Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Herr Kollege Mistol das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Auf den Konflikt zwischen den Berliner Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD will ich jetzt nicht mehr eingehen, insbesondere zum Thema Mietpreisbremse, das auf der Tagesordnung steht. Die Kollegen Lotte und Westphal haben den Finger schon selber in die Wunde gelegt. Besser als in ihren Redebeiträgen hätten sie nicht dokumentieren können, dass das, was die Mietpreisbremse angeht und was dabei herausgekommen ist, nur ein Formelkompromiss ist, zumindest in der jetzigen Form.
Nichtsdestotrotz halte ich es für notwendig, die Mietpreisbremse zügig einzuführen, weil schon seit deren Ankündigung die Mieten, sozusagen in vorauseilendem Gehorsam, nach oben gegangen sind, weil gesagt wurde: Jetzt machen wir noch Mietpreissteigerungen; wenn die Mietpreisbremse kommt, sind wir auf der sicheren Seite.
Wie sieht die Situation aus? Ich habe sie mit einer Schriftlichen Anfrage abgefragt. Kollege Lotte hat schon darauf hingewiesen. Die Mietpreisbremse tritt zum 1. Juni offiziell in Kraft. Berlin wird sie auch zum 1. Juni einführen, NRW und das Saarland zum 1. Juli, Rheinland-Pfalz bis zur Sommerpause und BadenWürttemberg und Bremen immerhin bis spätestens 1. September. Im Freistaat beschränkt man sich ganz aktuell auf die Aussage, dass man sie zügig einführen will – so die Antwort der Staatsregierung.
Leider ist zu befürchten, dass sich die Umsetzung tatsächlich noch weiter hinziehen wird, weil die Staatsre
gierung ihre Hausaufgaben noch lange nicht erledigt hat, weil immer noch nicht klar ist, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll und mit welchen Maßnahmen man den Wohnraummangel in Bayern beheben will. Da ist noch alles blank, was andere Bundesländer offensichtlich schon längst getan haben.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen: Die Mietpreisbremse hat uns nicht überraschend über Nacht ereilt, sondern sie wird seit über zwei Jahren diskutiert – Zeit genug, um eine solide Datengrundlage zur Definition angespannter Wohnungsmärkte zu erheben und sich mit den betroffenen Städten und Gemeinden vorab ins Benehmen zu setzen und entsprechend abzustimmen. Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass trotz allen Reformbedarfs für eine funktionierende Mietpreisbremse auch jeweils das Vorhandensein eines Mietspiegels wichtig wäre. Ein Mietspiegel legt die ortsüblichen Vergleichsmieten fest, an denen sich Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter orientieren, wenn es um Mieterhöhungen geht.
Es ist beschämend, dass bisher nur eine Handvoll Kommunen in Bayern einen Mietspiegel hat. Von 907 Kommunen, die an der Erhebung zur Wohnraumversorgung teilgenommen haben, bei denen man davon ausgehen kann, dass es diejenigen mit angespanntem Wohnungsmarkt sind, haben nur 33 Kommunen einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel.
Es ist schon richtig, dass man auch mit Vergleichsmietdatenbanken oder anderen statistischen Erhebungen die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen kann. Diese Art der Hilfestellung halte ich aber für sehr konfliktträchtig und langfristig auch nur für bedingt geeignet. Stattdessen halte ich es für zielführender, die Kommunen mit entsprechenden Anreizen bei der Aufstellung von Mietspiegeln zu unterstützen.
Ich sehe allerdings großen Reformbedarf beim Mietspiegel, auch wenn ich sagen muss: Der Mietspiegel ist noch immer das beste Instrument, um eine verlässliche Übersicht über die Höhe der Mieten zu erhalten. Er hat bei Vermieterinnen und Vermietern und Mieterinnen und Mietern die größtmögliche Akzeptanz und schafft vor allem Rechtsfrieden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch betonen: Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ist keinesfalls das Aus für die Mietpreisbremse. Es ist ein Einzelurteil; darüber sind wir uns einig. Für mich zeigt es aber auch, dass es notwendig ist, bundesweit einheitliche Kriterien für die Erhebung von Mietspiegeln festzulegen, um zu verhindern, dass der
Mietspiegel als Mietpreistreiber wirkt. Außerdem ist es erforderlich, dass bei der Berechnung des Mietniveaus die letzten zehn Jahre statt die letzten vier Jahre zugrunde gelegt werden. Zudem sollte auch die energetische Gebäudebeschaffenheit als Vergleichsvariable Eingang finden. Hierzu erwarte ich mir von der Staatsregierung entsprechende zeitnahe Bundesratsinitiativen, oder Sie wenden sich an Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, die das übernehmen können.
