Deshalb sage ich: Finger weg von landeseinheitlichen Kriterien, die hier fehl am Platz sind! Wir könnten die gar nicht so durchbringen, wie Sie sich das vorstellen.
Wer sich jetzt näher mit der Materie befasst hat – ich gehe davon aus, Herr Arnold, dass Sie das im Ausschuss gemacht haben –, der weiß um die Vorteile und auch um die Grenzen der Nachtzieltechnik und künstlicher Lichtquellen.
Wir setzen weiterhin auf unser Konzept, auf dieses gut kombinierte Maßnahmenpaket, die Kooperation der Verbände und der Verwaltung. Sicherlich ist auch die politische Begleitung wichtig. Wir wollen auch Tierschutz, Waidgerechtigkeit und Sicherheit voranstellen.
Ich würde vorschlagen, wir hören uns das demnächst einmal im Landwirtschaftsausschuss an. Die Staatsregierung kann berichten, wie weit momentan der Stand der Entwicklung ist. Es ist bei all diesen Themen ja immer auch die Expertise des BKA einzuholen. Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich möchte auch daran erinnern, dass es gerade aus den Reihen der FREIEN WÄHLER sehr viele kritische Stimmen gab, als wir 2010 die Nachtzieltechnik aufgenommen haben. Darum verwundert es mich sehr, Herr Aiwanger, dass Sie jetzt auf einmal so tun, als würde unser Antrag nicht weit genug gehen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letztes Thema des heutigen Abends: Es wird schon bald finster, wir denken über Nachtsicht- und Nachtzieltechnik nach. Worum geht‘s? – Das große Ziel ist, die Wildschweinbestände in Bayern in den Griff zu kriegen. Jetzt ist einfach die Debatte: Was tun wir? – Ich stelle nochmal das Modell der FREIEN WÄHLER nach vorne, was wir seit Jahren fordern.
Der Herr Minister Brunner möge mal in seiner Eigenschaft als oberster Jagdherr in den Bayerischen Staatsforsten die Anweisung geben, dass die bayerischen Staatsjagden mit Privatjagden in Bezug auf Wildschweinjagd so zusammenzuarbeiten haben, dass der Rehwildabschuss nicht durchgeführt wird, wenn die Privatjäger das nicht wollen, weil daran sehr viele Wildschweinjagden scheitern. Der Staat sagt: Ich schieß die Rehe auch mit. Die Privaten sagen: Dann tun wir nicht mit. Dann ist das ganze Ding geplatzt. Würde aber der Staat sagen: Wir konzentrieren uns auf die Sauen genau wie die Privaten, dann wür
den sehr viel mehr Jagden am Tag abgehalten mit normaler Technik, dann bräuchten wir in meinen Augen diese Debatte in der Dimension nicht zu führen.
Jetzt liegt aber der Antrag auf dem Tisch und wird die Debatte geführt, mit Nachtzieltechnik nachts, wenn es finster ist, trotzdem Wildsauen schießen zu können. Die Rechtslage ist ganz klar – und das ist bisher bei keinem der Redner eindeutig herausgekommen –, dass das Bundeskriminalamt nicht irgendwo eingebunden werden muss, sondern das Bundeskriminalamt entscheidet letztinstanzlich, ob es dem Anliegen zustimmt oder nicht. Das heißt, wir können uns alle einig sein oder alle dagegen sein; am Ende macht es das Bundeskriminalamt so oder so. Das Bundeskriminalamt hat als höchstes Ziel, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, und will eben deshalb möglichst wenig Waffentechnik in Umlauf haben, die auch nachts für gute, zielgerichtete Schüsse angewendet werden könnte. Wenn wir sagen, wir haben Wildschweinschäden, dann lachen die nur darüber und sagen, die innere Sicherheit ist ein höheres Ziel.
Jetzt geht es also darum, hier genau zu begründen, warum das so wichtig ist, mit Seuchen und Schäden usw., damit die sagen, okay, dann nehmen wir dieses staatspolitische Ziel der inneren Sicherheit nicht mehr ganz auf 100 %, sondern fahren ein bisschen zurück. Derzeit liegen Anträge beim Bundeskriminalamt vor von einer Reihe von Jägern, die das in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium beantragt haben. Jetzt müssen wir abwarten, was hier die nächsten Wochen - ich weiß nicht, wie lange die Prüfung dauert - auf uns zukommt.
Der Antrag der SPD suggeriert ein bisschen auf allen Ebenen. Ich habe schon Diskussionen gehört: Ja, das setzen wir dann auch beim Rehwild ein und nicht nur in Schwarzwildgebieten.
Hier sind also wohl Einflüsterer von den Staatsforsten. Ich will jetzt zwar Kollegen nicht an den Pranger stellen, aber es sind die Aussagen auch in der Presse aufgetaucht, der Staatsforst fordert das dann auch gleich für das Rehwild, wenn man schon bei dem Thema ist.
