Protokoll der Sitzung vom 12.04.2016

Eine abstrakte Berechnung des Verwaltungskostenmehraufwands erzeugt unnötige Arbeit und ist bei der Anzahl der Leistungserbringer auf allen Ebenen in Bayern fast unmöglich und nicht darstellbar. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Angelika Weikert.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon interessant, was man alles in einen so einfachen Berichtsantrag hineininterpretieren kann, wie das mein Vorredner getan hat. Im Grunde genommen hat er eine politische Bewertung der derzeitigen Situation vorgenommen. Er hat die derzeitige Situation von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern und weniger sicheren Herkunftsländern bewertet.

Ich verweise an dieser Stelle darauf, Herr Huber, dass die Frage, welche Leistungen Asylbewerbern und Flüchtlingen, die zu uns kommen, zustehen, vom Bundesverfassungsgericht neu geregelt wurde, also nicht durch die Bayerische Staatsregierung und auch nicht durch den Sozialausschuss des Bayerischen Landtags. Das war vielmehr eine Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Insofern sind die Dinge letztlich umgesetzt worden, ohne noch etwas vom Freistaat Bayern zuzugeben.

Ich fand schon bei der Diskussion im Sozialausschuss ein wenig verwunderlich, was man – Frau Kamm hat es ausgeführt – in den kurzen Berichtsantrag alles hineininterpretiert. Worum geht es eigentlich bei diesem Berichtsantrag? – Es geht darum, dass wir als Abgeordnete die Pflicht haben, ein Controlling durchzuführen, welche von zwei Leistungen, die man gegenüberstellt, für den Steuerzahler günstiger ist. Das wollen die GRÜNEN im Prinzip durch ihren Antrag beim Ministerium erfragen.

Die Antwort der Vertreterin des Sozialministeriums – ich habe mir das Protokoll einmal herausgesucht – war auch eine politische Antwort: Wir wollen keine Anreize liefern. Aber wir bekamen keine Antwort in finanzieller Hinsicht – sie ist Ihnen ja sonst auch immer so wichtig –, welche der beiden Leistungen für den

Steuerzahler günstiger ist. Das ist, denke ich, eine interessante Frage, der wir unabhängig davon nachgehen müssen, dass eine erneute Umstellung so wie die erste Umstellung einen enormen Verwaltungsaufwand verursacht. Das Ganze rückabzuwickeln würde einen erneuten Verwaltungsaufwand bedeuten. Insofern verstehe ich die Argumente nicht.

Beim Aufwand frage ich mich schon: Wenn die Kommunen Rechnungen, die eingehen und auf dem Tisch liegen, bezahlen und sich das Ministerium noch nicht einmal Gedanken darüber macht, welche Variante günstiger ist, weiß ich nicht, wie in den Ministerien mit Steuergeldern umgegangen wird. Das sollte uns eigentlich nachdenklich stimmen, da öfter einmal genauer hinzuschauen.

Fazit: Das ist ein harmloser Berichtsantrag, dessen Aufwand vertretbar wäre. Man könnte einmal an einigen Beispielen aufzeigen, was die Auszahlung von Bargeld kostet, was es bedeutet, wenn zum Sachleistungsprinzip zurückgekehrt wird, und welcher neue Verwaltungsaufwand bei den Kommunen entsteht. Ich denke, das ist vertretbar. Wir werden dem Antrag auf jeden Fall wie schon im Sozialausschuss zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Als nächsten Redner bitte ich Herrn Dr. Fahn zum Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist ein Berichtsantrag, und ich denke auch, wir sollten hier eigentlich nicht ideologisch argumentieren. Das haben Sie gemacht, Herr Huber. Es geht uns auch nicht darum, ob Anreize geschaffen werden oder nicht. Uns geht es um das Sachleistungsprinzip, das eingeführt ist und zu dem es verschiedene Varianten gibt. Wir wollen schauen, wie diese Varianten des Sachleistungsprinzips ausgestaltet werden können und welcher bürokratische Aufwand dabei konkret entsteht. Das ist ganz wichtig, und das ist auch im Sinne der Steuerzahler. Deshalb werden wir auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, selbst wenn er in manchen Punkten – da gebe ich Herrn Huber recht – handwerklich einige Fehler enthält. Aber gut.

