Aufgrund der im letzten Plenum beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist in § 2 Nummer 19 der bisherige Änderungshinweis nunmehr in "zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2015 (GVBl S. 70)" zu ändern.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Sehe ich keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Auch hier erhebt
sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen?
Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so beschlossen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 40 und 17 der Anlage zur Tagesordnung; das sind der Antrag der Abgeordneten Beißwenger, Dr. Hünnerkopf, Brendel-Fischer und anderer (CSU) betreffend "Tierschutz in der Putenmast" auf Drucksache 17/5637, der auf Antrag der CSU-Fraktion zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 14 beraten werden soll, und der Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Osgyan und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung" auf Drucksache 17/5207, der auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln beraten werden soll. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Jetzt sind wir knapp vor 13.00 Uhr. Ich denke, wir sollten jetzt Mittagspause machen. Ich entlasse Sie in
Gnaden und rufe das Plenum für 13.30 Uhr wieder zusammen. – Danke schön. Ihnen allen einen guten Appetit!
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martina Fehlner, Dr. Christoph Rabenstein u. a. und Fraktion (SPD) Für Medienvielfalt in Bayern. Regionale Werbemärkte müssen für nationale TV-Konzerne tabu bleiben (Drs. 17/6433)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Regionalen Medien nicht die Finanzierungsgrundlage entziehen (Drs. 17/6450)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Regionale Werbemärkte: Medienvielfalt erhalten, neue Chancen nutzen - für eine Lösung im Konsens (Drs. 17/6451)
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist wichtig, die regionale Medienvielfalt in Bayern zu sichern. Hier aber besteht unserer Ansicht nach dringender Handlungsbedarf. Deshalb haben wir einen Dringlichkeitsantrag eingebracht mit dem Ziel, dass regionale Werbemärkte für nationale TV-Konzerne tabu bleiben. Halten wir fest: Die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter und die Zeitungen in Bayern leisten einen ganz maßgeblichen Beitrag zur regionalen Medienvielfalt und zu regionaler Information und Unterhaltung ihrer Hörer, Leser und Zuschauer.
Uns hat daher schon merkwürdig berührt, dass sich der Bayerische Ministerpräsident völlig überraschend dem Votum aller anderen 15 Länder nicht ange
schlossen hat, den Rundfunkstaatsvertrag zu ändern und Regelungen zu schaffen, um die regionale Werbung nationaler TV-Anbieter als unzulässig zu unterbinden. Wir brauchen jedoch im Rundfunkstaatsvertrag Regelungen, die die Forderungen erfüllen, dass regionale Werbung regionalen Programmen vorbehalten bleibt und dass die technischen Möglichkeiten nationaler Rundfunkanbieter, Fernsehwerbung und Hörfunkwerbung zu regionalisieren, nicht dazu genutzt werden dürfen, um regionalen und lokalen Medien den Werbemarkt abzugraben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten hier nicht wankelmütig werden. Wir dachten eigentlich, dass im Hinblick auf die Zeitungsleser, die Fernsehzuschauer und die Radiohörer und deren Interesse an vielfältiger Berichterstattung hier im Hause der Grundkonsens bestand, dass regionale Medien die Chance haben müssen, sich aus regionalen Werbemärkten zu refinanzieren. Wer lokale Werbung will, muss auch lokale Berichterstattung liefern. Daran hat sich nichts geändert.
Die deutschen Zeitungsverleger befürchten Einnahmeverluste von bis zu 280 Millionen Euro pro Jahr. Das ist bedenklich und hat natürlich Auswirkungen auf die Arbeitsplätze, auf die Qualität der Ausbildung, auf die Informationsvielfalt und somit auch auf die Qualität der Zeitungen insgesamt. Grund für diese Einschätzung des Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, ist auch der für uns überraschende und nicht nachvollziehbare Einspruch des Bayerischen Ministerpräsidenten gegen eine im Konsens erarbeitete Änderung des Rundfunkstaatsvertrags.
Die Folgen für die Medienlandschaft in Bayern sind absehbar. Mit viel Energie drängen nationale TV-Anbieter wie der Medienkonzern ProSiebenSat.1 seit Jahresbeginn in die regionalen Werbemärkte. Die Werbebudgets werden bereits jetzt neu verteilt, und Gelder, die einmal aus den traditionellen Werbemärkten abgeflossen sind, sind für die Zeitungsverleger unwiederbringlich verloren. Eine Studie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien – BLM – hat bereits vor drei Jahren gezeigt, dass die Umschichtung von Werbebudgets in Bayern vor allem zulasten der Zeitungen geht, die ohnehin gegen sinkende Auflagen und schwindende Anzeigenerlöse zu kämpfen haben.
Gerade sie sind es aber, die aus unseren Heimatregionen berichten und informieren. Sie sichern so die wichtige publizistische Vielfalt und natürlich auch die Meinungsvielfalt. Wir brauchen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus, gerade auch im lokalen und regionalen Bereich.
Unverständlich ist, dass der Bayerische Ministerpräsident als Einziger gegen eine von allen anderen Ministerpräsidenten vorgeschlagene Änderung des Rundfunkstaatsvertrags gestimmt hat. Er hat damals darauf hingewiesen, dass er noch entsprechende Gespräche führen wolle. Für uns wäre es schon interessant zu wissen, welche Gespräche geführt wurden und welche neuen Erkenntnisse sie gebracht haben. Das würden wir gerne erfahren. Wir sind immer von einer gemeinsamen Lösung ausgegangen; der Ministerpräsident will sie aber augenscheinlich nicht.