Aber in der Nacht darf man das Rehwild gar nicht jagen. Also insofern ist das aufs Schwarzwild konzentriert zu sehen. Damit sind andere Regionen schon
mal außen vor. Dann wird die Bundespolitik fragen: Gibt es wirklich keine anderen Möglichkeiten als mit dieser Waffentechnik? – Dann werden wir liefern müssen, ob wir durch eine Intensivierung der Drückjagden usw. dieses Ziel auch erreichen.
Unterm Strich: Ich glaube, wir sollten trotzdem nicht sagen, das kommt überhaupt nicht infrage. Warten wir erst einmal ab, was das Bundeskriminalamt sagt. Sollten die zustimmen, wovon ich aber fast nicht ausgehe, dann müssten wir ganz gezielt Ausnahmen definieren, wo es zugelassen ist,
sehr strikt, aber eben nicht auf allen Ebenen, sondern dann wirklich nur in Problemregionen und nicht überall. Der SPD-Antrag heute ist sehr weit gefasst. Wir werden uns der Stimme enthalten. Die Gesamtrichtung passt, wenn man sagt: Wir wollen uns der Thematik stellen. Aber Sie meinen, die Nachtzielgeräte könnten dann zur Standardausrichtung jedes Jägers werden. Das wird nicht der Fall sein, und das wäre auch kontraproduktiv, weil die Jagd mitten in der Nacht nicht nur Vorteile, sondern auch viele Nachteile bringt. Andere Schalenwildarten würden mehr verbeißen, wenn es in der finsteren Nacht rund um die Uhr knallt.
Herr Minister Brunner hat die Lage vielleicht etwas falsch eingesetzt, als er gesagt hat, bis Mai würden die Voraussetzungen geschaffen werden. Da haben viele gemeint, ab Mai gibt es die Geräte zu kaufen. Jetzt merkt man aber, dass das doch schwieriger wird als angenommen. Wir sollten uns hier im Haus nicht die Augen auskratzen. Entscheidend ist, was das Bundeskriminalamt sagt. Sollte es wider Erwarten grünes Licht geben, können wir in aller Ruhe detailliert überlegen, welche Gebiete infrage kommen. Aber es macht keinen Sinn, jetzt über das Ziel hinauszuschießen.
Ganz zum Schluss noch einmal der Appell an Sie, Herr Brunner: Gehen Sie endlich auf Ihre Staatsforsten zu und sagen Sie, dass der Staatsforst ab dem Tag, ab dem die Privatjäger keinen Rehabschuss wollen, ebenfalls darauf verzichten soll. Dann hätten wir sehr viel mehr Wildschweinjagden, hätten viele Probleme gelöst und bräuchten nicht nachts mit quasi Kriegswaffen in Maishaufen zu sitzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben ein Problem mit der rasanten Zunahme der Schwarzwildpopulation in Bayern. Auch die CSU hat zugegeben,
dass die bisher angewandten und erlaubten Methoden zur Bejagung des Schwarzwildes zu wenig bewirkt haben, um die Schwarzwildbestände in den Griff zu bekommen. Entschädigungszahlungen an die Betroffenen sind auch keine langfristigen Lösungen. Andere Lösungsansätze, zum Beispiel der, den ich in Frankreich gesehen habe, nämlich das Einzäunen von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die Jäger, sind in Bayern auch nicht durchführbar. Deshalb müssen wir weitere Möglichkeiten zur Reduktion der Schwarzwildpopulation in Bayern finden.
Dabei halten wir die Anwendung von Nachtzielgeräten für einen möglichen – wirklich ausdrücklich für einen möglichen – Beitrag. Dem Bericht des Bayerischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten "Brennpunkt Schwarzwild" ist zu entnehmen, dass mit revierübergreifenden Drückjagden, Bewegungsjagden, Kirrung und Saufängen nur bescheidene Erfolge erzielt werden konnten und das Problem so nicht wesentlich gelöst werden konnte. Wir sehen also als letztes Mittel den Einsatz von Nachtzielgeräten.
Jetzt zur rechtlichen Bedeutung. Es gibt jetzt schon – da hat die CSU-Fraktion recht – Ausnahmeregelungen vom waffenrechtlichen Verbot. Es heißt wörtlich:
Zulassung von Ausnahmen vom Umgangsverbot allgemein oder für den Einzelfall durch BKA nach § 40 Abs. 4 Satz 1 WaffG auf Antrag möglich.
Abwägungsentscheidung: Die Interessen des Antragstellers müssen auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen
Das heißt, es ist heute schon möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. Die Frage ist, welche Voraussetzungen dafür nötig sind.
Jetzt kommt die entscheidende Frage: Müssen wir das Waffenrecht ändern? Das aber wollen wir GRÜNE nicht. Wir wollen das Waffenrecht nicht ändern. Mich wundert jetzt beim Antrag der SPD die mündliche Begründung. Eigentlich steht im Antrag nicht dezidiert, dass das Waffenrecht zu ändern ist. Wir finden, der Antrag der SPD geht eindeutig in die richtige Richtung. Die Frage ist, wie wir damit umgehen. Wir werden dem Antrag zustimmen. Herr Aiwanger hat recht: Vielleicht ist es vernünftig abzuwarten, wie das BKA entscheidet und wie wir das BKA in dieser Sache beeinflussen. Herr Minister, wir können sagen: Wir hatten das Problem und brauchen eine unbürokratische Lösung für unsere Jäger.