Eine erste Frage ist in einem Bericht der Staatsregierung zu klären. Die Staatsregierung gab im Sozialausschuss selbst zu, dass Ausnahmen vom Vorrang der Sachleistung möglich sind, wenn die Umstellung mit einem unvertretbaren Mehraufwand erfolgen müsste. Das ist Position der Staatsregierung; es komme wieder auf Einzelfälle an, und es lägen noch keine Erkenntnisse vor. Deshalb wünschen wir, dass es Erkenntnisse gibt.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich einmal sagen, dass ich schon im Jahr 2012, also vor vier Jahren, eine Schriftliche Anfrage gestellt habe, um herauszubekommen, wie hoch die bürokratischen Kosten sind. Es gibt die Ausgaben für konkrete Lebensmittel und Getränke, und es gibt Kosten für Lieferung und Organisation und zusätzlich Personalkosten. Von der damaligen Sozialministerin wurde geantwortet: Das kostet 9,28 Millionen Euro. Dividiert durch die Zahl der Bewohner konnte ich errechnen, dass im Jahr 2012 ein Essenspaket 10 Euro kostete. Der Anteil des bürokratischen Aufwands – das wurde bei einer Anhörung am 23. April 2009 bestätigt – lag bei circa 20 %. Das heißt: Essenspaket 10 Euro, bürokratischer Aufwand mindestens 2 Euro. Zum Teil wurden auch 2 bis 3 Euro genannt. 2012 war es also möglich, das konkret zu berechnen. Dann wäre es doch ganz interessant, einmal zu wissen, wie hoch der Verwaltungskostenaufwand im Jahr 2016 ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das bedeutet keinen irren Aufwand, wie Herr Huber sagte. Es gab eine rein politische Antwort. 2012 war es möglich, und dann muss es auch 2016 möglich sein.

Etwas Weiteres ist zu klären. Denn eine Alternative oder weitere Variante wäre die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge. Es gibt sie im Landkreis Altötting in Form der Refugee Card. Für die FREIEN WÄHLER muss ich ganz klar sagen: Diese Refugee Card ist die bessere Alternative, weil dadurch die größte Wahlmöglichkeit beim Kauf der Waren im Hinblick auf die soziokulturellen Gewohnheiten gegeben ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir haben immer gesagt: Essenspakete berücksichtigen nicht die Essensgewohnheit der dort lebenden Menschen, die aus verschiedenen Kulturkreisen kommen. Das hat auch dazu geführt – das haben wir festgestellt –, dass Essenspakete in großem Maße weggeworfen wurden. Das wollen wir nicht. Wir haben damals – das wäre die dritte Variante – auch Essensgutscheine, Warengutscheine vorgeschlagen. Es wäre sinnvoll, das einmal zu prüfen. Die Karte, die im Landkreis Altötting eingeführt wurde, hat viele Vorteile. Sie ist sinnvoll und wird deshalb von uns vorgeschlagen. Sie erhöht die Wertschöpfung in der Region und verursacht die wenigste Bürokratie. Wir müssen ja die Alternativen fördern, die die Wertschöpfung in der Region fördern und die wenigste Bürokratie erfordern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zu klären wäre auch die Frage, ob die Umstellung auf Sachleistungen überhaupt klappt. Sehen Sie sich nur einmal die Zeitungen der letzten Wochen an. Die CSU setzte Sachleistungen zwar im Bundesrat mit dem Asylpaket I durch; aber Ende März ergaben Umfragen – das stand in allen Zeitungen –, dass sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen noch nicht umgesetzt werden. War da die Staatsregierung vielleicht wieder einmal vorschnell? Wir haben auch gesehen, dass fast alle Bundesländer die Umstellung auf Essenspakete sehr kritisch sehen. Ministerpräsident Kretschmann, den Sie jetzt alle gut finden, nannte die Umstellung auf ein reines Sachleistungsprinzip völlig unpraktikabel. Beim Bett und bei der Kleidung ist das noch lösbar, aber beim persönlichen Bedarf wird es schon schwierig. Das Sozialministerium gibt auch zu, dass sich das Angebot an Sachleistungen im ländlichen Raum von der Logistik her schwierig gestaltet.

