % auf Drückjagden. Im Jahr zuvor waren es sogar nur 6 %. Obwohl also der ganz überwiegende Anteil der Sauen bei der Ansitzjagd zur Strecke kommt, wird die Ansitzjagd in der heutigen Form als ineffizient angesehen: Sie könne die Schwarzwildbestände nicht begrenzen, weil der Zeitaufwand für die Erlegung eines Stückes Schwarzwild sehr hoch ist.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht nur darum gehen, verstärkt auf Bewegungsjagden zur Reduktion der Schwarzwildbestände zu setzen. Vor allem muss die Ansitzjagd effektiver gestaltet werden. Die Lösung wäre die Zulassung von Nachtaufhellern, also künstlichen Lichtquellen und/oder Nachtzielgeräten, die erhebliche Vorteile bei der nächtlichen Jagd mit sich brächten.
Neben der Verhütung enormer Schäden zählen hierzu vor allem Gründe des Tierschutzes und Aspekte der Sicherheit. Künstliche Lichtquellen und Nachtsichtgeräte, die mit der Waffe fest verbunden sind, sind bisher verboten. Erlaubt sind hingegen künstliche Lichtquellen und Nachsichtgeräte, sofern sie nicht mit der Waffe verbunden sind. Diese Regelung ist halbherzig und nicht tierschutzgerecht, weil damit eines nicht gegeben ist, nämlich die beste Möglichkeit, einen einwandfreien Schuss anzutragen.
wonach ein an landeskulturelle Verhältnisse angepasster Schwarzwildbestand sicherzustellen ist, nicht optimal.
Auch die Kolleginnen und Kollegen der CSU befürworten den Einsatz von Nachtaufhellern, allerdings unter der Einschränkung, dass dies nur in besonderen Problemgebieten und nur für eine ausgewählte, besonders geschulte Personengruppe erlaubt wird. Hier wäre eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einzuholen. Meine Damen und Herren, leider ist der
Antrag der CSU so abgefasst, dass eine Umsetzung fast unmöglich erscheint. War das Absicht, so zu tun, als ob man Bewegung in die Sache bringen wollte, gleichzeitig aber Hürden zu schaffen, die das Projekt ad absurdum führen? – Viele Fragen bleiben offen: Was ist ein besonderes Problemgebiet? Wann ist dieses besondere Problemgebiet kein besonderes Problemgebiet mehr? Wer legt dies fest? Wer gehört zu dem ausgewählten, besonders geschulten Personenkreis? Wer schult diesen Personenkreis? Wer kann unter welchen Voraussetzungen ein Nachtzielgerät beantragen? Wer prüft, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen? Wie lange ist eine Genehmigung gültig? Wer beschafft die Geräte? Wer bezahlt sie? Wo werden diese Geräte aufbewahrt? – Fragen über Fragen! Praxistauglichkeit sieht anders aus.
Eine Frage aber fehlt, nämlich die grundlegende, ob nach dem bestehenden Waffengesetz überhaupt eine Ausnahmeregelung möglich ist. Dazu hat Professor Dietlein vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ein Gutachten erstellt. In diesem Gutachten heißt es, die Freigabe von Nachtzieltechnik zur Schwarzwildbejagung auf der Basis des geltenden Waffen- und Jagdrechts sei nicht möglich, auch nicht unter Anwendung von § 40 des Waffengesetzes. Nach Dietlein sind die Ausnahmetatbestände nach Regelkatalog allesamt nicht erfüllt; als Alternative bliebe allein eine Änderung des Waffengesetzes
Meine Damen und Herren, genau das ist die Forderung unseres Antrages. Wir wollen für die nächtliche Jagd auf Schwarzwild eine gesetzliche Zulassung von künstlichen Lichtquellen und Nachtzielgeräten, die fest mit der Waffe verbunden sind. Nur eine Änderung der einschlägigen Gesetze gewährleistet eine sachbezogene und pragmatische Vorgehensweise der zuständigen Jagdbehörden und vermeidet überbordenden Bürokratismus.
Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen der CSU, sich hier nicht zu verweigern; denn es geht uns doch allen um die Sache: Steigerung der Schwarzwildstrecken unter Wahrung der größtmöglichen Tierschutzgerechtigkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Woerlein, es ist nicht so, dass die SPD diese Geschichte erfunden hätte; die CSU hat bereits 2010 ihren ersten Antrag zu dieser Thematik eingebracht.
Daraufhin wurde dann das Pilotprojekt "Brennpunkt Schwarzwild" auf den Weg gebracht. Sie wissen, es ist im letzten Jahr zu Ende geführt worden. Wir können sagen, dass es erfolgreich gelaufen ist und sich auch weiterentwickeln wird.
Wir danken allen Beteiligten, sämtlichen Angehörigen der Feld-, Wald- und Wiesenfamilie – wenn ich das einmal so ausdrücken darf –, und ich bedanke mich auch jetzt noch einmal für die konstruktiv-kritische Zusammenarbeit aller Beteiligten. Da ist deutlich geworden, dass alle Klientel ihre Stärken eingebracht haben und auch Vorurteile abgebaut wurden, die ja immer wieder bestehen. Jetzt gilt es, meine Damen und Herren, die Ergebnisse und diese Strategien über diese Pilotregionen hinaus gut zu kommunizieren und letztendlich anzuwenden.
Ich betone noch einmal: Die Nachtzieltechnik, das gerade vom Kollegen Woerlein geschilderte Anwenden dieser montierten Gerätschaften an der Waffe, ist ein einziger Baustein innerhalb dieses gesamten Maßnahmenpakets. Unser Weg, der Weg der CSU-Fraktion, sieht eben vor: Wir wollen keine Ausnahmeregelungen, die über das hinausgehen, was momentan das Waffenrecht und auch das Jagdrecht ermöglicht.
Mit Ihrem Antrag suggerieren Sie, dass weitergehende Voraussetzungen festgesetzt werden sollen. Herr Ländner hat sich gerade zu Recht aufgeregt; Ihnen ist anscheinend nicht bewusst, wie es da um die Zuständigkeit ausschaut, meine Damen und Herren von der Opposition. Wir können das gar nicht frei entscheiden. Wir haben in unserem Bayerischen Jagdgesetz genau geregelt, dass bereits jetzt die Untere Jagdbehörde das im Bundesjagdgesetz vorgegebene Verbot aus besonderen Gründen einschränken kann. Das haben wir jetzt auch während der Projektdauer genutzt. Auf diesem Weg wollen wir das auch angehen.
Deshalb sage ich: Finger weg von landeseinheitlichen Kriterien, die hier fehl am Platz sind! Wir könnten die gar nicht so durchbringen, wie Sie sich das vorstellen.