Danke schön, Frau Kollegin. – Zwischenzeitlich ist noch ein Antrag auf namentliche Abstimmung - - Entschuldigung, ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden, dass hier eine Zwischenbemerkung angemel
Ich rede jetzt gar nicht von Gesundheitspolitik. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war Ihr Einleitungssatz der Hinweis auf vermeintliche oder echte Missstände im Gesundheitsministerium aufgrund des Mutterschutzes der Frau Gesundheitsministerin. Wenn der erste Satz so gemeint war, dass sich deswegen keiner auskennt, finde ich das schade und kontraproduktiv, hier so ein Argument zu verwenden.
Sie haben mich natürlich völlig missverstanden. Ich habe genau das nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass offensichtlich die Kommunikation in der Staatsregierung nicht mehr funktioniert und die gesundheitspolitische Kompetenz der Ministerin nicht mehr abgefragt wird. Das war kein Vorwurf an die Ministerin. Wenn Sie das verstanden hätten, wäre ich so was von missverstanden worden, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, wie man meine Bemerkung so missverstehen kann.
Aber nachdem ich noch eine Minute und 34 Sekunden Redezeit habe, nutze ich die Gelegenheit, um zu sagen, dass ich gemeinsam mit dem Kollegen Seidenath gleich bei einer Podiumsdiskussion über Prävention auf dem Europäischen Gesundheitskongress bin. Die Tatsache, dass wir wahrscheinlich beide nicht mehr mit abstimmen werden, bedeutet beim CSUDringlichkeitsantrag keine Billigung des Antrags meinerseits und soll wahrscheinlich auch keine Ablehnung seinerseits darstellen.
Danke schön, Frau Kollegin. Das war Hochseillogik. – Bevor ich jetzt der Frau Staatsministerin noch einmal das Wort erteile, werde ich Sie trotzdem zunächst auf den Wunsch der FREIEN WÄHLER hinweisen, nämlich auch über ihren Antrag auf Drucksache 17/8090 in namentlicher Form abstimmen zu lassen. Es gilt das Gleiche, was ich vorher für den CSU-Dringlichkeitsantrag angekündigt habe: Nach der nächsten Dringlichkeitsantragsdebatte wird dann insgesamt über alle Anträge zu diesem Thema abgestimmt.
Liebe Frau Sonnenholzner! Ich verstehe die von Ihnen als Medizinerin vorgetragene Argumentation voll und ganz. Ich darf Ihnen aber sagen, dass in Ihrer Argumentation vorher ein Fehler enthalten war. Das Kurzscreening, das wir ganz zu Beginn machen, wenn ein Asylbewerber kommt, ist keine Voraussetzung für das Verfahren. Das ist eine freiwillige Leistung, die Bayern eingeführt hat. Wir wollen den Menschen, der hier ankommt, sofort untersuchen, ob eine akute Erkrankung vorliegt, ob wir den Menschen in stationäre Behandlung geben müssen. Wir wollen auch sofort wissen, ob jemand eine ansteckende Krankheit hat. Dafür sehen wir gleich Quarantäne vor. Diese Leistung zahlen wir freiwillig, und das wird nicht vom Öffentlichen Gesundheitsdienst gemacht.
Öffentlicher Gesundheitsdienst und zu wenige Stellen: Das haben wir im Fokus. Da wird es auch mehr Stellen in der nächsten Zeit geben. Es wird also auch eine Stellenmehrung beim ÖGD geben.
Nein. Es wird mehr geben. Das haben wir auf jeden Fall im Fokus. - Was die Honorarverträge neben dem Öffentlichen Gesundheitsdienst anbelangt: Ich finde, da sind wir ziemlich gut aufgestellt. In den Erstaufnahmeeinrichtungen haben wir mittlerweile einen medizinischen Stützpunkt, wo alle Ärzte vertreten sind. Der Asylbewerber braucht keinen Krankenschein und muss nicht nach draußen, sondern kann vor Ort bleiben und wird in diesem Zentrum untersucht.