Unsere Haltung bleibt unverändert. Wir wollen, dass im Rundfunkstaatsvertrag fixiert wird, dass regionalisierte Werbung für die nationalen TV-Anbieter nicht zugelassen wird. Deshalb unser Dringlichkeitsantrag.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen jetzt eigentlich in die zweite Runde der Debatte zu diesem Thema. Wir haben vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER diskutiert, der inhaltlich dasselbe zum Thema hatte, aber versuchte, auf einem anderen Weg zu demselben Ziel zu kommen, nämlich über das Bayerische Mediengesetz. Wir haben gesehen, dass die Bereitschaft auf der CSU-Seite nicht sehr groß ist, dem zu folgen. Die SPD hat auch einen Antrag, der im Wesentlichen mit dem wortgleich ist, was wir jetzt als Dringlichkeitsantrag haben, im Landtag eingereicht. Dasselbe haben wir getan.
Wir sind der Meinung, dass wir eine regionalisierte Werbung für nationale TV-Anbieter auf jeden Fall verhindern müssen. Meine Vorrednerin hat das schon sehr gut dargelegt, und ich möchte nicht alles wiederholen. Ich möchte aber daran erinnern, dass es hier nicht um irgendeine komplizierte Fachdiskussion geht, die nur Spezialisten etwas angeht. Es geht im Wesentlichen um die Frage, welche lokalen Medien wir in Zukunft noch bei uns vor Ort – ich meine: bei uns in der Region – haben. Es geht um die Zukunft der regionalen und lokalen Medien, in diesem Fall sowohl der Radio- und TV-Anbieter als auch der Printmedien. Es geht letztendlich um unsere Zeitungen, die wir jeden Morgen haben. Es geht um unser Radio, das wir morgens einschalten. Es geht um "TV Oberfranken" und alle anderen regionalen Sender, die wir brauchen, um die regionale Berichterstattung zu gewährleisten.
Sie wissen, dass wir GRÜNE immer für eine sehr strikte Trennung zwischen öffentlich-rechtlich finanzierten und privaten Anbietern waren. Wir waren auch immer dagegen, dass private Medien aus Steuermitteln finanziert werden, gerade weil es sinnvoll ist, dass sich diese Medien aus Werbeeinnahmen finanzieren können. Wenn wir große nationale Anbieter auf dem regionalen Werbemarkt zulassen und diesen damit zerstören, dann funktioniert letztlich unser duales System nicht mehr. Dieser Entwicklung müssen wir entgegentreten. Das versuchen wir mit den beiden Dringlichkeitsanträgen, die uns heute vorliegen.
Unser Ziel ist es, Schaden vom Medienstandort Bayern abzuwenden. Wir wollen auch nicht, dass die Monopolisierung vorangetrieben wird. Schon heute gehören in Oberfranken fast alle Radiosender einem Anbieter, das heißt, dort gibt es keine Vielfalt mehr. Wenn wir eine weitere Einschränkung der Finanzierungsmöglichkeiten regionaler und lokaler Sender zulassen, werden wir, was die Medienvielfalt angeht, ein Desaster erleben.
Dass die CSU sehenden Auges in diese Richtung läuft, hat nur einen einzigen Grund – darauf habe ich schon in der vergangenen Debatte zu diesem Thema hingewiesen –: Sie von der CSU gehen dem Lobbyisten Stoiber, den ProSieben genau zu diesem Zweck eingestellt hat, auf den Leim.
Die Diskussion über das Problem läuft schon seit zwei Jahren. Bisher waren alle zuständigen Gremien, zum Beispiel der Medienrat, aber auch der Landtag der Überzeugung, dass der beschriebenen Entwicklung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Sie von der CSU fallen nun gemeinsam mit Ihrem Ministerpräsidenten um und vollziehen den Kniefall vor ProSieben und seinem Lobbyisten Stoiber.
Die Folge wird ein großer Strukturwandel im Medienmarkt sein. Mir ist vor allen Dingen um die Zeitungen bange. In der vergangenen Woche war ich zu Gast bei den Zeitungsverlegern in Nürnberg, die dort ihre Jahrestagung abgehalten haben. Das ist ein Termin, bei dem man normalerweise viele Kolleginnen und Kollegen von der CSU trifft. Erstaunlich war, dass an diesem Abend kein einziger CSU-Abgeordneter anwesend war. Ich kann Ihnen sagen, dass die Verleger und Verlegerinnen sehr sauer über die Art und Weise waren, in der die Staatsregierung bei der Ministerpräsidentenkonferenz im März 2015 eine gute Lösung blockiert hat. Alle anderen Bundesländer trugen einen Vorschlag mit, um der regionalisierten Werbung für nationale TV-Anbieter einen Riegel vorzuschieben.
Nur Seehofer hat die Einigung blockiert. Angesichts dessen kann ich nur fragen: Sind denn alle anderen Bundesländer dümmer als Bayern? Liegen alle anderen falsch, und nur der Ministerpräsident liegt richtig?
Wir sollten genau darauf schauen, wer den größten Nutzen von regionalisierter Werbung in bundesweit ausgestrahlten Programmen hat und wer die Kosten der Blockade durch den Ministerpräsidenten trägt. Die Kosten tragen am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Ergebnis wird jedenfalls eine schlechtere regionale bzw. lokale Berichterstattung sein. Die Konsequenzen werden Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, den Bürgern erklären müssen.
Der Antrag, den Sie von der CSU-Fraktion vorgelegt haben, zeigt nur, dass Sie trotz der Gespräche, die noch in der vergangenen Woche geführt wurden, nichts dazugelernt haben. Die "konsensuale" Lösung, von der in Ihrem Antrag die Rede ist, kann nur bedeuten: Wir nehmen den Kleinen etwas weg und geben es den Großen. – Wir werden uns nicht nur hier im Landtag dagegenstemmen, sondern werden auch in der Öffentlichkeit deutlich sagen, wer für diese Entwicklung letztlich die Verantwortung trägt.