Das Wichtigste an der Sache für die Jäger möchte ich auch noch nennen. Uns ist natürlich bekannt, dass es viele Vorbehalte aus den Jägerkreisen gibt. Das heißt, wir eröffnen hier eine Möglichkeit, das Nachtzielgerät unter bestimmten Voraussetzungen zu benutzen. Das heißt, jedem Jäger ist nach wie vor freigestellt, ob er das Gerät in Anspruch nimmt oder nicht. Das ist das Wesentliche an der Forderung. Es muss Freiwilligkeit bestehen. Wenn Jagdgemeinschaften oder Jäger das Gerät nicht für die Jagd verwenden wollen, ist das überhaupt kein Problem; dann können sie es anders machen. Nur müssen wir in der derzeitigen Situation auch für unsere Bauern – ich spreche für unsere Bäuerinnen und Bauern – sagen, dass wir dringend eine Lösung brauchen. Diese Lösung sollten wir in Angriff nehmen. Ich stimme dem Antrag der SPD zu, weil der Text das, was hier gesagt wurde, eigentlich nicht hergibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Es darf keine Änderung in den gesetzlichen Grundlagen geben. Dies war vom ersten Tag an Prämisse des CSU-Antrags hierzu. Der Ball liegt zunächst beim BKA. Es hat abzuwägen, welche Interessen höher zu bewerten sind, die öffentliche Sicherheit, auch gegenüber Schäden in der Landwirtschaft, oder die Verringerung des Schwarzwildbestandes. Der Einsatz muss aber auf Ausnahmen beschränkt bleiben, die im Vorfeld klar zu definieren sind. Eine solche Definition sehe ich im Antrag der SPD nicht.
Wir haben immer betont, dass der Einsatz von Nachtzielgeräten kein Allheilmittel, sondern ein weiteres Instrument bei der Bejagung von Schwarzwild ist. Das heißt, weitere Anstrengungen müssen ebenfalls intensiviert werden.
Im letzten Jahr betrug die Schwarzwildstrecke insgesamt 68.000 Tiere. Hierfür auch ein herzliches Dankeschön an die Jägerschaft für ihren Einsatz!
Lieber Herr Woerlein, zu Ihrem Antrag und zu dem Vorgehen im Ausschuss: Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Sie gesagt haben, Sie stimmen unserem Antrag nicht zu, bitten aber um Zustimmung zu Ihrem Antrag, der irgendwann kommt, weil die SPD einen besseren bringen würde. Darauf warten wir heute noch.
Kollege Leiner – ich habe das gar nicht richtig verstanden, Uli –, du hast gesagt, dass die gesetzlichen Grundlagen, über die wir vorhin diskutiert haben, für das Antragsanliegen nicht gegeben sind, dass aber trotzdem zugestimmt werde. Wir lehnen den Antrag, wie gesagt, ab.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat Herr Staatsminister Brunner für die Staatsregierung um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem Lob für die Jäger an. 68.000 Tiere waren ein Rekordergebnis im letzten Jagdjahr. Dennoch nimmt die Anzahl der Wildschweine stetig zu; die Reproduktion liegt bei sage und schreibe 300 %. Deswegen müssen wir in der Tat darüber nachdenken, ob wir effizientere Jagdmöglichkeiten anbieten können. Ich betone ausdrücklich: Wir haben am 28. November letzten Jahres ein Symposium zu diesem Thema abgehalten, und die Nachtzieltechnik ist ein Mosaikstein in einem Bündel von Maßnahmen.
Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist zwar keine Patentlösung, aber eine weitere Möglichkeit, bei unserem gemeinsamen Anliegen erfolgreicher zu sein.
Außerdem glaube ich, Herr Aiwanger, dass der Einsatz von Nachtzielgeräten auch für die Sicherheit der Jagenden und der Menschen in der Natur dienlich und vorteilhaft sein kann. Leider Gottes sind in letzter Zeit wiederholt schwere Unfälle vorgekommen, weil das Wildschwein auch nachtaktiv ist und die Jäger sehr wohl auch nachts auf die Jagd gehen, bei anbrechender Dunkelheit das Ziel vermutlich nicht hundertprozentig definieren können und dennoch abdrücken, weil sie glauben, es sei ein Wildschwein. Mit Einsatz dieser Nachtzieltechnik könnte man das nahezu ausschließen. Deswegen ist es auch im Interesse der Jagenden, den Einsatz dieser Technik, die übrigens von den meisten der Jäger selbst gefordert wird, zu ermöglichen. Das geschieht freiwillig.
Herr Aiwanger, ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Sie Schwierigkeiten haben, Ihre eigene Position zu finden.