Abschließend möchte ich sagen: Nur mit allgemein verbindlichen, repräsentativen Maßstäben kann auch die Mietpreisbremse letztendlich ihre volle Wirkung entfalten. Es bleibt zu hoffen, dass Sie die Mieterinnen und Mieter in Bayern nicht noch länger warten lassen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zum ersten Mal in diesem Jahr sprechen wir über diese Thematik. Anlass für die heutige Diskussion ist das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, das Herr Kollege Lotte eingangs bereits geschildert hat. Die Ursache für die heutige Diskussion – das Urteil ist der Anlass – ist ein teilweise akuter Wohnungsmangel in Ballungsräumen oder auch in touristisch bedeutsamen Gebieten. Herr Kollege Glauber hat darauf hingewiesen, dass Bayern absolut nicht einheitlich gesehen werden kann. Wir haben Gebiete mit großem Wohnungsmangel, wir haben aber auch Gebiete mit großen Leerständen.
Die Mietpreisbremse, die die Große Koalition beschlossen hat, ist wohlgemerkt kein Allheilmittel. Sie kann aber ein Baustein sein, um bezahlbare Mietwohnungen zu erhalten. Ein ganzes Bündel von Maßnahmen ist für die ausreichende Wohnraumversorgung nötig. Ich habe hier bereits wiederholt darauf hingewiesen.
Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam handeln. Dies fordert nicht nur Städtetagspräsident Ulrich Maly, sondern dies fordert auch ein Verbändebündnis Wohnungsbau, zu dem sich sieben Verbände breitester Couleur zusammengeschlossen haben – ich darf diese hier nennen –: der Deutsche Mieterbund, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel und die Deutsche
Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau. Das sind also alles Verbände, die sich konkret mit dem Wohnungsbau beschäftigen. Sie haben sich zusammengeschlossen, um für ausreichenden Wohnraum zu sorgen. Sie haben festgestellt: Neubau wird immer teurer. Die Kosten für Neubauten sind um nahezu 40 % gestiegen. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser.
Herr Kollege Lotte, Sie haben gesagt, dass wir in Bayern überwiegend Mieter haben. Also spielen Mehrfamilienhäuser eine größere Rolle. Deren Baukosten sind in den vergangenen 40 Jahren um insgesamt 40 % gestiegen. Das ist auch der Grund für die hohen Mieten. Wenn die Neubaumieten so hoch sind, versucht man natürlich, die Bestandsmieten möglichst anzuheben. Dadurch wird das Wohnen insgesamt teurer.
Wir sollten uns hier endlich einmal auf eine sachliche Diskussion einlassen und miteinander überlegen, was wir tun können, um mehr Wohnungen zu schaffen.
- Herr Aiwanger, ich sage Ihnen doch immer wieder: Erst nachdenken, dann das Maul aufreißen. Erst zuhören, und dann können Sie sich mit Zwischenrufen zu Wort melden. Hören Sie mit Zurufen doch auf! Hören Sie zu!
Man kann nicht immer nur reflexhaft nach mehr Geld verlangen, sondern muss auch überlegen, wie man das Geld sinnvoller einsetzen kann. Von daher dürfen wir der Kostenexplosion nicht einfach tatenlos zusehen. Es geht hier um Bauwerks- und Planungskosten. Es geht darum, dass der Staat Verordnungen vorgibt, dass er sagt, was und wie geplant werden muss. Hierbei setzt er die Hürden immer höher.
Dabei sollten wir auf niemanden mit dem Finger zeigen. Wir alle, die wir politisch tätig sind, müssen uns den Schuh anziehen. Das gilt selbst für die FREIEN WÄHLER, auch wenn sie in Berlin nicht dabei sind. In den Kommunen sind sie doch dabei. Auch die Kommunen betätigen sich hier teilweise als Kostentreiber.
Es geht darum, dass man steuerliche und baurechtliche Vorgaben von Bund und Ländern nicht weiter nach oben treibt. Das schlägt sich nämlich auf den Quadratmeterpreis der Wohnfläche nieder. In den vergangenen 14 Jahren ist dieser Preis um über 800 Euro gestiegen. Allein diese Vorgaben schlagen mit 248 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Wer Grund und Boden kaufen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Der Kostenanstieg beträgt 115 Euro pro Quadratmeter. Auflagen der Kommunen haben einen
Welche Maßnahmen muss man miteinander in dem jeweils relevanten Bereich ergreifen? Der Bund ist insbesondere gefordert, steuerliche Rahmenbedingungen zu ändern, die Abschreibung zu verbessern, die AfA von 2 auf 4 % linear zu erhöhen. Dies haben Sie eine Zeit lang gefürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Aber, ich glaube, mittlerweile ist hier die bessere Erkenntnis gereift. Da sollte auch der Bundesrat zustimmen, an dem dies vor zwei Jahren gescheitert war, nachdem es der Bundestag bereits beschlossen hatte.
Es geht darum, Sonderabschreibungen für den Sozialen Wohnungsbau zuzulassen. Wir müssen in den Ländern Förderprogramme für Ballungsgebiete und Wachstumsregionen entwickeln und weiterhin verbessern. Wir müssen die Förderprogramme passgenau machen. Die Kommunen sollten auch die Auflageflut stoppen.