Wir meinen, ein Prüfantrag ist sehr gut. Die verschiedenen Varianten müssten einmal geprüft werden, also ein reines Sachleistungsprinzip wie zum Beispiel das mit Essenspaketen, aber auch die Essenskarte oder Wertgutscheine. Insofern ist der Berichtsantrag der GRÜNEN richtig. Wenn Sie ihn heute ablehnen, werden wir von den FREIEN WÄHLERN dazu einen eigenen Antrag bringen.

Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Ende!

Denn wir wollen wissen, um wie viel Bürokratie es insgesamt geht. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen, und ich komme damit zum Ende.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion zu dem laufenden Tagesordnungspunkt 5 namentliche Abstimmung beantragt hat.

Nachdem wir 15 Minuten warten müssen, rufe ich gleich den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Paris-Abkommen und Ergebnisse von Elmau umsetzen - Klimabilanz erstellen - Vorbildfunktion herausstellen mit dem Ziel einer klimaneutralen Verwaltung (Drs. 17/9802)

Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass wir 24 Minuten für die Fraktionen vorgesehen haben.

Ich darf Herrn Dr. Fahn gleich wieder zum Rednerpult bitten.

Meine Damen und Herren, unser Antrag meint es ernst mit dem Klimaschutz. Vor allen Dingen meint er es ernst mit den Ergebnissen der Klimakonferenz von Paris und auch mit den Forderungen der Konferenz von Elmau. Hier heißt es ganz klar: Es soll eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 Grad erreicht werden, wenn möglich 1,5 Grad. Letztendlich geht es – das wurde Ende des Jahres auch vereinbart – um den Verzicht auf Öl, Kohle und Gas. Es geht darum, die endlichen Ressourcen unseres Planeten mit allen Erdbewohnern fair zu teilen.

Fakt ist – das kann man überall nachlesen, und das beweist auch der sogenannte ökologische Fußabdruck –, dass Bayern mit 65 % mehr Energieverbrauch über seine Verhältnisse lebt. Im Umweltausschuss wurde von den Vertretern der CSU – das fanden wir enttäuschend – eine reine Vergangenheitsbewältigung präsentiert. Es wurde auf die vielen Investitionen für den Klimaschutz – eine Milliarde seit dem Jahr 2008 –, auf Fortschritte bei der Energieeinsparung oder bei der Photovoltaik hingewiesen. Dann kam das Superargument, das immer wieder kommt, mit den sechs Tonnen CO2-Verbrauch pro Bürger. Sie sagen, damit seien wir in Bayern spitze. Wir sind aber nur deshalb spitze, weil Bayern zu zwei Dritteln auf Kernenergie gesetzt hat. Diese Kernenergie wollen wir und wollen auch Sie nicht mehr. Deshalb gilt das Argument mit den sechs Tonnen nicht. Der Wert wird auch insgesamt ansteigen, was wichtig zu betonen ist.

Wir sagen: Paris und Elmau geben vor, dass wir mehr tun müssen. Die Staatsregierung – ich bin gespannt, was von der CSU-Fraktion kommt – erklärt: Wir belassen es beim Ist-Zustand, wir machen schon sehr viel. Wir meinen aber, dass das verantwortungslos ist. Bei einer klimaneutralen Verwaltung geht es auch um den Papierverbrauch, es geht aber auch um Dienstreisen, um Kraftfahrzeuge und Dienstwagen. Nachdem das von der Deutschen Umwelthilfe dokumentiert worden ist, haben wir gesehen, dass Bayern im Vergleich aller Bundesländer an letzter Stelle steht, also den höchsten CO2-Verbrauch pro Kilometer aufweist. Es muss ein Anreiz dafür sein, besser zu werden. Deswegen ist der Antrag wichtig und sinnvoll. Dass er wichtig und sinnvoll ist, zeigt sich auch daran, dass die Bundesregierung – auch die CSU ist Teil der Bundesregierung – beschlossen hat, einen Klimaschutzplan für ein klimaneutrales Deutschland 2050 zu entwickeln. Dieser Plan soll im Sommer 2016 vorgelegt werden.