Ich möchte deswegen noch einmal sagen: Eine Gesundheitskarte ändert nichts an der Behandlung und an den Maßnahmen. Es ist nach wie vor eine Einschränkung dabei. Wenn jemand diese Gesundheitskarte bekommt, zum Beispiel in Hamburg oder in Bremen, ist es nicht so, dass alle Leistungen bezahlt werden. Daran ändert sich ja auch nichts. Trotzdem glaube ich, dass es einen Anreiz darstellt, wenn durch die Social Media verbreitet wird, dass es in Bayern auch noch die Gesundheitskarte gibt, man freie Arztwahl hat und sich jeden Facharzt aussuchen kann.
Danke schön, Frau Staatsministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wie bereits angekündigt, findet die Abstimmung nach dem nächsten Dringlichkeitsantrag statt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Andreas Lotte, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Studentenwohnraum besser fördern (Drs. 17/8089)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Mehr Geld für die Studentenwohnraumförderung (Drs. 17/8102)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Eberhard Rotter u. a. und Fraktion (CSU) Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende (Drs. 17/8103)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. – Erster Redner ist der Kollege Lotte von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Thema ansprechen, von dem ich mir erhoffe, dass wir alle, die wir hier sitzen, einen breiten Konsens haben. Es geht um das Thema Studentenwohnraum. Der eine oder die andere wird in den letzten Tagen die dazu veröffentlichte Studie gelesen haben, die – keine große Überraschung – besagt: Die Studentenzahlen in den Ballungsräumen steigen weiter. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist auch der Wohnungsmarkt im studentischen Bereich angespannt. Das ist im ersten Moment gar nicht verwunderlich. Deswegen will ich auch nicht auf einzelne Zahlen eingehen.
Bei der studentischen Wohnraumförderung gibt es aber den bemerkenswerten Aspekt, dass sich – das war die Situation im Jahr 2014 – neun von zehn Studierenden eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt, sei es in einer WG oder als Einzelzimmer, suchen und nur einer oder eine in einem staatlich geförderten Wohnheim unterkommt. Ein WG-Zimmer kostet in München mittlerweile – so die Studie – im Durchschnitt über 500 Euro. Glücklicherweise steigt nun zum 1. Oktober das BAföG; aber die Erhöhung kann die Mietpreissteigerungen in den Ballungsräumen bei Weitem nicht kompensieren.
Aus den Anträgen geht auch hervor, dass wir in Bayern und in Deutschland unterschiedliche Wohnungsmärkte haben. Dazu vielleicht eine bemerkenswerte Zahl. In den deutschen Großstädten ist die Miete in den letzten fünf Jahren im Schnitt um "nur" 13 % gestiegen. Wenn wir uns aber die Spitzenreiter bei den
Mieten anschauen, stellen wir fest, dass in Bayern nicht München, sondern Ingolstadt mit einer Preissteigerung um 31,5 % an der Spitze steht. Kurz danach folgen bei der prozentualen Steigerung Fürth mit 27,3 %, Regensburg und erst dann München.
Wenn wir die Wohnungsprobleme in Bayern gemeinsam lösen wollen, ist ein wichtiger Ansatz, dass wir die Wohnplatzquote für Studentinnen und Studenten erhöhen. Das habe nicht ich mir ausgedacht; das ist ein sinnlogischer Zusammenhang; denn je mehr Studentinnen und Studenten in Heimen wohnen, desto weniger konkurrieren sie auf dem freien Wohnungsmarkt mit vielen anderen Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen.