Wir reden nicht nur, sondern handeln auch. Herr Kollege Glauber, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir dieses Thema schon vor knapp zwei Monaten debattiert haben. Da habe ich gesagt: Wir wissen auch, dass wir mehr Geld in die Hand nehmen müssen. Dabei bleibt es nicht beim Reden. Heute hat die Staatsregierung beschlossen, die Wohnraumfördermittel auf 270 Millionen Euro aufzustocken. Die Staatsregierung hat ein Sonderprogramm beschlossen, das diese Aufstockung für das Jahr 2015 bringt. Zusätzliche 50 Millionen Euro kommen aus Labo-Mitteln. In den kommenden Jahren wird sich das fortsetzen.
Wir müssen also miteinander überlegen, was wir tun können, und dann gemeinsam handeln. Das müssen wir auch überall tun, wo Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Mitverantwortung tragen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist mehr, als ein Dach über dem Kopf zu haben. Nicht ohne Grund heißt es in England: My home is my castle.
Aber wie kann man sich in der eigenen Wohnung wohlfühlen, wenn man diese aufgrund der erdrückenden Miete Monat für Monat mehr und mehr als existenzielle Bedrohung empfindet? Wohnungen sind
Die Koalition hat nun quasi die Notbremse gezogen und die Mietpreisbremse gesetzlich verankert. Sie kommt spät, aber jetzt haben wir sie. Nun gilt es, dieses Instrument mit Leben zu erfüllen. Hunderttausende Mieter warten darauf.
Zu Recht weist der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags im jüngsten Informationsbrief seines Verbandes auf die damit verbundene Verschärfung des sozialen Klimas und auf den sozialen Sprengstoff hin, der entstehen wird, wenn es auf dem Mietwohnungsmarkt zu verschärfter Konkurrenz zwischen sozialhilfebedürftigen Familien, Alleinerziehenden, Rentnern, Obdachlosen, Flüchtlingen – ganz aktuell – und anerkannten Asylbewerbern kommt. Wir brauchen einen Mietpreis, "den alte Menschen, Alleinerziehende, junge Familien, Geringverdienende und anerkannte Flüchtlinge zahlen können, und zwar möglichst ohne soziale Transferleistungen. Dafür stehen Bund, Freistaat und Kommunen in der Pflicht", so der Vorsitzende Dr. Maly.
Bund und Land stehen in der Verantwortung, weil die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Wohnungen höchste sozialpolitische Bedeutung hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sind wir uns sicherlich einig.
Jeder muss seine Hausaufgaben machen. Das Instrumentarium dafür ist breit gefächert. An dieser Stelle seien nur einige Punkte genannt. Ich nenne die Städtebauförderung, insbesondere das äußerst erfolgreiche Programm "Soziale Stadt", das wir in die politische Wirklichkeit gebracht haben.
Dann geht es um die Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Wohnungsbau und den Wohnungsbestand, lieber Kollege Rotter. Hier müssen wir den Gesamtraum Bayern genau anschauen; denn nicht nur in Nürnberg und München bestehen die Probleme der mangelnden Wohnraumversorgung. Auch schrumpfende Regionen brauchen attraktive und energieeffiziente Wohnungen.
Weiter denke ich an erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für die energetische und demografische Modernisierung von Mietwohnungen und an die degressive Abschreibung im Mietwohnungsbau und eben die Mietpreisbremse. Das eine zu tun, Kollege Glauber, nämlich für mehr Wohnungen zu sorgen, heißt doch nicht, das andere zu lassen, nämlich dafür zu sorgen, dass bestehende und neue Wohnungen bezahlbar bleiben.
Herr Kollege Rotter hat natürlich recht, wenn er fordert, der Kostenexplosion im Wohnungsbau Einhalt zu gebieten.
Der Bayerische Städtetag hat zuletzt 2013 den berühmten Satz von Bundespräsident Theodor Heuss "Ohne Städte ist kein Staat zu machen" zum Leitmotiv seiner jährlichen Zusammenkunft gemacht und seinen Forderungskatalog an Bund und Land mit diesem Satz überschrieben. Er hat in diesem Zusammenhang seinerzeit auch die Mietpreisbremse gefordert. Und er hat das Land ganz gezielt aufgefordert, die Städte bei der Erstellung von Mietspiegeln fachlich und finanziell zu unterstützen. Die Notwendigkeit von Mietspiegeln, Herr Kollege Westphal, ist doch unbestritten. Ich hätte von Ihnen nicht ein solches juristisches Geschwurbel erwartet, sondern mir eine klare politische Aussage gewünscht.
Sie haben auch nicht gesagt, wie wir die Kommunen dabei unterstützen können. Ohne diese Unterstützung werden es nur die großen und finanzkräftigen Kommunen schaffen, einen Mietspiegel zu erstellen, der für die Umsetzung der Mietpreisbremse letztlich die Basis ist.
Mittlere und kleine Kommunen werden außen vor bleiben, weil ihre Verwaltungen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen nicht verfügen und sich den "Einkauf" eines Mietpreisspiegels nicht leisten können. Es geht hier nicht um den politischen Willen, nicht um das Wollen, sondern um die tatsächliche Fähigkeit zur Umsetzung. Es geht also um das Können.