Die Bundesregierung, an der auch die CSU beteiligt ist, will also ein konkretes Konzept verabschieden.

Deswegen meinen wir, dass unser Antrag – Sie werden gleich darauf antworten – sogar ein Baustein im Sinne der Bundesregierung und auch im Sinne der CSU ist. Die CSU will das aber heute ablehnen. Das ist eine verkehrte Welt, und wir verstehen das überhaupt nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Sie werden auf die 170 Millionen Euro im Doppelhaushalt hinweisen. Das aber ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssen mehr machen; denn es geht nicht nur um Reparatur, sondern konkret um Vorsorge. Auch das ist sehr wichtig. Wir müssen eine Schippe drauflegen. Sie haben gesagt, man müsse keine Schippe drauflegen. Doch, wir müssen eine Schippe drauflegen, um die Ergebnisse von Paris konkret umsetzen zu können. Wir müssen auch deshalb eine Schippe drauflegen, damit wir mit Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mithalten können. All diese Bundesländer haben beschlossen, eine klimaneutrale Verwaltung bis 2030 aufzubauen. Insofern sollten wir in Bayern mitmachen und mithalten. Auch wir sollten die Bürger einbeziehen, wie dies zum Beispiel in Rheinland-Pfalz mit einer Online-Plattform geschieht.

Insofern geht es um eine Vorbildwirkung der öffentlichen Hand. Wenn der Freistaat Bayern solche Maßnahmen durchführt, geht er mit gutem Beispiel voran. Ich war 30 Jahre Lehrer und habe das gemerkt. Wenn Lehrer in der Schule etwas erklären, nehmen das die Schüler eher an. Wenn der Freistaat Bayern mit gutem Beispiel vorangeht, dann werden auch die Bürger motiviert sein, im eigenen Umfeld CO2 einzusparen. Darum geht es, und deswegen ist Ihre Argumentation falsch. Ich bin gespannt, ob Sie heute in gleicher Weise argumentieren werden. Herr Ritt, Sie haben gesagt, es bringe weltweit gar nichts, wenn man in Bayern noch eine Schippe drauflegt. Doch, das bringt etwas. Deutschland ist ein führendes Industrieland. Wenn Deutschland eine Schippe drauflegt, dann legen andere auch eine Schippe drauf. Deswegen hoffen wir, dass Sie sich das noch einmal überlegen.

Ich bin schon am Schluss und bekomme jetzt wahrscheinlich gleich eine Ermahnung, um aufzuhören. Gespannt bin ich auf eine Antwort auf eine Schriftliche Anfrage, in welcher ich wissen möchte: Bayern muss zu diesem Klimaschutzplan Vorschläge bis Ende März bringen. Was hat Bayern konkret vorgeschlagen? Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Ritt.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Um das Umdenken nicht nur zu predigen, sondern vorzuleben, ist es vorbildlich und wegweisend, wenn die Bayerische Staatsregierung in ihrem eigenen Wirkungskreis eine Klimabilanz aufstellt. So begründen die FREIEN WÄHLER ihren Antrag. Im mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten äußerte Dr. Fahn, dass die FREIEN WÄHLER großen Wert auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand legten, deren Fahrzeugflotte künftig CO2-neutral genutzt werden sollte. Er hat das auch gerade in seinen Ausführungen wiederholt.

Ich sage Ihnen: Der Freistaat Bayern ist auf diesem Feld mustergültig. Ich war gestern in Straubing. Dort wird das neue Beratungs- und Informationszentrum gebaut. Wie ist das Gebäude ausgeführt? – Es ist im Passivhausstandard ausgeführt. Zum Teil wird die aktuelle Energieeinsparverordnung um 30 bis 50 % unterschritten. In Bayern werden alle neu errichteten Gebäude im Passivhausstandard gebaut. Sie werden natürlich auch in Holzbauweise ausgeführt.