Ich bin auf eine ganz bemerkenswerte Tatsache gestoßen. Im Jahr 1976 – lang, lang ist es her – hat man sich auf einer Kultusministerkonferenz einstimmig darauf geeinigt, dass man eine Quote von mindestens 15 % anstreben sollte. Wir haben sie bis heute nicht erreicht. 2001 hat das der Rechnungshof auch kritisiert. Aber nach meinem Kenntnisstand hält die Bayerische Staatsregierung noch immer an diesem Ziel fest. Mit unserem Antrag wollten wir die Möglichkeit nutzen, dieses Ziel mit Leben zu erfüllen. Aber wenn man dieses Ziel erreichen will, muss man auch Geld in die Hand nehmen. Die Staatsregierung hat das 2014, im "Jahr des Wohnungsbaus", auch getan. Aber obwohl die Zahlen weiter steigen, ist die Wohnraumförderung für Studenten zurückgegangen, nämlich von 27,5 Millionen Euro im "Jahr des Wohnungsbaus" auf 22,5 Millionen Euro im Jahr 2015.
Lassen Sie mich zu dem CSU-Antrag sagen: Wir werden ihm heute zustimmen. In ihm steht nichts Konkretes. Alles, was in ihm steht, sind Absichtserklärungen: Wir sind für bezahlbaren Wohnraum; wir sind der Meinung, dass die Bayerische Staatsregierung dieses Thema auch weiter mit bedienen soll; wir begrüßen es, dass die Bayerische Staatsregierung dafür Geld in die Hand nimmt. Das begrüßen wir auch. Ähnliches gilt für den Antrag der FREIEN WÄHLER. Ja, er enthält genau das, was auch wir wollen, nämlich dass die Wohnraumförderung für Studenten bedarfsgerecht aufgestockt wird. Deswegen haben wir auch keine Zahl genannt. Ich bitte Sie um Unterstützung.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat das Wort der Kollege Glauber von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Herr Kollege.
LER haben immer für eine starke Bildungslandschaft in Bayern geworben, und wir FREIEN WÄHLER haben uns in der letzten Periode dafür starkgemacht, dass Studieren nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Wir haben es geschafft, die Studiengebühren in Bayern abzuschaffen. Wir FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag haben immer dafür geworben, dass wir bei einem Drittel unserer Bildungsausgaben von der frühkindlichen Bildung bis zur Seniorenbildung immer die passenden Rahmenbedingungen schaffen.
Die Schaffung von Wohnraum für Studenten, um die es heute geht, ist dabei ein entscheidender Aspekt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb fordern wir eine Förderung, und Sie sehen den Betrag in der Begründung: Wir fordern, dass der Landtag die Schaffung von Wohnraum für Studenten weiterhin mit mindestens 40 Millionen Euro jährlich fördert. Warum 40 Millionen Euro? Das ist die aktuelle Zahl; vielleicht sagt dazu der Staatssekretär später noch etwas. Genau dieser Betrag wurde momentan aufgerufen. Wir fordern Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf, in der Haushaltsdebatte für das studentische Wohnen wirklich genau diese Größenordnung in den Haushalt einzustellen und die Mittel nicht über die gegenseitige Deckungsfähigkeit nur dann zu holen, wenn Sie dafür einen Bedarf sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann und darf nicht sein, dass das Thema Asyl, über das wir heute diskutiert haben, allen anderen Themen in diesem Landtag vorgeht. Heute wurde schon gefragt: Wofür sind wir denn zuständig? - Hier wurde viel internationale Politik gemacht. Ich bin dafür, wir machen die Politik, für die wir zuständig sind, und dazu gehören im Bayerischen Landtag Bildung und Wohnraumförderung. Uns muss klar sein, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir werden in einem Jahr auf der kommunalen Ebene 15.000 bis 20.000 Wohnungen in Bayern brauchen. Wenn die Anerkennungsquote bei 40 bis 50 % liegt, werden wir innerhalb von drei Jahren nach ALG II in Bayern 15.000 bis 20.000 Wohnungen schaffen müssen. Wenn wir nicht wollen, dass dann ein Wettbewerb zwischen Studenten entsteht, die Wohnraum suchen, an dem momentan Mangel herrscht, werden wir deutlich mehr Geld anfassen müssen. Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Spätaussiedler haben wir damals in Bund und Land reagiert. Wir haben damals im Bayerischen Landtag 600 Millionen Euro über Jahre hinweg bereitgestellt, weil wir wussten, dass wir viel Wohnraum brauchen. Diese Mittel waren nicht gegenseitig deckungsfähig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns darauf einstellen, dass wir neben diesen 600 Millionen Euro, die wir für den Wohnraumbau als Größenord
nung wieder brauchen werden, auf der anderen Seite beim Wohnungsbau für Studenten nachziehen, wenn wir dem Thema in einem Dreivierteljahr oder in einem Jahr gerecht werden wollen.