Ich frage an dieser Stelle: Wer von den Kollegen der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN oder der SPD, die dem Antrag jeweils zugestimmt haben, nutzt ein CO2neutrales Auto? Wer fährt von Ihnen CO2-neutral? Es wird immer die Forderung erhoben, dass der Staat oder andere etwas tun müssten. Ich sage: Ich muss selbst vorher mit gutem Beispiel vorangehen.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Du hast einen Haufen Geld!)

Die Betroffenen mögen sich jetzt kurz melden und zeigen, wie sie mit der persönlich abverlangten Bereitschaft im eigenen privaten Bereich umgehen und Ihre Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen. Ich selbst fahre seit 2007 ein CO2-neutrales Auto. Zwischenzeitlich habe ich ein zweites Auto, wobei es sich um ein Biogas-Auto in Form eines klassischen Erdgas-Autos handelt. Ich tanke mit Biogas und fahre CO2-neutral. Ein Elektro-Auto habe ich seit 2011 in meinem Fuhrpark. Dass ich Strom mit einer Photovoltaikanlage eigenerzeuge, ist selbstverständlich. Selbstverständlich ist auch, dass ich CO2-neutral mit Pellets heize. Selbstverständlich ist auch, dass ich die Brauchwasseraufbereitung seit 1990 mit einer Brauchwassersolaranlage betreibe. Auch beruflich gebe ich tagtäglich mein Bestes, um unsere Umwelt und unser Klima zu schützen, Emissionen zu reduzieren und zu kompensieren.

Genau wie ich in meinem persönlichen Umfeld ist sich auch die Bayerische Staatsregierung ihrer Verantwortung gegenüber unseren kommenden Generationen durchaus bewusst und handelt dementsprechend. Aufgrund der Vielzahl der dahin gehenden Maßnahmen und Bemühungen – Stichwort Klimaschutzprogramm 2050 – entfällt der Sinn und die Begründung des vorliegenden Antrags. Selbst Kollege Harry Scheuenstuhl äußerte im Umweltausschuss, dass der Antrag nicht viel bewegen wird. Der Klimaschutz ist ein vorrangiges Handlungsfeld der Bayerischen Staatsregierung. Seit 2008 werden rund eine Milliarde Euro in den Klimaschutz investiert. Mit rund 6 Tonnen energiebedingtem CO2-Ausstoß pro Kopf und Jahr zählt Bayern heute zu den fortschrittlichsten Industrieländern. Im Vergleich dazu liegt der Bundesdurchschnitt bei rund 9 Tonnen, und die USA liegen bei rund 16 Tonnen im Jahr.

Ihre Vorbildfunktion, die von den FREIEN WÄHLERN so stark vermisst wird, baut die Staatsregierung mit dem Klimaschutzprogramm Bayern 2050 weiter aus. Für diese Zwecke werden im Doppelhaushalt 2015/2016 170 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieses Maßnahmenpaket ergänzt unsere bewährte Dreifachstrategie aus Reduktion, Anpassung und Forschung. Oberstes Ziel ist es, die Treibhausgasemission in Bayern bis 2050 auf weniger als zwei Tonnen zu reduzieren.

Neue Verwaltungsgebäude werden daher in der Regel auf der Grundlage des Passivhausstandards gebaut. Einzelne Neubaumaßnahmen für ausgewählte Sonderbauten, beispielsweise für Museen, werden in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts als Pilotmaßnahme im Passivhausstandard durchgeführt und wissenschaftlich begleitet. Ich habe gerade aufgezeigt: In Straubing gibt es einen Neubau, für den heuer der Spatenstich erfolgen wird. Es ist das Beratungs-und Informationszentrum, das im Passivhausstil gebaut wird. Alle anderen Maßnahmen im Neubaubestand unterschreiten die gesetzlichen Standardanforderungen um mindestens 30 %.

(Harry Scheuenstuhl (SPD): Und die Altbauten?)