In München haben 7 % der Studierenden die Möglichkeit, studentischen Wohnraum zu erlangen. 7 %! Das ist weit weg von der 15-Prozent-Quote. Das BAföG ist bei 670 Euro festgeschrieben. Eine studentische Wohnung kostet in München monatlich zwischen 230 und 330 Euro, bayernweit im Durchschnitt 225 Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn dieser Wettbewerb entsteht, wenn der Mangel da ist, dann hilft keine gegenseitige Deckungsfähigkeit; dann sollten wir mindestens diese 40 Millionen Euro im Haushalt einstellen. Das ist ehrlich, und das fordern wir von Ihnen.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Herr Kollege Rotter von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Obgleich die Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau in Bayern seit Jahren auf relativ hohem Niveau sind, wissen wir alle, dass wir diese Mittel in den kommenden Jahren weiter erhöhen müssen. Das gilt für den Bund, das gilt aber auch für die Länder. Wir werden dies natürlich bei den Haushaltsverhandlungen zum Nachtragshaushalt und auch zum nächsten Doppelhaushalt entsprechend diskutieren und soweit wie möglich berücksichtigen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat bereits wichtige Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum ergriffen. So wurden beispielsweise die Geltungsdauer des Zweckentfremdungsgesetzes verlängert, die Erhöhung des Wohngeldes durch einen bayerischen Entschließungsantrag im Bundesrat auf den Weg gebracht sowie die Mietpreisbremse eingeführt. Die Mittel für die Wohnraumförderung sind bei uns im Ländervergleich auf hohem Niveau. Gleichwohl wird das nicht die Grenze sein, sondern wir werden in den kommenden Jahren noch mehr Geld hierfür in die Hand nehmen müssen.
Natürlich fehlt vor allem in Ballungsräumen und an Hochschulstandorten, aber auch in anderen Regionen Bayerns – ich erinnere nur an die für den Tourismus besonders reizvollen Gegenden – preisgünstiger Mietwohnraum. Dies gilt natürlich insbesondere für Studie
Durch den enormen Anstieg der Studierendenzahlen in den vergangenen 15 Jahren konnte die Wohnplatzquote von ehemals 15 % – Herr Kollege Lotte hat darauf hingewiesen – aus den Jahren 2000/2001 leider nicht mehr gehalten werden. Es ist aber selbstverständlich weiterhin Ziel der Staatsregierung und der CSU-Fraktion, die Wohnplatzquote von durchschnittlich 15 % wieder zu erreichen. Wir können gleichwohl natürlich nicht sagen, bis wann das der Fall sein wird. Das wäre völlig unredlich, zumal auch die Studierendenzahlen der kommenden Jahre nicht bekannt sind. Nach einer Prognose auf Bundesebene soll die Zahl der Studienanfänger in den kommenden Jahren nicht weiter zunehmen, sondern wohl etwas absinken. Aber ich halte es hier mit Karl Valentin: "Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen." Es ist klar: Wir werden mehr Mittel für mehr Wohnheimplätze brauchen.
Die Staatsregierung ergreift die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnheimversorgung der Studierenden. Hierfür gibt es ein eigenständiges Förderprogramm mit zins- und tilgungsfreiem Baudarlehen. Im Ergebnis kommt diese Förderung bei bestimmungsgemäßer Belegung der Wohnheimplätze einem verlorenen Zuschuss gleich.